Prüfanforderungen im Gewerk Sanitärtechnische Anlagen

Regelkonforme Prüfanforderungen in der Sanitärtechnik
Prüfanforderungen im Gewerk Sanitärtechnische Anlagen sind essenziell für die Einhaltung von Hygiene-, Sicherheits- und Funktionsstandards in Gebäuden. Regelmäßige Prüfungen gemäß DIN 1988, DIN EN 806-5, BetrSichV und TrinkwV betreffen Trinkwasserinstallationen, Entwässerungssysteme, Druckerhöhungsanlagen und Armaturen. Sie werden durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt und dokumentiert. Ziel ist es, Gesundheitsrisiken zu minimieren, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und SLA- sowie XLA-Ziele in unterschiedlich genutzten Gebäudestrukturen dauerhaft zu sichern.
Ziel dieses Fachkonzepts ist die sichere, hygienegerechte und gesetzeskonforme Durchführung aller erforderlichen Prüfungen an Sanitärtechnischen Anlagen. Die Prüfungen gewährleisten Gesundheitsschutz, Anlagenverfügbarkeit und Störungsfreiheit, Rechtssicherheit und Nachweisfähigkeit, Früherkennung von Abweichungen und Risiken.
Die regelmäßige Prüfung sanitärtechnischer Anlagen ist elementar für Rechtssicherheit, Hygiene und Betriebssicherheit. Ein standardisiertes, digitales und risikobasiertes Prüfmanagement, das über KPI, SLA und XLA gesteuert wird, ermöglicht ein effizientes, belastbares und revisionssicheres Prüfregime – in allen Nutzungskontexten vom Gewerbebau bis zum öffentlichen Raum.