Absperr-, Wand- und Ablassventile
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Absperr-, Wand- und Ablassventile
In Gebäuden aller Art müssen Absperr-, Wand- und Entleerungsarmaturen umfassend dokumentiert werden. Diese Übersicht erläutert die erforderlichen bauordnungs-, produkt- und leistungsbezogenen Nachweise für diese Armaturen und bildet die Grundlage für eine rechtskonforme Planung, Ausschreibung, Ausführung, Abnahme und einen sicheren Betrieb im professionellen Facility Management. Der Fokus liegt auf der EU-Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 und deren aktueller Neufassung (EU) 2024/3110, auf den einschlägigen VOB/C-ATV (z. B. DIN 18379–18386, 18421) sowie auf den bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeitsnachweisen nach den Landesbauordnungen (HBauO). Jede aufgeführte Dokumentenart beschreibt eine spezifische Nachweiserforderung (Leistung, Eignung oder Konformität). Zusammen ermöglichen sie es dem Betreiber und den Prüforganen, die Qualität, Zulässigkeit und Sicherheit der Armaturen zu garantieren.
- Bescheinigung
- Europäische
- Bewertungsdokument
- Produktspezifische
- Leistungserklärung
- Konformitätserklärung
- Zulassung
- Prüfzeugnis
- Verwendbarkeitsnachweis
- Einzelnachweis
- Arbeitsschutz
Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel /-typ | Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der dauerhaft gleichbleibenden Leistungsmerkmale von Absperr-, Wand- und Entleerungsarmaturen |
| Relevante Regelwerke | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Zentrale Inhalte | • Produktidentifikation |
| Verantwortliche | Produktzertifizierungsstelle |
| Praxisrelevanz | Voraussetzung für Leistungserklärung (DoP) und CE-Kennzeichnung |
Die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit wird von einer notifizierten Zertifizierungsstelle (z. B. einer MPA oder eines ähnlichen Instituts) gemäß EU-Bauprodukteverordnung ausgestellt. Sie bestätigt, dass die Armatur im angegebenen AVCP-System (in der Regel System 1+ oder 1) dauerhaft die deklarierten Leistungsmerkmale erfüllt. Hierzu gehören etwa Dichtheit, Druck- und Temperaturbeständigkeit oder mechanische Festigkeit unter definierten Bedingungen. Das Zertifikat beruht auf einer Typprüfung und einer laufenden Produktionskontrolle. Es nennt u. a. die Produktidentifikation, das verwendete AVCP-System, die bewerteten Eigenschaften und die Zertifizierungsstelle. Für das Facility Management ist dieses Dokument der zentrale Qualitätsnachweis: Es legitimiert das Produkt auf dem Markt und ist zwingend erforderlich, damit der Hersteller die Leistungserklärung erstellen und damit das CE-Kennzeichen führen kann.
Europäische technische Bewertung (ETA)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel /-typ | Europäische Technische Bewertung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung nicht oder nicht vollständig harmonisierter Bauprodukte |
| Relevante Regelwerke | Verordnung (EU) 305/2011 |
| Zentrale Inhalte | • Produktbeschreibung |
| Verantwortliche | Technische Bewertungsstelle |
| Praxisrelevanz | Grundlage für DoP bei Sonder- oder innovativen Armaturen |
Eine Europäische Technische Bewertung (ETA) wird für Armaturen erstellt, die nicht (vollständig) durch eine harmonisierte Produktnorm abgedeckt sind. Hierbei bewertet eine Technische Bewertungsstelle im Auftrag des Herstellers die wesentlichen Leistungsmerkmale der Armatur nach den Vorgaben eines entsprechenden European Assessment Document (EAD). Die ETA beschreibt den Verwendungszweck, die Eigenschaften und die Einsatzgrenzen des Produkts. Auf dieser Grundlage kann der Hersteller eine Leistungserklärung verfassen und das Produkt mit CE-Kennzeichnung in Verkehr bringen. Die ETA ist freiwillig, aber für Spezialarmaturen, innovative oder projektspezifische Lösungen oft unerlässlich. Sie sichert den rechtssicheren Einsatz, indem sie auch für neuartige Armaturen messbare Leistungswerte dokumentiert.
Europäisches Bewertungsdokument (EAD)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel /-typ | Europäisches Bewertungsdokument |
| Zweck & Geltungsbereich | Methodische Grundlage für die Erstellung einer ETA |
| Relevante Regelwerke | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Zentrale Inhalte | • Prüfverfahren |
| Verantwortliche | Europäische Bewertungsorganisation |
| Praxisrelevanz | Technische Referenz für Hersteller, Planer und Prüfer |
Das European Assessment Document (EAD) legt die einheitlichen Prüf- und Bewertungsverfahren für eine bestimmte Produktgruppe fest und dient als Basis für ETAs. Es wird von einer Europäischen Bewertungsorganisation (EOTA) erarbeitet und gilt quasi als „harmonisierte technische Spezifikation“. Ein EAD enthält den Anwendungsbereich, die wesentlichen Leistungsmerkmale, die vorgeschriebenen Prüfverfahren sowie die Klassifizierungen oder Anforderungskriterien für die Armaturen. Durch das EAD wird sichergestellt, dass ETAs und Leistungsvergleiche über Produktfamilien und Ländergrenzen hinweg vergleichbar sind. Hersteller, Prüfer und Planer nutzen das EAD als Referenz, um zu gewährleisten, dass die Armatur die geforderten Leistungsniveaus erfüllt.
Produktspezifische technische Dokumentation
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel /-typ | Spezifische technische Dokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Zusammenfassung aller technischen Eigenschaften und Einsatzbedingungen |
| Relevante Regelwerke | Verordnung (EU) 305/2011 |
| Zentrale Inhalte | • Werkstoffe und Medienbeständigkeit |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Technische Entscheidungsgrundlage im Betrieb |
Unter produktspezifischer technischer Dokumentation versteht man die ausführlichen Herstellerunterlagen zur Armatur. Dazu gehören Datenblätter, Montage- und Betriebsanleitungen, Wartungshinweise und Stücklisten. Sie enthalten Informationen zu verwendeten Materialien, zulässigen Betriebsdrücken und -temperaturen, zur Medienbeständigkeit sowie Hinweise zum Einbau und Service. Diese Dokumente basieren auf Normen und Herstellerangaben und werden in der Regel zusammen mit der Armatur übergeben. Für das Facility Management sind sie essenziell: Sie bilden die Grundlage für Bedienungs- und Wartungshinweise im Betrieb. Außerdem helfen sie bei der Ersatzteilbeschaffung und der Planung von Instandhaltungsmaßnahmen. Eine vollständige und leicht zugängliche technische Dokumentation unterstützt den nachhaltigen, sicheren Betrieb der Anlage.
Leistungserklärung (DoP)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel /-typ | Leistungserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Verbindliche Erklärung der wesentlichen Leistungsmerkmale |
| Relevante Regelwerke | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110; DIN 18379–18386, DIN 18421 (VOB/C ATV) |
| Zentrale Inhalte | • erklärte Leistungen |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Zentrales Dokument für Ausschreibung, Abnahme und Betrieb |
Die Leistungserklärung ist eine verpflichtende Herstellererklärung, in der die zentralen Leistungskenngrößen des Produkts nachgewiesen werden. Sie basiert auf den harmonisierten Normen oder der ETA und ist für die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben. In der DoP sind die deklarierten Eigenschaften wie Druckklasse, Dichtheit, Temperaturbereich oder Feuerwiderstand aufgeführt sowie der Verwendungszweck und die einschlägigen Normen. Dieses Dokument ist das wichtigste Nachweismittel in Ausschreibungen, Bestellungen und Abnahmen: Nur entspricht die gelieferte Armatur der Spezifikation, wenn ihre deklarierte Leistung mit den Anforderungen übereinstimmt. In Deutschland werden DoPs bei Armaturen häufig auch in den VOB/C-Leistungsbeschreibungen (z. B. gemäß DIN 18379–18386, 18421) gefordert. DoP und CE-Zeichen sollten vom Betreiber in den Unterlagen zusammen mit CoCP und sonstigen Prüfbescheinigungen aufbewahrt werden.
EG-Konformitätserklärung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel /-typ | EG-Konformitätserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung der Einhaltung anwendbarer EU-Vorschriften |
| Relevante Regelwerke | DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Zentrale Inhalte | • angewendete Richtlinien |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Nachweis der rechtmäßigen Marktbereitstellung |
Die EG-Konformitätserklärung ist eine Herstelleraussage, die bestätigt, dass das Produkt die einschlägigen EU-Vorschriften und Normen erfüllt. Im Gegensatz zur DoP handelt es sich hierbei nicht um die Leistung gegenüber einem harmonisierten Normenwerk, sondern um eine formale Erklärung gemäß VOB/C (z. B. DIN 18384), welche Richtlinien und Bestimmungen angewendet wurden. Die Erklärung enthält Angaben wie Produktidentifikation, Hersteller und Verweis auf die zutreffenden Normen oder ETAs. In der Praxis ergänzt sie die DoP: Sie dokumentiert die grundsätzliche Konformität des Ventils beim Inverkehrbringen. Für die Abnahme sollte die EG-Konformitätserklärung zusammen mit DoP und Leistungsbeständigkeits-Zertifikat zur Verfügung stehen.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel /-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Verwendbarkeit im bauordnungsrechtlichen Sinn |
| Relevante Regelwerke | Landesbauordnung (HBauO); VOB/C (DIN 18384) |
| Zentrale Inhalte | • Verwendungsbereich |
| Verantwortliche | Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) |
| Praxisrelevanz | Erforderlich bei fehlender harmonisierter Norm |
Eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. Bauartgenehmigung ist eine nationale Zulassung, die vom DIBt erteilt wird. Sie bescheinigt, dass eine Armatur im Rahmen der Bauordnung verwendet werden darf, wenn keine harmonisierte europäische Norm existiert. Im Zulassungsbescheid sind der vorgesehene Verwendungsbereich, spezielle Einbau- und Betriebsbedingungen sowie eventuelle Beschränkungen aufgeführt. Mit der abZ wird offiziell bestätigt, dass die Armatur die bauaufsichtlichen Anforderungen (z. B. Standsicherheit, Brandschutz) erfüllt. Für Planer und Betreiber ist die abZ bei nicht genormten Armaturen zentral: Sie muss bei der Bauantragsstellung bzw. Abnahme nachgewiesen werden, sonst darf die Armatur nicht eingesetzt werden.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel /-typ | Bauaufsichtliches Prüfzeugnis |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung der Übereinstimmung mit bauordnungsrechtlichen Anforderungen |
| Relevante Regelwerke | Landesbauordnung (HBauO) |
| Zentrale Inhalte | • Prüfumfang |
| Verantwortliche | Hersteller (zertifizierte Prüfstelle) |
| Praxisrelevanz | Ergänzender Nachweis bei Sonderanwendungen |
Ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) wird meist vom Hersteller oder einer zugelassenen Prüfstelle ausgestellt. Es bestätigt, dass die getestete Armatur bestimmte Eigenschaften gemäß den bauaufsichtlichen Vorgaben erfüllt. Anders als bei der abZ handelt es sich dabei nicht um eine behördliche Zulassung, sondern um einen auf Prüfungen basierenden Nachweis. Das abP enthält die Prüfgrundlagen und -ergebnisse. Es eignet sich insbesondere für weniger sicherheitskritische Anwendungen oder projektspezifische Lösungen. Beispiel: Ein Hersteller kann ein abP für eine spezielle Armatur erstellen lassen, um deren Zulässigkeit für ein Bauvorhaben zu dokumentieren. Wichtig ist, dass die Armatur genau wie geprüft eingebaut und betrieben wird; Abweichungen vom geprüften Aufbau können die Gültigkeit des abP aufheben.
Verwendbarkeitsnachweis / Verwendbarkeitsbestätigung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel /-typ | Verwendbarkeitsnachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung der zulässigen Anwendung im konkreten Bauvorhaben |
| Relevante Regelwerke | Landesbauordnung (HBauO); DIN 18379–18381; DIN 18421 (VOB/C) |
| Zentrale Inhalte | • Bauvorhabenbezug |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Nachweis gegenüber Bauaufsicht und Prüfern |
Ein Verwendbarkeitsnachweis (oder -bestätigung) bezieht sich auf ein konkretes Bauprojekt. Darin bestätigt der Hersteller oder ein Sachverständiger, dass die eingesetzte Armatur für die geplante Anwendung zulässig ist. Die Erklärung verweist dabei auf existierende Zulassungen, Normen oder Prüfergebnisse. Dieser projektspezifische Nachweis ist besonders wichtig, wenn unterschiedliche Systeme kombiniert werden oder Sonderausführungen vorliegen. Mit ihm kann gegenüber der Bauaufsicht und prüfenden Ingenieuren belegt werden, dass die Installation den bauordnungsrechtlichen Vorgaben entspricht. In den VOB/C-ATVen (z. B. DIN 18379–18381, 18421) ist gefordert, solche Nachweise für Ausführungen zu erstellen, damit etwa Kompatibilität und Einbaubedingungen geklärt sind.
Einzelnachweis der Verwendbarkeit
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel /-typ | Einzelnachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Bauordnungsrechtlicher Nachweis für Einzelfälle |
| Relevante Regelwerke | Landesbauordnung (HBauO) |
| Zentrale Inhalte | • projektbezogene Bewertung |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Einsatz bei nicht standardisierten Bauprodukten |
Der Einzelnachweis ist ein Projekt-spezifischer Nachweis, der erforderlich wird, wenn für eine Armatur weder ein harmonisierter Nachweisweg (wie Norm, abZ oder abP) besteht. In der Regel wird dabei im Einzelfall (häufig durch die Bauaufsichtsbehörde oder einen Prüfingenieur) geprüft, ob die Sonderlösung den Anforderungen der Bauordnung genügt. Man spricht auch von einer „Zustimmung im Einzelfall“ (§ 20c HBauO). Dieser Nachweis erlaubt den rechtssicheren Einsatz einer individuellen oder innovativen Lösung. Er muss frühzeitig beantragt werden, da er mit Auflagen und Prüfungen verbunden ist. Wird der Einzelnachweis erteilt, enthält er meist genaue Bedingungen zum Einbau und zur Inbetriebnahme der Armatur im konkreten Projekt.
Arbeitsschutz- und Nutzungsrelevante Hinweise (DGUV-Bezug)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel /-typ | Arbeitsschutz- und Nutzungshinweise |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherer Betrieb und Bedienung im Gebäudebetrieb |
| Relevante Regelwerke | DGUV-Informationen (z. B. DGUV I 208-026) |
| Zentrale Inhalte | • ergonomische Bedienung |
| Verantwortliche | Hersteller / Betreiber |
| Praxisrelevanz | Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung |
Die arbeitsschutz- und nutzungsrelevanten Hinweise umfassen alle sicherheitstechnischen Anweisungen des Herstellers und Betreibers für den Betrieb der Armatur. Hierzu gehören Empfehlungen zur ergonomischen Gestaltung (z. B. passende Betätigungsaufwand und -höhe), Hinweise zur sicheren Betätigung (Vermeidung von Gefahren durch heißen Dampf, Druckluft o. Ä.) sowie Wartungs- und Prüfintervalle. Oft basieren diese Vorgaben auf DGUV-Informationen und -Regeln. Für das Facility Management sind diese Hinweise wichtig, weil sie in die Gefährdungsbeurteilung einfließen. Mit ihnen kann sichergestellt werden, dass Wartungsarbeiten und Bedienvorgänge unfallfrei ablaufen und die gesetzlichen Arbeitsschutzanforderungen eingehalten werden.