Wasser trinken
Facility Management: Sanitärtechnik » Trinkwasser

Um sicherzustellen, dass das Trinkwasser den gesetzlichen Vorgaben und hygienischen Anforderungen entspricht, müssen Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen
Unternehmen können Verunreinigungen und Legionellenbefall im Trinkwassersystem verhindern, indem sie präventive Maßnahmen ergreifen. Die wirksame und nachhaltige Reinigung des Trinkwassersystems hat eine entscheidende Bedeutung, um eine optimale Wasserqualität sicherzustellen. Bei der Aufbereitung und Desinfektion von Trinkwasser in großen Unternehmen sind spezifische Technologien und Verfahren notwendig, um eine sichere und zuverlässige Wasserversorgung zu garantieren.
Trinkwasserversorgung
- Wasser trinken
- Rechtliche Bedeutung
- Bedingungen
- Druck
- Halbjahresüberprüfung
- Jährliche Überprüfung
- Brunnenwasser
TRINKWASSER-INSTALLATIONEN

Präzision in der Trinkwasserinstallation: Ein Blick hinter die Kulissen
Ein Fachmann bei der sorgfältigen Planung und Installation von Trinkwassersystemen in einer urbanen Umgebung, die moderne Technologie und traditionelles Handwerk vereint.
Das technische Regelwerk für die Trinkwasser-Installation in Gebäuden wurde auf europäischer Ebene in den letzten Jahren vollständig überarbeitet. Mit der Veröffentlichung des letzten Teils der DIN EN 806 "Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen" im April 2012 wurde die europäische Normenreihe für die Trinkwasserinstallation abgeschlossen. Die bisherigen nationalen Normen DIN 1988-1 bis -8 wurden daraufhin im Juni 2012 komplett zurückgezogen. Die für Deutschland relevanten nationalen Ergänzungen wurden in der Normenreihe DIN 1988 mit den Teilen -100, -200, -300, -500, -600 und -800 zusammengefasst.
RECHTLICHE BEDEUTUNG DES TECHNISCHEN REGELWERKS
Die überarbeitete Trinkwasserverordnung verlangt in § 4 (1) grundsätzlich die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard. Anerkannte Regeln der Technik haben per se den Charakter eines vorweggenommenen Sachverständigengutachtens und sind durch die ausdrückliche Nennung in der Trinkwasserverordnung (§ 17 (1)) sowie über die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV) für die Neuerrichtung und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen verbindlich festgelegt.
Die anerkannten Regeln der Technik im Bereich der Trinkwasser-Installation umfassen die Regelwerke des DIN, des VDI und des DVGW sowie die KTW-Empfehlungen des Umweltbundesamts. Durch die Beachtung dieser Regeln wird sichergestellt, dass das Trinkwasser an den Entnahmestellen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.
Gemäß § 12 der AVBWasserV liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Trinkwasser-Installation beim Anschlussnehmer.
Die Trinkwasser-Installation umfasst alle Rohrleitungen, Armaturen und Apparate zwischen dem Übergangspunkt von Trinkwasser aus einer Wasserversorgungsanlage zum Nutzer und dem Entnahmepunkt von Trinkwasser.
Gemäß der Trinkwasserverordnung ist der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet, die Anlage ordnungsgemäß zu betreiben. Die Trinkwasser-Installation ist eine solche Anlage. Daher trägt der Eigentümer bei selbst genutztem Wohneigentum und der Verwalter oder Vermieter bei vermietetem Eigentum die Verantwortung für den Betrieb der Trinkwasser-Installation.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass das Trinkwasser auf seinem Weg vom Wasserzähler zu den Entnahmestellen im Gebäude unverändert bleibt und dass die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung sowie die Anforderungen eingehalten werden. Die Verantwortung für die Erhaltung der Trinkwasserqualität ist klar geregelt.
Mit Abschluss des Trinkwasser-Liefervertrags übernimmt der Kunde und Betreiber einer Trinkwasseranlage eine Wartungsverpflichtung. Die Lieferung des Wassers erfolgt gemäß der AVBWasserV. Der Betreiber ist verpflichtet, die Trinkwasseranlage stets in technisch einwandfreiem Zustand zu halten.
Eine dauerhafte hygienisch einwandfreie Betriebssituation erfordert regelmäßige Wartungsarbeiten. Dies ist keine optionale Maßnahme des Betreibers, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.
Nicht mehr benötigte Teile der Trinkwasser-Installation müssen abgebaut werden. Gemäß VDI/DVGW 6023 erfolgt die Entfernung direkt an der Versorgungsleitung, die weiterhin durchströmt wird.
Das Gesundheitsamt überwacht öffentliche Trinkwasser-Installationen gemäß § 18 der TrinkwV. Der Umfang dieser Überwachung wird in § 19 festgelegt. Die festgelegten Grenzwerte und Anforderungen müssen gemäß § 8 Nr. 1 an den Entnahmestellen innerhalb der Trinkwasser-Installation eingehalten werden.
Wenn die Anlage einem Dritten zur Nutzung überlassen wird, ist dieser gemeinsam mit dem Anschlussnehmer verantwortlich. Das bedeutet oft, dass der Vermieter die Kundenanlage dem Mieter zur Nutzung überlässt. Es muss im Mietvertrag klar geregelt sein, dass der Mieter verantwortlicher Betreiber gemäß der Trinkwasserverordnung ist.
Bei Schäden, die durch vermeidbare Wartungsarbeiten hätten vermieden werden können, ist der Anlagenbetreiber zur Schadensersatzleistung verpflichtet. Für Mietshäuser ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Mieter die Mietsache gefahrlos nutzen kann, was auch die Trinkwasser-Installation einschließt. Bei Missachtung kann der Mieter das Gesundheitsamt einschalten.
Die Trinkwasserverordnung regelt die Wasserqualität bis zu den Entnahmestellen, weshalb auch die Trinkwasser-
EIN BESTIMMUNGSGEMÄSSES BETREIBEN UND UNTERHALTEN EINER TRINKWASSER¬ANLAGE ERFORDERT
bedarfsorientierte Planung nach den Vorgaben der Raumbücher
fachgerechte Ausführung, Abnahme und Übergabe
dokumentierte Einweisung des Betreibers
Zugangsrecht für Wartungspersonal
ausreichend und fachlich ausgebildetes Personal
klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten (Eigentümer und/oder Betreiber)
Kenntnisse des Systems mit seinen betrieblichen Zusammenhängen
Wartung von Trinkwasseranlagen:
Falls der Betreiber nicht in der Lage ist, die Mängelfreiheit der Anlage zu beurteilen oder den Zeitpunkt dafür einzuschätzen, sollte ein qualifizierter Sanitärfachmann hinzugezogen werden. Obwohl der Wasserliefervertrag keine spezifischen Kontrollintervalle festlegt, ist doch ein zentraler Bestandteil des Vertrags, dass die Trinkwasser-Installation gemäß den anerkannten Regeln der Technik betrieben und gewartet werden muss. Die DIN 1988-800 fungiert als schriftlich festgehaltene Richtlinie in diesem Zusammenhang. In diesem Abschnitt der "TRWI" werden nicht nur die notwendigen Wartungsintervalle beschrieben, sondern auch der minimal erforderliche Arbeitsumfang.
Die Gebäudeversicherer beziehen sich auf diese Vorgaben, wenn es um die Regelung von Schadensfällen geht.
DIE ALLGEMEINEN WOHNGEBÄUDE-VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN LEGEN IN § 11 FEST (AUSZUG):
"1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet zu
a) beachten sämtliche gesetzlichen, behördlichen oder vertraglich festgelegten Sicherheitsvorschriften; die versicherten Gegenstände, insbesondere wasserführende Systeme und Einrichtungen, Dächer und extern angebrachte Gegenstände, stets in angemessenem Zustand zu erhalten und jegliche Defekte oder Schäden umgehend zu beheben.
Sollte der Versicherungsnehmer eine dieser Pflichten verletzen, ist der Versicherer gemäß § 6 VVG berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder seine Leistungsfreiheit geltend zu machen."
Die Allgemeinen Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (VGB 88), die als Grundlage jeder Wohngebäudeversicherung dienen, verdeutlichen, dass ein umfassender Versicherungsschutz nicht automatisch in jedem Schadensfall gegeben ist. Falls ein Schaden aufgrund der Einhaltung der gesetzlichen, behördlichen oder vertraglichen Sicherheitsvorschriften hätte vermieden werden können, kann der Versicherer eine Schadenregulierung ablehnen. Als eine der vertraglich festgelegten Sicherheitsvorschriften ist die DIN 1988-800 anzusehen. Die Einhaltung dieser Norm wird mit Abschluss des Wasserliefervertrags festgelegt. Somit wird ein Schaden an einer Trinkwasseranlage nur dann tatsächlich durch die Versicherung abgedeckt, wenn er selbst bei strikter Einhaltung der Norm nicht verhinderbar gewesen wäre.
Jeder Betreiber hat die Pflicht, Benutzer von sanitärtechnischen Anlagen vor unvorhersehbaren Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko der Anlagenbenutzung hinausgehen.
Die langjährig bestehenden Prinzipien der Verkehrssicherungspflicht werden von gerichtlichen Instanzen bestätigt. Die Verantwortung zur Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen setzt nicht erst ein, wenn Verschleißerscheinungen zu erwarten sind, sondern gilt allgemein.
Die mit der Verkehrssicherungspflicht verbundenen Aufgaben zur Instandhaltung beginnen mit der Abnahme oder dem Befüllen der Trinkwasser-Installation (Übergabe der Gefahr). Der verantwortliche Betreiber ist verpflichtet, die notwendige Instandhaltung der Trinkwasser-Anlage sicherzustellen.
Die Art und der Umfang aller benötigten Instandhaltungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der Gefährdungsmöglichkeiten und der Herstellerangaben für Anlagen, Armaturen oder Geräte im Instandhaltungsplan oder in den entsprechenden Teilplänen wie Wartungsplan, Inspektionsplan oder Hygieneplan festzulegen.
Alle durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen müssen in einem Betriebsbuch dokumentiert werden, in das auch die aus den Maßnahmen abgeleiteten Schlussfolgerungen und erforderlichen weiteren Schritte einzutragen sind.
ANMERKUNG:
Das Betriebsbuch sollte für einen Zeitraum von 30 Jahren aufbewahrt werden, um eine lückenlose Dokumentation zu gewährleisten und potenzielle verdeckte Mängel aufzuklären.
Leitungsanlagen und Verbrauchseinrichtungen von Trinkwasser-Installationen müssen gemäß AVBWasserV so betrieben werden, dass Beeinträchtigungen anderer Abnehmer vermieden werden, ebenso wie Auswirkungen auf Einrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens (WVU) und die Qualität des Trinkwassers. Dies ist Teil der Verkehrssicherungspflicht.
Zum ordnungsgemäßen Betrieb gehört auch die regelmäßige Überprüfung der vorgeschriebenen Sicherungseinrichtungen (zur Verhinderung von Rückfluss und zur Einhaltung hygienischer Anforderungen für verwendete Materialien) gemäß DIN EN 1717, um eine Beeinträchtigung oder Gefährdung des Trinkwassers zu verhindern.
Wasser, das die Trinkwasseranlage verlassen hat, darf nicht wieder in diese zurückgelangen.
Anfällige Entnahmestellen müssen durch den Einsatz von Sicherungsarmaturen vor Rücksaugen, Rückdruck oder Rückfluss von Nichttrinkwasser geschützt werden.
DIE HÄUFIGSTEN GRÜNDE FÜR DIE ENTSTEHUNG VON UNTERDRÜCKEN IN TRINKWASSER-IN¬STALLATIONEN UND DAMIT VERBUNDENES RÜCKSAUGEN SIND:
allgemeiner Wassermangel im Rohrsystem und damit verbundener Druckabfall
Rohrbruch einer Versorgungsleitung
Absperrung einer Trinkwasseranlage mit anschließender Entleerung
Sicherheitsmaßnahmen und Wartungsanforderungen für Trinkwasser-Installationen gemäß DIN EN 1717 und VDI/DVGW 6023
Die Gefahr des Rücksaugens tritt auf, wenn der Auslauf der Entnahmearmatur für Trinkwasser unterhalb des höchstmöglichen Nichttrinkwasserspiegels positioniert ist.
Eine fachgerecht erstellte Trinkwasser-Installation gewährleistet durch die vorgesehenen Sicherungsarmaturen gemäß DIN EN 1717 eine mechanische Unterbrechung.
Ein Protokoll sollte bei der Abnahme angefertigt werden. Die Einweisung und Übergabe erfolgt beim Befüllen der Anlage mit Trinkwasser, womit der ordnungsgemäße Betrieb beginnt.
Mit der Abnahme der vertragsgemäß erstellten Trinkwasser-Installation durch den Auftraggeber geht die Verantwortung vom Errichter auf den Betreiber über. Die Einweisung des Betreibers und die Übergabe der BW&B-Unterlagen sind Teil der Abnahme. Die fertige Anlage sollte nur mit Trinkwasser aus dem festen Hausanschluss befüllt werden und danach sofort unterbrechungsfrei betriebsbereit sein.
Die Abnahme, Einweisung, Unterlagenübergabe und Inbetriebnahme der gefüllten Anlage müssen protokolliert werden.
Der Anlagenersteller sollte den Betreiber in die Bedienung der Trinkwasser-Installation einweisen, um dessen Pflichten und Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Die BW&B-Unterlagen müssen übergeben werden.
Neben den Fachmann-wartungen können zahlreiche Funktionsprüfungen und Kontrollen von sanitärtechnischen Anlagen vom Betreiber selbst durchgeführt werden. Die ordnungsgemäße Einweisung in die Bedienung der instand zu haltenden Teile der Anlage durch den Anlagenersteller ist hierbei besonders wichtig. Viele dieser Aufgaben sind im Alltag problemlos umsetzbar. Beispielsweise die Dichtigkeitsprüfung oder Entnahmefunktionen.
Die Betriebsanleitungen, die gemäß den Planungsvorgaben und Herstellerangaben zu erstellen sind, sollten auch Informationen zu Not- oder Entstördiensten sowie eine Liste von Verschleißteilen und Aufbereitungsstoffen enthalten.
Die Inspektionspläne im Rahmen der Instandhaltung sollten unter Berücksichtigung der hygienischen Aspekte erstellt werden, gegebenenfalls durch Hygienepläne. Diese Pläne sollten Art, Umfang und Häufigkeit der Maßnahmen beschreiben sowie Anzahl, Ort und eindeutige Bezeichnung von Probenahmeeinrichtungen. Eine Inspektion sollte sowohl technisch-funktionale als auch hygienische Prüfungen umfassen. Die Pläne sollten Hinweise zur fachlichen Qualifikation der beauftragten Personen enthalten.
Maßnahmen zur erforderlichen Instandhaltung sollten bereits bei der Installation oder Lieferung festgelegt werden.
Neben den Rohrleitungen und angeschlossenen Armaturen, Absperrarmaturen, Verbrauchseinrichtungen und Apparaten, die gemäß den Herstellerangaben instand zu halten sind, sollten die in Leitungsanlagen und Apparaten eingebauten Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsarmaturen stets in betriebssicherem Zustand gehalten werden. Dies erfordert eine Instandhaltungsplanung gemäß VDI/DVGW 6023.
Trinkwasser-Installationen werden gemäß Trinkwasserverordnung als Wasserversorgungsanlagen betrachtet.
Bei jeglichen baulichen Maßnahmen an Teilen der Leitungsanlage oder im Gesamten sollten Durchfluss, separate Beheizung und Wärmedämmung unter Berücksichtigung von Dämmschichtdicken gemäß der Energieeinsparverordnung so gestaltet werden, dass im gesamten System eine Temperatur von 55 °C nicht unterschritten wird.
Um die Aufnahme unerwünschter schädlicher Stoffe aus dem Wasser zu vermeiden, empfiehlt das Umweltbundesamt (aus der Broschüre "Trink was"):
"Wasser, das länger als vier Stunden in der Trinkwasser-Installation steht, sollte grundsätzlich nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden. Stagnationswasser ist für die Ernährung von Säuglingen ungeeignet. Frisches Wasser sollte vor Verwendung eine Weile laufen, um Stagnationswasser zu ersetzen. Frisches Wasser erkennen Sie daran, dass es kühler aus der Leitung fließt als Stagnationswasser.
Zudem sollte Trinkwasser, das in verchromten Armaturen länger als 30 Minuten steht, von sensibilisierten Personen erst nach einem Viertelliter (einem großen Glas) verwendet werden".
Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen sollten gemäß DIN 1988-800 regelmäßig gewartet und inspiziert werden.
Die Richtlinie VDI/DVGW 6023 betont diesen Punkt ausdrücklich erneut. Hierbei sind besonders die Maßnahmen Inspektion und Wartung von Bedeutung, die in definierten Zeitintervallen durchzuführen sind.
Verschiedene Komponenten der Trinkwasser-Installation haben unterschiedliche Wartungsintervalle.
SICHERHEITSVENTIL
Der Betreiber sollte alle sechs Monate sicherstellen, dass das Sicherheitsventil beim Erhitzen des Speicher-Trinkwassererwärmers ordnungsgemäß anspricht und wie vorgesehen tropft.
Ein im kaltwasserseitigen Anschluss des Trinkwassererwärmers befindliches Membran-Ausdehnungsgefäß verhindert dieses "vorgesehene Tropfen". In diesem Fall sollte alle drei Monate durch regelmäßiges Betätigen verhindert werden, dass sich das Sicherheitsventil festsetzt.
ENTHÄRTUNGSANLAGEN
Enthärtungsanlagen sollten alle sechs Monate von einem speziell geschulten Fachmann gewartet werden. Die genauen Schritte für die Wartung sind durch den Gerätehersteller festgelegt. Zusätzlich zur Wartung ist es notwendig, die Enthärtungsanlage spätestens alle zwei Monate zu inspizieren. Diese Inspektion kann auch vom Betreiber selbst durchgeführt werden. Dabei werden das Überprüfen und Auffüllen des Regeneriersalzes sowie die Kontrolle der Reglereinstellungen und der Wasserhärte durchgeführt.
NICHT RÜCKSPÜLBARE KERZENFILTER
Der Filtereinsatz sollte bei Bedarf gewechselt werden, spätestens jedoch alle sechs Monate. Diese Aufgabe kann auch vom Betreiber eigenständig durchgeführt werden. Beim Austausch des Filtereinsatzes für die Filterkerze ist es wichtig, hygienische Maßnahmen zu beachten: Das Tragen von sterilen Handschuhen ist erforderlich. Nach dem Wechsel des Filtereinsatzes sollte der Kerzenfilter mit Trinkwasser gefüllt und gespült werden, bevor das Wasser wieder in die Hausanlage geleitet wird.
DRUCKERHÖHUNGSANLAGEN
Die Art und der Umfang der Tätigkeiten variieren je nach Hersteller und werden von der Anlagenfirma festgelegt. Die Ausführung dieser Arbeiten sollte ausschließlich durch den Kundendienstmonteur erfolgen, der von der Druckerhöhungsanlagenhersteller geschult wurde.
DOSIERGERÄTE
Des Weiteren sollte eine Inspektion alle sechs Monate erfolgen, die vom Betreiber eigenständig durchgeführt werden kann. Dabei erfolgt eine Überprüfung auf eventuellen Bedarf zur Nachdosierung von Dosiermitteln.
DRUCKMINDERER
Druckminderer sind Regulatoren mit geringer Verstellkraft und daher anfällig für Verunreinigungen. Aus diesem Grund sollte der Schmutzfänger regelmäßig gereinigt werden. Innerhalb eines Wartungszeitraums von ein bis drei Jahren sollte ein Fachmann die Druckminderer überprüfen und sicherstellen, ob die Armatur den eingestellten Fließdruck in verschiedenen Durchflusssituationen aufrechterhalten kann. Diese Drucküberprüfung kann auch vom Anlagenbetreiber durchgeführt werden.
ROHRTRENNER DER EINBAUART 1
Es handelt sich um Sicherungseinrichtungen, die stets in Durchflussstellung verbleiben. Sie wechseln nur in die Trennstellung, wenn der Druck auf der Eingangsseite einen vorgegebenen Wert erreicht oder unterschreitet. Dies birgt das Risiko, dass die Armatur sich nach längerer Zeit festsetzt und im Notfall nicht mehr in die Trennstellung wechseln kann. Diesen Trennungsprozess sollte der Betreiber einmal jährlich simulieren. Dazu schließt er die Absperrarmatur vor dem Rohrtrenner und reduziert den Wasserdruck durch Öffnen eines Entleerungsventils. Der Rohrtrenner sollte in die Trennstellung wechseln. Nach Wiederherstellung der Ausgangsbedingungen sollte er wieder in die Durchflussstellung übergehen und dicht schließen.
ROHRTRENNER DER EINBAUARTEN 2 UND 3
Diese Einrichtungen werden aus dem gleichen Grund halbjährlich überprüft. Dies liegt daran, dass sie kontinuierlich in der Trennstellung verbleiben und nur in die Durchflussstellung wechseln, wenn Wasserbedarf besteht. Da sie also ständig in Bewegung sind, unterliegen sie Verschleiß und können undicht werden.
RÜCKFLUSSVERHINDERER
Der Betreiber muss jährlich die Dichtheit dieser Vorrichtungen überprüfen. Hierfür wird die vorlaufende Leitung drucklos gemacht und die Prüföffnung geöffnet. Der Rückflussverhinderer gilt als dicht, wenn kein Wasser an der Prüföffnung austritt.
ROHRBELÜFTER
Diese Vorrichtungen müssen alle fünf Jahre auf ihre Funktion überprüft werden. Bei Strangbelüftern ist zu überprüfen, ob bei einem schnellen Entleeren der Steigleitung hörbar Luft über den Rohrbelüfter in die Leitung eingesaugt wird.
Die durchgeführten Inspektions- und Wartungsmaßnahmen müssen in einem Betriebsbuch dokumentiert werden.
Bei Nutzungsänderungen muss der entsprechende Hygieneplan (Anhang C) zeitgleich aktualisiert werden.
Bereits in der Phase der Ausführungsplanung sollten Betriebsanweisungen sowie Instandhaltungs- und Hygienepläne erstellt werden. Die Betriebsanweisung muss Informationen zur ausreichenden Funktionskontrolle enthalten.
Für Gebäude mit Nutzungen, die erhöhte Hygieneanforderungen haben (z.B. Lebensmittelbetriebe, Krankenhäuser, Seniorenpflegeheime), wird ein Hygieneplan in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn, einem Hygieniker, der zuständigen Gesundheitsbehörde sowie gegebenenfalls dem Wasserversorgungsunternehmen und möglicherweise auch dem späteren Unternehmer oder Inhaber erstellt.
Der Hygieneplan für die Trinkwasser-Installation ist nutzungs- und anlagenspezifisch zu gestalten. Er muss Informationen über den ordnungsgemäßen Betrieb der Trinkwasser-Installation enthalten.
Beim Betrieb der Trinkwasser-Installation für Kaltwasser (TW, PWC) darf die nach TrinkwV vorgeschriebene Höchsttemperatur von 25 °C auf keinen Fall überschritten werden.
Der Grenzwert von 25 °C wird von Fachleuten als zu hoch angesehen, wurde jedoch aus praktischen Gründen festgelegt. Niedrigere Temperaturen sind zu bevorzugen.
Es sind angemessene Maßnahmen erforderlich, um sicherzustellen, dass diese Temperaturen nicht überschritten werden können. In warmen Räumen (z.B. Aufstellräumen von Wärmeerzeugern) müssen Trinkwasserleitungen kalt besonders geschützt verlegt werden. In Installationsschächten dürfen keine Trinkwasserleitungen kalt neben warmen Leitungen verlegt werden.
Über die Abnahme muss ein Protokoll erstellt werden. Die Einweisung und Übergabe erfolgen mit dem Befüllen der Anlage mit Trinkwasser und dem anschließenden ordnungsgemäßen Betrieb.
Mit der Abnahme der vertragsgemäßen Errichtung einer Trinkwasser-Installation durch den Auftraggeber geht die Verantwortung für die Anlage vom Auftragnehmer (Errichter) auf den Anlageneigentümer (Betreiber) über. Zur Abnahme gehört die Einweisung des Betreibers und die Übergabe der BW&B-Unterlagen. Die fertige Anlage muss sofort unterbrechungsfrei in Betrieb genommen werden.
BRUNNENWASSER
Die Versorgung mit Trinkwasser wird über zentrale Wasserversorgungsunternehmen sichergestellt, weshalb Brunnen in der Regel nur noch für die eigene Wasserversorgung, zum Beispiel in Gärten, Gärtnereien oder landwirtschaftlichen Betrieben, genutzt werden. Der Bau eines Brunnens unterliegt den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie den jeweiligen Wassergesetzen der Bundesländer. In der Regel ist für den Brunnenbau keine Genehmigung erforderlich, jedoch muss die Untere Wasserbehörde darüber informiert werden.
Die Nutzung von Brunnen ist gestattet, wenn das geförderte Wasser direkt wieder dem Boden durch Bewässerung oder Rasensprengen zugeführt wird und nicht in die Kanalisation abgeleitet wird. Wenn Brunnenwasser als Trinkwasser verwendet wird, unterliegt es den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung. Betreiber eines solchen Brunnens müssen einmal jährlich (in Ausnahmefällen alle drei Jahre) eine Untersuchung des Wassers auf Schadstoffe und mikrobielle Verunreinigungen durchführen lassen. Eine mikrobiologische Analyse muss in der Regel jährlich erfolgen, wobei der Umfang der Wasseranalyse von der zuständigen Gesundheitsbehörde festgelegt wird.
Wenn alle in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte eingehalten werden, darf das Wasser eigenverantwortlich als Trinkwasser genutzt werden. Der Betreiber trägt die Verantwortung gegenüber Dritten und ist verpflichtet, die festgestellte Qualität des Trinkwassers aufrechtzuerhalten.