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Sanitärtechnik: Touchpoint

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Sanitärtechnik als zentraler Touchpoint

Sanitärtechnik als zentraler Touchpoint

In vielen Fällen sind die sanitären Anlagen der erste und letzte physische Berührungspunkt („Touchpoint“) mit dem Arbeitsumfeld und werden mehrfach am Tag frequentiert. Hochwertige Sanitärtechnik ist weit mehr als nur eine notwendige betriebliche Einrichtung; sie ist ein wesentlicher Touchpoint für die Mitarbeitenden und spiegelt die Unternehmenskultur wider. Aus Sicht der Mitarbeitenden trägt ein modern gestalteter und hygienisch sicherer Sanitärbereich maßgeblich zum Wohlbefinden bei. Aus Sicht des Unternehmens ist die Investition in erstklassige Sanitärtechnik ein zukunftsorientierter Schritt, der sich sowohl in der Mitarbeiterbindung und -motivation als auch in der rechtlichen Absicherung und dem Kostenmanagement positiv niederschlägt.

Rechtliche und normative Grundlagen

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Legt fest, dass Sanitärräume in ausreichender Anzahl, angemessener Ausstattung und in hygienisch einwandfreiem Zustand vorzuhalten sind.

  • Regelt Aspekte wie Anzahl der Sanitäreinrichtungen, Geschlechtertrennung und Barrierefreiheit.

DIN-Normen (z. B. DIN 1988, DIN EN 12056)

  • DIN 1988 stellt Anforderungen an die Trinkwasser-Installation in Gebäuden.

  • DIN EN 12056 regelt die Schwerkraftentwässerung innerhalb von Gebäuden.

  • Weitere einschlägige DIN- und EN-Normen betreffen Belüftung, Brandschutz sowie Dichtheitsanforderungen von Sanitärleitungen.

DVGW-Regelwerk

  • Richtlinien des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) zur Qualität von Trinkwasser und zur Hygiene in Leitungsnetzen.

  • Fokus auf Vermeidung von Verunreinigungen und gesundheitlichen Gefährdungen.

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

  • Regelt die Qualität des Trinkwassers und enthält Grenzwerte für Stoffe, die im Trinkwasser enthalten sein dürfen.

  • Sichert, dass Mitarbeitende einwandfreies Wasser für den Konsum zur Verfügung haben.

Maßgaben aus dem Bereich Hygiene und Infektionsschutz

  • Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI) und Hygienevorschriften der Bundesländer.

  • Insbesondere relevant für sensible Bereiche (z. B. Kantinen, Labore).

Diese Regelwerke und Normen bilden den rechtlichen und qualitativen Rahmen, innerhalb dessen Unternehmen ihre Sanitärtechnik konzipieren, installieren und betreiben müssen.

Touchpoint „Sanitärbereich

  • Hygienische Bedürfnisse: Händewaschen, Toilettennutzung und Körperpflege sind essenzielle Vorgänge und müssen unter hygienisch sicheren Bedingungen stattfinden.

  • Gesundheitsvorsorge: Fachgerecht konzipierte Sanitärbereiche beugen Infektionen und Erkältungskrankheiten vor.

  • Wohlbefinden und Komfort: Saubere, gut gestaltete Sanitärräume wirken sich positiv auf das Arbeitsklima und die Motivation der Beschäftigten aus.

Gesundheit und Hygiene

  • Vermeidung von Ansteckungs- und Übertragungsrisiken, z. B. durch kontaktlose Armaturen und effektive Lüftungssysteme.

  • Hochwertige Materialien (korrosionsfrei, leicht zu reinigen) minimieren Verkeimungs- und Verschleißrisiken.

Bedienkomfort

  • Ergonomische und barrierefreie Gestaltung steigert die Nutzungsfreundlichkeit für alle.

  • Automatisierte Spülsysteme oder sensorische Wasserhähne sichern Komfort und Hygiene zugleich.

Privatsphäre und Wertschätzung

  • Ansprechend gestaltete und gut ausgestattete Sanitärräume signalisieren den Mitarbeitenden Wertschätzung.

  • Angemessene Ausstattung (z. B. Handtrockner, Seifenspender, Ablagen) steigert das Gefühl von Fürsorge seitens des Arbeitgebers.

Arbeitszufriedenheit und Arbeitgebermarke

  • Positive Erlebnisse im Sanitärbereich stärken das Vertrauen in die Arbeitsumgebung und wirken sich auf die Gesamtzufriedenheit aus.

  • Im Employer Branding ist die Qualität der Arbeitsumgebung ein wichtiger Faktor, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.

Rechtssicherheit und Risikominimierung

  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (ArbStättV, DIN-Normen, DVGW) reduziert Haftungsrisiken bei Hygiene- oder Unfallschäden.

  • Regelmäßige Prüfungen und Wartungen gemäß Normen und Vorschriften schützen vor Regressansprüchen und Imageverlust.

Kosteneffizienz

  • Langlebige, nachhaltige Materialien minimieren Reparatur- und Instandhaltungskosten.

  • Durchdachte Technologien (z. B. Wasser- und Energieeinsparung) wirken sich langfristig positiv auf die Betriebskosten aus.

Produktivität und Mitarbeitermotivation

  • Ein angenehmes Arbeitsumfeld inklusive hochwertiger Sanitärbereiche reduziert Stress und Ausfallzeiten durch Erkrankungen.

  • Investitionen in die Sanitärtechnik zahlen sich in Form hoher Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit aus.

Hygiene und Sauberkeit

  • Glatte, desinfizierbare Oberflächen

  • Kontaktlose und leicht bedienbare Armaturen

  • Antimikrobielle Beschichtungen

Sicherheit und Ergonomie

  • Rutschhemmende Bodenbeläge (z. B. nach DIN 51130)

  • Barrierefreie Zugänge (gemäß DIN 18040)

  • Klare Beschilderung und ausreichende Beleuchtung

Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit

  • Wassersparende Spülsysteme und Armaturen

  • Verwendung recycelbarer und emissionsarmer Materialien

  • Intelligentes Abwassermanagement

Ästhetik und Komfort

  • Ansprechende Innengestaltung (Farbschemata, Beleuchtungskonzepte)

  • Hochwertige Ausstattung (z. B. geruchsbindende Systeme, angenehme Raumtemperierung)

  • Ausreichende Ablage- und Bewegungsflächen

Bedarfsanalyse und Planung

  • Regelmäßige Befragungen der Mitarbeitenden zur Zufriedenheit mit den Sanitäranlagen.

  • Prüfung der Auslastung und Anforderungen (z. B. Anzahl der Nutzer pro Sanitärraum).

  • Fachplaner und Architekten einbinden, die mit den geltenden DIN-Normen vertraut sind.

Vorgaben für Ausschreibungen und Vergaben

  • Präzise Formulierung der Leistungsbeschreibung, basierend auf geltenden Normen und Standards (DIN, DVGW).

  • Berücksichtigung hochwertiger Materialien und Technologien, um Langzeitschäden und Hygieneprobleme zu vermeiden.

Rechtzeitige Einbindung interner Stakeholder

  • Zusammenarbeit zwischen Facility Management, Arbeitssicherheit, Betriebsrat und Personalabteilung.

  • Gemeinsame Bewertung von Kosten-Nutzen-Aspekten sowie von Arbeitsschutz- und Hygienefragen.

Qualitätssicherung und Wartung

  • Einrichtung regelmäßiger Inspektionsintervalle und Wartungspläne.

  • Schulung des Reinigungspersonals zu spezifischen Hygienevorschriften.

  • Kontinuierliche Dokumentation von Kontrollen und ggf. Anpassung der Maßnahmen bei Bedarf.