Die Dachentwässerung ist ein wesentlicher Bestandteil der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) und gewährleistet den sicheren sowie kontrollierten Abfluss von Niederschlagswasser.
Die hier exemplarisch beschriebene Planung der Dachentwässerung stellt ein integrales System dar, bestehend aus innenliegender und/oder außenliegender Normalentwässerung (abhängig von Dachgeometrie und Bauart), Notentwässerung zur Abführung außergewöhnlicher Wassermengen und zur Vermeidung von Staunässe bei Verstopfung, Retentions-Gründach (wo vorgesehen) mit entsprechend angepasster Drainage und Dachablauftechnik, Robuster Wärmedämmung und Brandabschottung bei Durchführungen, Revisions- und Wartungsfreundlichkeit (Reinigungsöffnungen, Prüfzugänge) und ausreichender Dokumentation und Abnahmekriterien.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Entwässerungsanlage sowohl im Normalfall als auch im Notfall zuverlässig arbeitet und das Gebäude langfristig vor Wasserschäden geschützt bleibt. Die Abstimmung mit den angrenzenden Gewerken (Tragwerksplanung, Architektur/Fassade, Freianlagen, Blitzschutz, Brandschutz) ist dafür unerlässlich. Sämtliche Nachweise, Berechnungen und Montagepläne sind vom Auftragnehmer zu erbringen und in einer umfassenden Bestandsdokumentation zusammenzufassen.
Die Planung, Auslegung und Ausführung erfolgen auf Basis der einschlägigen Normen wie DIN EN 12056 (Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden), DIN 1986 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) und den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks (Flachdachrichtlinie).
Zusätzlich sind Vorgaben für Retentions-Gründächer, ggf. Brandschutzanforderungen (DIN 4102, MLAR), Blitzschutz (DIN EN 62305) und bauaufsichtliche Zulassungen einzuhalten.
Bemessungsgrundlagen
Die hydraulische Auslegung erfolgt anhand der ortsüblichen Regenspende (KOSTRA-DWD-Daten).
Neben einem anzustrebenden 5- bzw. 10-jährlichen Regenereignis kann ein Sicherheitszuschlag (z. B. Berücksichtigung von Klimafaktoren) empfohlen werden.
Pro Dachfläche/Dachabschnitt ist ein Nachweis der maximalen zulässigen Ablaufkapazität zu erbringen, inklusive Angabe von Wasserspiegellagen im Notfall.
Anwendungsbereich (Achsen und Gebäude)
Die beschriebenen Umfänge erstrecken sich auf Produktionsbau (Achsen 5 bis 29, A bis Q), Technikgebäude sowie Sprinklertanks.
Leitungsführung erfolgt bis 1,0 m außerhalb der Gebäudeumfassungsgrenze, wo an die Freianlagenentwässerung bzw. öffentliche Kanäle angeschlossen wird.
Retentions-Gründach
Bei Gründächern (Retentionsdach) ist eine Drainageschicht vorgesehen, die das Regenwasser zunächst zurückhält und zeitverzögert an die Abläufe weitergibt.
Die Einbindung der Dachabläufe in die Dachabdichtung sowie die Integration der Drainage in den Gründachaufbau sind entsprechend herstellerspezifisch auszuführen.
Normalentwässerung
Hauptsystem zur Ableitung des Regenwassers.
Meist innenliegende Fallleitungen, die an Dachablaufkörper (mit Flansch oder Manschette) angeschlossen sind.
Bei außenliegender Entwässerung (z. B. an Vordächern, Technikgebäude mit Attikaspeier) erfolgt der Wasserabfluss über Rinnen bzw. Attikaeinläufe.
Notentwässerung
Ergänzt die Normalentwässerung bei Starkregen oder Verstopfung.
Erfolgt entweder über separate Fallleitungen oder Attikaspeier, die direkt durch die Attika nach außen führen (in ca. 0,5 m über Geländeoberkante).
Die Lage und Anzahl der Notabläufe sind so zu wählen, dass auch bei Ausfall der Normalentwässerung keine unzulässige Wasseransammlung auf dem Dach entsteht.
Vordächer
Für Vordächer (z. B. Dachfläche 8 und 9) ist in der Regel eine außenliegende Rinnenentwässerung vorgesehen.
Sollte keine separate Notentwässerung möglich sein, ist die Tragkonstruktion so auszulegen, dass das maximale Regenwasservolumen (bei Teilverstopfung) aufgenommen werden kann.
Dimensionierung und Rohrquerschnitte
Die Auslegung erfolgt nach den berechneten Volumenströmen. Hierzu werden konkrete Dachflächen (m²), Bemessungsregenspende (z. B. 300 l/s·ha) und Sicherheitszuschläge angegeben.
Auf Grundlage dieser Werte sind die Nenndurchmesser (DN) der Fallleitungen und Grundleitungen zu bestimmen.
Die Planung muss tabellarisch darstellen, welche Dachfläche wie viele Abläufe benötigt, welchen Durchmesser diese haben und wie hoch die geplante Ablaufkapazität ist (l/s).
Dachaufbau und Abdichtung
Schnittdarstellungen zeigen den kompletten Schichtaufbau: Abdichtungslage (ggf. Bitumen-/Kunststoffbahn)
Schutzlage / Filtersystem bei Gründach
Drainageschicht (Retentionsschicht)
Vegetationsschicht
Der Dachablauf ist mit einem Flansch ausgestattet, in den die Abdichtung dicht einschlägt. Darüber hinaus kann eine spezielle Aufstockelement- oder Manschettenkonstruktion nötig sein, um bei Gründächern Laub und Substrat vom Ablauf fernzuhalten.
Wärmedämmung und Kondensatschutz
Bei innenliegenden Fallleitungen ist eine diffusionsdichte Dämmung unerlässlich, um Kondenswasser zu vermeiden.
Im Bereich mechanischer Beanspruchung (z. B. durch Gabelstapler, Transportmittel) ist eine robuste Ummantelung bis mindestens 2,5 m über OKFFB vorzusehen.
Brandschutz und Brandabschottungen
Leitungsdurchführungen durch Decken und Wände mit Brandschutzanforderungen sind gemäß den geltenden Feuerwiderstandsklassen abzuschotten.
Zugelassene Brandabschottungssysteme oder Manschetten (ggf. inkl. Dokumentation) sind einzubauen.
Blitzschutz und Potentialausgleich
Bei großflächigen Flachdächern oder Metall-Attiken ist der äußere Blitzschutz in die Dachkonstruktion zu integrieren.
Dachabläufe aus Metall oder metallbeschichtete Rohre können in den Potentialausgleich einzubeziehen sein, sofern Vorgaben aus der Blitzschutzplanung dies erfordern.
Frostschutzmaßnahmen
Für außenliegende Leitungen, insbesondere Attikaspeier bei Technikgebäude und Sprinklertanks, kann eine Begleitheizung sinnvoll sein, wenn Frostprobleme zu erwarten sind.
Alternativ ist darauf zu achten, dass die Leitungswege möglichst kurz sind und sich kein Wasser in horizontalen Leitungsabschnitten staut.
Revisionierbarkeit
Vor dem Übergang in die Grundleitung (innen oder außen) sind Reinigungsöffnungen oder Revisionsschächte anzuordnen.
Sicherstellung der Zugänglichkeit (Revisionsklappen, abgehängte Decken, Schächte) ist in den Ausführungsplänen darzustellen.
Wartung
Die Entwässerungsanlagen sind regelmäßig zu überprüfen (empfohlen nach DIN 1986-30).
Intervalle können z. B. jährliche Sichtprüfung und 5-jährliche TV-Inspektion umfassen.
Wartung und Inspektion müssen auch die Notentwässerung einschließen (Kontrolle der Attikaspeier bzw. der Notabläufe).
Prüf- und Abnahmekriterien
Alle Entwässerungsleitungen sind vor Inbetriebnahme einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen (z. B. Wasser- oder Luftprüfung nach DIN EN 1610).
Eine Funktionsprüfung (Fluttest) kann erforderlich sein, um den korrekten Abfluss zu simulieren.
Mängel oder Undichtigkeiten sind zu protokollieren und zu beheben, bevor die Anlage abgenommen wird.
Schnittstellen zu Freianlagen
Die Grundleitungen werden bis 1,0 m außerhalb der Gebäudeumfassungsgrenze geführt. Dort erfolgt die Anbindung an das Freianlagennetz oder einen Entwässerungskanal.
Klare Regelungen, wer den Anschluss an das Grundstücks-/Stadtentwässerungssystem übernimmt, sind im Plan festzuhalten.
Ein Übergabeschacht (ggf. mit Revisionsmöglichkeit) wird empfohlen, um zukünftige Wartungs- und Prüfarbeiten zu erleichtern.
Dokumentation
Alle relevanten Bestandspläne, Revisionsunterlagen, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sind nach Abschluss der Arbeiten zu übergeben.
Bei Brandschutzmaßnahmen sind zusätzlich die Zulassungen und Einbaudokumentationen für Brandabschottungen beizufügen.
Technikgebäude
Flachdach mit Gefälle > 2 % und umlaufender Attika.
Normalentwässerung über außenliegende Fallleitungen, Notentwässerung über Attikaspeier.
Ggf. Frostschutzkonzept für Attikaspeier (Begleitheizung) beachten.
Sprinklertanks
Ebenfalls Flachdach mit umlaufender Attika.
Normalentwässerung außenliegend, Notentwässerung über Attikaspeier, direkter Wasserauslass ins Freie.
Dachgefälle vom Zentrum zu den Dachabläufen, wobei sich die Einlaufkörper in der Nähe der Attika befinden.
Revisionsmöglichkeit vor Einbindung in das Freianlagensystem.