Kanalschächte
Kanalschächte sind unverzichtbare Bestandteile der Grundstücks- und Gebäudeentwässerung. Sie dienen der Zugänglichkeit, Kontrolle, Reinigung und Wartung unterirdischer Abwasserleitungen und ermöglichen die sichere Ableitung von Schmutz- und Regenwasser in das öffentliche Kanalnetz.
Aufgrund ihrer sicherheits- und umweltrelevanten Bedeutung unterliegen Kanalschächte strengen technischen und rechtlichen Anforderungen. Diese betreffen insbesondere die Dichtheit, Statik, Verkehrssicherheit und Wartungsnachweise.
Im Facility Management haben die zugehörigen Dokumente eine zentrale Funktion: Sie dienen der rechtssicheren Nachweisführung über den Zustand und die Betriebssicherheit der Schächte. Die Einhaltung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), der DIN 1986-3 und DIN 1986-30, sowie des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist verpflichtend, um Gewässerschutz, technische Integrität und langfristige Wirtschaftlichkeit sicherzustellen.
Schachtbau in der Abwassertechnik
Prüf- und Kontrollnachweis über Verkehrssicherheit
|
Dokumenttitel/-typ | Nachweis der durchgeführten Objektkontrollen (Verkehrssicherheit) |
Zweck & Geltungsbereich | Belegt die regelmäßige Überprüfung von Kanalschächten auf Standsicherheit, sichere Deckelbefestigung, Rutschfestigkeit und Schutz gegen unbefugten Zugriff. Dient der Haftungsminimierung und der Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten. |
Relevante Vorschriften / Normen | HBauO §3 und §14 (Sicherung baulicher Anlagen); REG-IS Empfehlung „Verkehrssicherheit von Bauwerken“; BGB §823 (Haftungspflichten) |
Wesentliche Inhalte | • Datum und Umfang der Kontrolle • Zustand der Schachtabdeckung (Verriegelung, Sitz, Stabilität) • Beurteilung der Oberfläche (Rutschfestigkeit, Beschädigung) • Festgestellte Mängel und empfohlene Maßnahmen • Unterschrift der sachkundigen prüfenden Person |
Verantwortliche Stelle | Beauftragte, unterwiesene Person für Verkehrssicherheit (Facility Manager oder externe Prüfstelle) |
Praktische Hinweise | Die Kontrolle ist mindestens einmal jährlich durchzuführen und zu dokumentieren. Nachweise sind im CAFM-System oder in der Betreiberakte abzulegen und bei Audits oder Haftungsfällen vorzulegen. |
Erläuterung
Dieser Nachweis dokumentiert die Erfüllung der Betreiberpflichten aus §823 BGB und HBauO. Facility Manager sind verpflichtet sicherzustellen, dass Schächte und Abdeckungen keine Gefahr für Personen, Fahrzeuge oder Betriebseinrichtungen darstellen. Die Protokolle sind Bestandteil der Gebäudesicherheitsdokumentation und dienen als Beweismittel bei Haftungs- oder Versicherungsfällen.
Dichtheitsnachweis
|
Dokumenttitel/-typ | Prüfbericht zur Dichtheitsprüfung von Kanalschächten |
Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass der Schachtkörper, die Rohranschlüsse und Dichtungen flüssigkeitsdicht sind und kein Abwasser in den Untergrund austreten oder Fremdwasser eindringen kann. |
Relevante Vorschriften / Normen | DIN 1986-3; DIN 1986-30; DIN EN 1610; WHG §62; AwSV |
Wesentliche Inhalte | • Identifikation des geprüften Schachtes (Lage, Tiefe, Material) • Prüfverfahren (Wasser- oder Luftdruckprüfung) • Messwerte (Prüfdruck, Prüfzeit, Volumenänderung) • Bewertung (bestanden/nicht bestanden) • Name, Qualifikation und Unterschrift des Prüfers • Prüfdatum |
Verantwortliche Stelle | Fachkundiger Prüfer oder Sachverständiger für Entwässerungssysteme |
Praktische Hinweise | Dichtheitsprüfungen sind bei Neubauten, grundlegenden Sanierungen sowie regelmäßig (alle 5 Jahre gewerblich, 20 Jahre privat) vorgeschrieben. Prüfberichte sind dauerhaft in der Betreiberdokumentation aufzubewahren. |
Erläuterung
Der Dichtheitsnachweis ist ein zentrales Dokument zum Schutz des Grundwassers und zur Einhaltung der Betreiberpflichten gemäß WHG und AwSV. Facility Manager müssen sicherstellen, dass sämtliche Schächte und Verbindungen regelmäßig geprüft werden. Eine dokumentierte Dichtheitsprüfung schützt vor Bußgeldern, Umweltschäden und Haftungsrisiken.
Schadensdokumentation
|
Dokumenttitel/-typ | Schadensdokumentation für Kanalschächte und Entwässerungssysteme |
Zweck & Geltungsbereich | Systematische Erfassung, Bewertung und Nachverfolgung festgestellter Schäden oder Mängel an Kanalschächten (z. B. Risse, Korrosion, Wurzeleinwuchs, Absenkungen). |
Relevante Vorschriften / Normen | DIN 1986-30 Abschnitt 8; DIN EN 13508-2 (Klassifizierung von Schadensbildern); WHG §62 |
Wesentliche Inhalte | • Schadensart, Lage und Ausmaß • Einstufung nach DIN EN 13508-2 (Struktur-, Betriebs-, Dichtheitsmangel) • Ursachenanalyse (z. B. Materialalterung, Fremdeinwirkung) • Foto- oder Videoaufnahmen (CCTV-Inspektion) • Handlungsempfehlungen und Priorisierung • Verantwortliche Person und Datum |
Verantwortliche Stelle | Betreiber, Facility Manager oder beauftragter Inspektionsdienst |
Praktische Hinweise | Schäden sind unmittelbar nach Feststellung zu dokumentieren. Die Daten dienen als Grundlage für Wartungs- und Sanierungsentscheidungen und werden in CAFM-Systemen fortlaufend aktualisiert. |