Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse, kombiniert mit Rückflussverhinderer (Typ HD)
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Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse, kombiniert mit Rückflussverhinderer (Typ HD)
Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse mit integriertem Rückflussverhinderer (Typ HD) gehören zu den Bauprodukten, die in Trink- und Gebrauchswasseranlagen eingesetzt werden. Als solche unterliegen sie dem europäischen Bauproduktenrecht sowie den spezifischen landesrechtlichen Vorgaben. Diese Dokumentationsübersicht beschreibt die erforderlichen bauordnungs-, produkt- und leistungsbezogenen Nachweise für die Planung, Ausschreibung, Ausführung, Abnahme und den Betrieb im professionellen Facility Management. Der Schwerpunkt liegt auf der Verwendbarkeits-, Leistungs- und Konformitätsbewertung gemäß der EU-Bauproduktenverordnung und der Hamburgischen Bauordnung. Ziel ist es, eine rechtssichere, auditfähige und betrieblich belastbare Dokumentation zu gewährleisten, die alle Beteiligten – Hersteller, Planer, Betreiber und Aufsichtsbehörden – unterstützt.
Rohrbelüfter mit Rückflussverhinderer Typ HD
- Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit
- Europäische Technische Bewertung (ETA)
- Europäisches Bewertungsdokument (EAD)
- Produktspezifische technische Dokumentation
- Leistungserklärung (DoP)
- EG-Konformitätserklärung
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
- Verwendbarkeitsnachweis / Verwendbarkeitsbestätigung
- Einzelnachweis der Verwendbarkeit
- Hersteller-Betriebs- und Sicherheitsinformationen
Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die erklärten Leistungsmerkmale eines Bauprodukts dauerhaft eingehalten werden |
| Relevante Regelwerke | EU-BauPVO (Verordnung 305/2011) und die Neufassung 2024/3110; System der „Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit“ (AVCP) |
| Zentrale Inhalte | • Identifikation des Produkts und des Herstellers |
| Verantwortliche | Notifizierte Produktzertifizierungsstelle |
| Praxisrelevanz | Voraussetzung für die Leistungserklärung (DoP) und die CE-Kennzeichnung; dient als Qualitäts- und Sicherheitsnachweis gegenüber Bauherrn, Behörden und Prüfinstanzen |
Erläuterung:
Die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit ist Teil des europäischen Systems zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP). Nach der EU-BauPVO wurde das frühere System der Konformitätsbescheinigungen durch die AVCP-Methodik ersetzt. Die Bescheinigung bestätigt, dass das Bauprodukt – hier der Rohrbelüfter Typ HD – dauerhaft den deklarierten Leistungsmerkmalen entspricht. Sie ist insbesondere in den AVCP-Systemen 1+, 1 und 2+ erforderlich; der Hersteller darf das System nicht selbst wählen, sondern die Zuordnung erfolgt durch die EU-Kommission. Das Facility Management nutzt diese Bescheinigung als primären Leistungs- und Qualitätsnachweis, um nachzuweisen, dass das Produkt dauerhaft funktionstauglich ist.
Europäische Technische Bewertung (ETA)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertungsgrundlage für Bauprodukte, die nicht oder nicht vollständig von harmonisierten Normen erfasst werden |
| Relevante Regelwerke | EU-BauPVO (Verordnung 305/2011) |
| Zentrale Inhalte | • Beschreibung des Produkts und seiner Einsatzbereiche |
| Verantwortliche | Technische Bewertungsstelle (z. B. DIBt oder andere europäische Bewertungsstellen) |
| Praxisrelevanz | Ermöglicht die Markteinführung innovativer oder abweichender Bauprodukte; dient als Grundlage für die DoP bei Sonderprodukten |
Erläuterung:
Eine Europäische Technische Bewertung wird erstellt, wenn ein Bauprodukt nicht vollständig durch eine harmonisierte Norm geregelt ist. Die technische Bewertungsstelle erstellt auf Grundlage eines European Assessment Document (EAD) eine Bewertung des Produkts. Die ETA enthält die dokumentierte Leistungsbewertung und die technische Information für das AVCP-System. Für Rohrbelüfter Typ HD, die nicht in einschlägigen Normen erfasst sind, ermöglicht die ETA eine rechtssichere Marktzulassung und dient als Grundlage für die Leistungserklärung.
Europäisches Bewertungsdokument (EAD)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Europäisches Bewertungsdokument (EAD) |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung der Bewertungsregeln und Prüfverfahren für die Erstellung einer ETA |
| Relevante Regelwerke | EU-BauPVO 305/2011; Verordnung 2024/3110 (Neufassung) |
| Zentrale Inhalte | • Prüfverfahren und Bewertungsmethoden |
| Verantwortliche | Europäische Organisation der technischen Bewertungsstellen |
| Praxisrelevanz | Technische Referenz für Hersteller, Prüfer und Zertifizierer; sichert die Vergleichbarkeit der technischen Nachweise |
Erläuterung:
Das EAD bildet die methodische Grundlage für eine ETA. Es definiert die notwendigen Prüfungen, Leistungskriterien und Klassifizierungen und wird von der Organisation der technischen Bewertungsstellen erarbeitet. Für Facility-Manager ist das EAD deshalb wichtig, weil es die Vergleichbarkeit und Transparenz der technischen Nachweise gewährleistet und die Grundlage für die spätere Zertifizierung bildet.
Produktspezifische technische Dokumentation
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Produktspezifische technische Dokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Zusammenstellung aller technischen Eigenschaften, Anwendungsgrenzen, Montagerichtlinien und Instandhaltungshinweise für das Bauprodukt |
| Relevante Regelwerke | EU-BauPVO 305/2011; Anforderungen an die technische Dokumentation im Rahmen des AVCP |
| Zentrale Inhalte | • Werkstoffe und Konstruktion |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Dient Planern und Betreibern als technische Entscheidungs- und Betriebsgrundlage; unterstützt die Instandhaltung und Risikobewertung |
Erläuterung:
Die EU-BauPVO fordert, dass der Hersteller eine technische Dokumentation bereitstellt, die die Leistungserklärung, die Anleitung und Sicherheitsinformationen, Zertifikate und Prüfberichte umfasst. Diese Unterlagen müssen dauerhaft aufbewahrt und den Behörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden. Die Betriebs- und Sicherheitsanweisungen sind in Papierform bereitzustellen; eine reine elektronische Verweisung reicht nicht aus. Für das Facility Management bilden diese Dokumentationen die Grundlage für die Auswahl, Montage und den sicheren Betrieb des Rohrbelüfters.
Leistungserklärung (DoP)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Leistungserklärung (DoP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Verbindliche Erklärung der wesentlichen Leistungsmerkmale gemäß EU-BauPVO; ermöglicht die CE-Kennzeichnung |
| Relevante Regelwerke | EU-BauPVO 305/2011; Verordnung 2024/3110; DIN 18379-18386 und DIN 18421 (VOB/C ATV) |
| Zentrale Inhalte | • erklärte Leistungsmerkmale und Klassen |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Zentrales Dokument für Planung, Ausschreibung und Abnahme; Voraussetzung für das rechtssichere Inverkehrbringen |
Erläuterung:
Die Leistungserklärung ist das maßgebliche Leistungsdokument der EU-BauPVO. Sie muss von Herstellern harmonisierter Bauprodukte ausgestellt werden und enthält die wesentlichen Leistungsmerkmale des Produkts sowie dessen Verwendungszweck. Der Hersteller ist verantwortlich für die Erstellung und Unterzeichnung der Leistungserklärung und muss sie auf Deutsch bereitstellen. Sie basiert auf der Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit bzw. der ETA und bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Im Facility Management dient die DoP als Referenz für die Ausschreibung, die technische Bewertung und die Betriebserlaubnis.
EG-Konformitätserklärung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | EG-Konformitätserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung, dass das Produkt alle anwendbaren EU-Richtlinien erfüllt (z. B. Maschinen-, Niederspannungs- oder Druckgeräterichtlinie) |
| Relevante Regelwerke | Produktsicherheitsgesetz (ProdSG); EU-Richtlinien für das jeweilige Produkt; VOB/C ATV DIN 18384 |
| Zentrale Inhalte | • Name und Anschrift des Herstellers |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Ergänzender rechtlicher Nachweis zur DoP; bestätigt die Einhaltung aller einschlägigen EU-Vorschriften und ermöglicht die CE-Kennzeichnung |
Erläuterung:
Neben der Leistungserklärung verlangt das europäische Produktsicherheitsrecht in vielen Fällen eine EG-Konformitätserklärung. Sie belegt, dass das Produkt – hier der Rohrbelüfter Typ HD – die anwendbaren EU-Richtlinien erfüllt und berechtigt ist, die CE-Kennzeichnung zu tragen. Die IHK weist darauf hin, dass der Hersteller eine EU-Konformitätserklärung ausstellen und unterzeichnen muss und damit die Verantwortung für die Sicherheit des Produkts übernimmt. Eine typische EG-Konformitätserklärung enthält Angaben zum Hersteller, zur Produktidentifikation, zu den angewandten Richtlinien und Normen sowie Ort, Datum und Unterschrift. Sie ergänzt die DoP und dokumentiert die formale Rechtskonformität des Produkts.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Verwendbarkeit eines Bauprodukts im bauordnungsrechtlichen Sinn, wenn keine harmonisierte Norm oder ETA vorliegt |
| Relevante Regelwerke | Hamburgische Bauordnung (HBauO), insbesondere § 18; DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Zentrale Inhalte | • Verwendungsbereich und Einbauvorgaben |
| Verantwortliche | Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) als Zulassungsstelle |
| Praxisrelevanz | Erforderlich für den Einsatz nicht harmonisierter Produkte; Voraussetzung für Genehmigungs- und Abnahmeprozesse |
Erläuterung:
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist ein nationaler Verwendbarkeitsnachweis nach der Hamburgischen Bauordnung. Sie wird vom DIBt erteilt, wenn für ein Bauprodukt keine harmonisierte Norm existiert oder das Produkt wesentlich von technischen Regeln abweicht. § 18 HBauO regelt, dass die Zulassung in der Regel für fünf Jahre erteilt wird und Bedingungen sowie Auflagen enthalten kann. Laut DIBt ist die abZ seit 1968 das klassische Instrument, das unter anderem Produkteigenschaften, Anwendungsbereiche, Verarbeitung, Transport und Kennzeichnung regelt. Für Facility-Manager ist die abZ zentral, um innovative Produkte wie den Rohrbelüfter Typ HD rechtssicher einsetzen zu können und sie bei Genehmigungs- und Abnahmeprozessen vorzulegen.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung der Übereinstimmung eines Bauprodukts mit bauordnungsrechtlichen Anforderungen durch Prüfung |
| Relevante Regelwerke | HBauO § 19 |
| Zentrale Inhalte | • Prüfumfang und Prüfergebnisse |
| Verantwortliche | Vom Staat anerkannte Prüfstelle / Hersteller |
| Praxisrelevanz | Ersatz oder Ergänzung zur abZ bei Produkten, die aufgrund anerkannter Prüfverfahren bewertet werden können |
Erläuterung:
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird für Bauprodukte ausgestellt, die durch anerkannte Prüfverfahren bewertet werden können. § 19 HBauO legt fest, dass das Prüfzeugnis von einer anerkannten Prüfstelle erteilt wird und die Verwendbarkeit des Produkts bestätigt. Es kann die abZ ersetzen, wenn Prüfverfahren ausreichen, und umfasst Prüfergebnisse, Geltungsdauer und eventuelle Auflagen. Für Facility-Manager ist das abP besonders bei Sonderanwendungen bedeutsam, wenn ein Produkt in Einzelfällen geprüft werden muss.
Verwendbarkeitsnachweis / Verwendbarkeitsbestätigung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Verwendbarkeitsnachweis / Verwendbarkeitsbestätigung |
| Zweck & Geltungsbereich | Projektbezogene Bestätigung, dass ein Bauprodukt in einem konkreten Bauvorhaben zulässig eingesetzt werden darf |
| Relevante Regelwerke | HBauO § 17; DIN 18379–18381 und DIN 18421 (VOB/C ATV) |
| Zentrale Inhalte | • Bezug auf das spezifische Bauvorhaben |
| Verantwortliche | Hersteller und Bauherr/Bauaufsicht |
| Praxisrelevanz | Nachweis gegenüber Bauaufsicht und Prüfern, insbesondere bei abweichenden oder kombinierten Anwendungen |
Erläuterung:
Ein Verwendbarkeitsnachweis oder eine Verwendbarkeitsbestätigung ist erforderlich, wenn Bauprodukte von technischen Regeln abweichen oder in besonderen Kombinationen verwendet werden. § 17 HBauO verlangt einen Verwendbarkeitsnachweis, sofern kein allgemeines oder individuelles Dokument vorliegt. Bei abweichenden oder kombinierten Anwendungen dient der projektbezogene Nachweis als Beleg gegenüber der Bauaufsicht, dass das Produkt im Einzelfall sicher verwendet werden kann. Für Facility-Manager ist diese Bestätigung wichtig, um individuelle Genehmigungen für Sonderlösungen zu erhalten.
Einzelnachweis der Verwendbarkeit
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Einzelnachweis der Verwendbarkeit |
| Zweck & Geltungsbereich | Bauordnungsrechtlicher Nachweis für Einzelfälle, wenn kein anderer Nachweis vorliegt |
| Relevante Regelwerke | HBauO § 20 |
| Zentrale Inhalte | • Projektbezogene Bewertung |
| Verantwortliche | Hersteller und zuständige Bauaufsichtsbehörde |
| Praxisrelevanz | Ermöglicht den rechtssicheren Einsatz nicht standardisierter Lösungen; wichtig bei Sonder- oder Ausnahmefällen |
Erläuterung:
Der Einzelnachweis der Verwendbarkeit erlaubt es, ein Bauprodukt in einem konkreten Bauvorhaben einzusetzen, auch wenn keine harmonisierte Norm, keine abZ oder kein abP vorliegt. § 20 HBauO sieht vor, dass die Bauaufsichtsbehörde den Einzelnachweis erteilen kann und ihre Zustimmung in einfachen Fällen sogar entbehrlich ist. Der Nachweis erfordert eine projektbezogene Bewertung, in der die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit des Produkts dargelegt werden. Facility-Manager nutzen diesen Einzelnachweis, um innovative oder ungenormte Lösungen legal zu realisieren.
Hersteller-Betriebs- und Sicherheitsinformationen
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Betriebs- und Sicherheitsanleitung |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherer Einbau, Betrieb und Wartung des Bauprodukts im laufenden Betrieb |
| Relevante Regelwerke | EU-BauPVO 305/2011; Verordnung 2024/3110 |
| Zentrale Inhalte | • Einbauanweisungen und Anschlussschemata |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Bestandteil der Betreiberpflichten; Grundlage für den sicheren, gesetzeskonformen Betrieb und die Instandhaltung |
Erläuterung:
Die Betriebs- und Sicherheitsanleitung ist Teil der technischen Dokumentation und muss vom Hersteller in Papierform bereitgestellt werden. Sie enthält detaillierte Anweisungen für den fachgerechten Einbau, die Inbetriebnahme, die regelmäßige Wartung und die sichere Außerbetriebnahme des Rohrbelüfters. Sie informiert über mögliche Gefahren, erforderliche Schutzmaßnahmen und geeignete Ersatzteile. Für das Facility Management ist diese Anleitung wesentlich, um Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und gesetzliche Betreiberpflichten zu erfüllen.
