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Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse (Typ HB)

Facility Management: Sanitärtechnik » Betrieb » Dokumente » Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse (Typ HB)

Rohrbelüfter Typ HB für Schlauchanschlüsse zur Sicherung der Trinkwasserinstallation im Betrieb

Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse (Typ HB)

Diese Dokumentationsübersicht erläutert alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen für Rohrbelüfter an Schlauchanschlüssen (Typ HB) als Bauprodukte in Gebäuden. Rohrbelüfter des Typs HB verhindern ein Rücksaugen oder Rückdrücken von verunreinigtem Wasser in das Trinkwassersystem und werden daher als sicherheitsrelevante Bauteile im Sinne des Bau- und Produktrechts eingestuft. Die nachfolgend dargestellten Dokumente gewährleisten die bauordnungsrechtliche Verwendbarkeit, die europäische Produktkonformität, die vertragsgemäße Ausführung gemäß VOB/C sowie die audit- und betriebssichere Nutzung über den gesamten Lebenszyklus im Facility Management.

Dokumentationsübersicht Rohrbelüfter Typ HB – Bauordnungsrechtliche Verwendbarkeit, EU-Produktkonformität und VOB/C-Nachweisführung für Planung, Ausführung und Betrieb im Facility Management

Sicherungsarmatur Schlauchanschluss Typ HB

Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttyp

Zertifikat zur Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der dauerhaften Erfüllung der erklärten Leistungsmerkmale des Rohrbelüfters gemäß dem System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP)

Rechtsgrundlagen / Normen

Verordnung (EU) 305/2011 und Verordnung (EU) 2024/3110; Anhang V (AVCP-Systeme)

Zentrale Inhalte

Produktidentifikation (eindeutiger Kenncode)
angewandtes AVCP-System (1+, 1, 2+, 3, 4)
Prüfumfang und Ergebnisse
akkreditierte Zertifizierungsstelle

Verantwortliche

Notifizierte Produktzertifizierungsstelle; der Hersteller liefert die Grundlage

Praxisrelevanz

Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und für den Marktzugang; ersetzt die früheren Konformitätsbescheinigungen der Bauproduktenrichtlinie und dokumentiert die Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle und die Prüfung durch eine notifizierte Stelle.

Erläuterung:

Die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit bestätigt, dass der Rohrbelüfter dauerhaft die in der Leistungserklärung angegebenen technischen Eigenschaften erfüllt. Sie wird durch eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle ausgestellt und bescheinigt, dass alle Vorschriften zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit nach dem AVCP-System angewendet wurden und das Bauprodukt alle dort beschriebenen Anforderungen erfüllt. Der Hersteller kann das anzuwendende System nicht frei wählen; die Kommission legt es je nach Produktfamilie fest. Diese Bescheinigung bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung und ist für die spätere Betreiber- und Haftungsdokumentation unerlässlich.

Europäische technische Bewertung (ETA)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttyp

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Zweck & Geltungsbereich

Leistungsnachweis für Bauprodukte, die nicht oder nicht vollständig von harmonisierten Normen erfasst werden; ermöglicht europaweiten Marktzugang

Rechtsgrundlagen / Normen

Verordnung (EU) 305/2011; technische Grundlage ist ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Zentrale Inhalte

Bewertungsgrundlage und Liste der wesentlichen Merkmale
Leistungswerte des Produkts
Hinweis auf das angewandte EAD und AVCP-System
Anwendungsbereiche und ggf. Einschränkungen

Verantwortliche

Technische Bewertungsstelle (Technical Assessment Body – TAB), in Deutschland das DIBt

Praxisrelevanz

Voraussetzung für die Erstellung einer Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung bei Bauprodukten ohne harmonisierte Norm; bietet eine maßgeschneiderte Bewertung der Gebrauchstauglichkeit 

Erläuterung:

Die ETA wird auf Antrag des Herstellers durch eine technische Bewertungsstelle erstellt, wenn für das Produkt keine harmonisierte Norm existiert. Sie bescheinigt die Leistung des Produkts hinsichtlich der wesentlichen Merkmale und legt fest, welche Eigenschaften geprüft wurden. Die ETA gilt europaweit und führt zur CE-Kennzeichnung. Sie wird individuell auf das Produkt zugeschnitten; Leistungsmerkmale können aufgenommen werden, die in bestehenden harmonisierten Normen fehlen. Voraussetzung ist ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD); ist dieses noch nicht vorhanden, wird es innerhalb der vorgegebenen Frist entwickelt.

Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttyp

European Assessment Document (EAD)

Zweck & Geltungsbereich

Harmonisierte technische Spezifikation zur Bewertung von Bauprodukten ohne harmonisierte Norm; methodische Grundlage für die ETA

Rechtsgrundlagen / Normen

Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110

Zentrale Inhalte

allgemeine Beschreibung des Produkts
Liste der zwischen Hersteller und EOTA vereinbarten wesentlichen Merkmale
Prüf- und Bewertungsmethoden für die Leistungsermittlung
Vorgaben zur werkseigenen Produktionskontrolle

Verantwortliche

Europäische Organisation für Technische Bewertung (EOTA) und die angeschlossenen technischen Bewertungsstellen

Praxisrelevanz

Technische Referenz für die Erstellung der ETA; ein EAD enthält Bewertungsverfahren und Angaben dazu, wie die Leistung auszuweisen ist.

Erläuterung:

EADs werden von der EOTA erstellt, wenn ein Bauprodukt nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst ist. Sie gelten als harmonisierte technische Spezifikation und bilden die Grundlage für die ETA. Auf Wunsch des Herstellers können zusätzliche wesentliche Merkmale aufgenommen werden, sodass das EAD auf das Produkt zugeschnitten ist. Ein EAD beschreibt die Prüfmethoden, die Leistungsparameter und das Bewertungsverfahren und legt fest, wie die Leistungswerte in der Leistungserklärung auszuweisen sind. Die nationalen Bauwerksvorschriften bestimmen die Anforderungen an die Nutzung.

Produktspezifische technische Dokumentation

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttyp

Technische Dokumentation des Herstellers

Zweck & Geltungsbereich

Nachvollziehbare Beschreibung der Konstruktion, Materialien, Funktionsweise und Einsatzgrenzen des Rohrbelüfters; Grundlage für die Überprüfung durch Behörden und notifizierte Stellen

Rechtsgrundlagen / Normen

Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110

Zentrale Inhalte

Konstruktionszeichnungen und Werkstoffangaben
Funktionsprinzip des Belüfters und Sicherheitsfunktionen
Berechnung der Leistungswerte und Einsatzgrenzen
Hinweise zur Reparatur, Wartung und Verfügbarkeit von Ersatzteilen

Verantwortliche

Hersteller (Erstellung, Aktualisierung und Aufbewahrung)

Praxisrelevanz

Die technische Dokumentation erleichtert den Behörden und notifizierten Stellen die Überprüfung des Bauprodukts; sie enthält auch Informationen zur Berechnung der ökologischen Nachhaltigkeit und dient im Facility Management als Grundlage für Betrieb, Wartung, Ersatzteilmanagement und Risikoanalysen.

Erläuterung:

Die Verordnung (EU) 2024/3110 verlangt vom Hersteller, eine technische Dokumentation zu erstellen, die den zuständigen Behörden und notifizierten Stellen alle erforderlichen Informationen zur Überprüfung der Bauprodukte liefert. Neben konstruktiven und funktionalen Angaben sollen insbesondere die Berechnung der Umwelt- und Nachhaltigkeitsleistung und die Kennzeichnung des Produkts enthalten sein. Im Facility Management unterstützt diese Dokumentation die Bewertung des Anlagenzustands, die Durchführung von Risikoanalysen und die Planung von Wartungs- oder Austauschmaßnahmen.

EG-/EU-Konformitätserklärung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttyp

Erklärung der Konformität (Herstellererklärung)

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigung des Herstellers, dass das Produkt den einschlägigen EU-Richtlinien und harmonisierten Normen entspricht; umfasst BauPVO, ggf. Druckgeräterichtlinie usw.

Rechtsgrundlagen / Normen

DIN 18384 (VOB/C ATV); EU-Richtlinien für Bauprodukte und andere einschlägige Rechtsakte

Zentrale Inhalte

Name und Anschrift des Herstellers
Produktbeschreibung (Art, Kennzeichnung, Verwendungszweck)
angewandte Rechtsvorschriften und Normen
ggf. Angaben zu überwachten Stellen
Unterschrift der verantwortlichen Person

Verantwortliche

Hersteller (Erstellung und Bereitstellung)

Praxisrelevanz

Die Konformitätserklärung ist vertrags- und haftungsrelevant; sie bestätigt gegenüber Auftraggebern und Behörden, dass das Produkt normgerecht hergestellt wurde.

Erläuterung:

Die EG-Konformitätserklärung (nach neuer Terminologie auch EU-Konformitätserklärung) ist eine vom Hersteller ausgestellte Erklärung, dass das Bauprodukt den einschlägigen Rechtsvorschriften entspricht. Sie enthält insbesondere Angaben zum Hersteller, eine Beschreibung des Produkts und der angewandten Bestimmungen sowie die Unterschrift der autorisierten Person. Im Unterschied zum Konformitätszertifikat wird die Konformitätserklärung vom Hersteller ohne Überwachung durch eine Zertifizierungsstelle abgegeben. Für Facility Manager ist dieses Dokument bei der Abnahme und Vertragsprüfung von Bedeutung.

Leistungserklärung (DoP)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttyp

Leistungserklärung (DoP)

Zweck & Geltungsbereich

Transparente Darstellung der Leistungsmerkmale des Rohrbelüfters und Übernahme der Verantwortung des Herstellers für diese Leistung; Grundlage für CE-Kennzeichnung

Rechtsgrundlagen / Normen

Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110; DIN 18379 – 18386; DIN 18421

Zentrale Inhalte

Liste der wesentlichen Merkmale
Leistungsstufen bzw. -klassen gemäß hEN oder ETA
Verwendungszweck und Produkttyp (eindeutiger Kenncode)
Angaben zum Hersteller und zur AVCP-Stufe

Verantwortliche

Hersteller (Ausstellung und Aktualisierung); Bereitstellung in deutscher Sprache für den deutschen Markt

Praxisrelevanz

Zentrales Dokument für Ausschreibung, Abnahme und Nachweisführung im Betrieb; muss für jedes harmonisierte Bauprodukt oder Produkt mit ETA vorliegen.

Erläuterung:

Die Leistungserklärung ist das zentrale Instrument der Bauproduktenverordnung. Der Hersteller deklariert darin die Leistungen des Bauprodukts, die nach harmonisierter Norm oder ETA ermittelt wurden, und übernimmt mit der CE-Kennzeichnung die Verantwortung für die Konformität. Die Leistungserklärung muss in der Amtssprache des Mitgliedstaates bereitgestellt werden – in Deutschland also auf Deutsch. Facility Manager nutzen die DoP als Referenzdokument bei Ausschreibungen, zur Erfüllung der Betreiberpflichten sowie bei Audits.

Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttyp

Einzelnachweis der Verwendbarkeit (Zustimmung im Einzelfall)

Zweck & Geltungsbereich

Zulassung des Rohrbelüfters in einer konkreten baulichen Situation, wenn keine allgemein anerkannten Regeln oder Technischen Baubestimmungen existieren und ein individueller Nachweis erforderlich ist

Rechtsgrundlagen / Normen

Hamburgische Bauordnung (HBauO) § 20; ggf. entsprechende Vorschriften anderer Landesbauordnungen

Zentrale Inhalte

Beschreibung der Einbausituation und des Verwendungszwecks
Begründung der Abweichung von Regelbauarten
Nachweis der Verwendbarkeit gemäß § 16b HBauO
Genehmigung oder Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde

Verantwortliche

Hersteller bzw. Antragsteller (Erstellung und Nachweisführung); Bauaufsichtsbehörde (Prüfung und Zustimmung)

Praxisrelevanz

Rechtssicherheit bei Sanierungen, Sonderkonstruktionen oder Abweichungen von Standardlösungen; erforderlich, um den Einsatz des Bauprodukts im Einzelfall zu legitimieren.

Erläuterung:

Wenn ein Bauprodukt nicht von technischen Regeln erfasst ist oder wesentlich davon abweicht, muss seine Verwendbarkeit im Einzelfall nachgewiesen werden. Die Hamburgische Bauordnung sieht vor, dass die Bauaufsichtsbehörde eine Zustimmung erteilen kann, wenn die Verwendbarkeit nachgewiesen ist. Die Nachweise umfassen die konkrete Einbausituation, Berechnungen und gegebenenfalls Prüfberichte. Für Facility Manager ist der Einzelnachweis besonders bei Bestandsanpassungen, Umbauten oder der Sanierung von Anlagen wichtig.

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttyp

Prüfzeugnis für Bauprodukte oder Bauarten

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der bauordnungsrechtlichen Anforderungen für Produkte, die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden können

Rechtsgrundlagen / Normen

HBauO § 19; Technische Baubestimmungen

Zentrale Inhalte

Prüfergebnisse und nachgewiesene Leistungsmerkmale
Anwendungsbereiche und Einsatzgrenzen
Hinweise auf maßgebliche technische Regeln

Verantwortliche

Anerkannte Prüfstelle (§ 24 HBauO) erstellt das Prüfzeugnis; Hersteller beantragt und liefert Prüfstücke

Praxisrelevanz

Vereinfachter Verwendbarkeitsnachweis für standardisierte Anwendungen; kann eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzen, wenn das Produkt mit anerkannten Prüfverfahren bewertet wird.

Erläuterung:

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird von einer anerkannten Prüfstelle erteilt, wenn die Verwendbarkeit des Bauprodukts durch allgemein anerkannte Prüfverfahren nachgewiesen werden kann. Es ersetzt in diesen Fällen die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und ist zeitlich befristet. Für Facility Manager erleichtert das abP den Nachweis der Bauproduktverwendbarkeit und die Dokumentation bei Audits.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttyp

Bauaufsichtliche Zulassung

Zweck & Geltungsbereich

Bundesweit gültiger Nachweis der Verwendbarkeit und Übereinstimmung des Bauprodukts mit den Bauordnungen der Länder

Rechtsgrundlagen / Normen

HBauO § 18; DIN 18384 (VOB/C ATV)

Zentrale Inhalte

Beschreibung des Produkts und Geltungsbereichs
Einbaubedingungen und Verwendungszwecke
Prüf- und Bemessungsgrundlagen
Gültigkeitsdauer und Nebenbestimmungen

Verantwortliche

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) als Zulassungsstelle; Antragsteller (Hersteller)

Praxisrelevanz

Höchster bauordnungsrechtlicher Nachweis; gilt deutschlandweit und bietet maximale Rechtssicherheit für Planer und Betreiber.

Erläuterung:

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird von der Bauaufsichtsbehörde (in der Regel dem DIBt) für Bauprodukte erteilt, wenn deren Verwendbarkeit nachgewiesen ist. Sie ist widerruflich, zeitlich befristet (in der Regel fünf Jahre) und kann auf Antrag verlängert werden. Eine abZ gilt auch in anderen Bundesländern. Für Rohrbelüfter an Schlauchanschlüssen dient die abZ als oberster Nachweis für die Verwendbarkeit und erleichtert die Genehmigungsprozesse.

Allgemeiner Verwendbarkeitsnachweis

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttyp

Nachweis der norm- und vertragskonformen Einsetzbarkeit

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Bauprodukt den Technischen Baubestimmungen, den einschlägigen DIN-Normen (z. B. DIN 18379 – 18381, DIN 18380, DIN 18421) und den Vorgaben der HBauO entspricht

Rechtsgrundlagen / Normen

HBauO §§ 17–21; Technische Baubestimmungen; DIN-Normen der VOB/C

Zentrale Inhalte

Nachweis der Einhaltung von Normen und technischen Regeln
Angaben zu Einsatzgrenzen und zulässigen Bauarten
gegebenenfalls Bezug auf Typenprüfung oder ETA

Verantwortliche

Hersteller (Erstellung und Bereitstellung des Nachweises); Prüfstelle oder Zertifizierungsstelle, wenn erforderlich

Praxisrelevanz

Dient im Facility Management als Nachweis für Betriebssicherheit, Auditfähigkeit und zur Erfüllung der Betreiberverantwortung; wird regelmäßig bei Audits und Bestandsprüfungen herangezogen.

Erläuterung:

Die HBauO legt fest, dass ein Verwendbarkeitsnachweis erforderlich ist, wenn keine technischen Baubestimmungen vorliegen oder das Bauprodukt wesentlich von ihnen abweicht. Der allgemeine Verwendbarkeitsnachweis kann durch eine abZ, ein abP oder eine Zustimmung im Einzelfall geführt werden. Für Facility Manager stellt er sicher, dass das eingesetzte Bauprodukt normkonform ist, und er bildet eine prüfbare Grundlage für Audits, Risikoanalysen und Betriebsanleitungen.