Betriebsfähigkeit der Sanitärtechnik sicherstellen
Versorgungsauftrag und Nutzungsumfang verbindlich bestimmen
Sanitärtechnik ist betriebsfähig, wenn sie den festgelegten Nutzern unter den tatsächlichen Betriebsbedingungen sichere, ausreichend verfügbare Sanitäreinrichtungen mit geeigneter Wasserversorgung und zuverlässiger Entwässerung bereitstellen kann. Bewertet wird die zusammenhängende Leistung vom Versorgungsanschluss über die nutzbare Einrichtung bis zur gesicherten Abwasserübergabe, nicht lediglich vorhandener Wasserdruck. Eingangsvoraussetzungen sind bestätigte Nutzungsarten, Personenbelegung, Gleichzeitigkeit, Betriebszeiten, besondere Schutzbedürfnisse und die zulässigen Anschlussbedingungen. Daraus entstehen überprüfbare Anforderungen an Anzahl, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Toiletten, Waschgelegenheiten und erforderlichen Duschen sowie an Wassermengen, Temperaturen und Entwässerungsleistung. Gesperrte oder für den vorgesehenen Nutzerkreis nicht erreichbare Einrichtungen zählen nicht zur verfügbaren Kapazität. Erforderliche Barrierefreiheit und nutzungsbezogene Schutzmaßnahmen gehören zum bestätigten Auftrag. Die Bewertung umfasst die zugeordneten Wasserinstallationen, Armaturen, Sanitärobjekte und Entwässerungsanlagen einschließlich benötigter Hebeanlagen und Abscheider. Industrielle Prozesswasser- und Abwasserbehandlung sowie eigenständige Löschanlagen bleiben abgegrenzte Fachsysteme. Ihre erforderlichen Schnittstellen sind dennoch nachzuweisen. Trinkwasserhygiene ist eine unverzichtbare Voraussetzung; ihre fachliche Bewertung ersetzt jedoch weder den Funktionsnachweis der Sanitärobjekte noch den Entwässerungsnachweis. Reinigung, Verbrauchsmittelversorgung und Raumlüftung werden als verbindliche Voraussetzungen der Nutzung übernommen, ohne ihre gesamte Betriebsführung mitzubeurteilen. Ergebnis ist ein bestätigter Leistungsumfang mit eindeutig zugeordneten Räumen, Anlagen und zulässigen Nutzungsgrenzen. Wasser- und Energieeinsparungen dürfen diese Grenzen nicht unterlaufen.
