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Sanitärtechnik: Mustergefährdungsbeurteilung

Facility Management: Sanitärtechnik » Sanitär » Gefährdungsbeurteilung » Mustergefährdungsbeurteilung

Hygiene und Sicherheit in der Sanitärtechnik gewährleisten

Hygiene und Sicherheit in der Sanitärtechnik gewährleisten

Ziel ist es, die mit dem Betrieb und der Nutzung der sanitärtechnischen Anlagen verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung oder Beseitigung zu definieren. Unter Sanitärtechnik sind hier alle technischen Einrichtungen zur Wasserversorgung, Wassererwärmung, Abwasserableitung sowie alle zugehörigen Komponenten wie Rohrleitungen, Armaturen, Pumpen, Speicher, Filter und sanitäre Einrichtungen (Toiletten, Waschbecken, Duschen, Ausgüsse etc.) zu verstehen.

Durch eine systematische Herangehensweise unter Einbeziehung aller relevanten rechtlichen Vorgaben soll die Sicherheit und der Gesundheitsschutz aller Beschäftigten, Besucher*innen und externen Dienstleistenden sichergestellt werden. Neben dem Einhalten gesetzlicher Vorschriften resultieren aus einem sorgfältigen Hygienekonzept und gut gewarteten Anlagen auch wirtschaftliche Vorteile durch weniger Ausfälle und Reparaturen.

Wesentliche Erfolgsfaktoren sind klare Verantwortlichkeiten und strukturierte Organisation, regelmäßige Unterweisungen und Schulungen des Personals, umfassende Dokumentation aller Maßnahmen, Prüfungen und Ergebnisse und kontinuierliche Verbesserung durch regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit und Anpassung an neue gesetzliche Vorgaben oder technische Entwicklungen.

Durch eine konsequente Umsetzung der in dieser Gefährdungsbeurteilung aufgeführten technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen wird das Unternehmen den erhöhten Anforderungen an Hygiene und Sicherheit gerecht, minimiert Gesundheitsgefahren und stärkt gleichzeitig das Vertrauen der Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit in einen sicheren und nachhaltigen Betrieb.

Gefährdungsbeurteilung für sanitärtechnische Anlagen umsetzen

Rechtliche Grundlagen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind verschiedene Gesetzeswerke, Verordnungen und Vorschriften heranzuziehen, die für den Bereich Sanitärtechnik von Bedeutung sind. Eine rechtskonforme und sichere Ausgestaltung sowie der Betrieb sanitärtechnischer Anlagen erfordern u. a. die Berücksichtigung folgender Regelwerke:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Zentrale Rechtsgrundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz.

  • Gemäß § 5 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen festzulegen.

  • Gemäß § 6 ArbSchG ist die Dokumentation dieser Gefährdungsbeurteilung verpflichtend.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und zugehörige Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

  • Bestimmt die Mindestanforderungen an Arbeitsstätten, insbesondere hinsichtlich sanitären Einrichtungen (z. B. Waschräume, Toiletten).

  • Gemäß § 3 ArbStättV i. V. m. ASR A4.1 „Sanitärräume“ werden Anzahl und Ausstattung von sanitären Einrichtungen geregelt.

  • Vorgaben zur Belüftung, Beleuchtung und allgemeinen Hygieneanforderungen sind zu beachten.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Regelt die Sicherheit von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen.

  • Technische Komponenten der Sanitärtechnik (z. B. Druckbehälter, Pumpen) können darunter fallen, wenn sie als überwachungsbedürftige Anlagen eingestuft sind.

  • Erfordert regelmäßige Prüfungen und Instandhaltung gemäß § 15 BetrSichV.

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

  • Regelt die Qualität des Trinkwassers und die Untersuchungsintervalle (insbesondere Legionellenprüfung in Großanlagen zur Trinkwassererwärmung).

  • Für gewerblich betriebene Warmwasseranlagen mit bestimmten Speichervolumina und Rohrleitungsinhalten gelten laut TrinkwV in Verbindung mit VDI 6023 umfassende Prüf- und Dokumentationspflichten.

DGUV Vorschriften und Regeln

  • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) legt die allgemeinen Pflichten zur Unfallverhütung fest.

  • Spezielle Hinweise können sich in weiteren DGUV-Regeln (etwa zur Nutzung von Betriebseinrichtungen) finden.

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

  • Relevanz beim Einsatz von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, die als Gefahrstoffe eingestuft sein können (z. B. TRGS 510 zur Lagerung von Gefahrstoffen).

VDI-Richtlinien

  • VDI 6023: Hygienebewusste Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen.

  • Enthält Anforderungen zu Wasserqualität, Wartung, Desinfektion und Schulung von Personal.

Die Einhaltung dieser Vorgaben stellt den Mindeststandard dar und sollte durch betriebsinterne Regelwerke ergänzt werden.

Gesundheitsschutz

  • Vermeidung von Krankheiten und Infektionen durch hygienisch einwandfreie Wasserversorgung (Legionellen, Bakterien etc.).

  • Schutz der Mitarbeitenden vor Kontakt mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie Verbrühungsgefahr.

Rechtssicherheit:

  • Erfüllung der Pflicht des Arbeitgebers nach § 5 ArbSchG (Gefährdungsbeurteilung) und nach § 6 ArbSchG (Dokumentation).

  • Minimierung des Haftungsrisikos bei Unfällen oder Gesundheitsschäden.

Vermeidung von Betriebsstörungen:

  • Vorbeugung von Wasser- und Abwasserschäden, Ausfällen durch Rohrbrüche und technischen Defekten.

  • Reduzierung von Produktionsunterbrechungen.

Verbesserung des Betriebsklimas:

  • Saubere und funktionsfähige Sanitäranlagen tragen zu Komfort und Zufriedenheit der Mitarbeitenden bei.

  • Senkung von krankheitsbedingten Ausfällen und Reputationsschutz.

Arbeitgeber (Geschäftsführung)

  • Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz und die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung.

  • Zurverfügungstellung der notwendigen personellen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

  • Beratung der Geschäftsführung und Fachabteilungen hinsichtlich Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung und Unfallverhütung.

  • Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.

  • Durchführung von regelmäßigen Begehungen, Kontrolle der Wirksamkeit von Maßnahmen.

Betriebsarzt

  • Unterstützung bei der Bewertung gesundheitlicher Risiken (z. B. Infektionsrisiken, Umgang mit Gefahrstoffen).

  • Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen in relevanten Bereichen.

Führungskräfte / Abteilungsleiter

  • Umsetzung, Überwachung und Durchsetzung der Schutzmaßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich.

  • Einweisung und Unterweisung der Mitarbeitenden und ggf. Fremdfirmen.

Facility Management / Technische Leitung

  • Planung und Organisation von Wartung, Inspektion und Instandhaltung der sanitären Anlagen.

  • Koordination externer Dienstleister (Wartung, Reparatur) und Einhaltung betrieblicher Sicherheitsvorschriften.

Mitarbeitende

  • Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Betriebsanweisungen.

  • Ordnungsgemäßer Umgang mit den Sanitäranlagen.

  • Meldepflicht bei Mängeln oder Störungen.

Externe Dienstleistende

  • Verpflichtet, die betrieblichen und gesetzlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten.

  • Dokumentationspflicht bei Wartungs- und Reparaturarbeiten (Arbeitsprotokoll, Checklisten).

Der Betreiber ist gemäß gesetzlichen Vorgaben dafür verantwortlich, dass die Sanitärtechnik sicher und hygienisch einwandfrei betrieben wird. Dies umfasst unter anderem:

  • Regelmäßige Prüfungen und Wartungen (z. B. Legionellenprüfung bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung nach TrinkwV).

  • Sicherstellen korrekter Anlagentemperaturen (Warmwasser meist ≥ 60 °C im Speicher zur Vermeidung von Legionellen).

  • Dokumentationspflicht über sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen (Aufbewahrung von Prüfberichten, Wartungsprotokollen).

  • Schulung des Personals, das an sanitärtechnischen Anlagen arbeitet (z. B. in Bezug auf Hygiene und Gefahrstoffe).

Biologische Gefährdungen

  • Legionellen in Warmwasserleitungen und Speichern: Erhöhtes Risiko in Wassererwärmungsanlagen ≥ 400 Liter Speichervolumen oder in Rohrleitungen mit einem Inhalt von mehr als 3 Litern zwischen Speicher und Entnahmestelle.

  • Gefahr von Legionellose (Legionärskrankheit) bei Aerosolbildung (z. B. in Duschen).

  • Bakterien, Viren, Pilze in feuchten Umgebungen: Schimmelpilzbildung an Wänden, Dichtungen in Duschräumen.

  • Fäkalkeime in Abflussbereichen bei mangelhafter Reinigung.

Chemische Gefährdungen

  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel: Haut- und Augenkontakt, Atemwegsreizungen durch Dämpfe.

  • Gefahren durch unsachgemäße Mischung verschiedener Produkte (z. B. Säure und Chlor-Reiniger).

  • TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen) und GefStoffV (Umgang mit Gefahrstoffen) sind zu beachten.

Mechanische Gefährdungen

  • Leckagen und Rohrbrüche: Rutsch- und Sturzgefahr auf nassen Böden.

  • Wasserschäden, Kurzschlussrisiken in elektrischen Bereichen.

  • Wartungsarbeiten an Rohrleitungen: Verletzungsgefahr durch scharfkantige Rohrenden, Werkzeuge, bewegliche Teile (Pumpen).

  • Quetsch- und Stoßgefahr beim Öffnen, Entfernen von Armaturen.

Elektrische Gefährdungen

  • Pumpen, Hebeanlagen, Wassererwärmer (elektrische Komponenten in feuchten Umgebungen): Stromschlag durch defekte Isolation.

  • Kurzschluss- oder Brandgefahr bei Wassereintritt.

Physische Gefährdungen

  • Rutschgefahr: Nasse oder mit Reinigungsmitteln benetzte Bodenflächen.

  • Glatte Oberflächen ohne ausreichende Rutschhemmung.

  • Verbrühungen: Zu hohe Warmwassertemperaturen an Zapfstellen.

  • Fehlerhafte oder fehlende Mischarmaturen.

Organisationale Gefährdungen

  • Unklare Zuständigkeiten für Wartungsintervalle und Instandhaltung.

  • Fehlende oder unzureichende Unterweisung des Personals.

  • Mangelhafte Dokumentation von Prüf- und Wartungsarbeiten.

Psychische Belastungen

  • Stress durch wiederkehrende Störungen, unzureichende Hygienezustände, Beschwerden und Konflikte unter Mitarbeitenden.

  • Belastung für Reinigungspersonal, wenn Arbeitsaufkommen bei Störungen oder Mängeln hoch ist.

Zur Risikobewertung kann eine Risiko-Matrix herangezogen werden, die das Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit (E) und Schadenausmaß (S) darstellt.

Beispiel einer 3x3-Matrix:

Schadenausmaß \ Eintrittswahrscheinlichkeit

Gering (1)

Mittel (2)

Hoch (3)

Gering (1)

1

2

3

Mittel (2)

2

4

6

Hoch (3)

3

6

9

  • Werte 1–3: niedrige Risikoeinstufung

  • Werte 4–6: mittlere Risikoeinstufung

  • Werte 7–9: hohe Risikoeinstufung

Formblatt: Erfassung von Tätigkeiten und Gefährdungen

Nr.

Bereich / Tätigkeitc

Mögliche Gefährdung

Betroffene Personen / Personengruppen

Bisherige Schutzmaßnahmen

1

Warmwasserbereitung (Speicher, Leitungen)

Legionellen, Verbrühungsgefahr, Leckagen

Mitarbeitende, Wartungspersonal, Besucher*innen

• Regelmäßige Temperaturkontrolle
• Teilweise Legionellenmessungen

2

Reinigung von Sanitärräumen

Kontakt mit Reinigungschemikalien, Rutschgefahr

Reinigungspersonal, Mitarbeitende, Besucher*innen

• Einsatz von PPE (Handschuhe)
• Rutschhemmende Bodenbeläge

3

Wartung an Pumpen und Hebeanlagen

Stromschlag, mechanische Verletzung, Spritzwasser

Wartungspersonal, Elektrofachkräfte

• Abschalten der Anlage vor Arbeiten
• Absperrmaßnahmen

4

Abwasserleitungen, Kanäle

Biologische Gefährdung (Bakterien, Viren), Gase (H2S)

Wartungspersonal, Fremdfirmen

• Gasmessgeräte, PSA (Atemschutz)
• Geschlossene Systeme

5

Toiletten, Waschbecken, Duschen

Rutschgefahr, Schimmel, unzureichende Hygiene

Alle Mitarbeitende, Besucher*innen, Reinigungspersonal

• Tägliche Reinigung
• Hinweisschilder für nasse Böden

Formblatt: Risikoermittlung und Maßnahmenplan

Nr.

E (1-3)

S (1-3)

Risiko (E×S)

Bewertung

Zusätzliche Maßnahmen

Verantwortlich

Umsetzung bis

Status

1

2

3

6

mittel-hoch

• Einführung eines umfassenden Legionellen-Prüfplans (vierteljährliche Probenahme)
• Einbau thermostatischer Mischventile
• Dokumentation und Schulung

Technische Leitung (Facility Management)

Q2/20XX

offen

2

3

2

6

mittel-hoch

• Erweiterte Unterweisung Reinigungspersonal (Umgang mit Chemikalien)
• Rutschwarnschilder während Reinigung
• Bodenbelag erneuern (R11)

Reinigungsleitung / Fachkraft für Arbeitssicherheit

Q1/20XX

offen

3

1

3

3

niedrig-mittel

• Elektrische Überprüfung der Anlagen durch befähigte Personen
• Installation von Fehlerstromschutzschaltern (FI/RCD)
• Wartungsplan erstellen

Technische Leitung / Elektrowerkstatt

Q3/20XX

offen

4

1

2

2

niedrig

• Regelmäßige Dichtheitskontrolle
• Gasmessung vor und während Arbeiten
• Geschlossene Systeme, Verwendung von PSA

Technische Leitung / Fremdfirma

Q4/20XX

offen

5

2

2

4

mittel

• Schimmelschutzprogramme (regelmäßige Lüftung, Oberflächenbeschichtung)
• Tägliche Inspektion durch Reinigungskräfte
• Sofortige Beseitigung von Leckagen

Führungskräfte (Facility Management)

Q2/20XX

offen

Maßnahmenkatalog (detailliert)

Im Folgenden werden die wichtigsten Maßnahmenkategorien beschrieben und durch konkrete Beispiele ergänzt. Alle Maßnahmen sind gemäß den Anforderungen des TOP-Prinzips (Technisch – Organisatorisch – Personell) zu prüfen und umzusetzen.

Technische Maßnahmen - Warmwasserbereitung und Legionellenschutz

  • Installation von thermostatischen Mischern, die die Auslauftemperatur auf max. 45 °C begrenzen, während im Speicher selbst mindestens 60 °C gehalten werden.

  • Regelmäßige Spülung von selten genutzten Zapfstellen (z. B. in Wochenend- oder wenig belegten Bereichen).

  • Automatisierte Spülprogramme an Entnahmestellen (je nach technischer Ausstattung möglich).

  • Überprüfung des Rückstroms in Zirkulationssystemen, um Totleitungen zu vermeiden.

Abdichtung und Leckageprävention

  • Einsatz hochwertiger, korrosionsbeständiger Materialien (Edelstahl, Kunststoff-Verbundrohre).

  • Überdruckventile und Sicherheitsarmaturen prüfen und instand halten.

  • Einbau von Leckagewarnsystemen (Wasserwächter) in kritischen Bereichen mit einer automatischen Wasserstop-Funktion.

Luftfeuchtigkeitskontrolle und Lüftung

  • In Duschräumen, Umkleiden und Sanitärbereichen ausreichende Be- und Entlüftung sicherstellen (ggf. Lüftungsanlage mit Feuchtesensor).

  • Vermeidung von Stauwärme und hoher Luftfeuchtigkeit, um Schimmelbildung zu erschweren.

Elektrischer Schutz

  • Fehlerstromschutzschalter (FI/RCD) mit einem Auslösestrom von maximal 30 mA in allen Nassbereichen.

  • Sichere Verkabelung gemäß VDE-Vorschriften, Einhaltung der Schutzklasse IP X4 oder höher (Spritzwasserschutz) für Leuchten und Steckdosen in Nassbereichen.

  • Regelmäßige Überprüfung durch Elektrofachkräfte nach DGUV Vorschrift 3.

Rutschhemmende BodenbelägeEinbau von Bodenbelägen mit einer Rutschhemmung von mind. R10, besser R11, in Duschen, Toiletten und Waschbereichen.

  • Einbau von Bodenbelägen mit einer Rutschhemmung von mind. R10, besser R11, in Duschen, Toiletten und Waschbereichen.

  • Ggf. rutschhemmende Beschichtungen erneuern oder nachrüsten.

Organisatorische Maßnahmen - Wartungs- und Prüfpläne

  • Erstellen eines Inspektions- und Wartungsplans für alle sanitärtechnischen Anlagen (Pumpen, Speicher, Rohrleitungen, Hebeanlagen).

  • Festlegen von Prüfintervallen (z. B. wöchentlich, monatlich, vierteljährlich, jährlich), orientiert an Herstellerangaben und gesetzlichen Forderungen.

  • Legionellenprüfung nach TrinkwV in definierten Intervallen (bei Großanlagen mind. alle 3 Jahre, bei auffälligen Werten häufigere Prüfintervalle).

  • Protokollierung in Wartungsdatenbanken und Aufbewahrung für Nachweispflichten.

Arbeits- und Betriebsanweisungen

  • Ausarbeitung von Betriebsanweisungen für Reinigung, Wartung und sonstige Arbeiten in sanitärtechnischen Bereichen.

  • Aushang bzw. Bereitstellung im Intranet für alle Mitarbeitenden und Fremdfirmen.

Gefahrstoffmanagement

  • Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses für alle eingesetzten Reinigungs- und Desinfektionsmittel mit Sicherheitsdatenblättern.

  • Lagerung und Kennzeichnung gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und TRGS 510.

  • Unterweisung der Reinigungs- und Wartungskräfte, insb. im Hinblick auf mögliche chemische Reaktionen.

Unterweisung und Schulung

  • Regelmäßige (mind. jährliche) Sicherheitsunterweisung zum Thema Sanitärtechnik und Hygiene.

  • Spezielle Schulungen für Wartungspersonal, Reinigungsdienstleistende und Auszubildende in technischen Berufen.

  • Einweisung externer Dienstleister in die betriebsinternen Sicherheitsstandards.

Notfallplanung

  • Erstellung eines Notfallplans bei größeren Leckagen, Rohrbrüchen, Verunreinigungen oder Verdacht auf Legionellenüberschreitungen.

  • Festlegung von Verantwortlichkeiten und Meldewegen (z. B. Technische Leitung, Sicherheitsfachkraft, ggf. Gesundheitsamt).

Personelle / Persönliche Schutzmaßnahmen - Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Reinigungs- und Wartungskräfte: Schutzhandschuhe, ggf. Spritzschutzbrille, Sicherheitsschuhe mit Rutschhemmung.

  • Bei Arbeit an Abwassersystemen: Chemikalienbeständige Handschuhe, ggf. Atemschutz (FFP2/FFP3 oder Filtergeräte) bei Gefahr von Aerosolen oder giftigen Gasen.

Hygieneschulungen

  • Sensibilisierung für persönliche Hygiene: Händewaschen, Desinfektion.

  • Schulung zu sachgemäßem Umgang mit Reinigungsmitteln (z. B. Vermeidung von Mischungen).

Ergonomische Aspekte

  • Ausreichende Arbeitsflächen und Hilfsmittel (Wagen, Haltevorrichtungen), um Überlastungen zu vermeiden.

  • Zeiteinteilung bei Reinigungsarbeiten, um Stress und Eile zu reduzieren.

Festlegung Verantwortlicher:

  • Ein Mitarbeiter im Facility Management oder ein Betriebstechniker als Hauptverantwortlicher (Ansprechpartner) für die Überwachung und Durchführung.

Zeitplan und Budget:

  • Erstellung eines Projektplans mit Meilensteinen zur Umsetzung (z. B. Austausch Bodenbelag, Installation neuer Mischarmaturen).

  • Kostenplanung für Anschaffungen (z. B. neue Armaturen, Leckagewarnsysteme, Schulungsprogramme).

Regelmäßige Wirksamkeitskontrollen:

  • Periodische Audits durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt.

  • Berücksichtigung von Mitarbeiterfeedback (z. B. Beschwerdemanagement).

  • Anpassung der Gefährdungsbeurteilung, wenn sich Produktionsverfahren, Gebäudestrukturen oder rechtliche Vorgaben ändern.

Dokumentation:

  • Aufbewahrung aller Protokolle, Prüfbescheinigungen und Wartungsnachweise gemäß den gesetzlichen Fristen.

  • Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen (Umbauten, neue Anlagen etc.).

  • Archivierung in leicht zugänglicher Form (Papierform und/oder digitales System).