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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse, kombiniert mit Rückflussverhinderer (Typ HD)

Facility Management: Sanitärtechnik » Betrieb » Dokumente » Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse, kombiniert mit Rückflussverhinderer (Typ HD)

Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse, kombiniert mit Rückflussverhinderer (Typ HD)

Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse, kombiniert mit Rückflussverhinderer (Typ HD)

Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse mit integriertem Rückflussverhinderer (Typ HD) gehören zu den Bauprodukten, die in Trink- und Gebrauchswasseranlagen eingesetzt werden. Als solche unterliegen sie dem europäischen Bauproduktenrecht sowie den spezifischen landesrechtlichen Vorgaben. Diese Dokumentationsübersicht beschreibt die erforderlichen bauordnungs-, produkt- und leistungsbezogenen Nachweise für die Planung, Ausschreibung, Ausführung, Abnahme und den Betrieb im professionellen Facility Management. Der Schwerpunkt liegt auf der Verwendbarkeits-, Leistungs- und Konformitätsbewertung gemäß der EU-Bauproduktenverordnung und der Hamburgischen Bauordnung. Ziel ist es, eine rechtssichere, auditfähige und betrieblich belastbare Dokumentation zu gewährleisten, die alle Beteiligten – Hersteller, Planer, Betreiber und Aufsichtsbehörden – unterstützt.

Rohrbelüfter mit Rückflussverhinderer Typ HD

Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass die erklärten Leistungsmerkmale eines Bauprodukts dauerhaft eingehalten werden

Relevante Regelwerke

EU-BauPVO (Verordnung 305/2011) und die Neufassung 2024/3110; System der „Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit“ (AVCP)

Zentrale Inhalte

Identifikation des Produkts und des Herstellers
Zuordnung zum AVCP-System
überwachte Leistungsmerkmale
Kennzeichnung der notifizierten Zertifizierungsstelle

Verantwortliche

Notifizierte Produktzertifizierungsstelle

Praxisrelevanz

Voraussetzung für die Leistungserklärung (DoP) und die CE-Kennzeichnung; dient als Qualitäts- und Sicherheitsnachweis gegenüber Bauherrn, Behörden und Prüfinstanzen

Erläuterung:

Die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit ist Teil des europäischen Systems zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP). Nach der EU-BauPVO wurde das frühere System der Konformitätsbescheinigungen durch die AVCP-Methodik ersetzt. Die Bescheinigung bestätigt, dass das Bauprodukt – hier der Rohrbelüfter Typ HD – dauerhaft den deklarierten Leistungsmerkmalen entspricht. Sie ist insbesondere in den AVCP-Systemen 1+, 1 und 2+ erforderlich; der Hersteller darf das System nicht selbst wählen, sondern die Zuordnung erfolgt durch die EU-Kommission. Das Facility Management nutzt diese Bescheinigung als primären Leistungs- und Qualitätsnachweis, um nachzuweisen, dass das Produkt dauerhaft funktionstauglich ist.

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Zweck & Geltungsbereich

Bewertungsgrundlage für Bauprodukte, die nicht oder nicht vollständig von harmonisierten Normen erfasst werden

Relevante Regelwerke

EU-BauPVO (Verordnung 305/2011)

Zentrale Inhalte

Beschreibung des Produkts und seiner Einsatzbereiche
Angewandte Bewertungsmethoden
deklarierte Leistungsmerkmale und Klassen

Verantwortliche

Technische Bewertungsstelle (z. B. DIBt oder andere europäische Bewertungsstellen)

Praxisrelevanz

Ermöglicht die Markteinführung innovativer oder abweichender Bauprodukte; dient als Grundlage für die DoP bei Sonderprodukten

Erläuterung:

Eine Europäische Technische Bewertung wird erstellt, wenn ein Bauprodukt nicht vollständig durch eine harmonisierte Norm geregelt ist. Die technische Bewertungsstelle erstellt auf Grundlage eines European Assessment Document (EAD) eine Bewertung des Produkts. Die ETA enthält die dokumentierte Leistungsbewertung und die technische Information für das AVCP-System. Für Rohrbelüfter Typ HD, die nicht in einschlägigen Normen erfasst sind, ermöglicht die ETA eine rechtssichere Marktzulassung und dient als Grundlage für die Leistungserklärung.

Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Zweck & Geltungsbereich

Festlegung der Bewertungsregeln und Prüfverfahren für die Erstellung einer ETA

Relevante Regelwerke

EU-BauPVO 305/2011; Verordnung 2024/3110 (Neufassung)

Zentrale Inhalte

Prüfverfahren und Bewertungsmethoden
Leistungskriterien und Klassen
Begriffsdefinitionen

Verantwortliche

Europäische Organisation der technischen Bewertungsstellen

Praxisrelevanz

Technische Referenz für Hersteller, Prüfer und Zertifizierer; sichert die Vergleichbarkeit der technischen Nachweise

Erläuterung:

Das EAD bildet die methodische Grundlage für eine ETA. Es definiert die notwendigen Prüfungen, Leistungskriterien und Klassifizierungen und wird von der Organisation der technischen Bewertungsstellen erarbeitet. Für Facility-Manager ist das EAD deshalb wichtig, weil es die Vergleichbarkeit und Transparenz der technischen Nachweise gewährleistet und die Grundlage für die spätere Zertifizierung bildet.

Produktspezifische technische Dokumentation

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Produktspezifische technische Dokumentation

Zweck & Geltungsbereich

Zusammenstellung aller technischen Eigenschaften, Anwendungsgrenzen, Montagerichtlinien und Instandhaltungshinweise für das Bauprodukt

Relevante Regelwerke

EU-BauPVO 305/2011; Anforderungen an die technische Dokumentation im Rahmen des AVCP

Zentrale Inhalte

Werkstoffe und Konstruktion
Einsatzbedingungen
Montage-, Betriebs- und Wartungshinweise
Sicherheitsinformationen

Verantwortliche

Hersteller

Praxisrelevanz

Dient Planern und Betreibern als technische Entscheidungs- und Betriebsgrundlage; unterstützt die Instandhaltung und Risikobewertung

Erläuterung:

Die EU-BauPVO fordert, dass der Hersteller eine technische Dokumentation bereitstellt, die die Leistungserklärung, die Anleitung und Sicherheitsinformationen, Zertifikate und Prüfberichte umfasst. Diese Unterlagen müssen dauerhaft aufbewahrt und den Behörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden. Die Betriebs- und Sicherheitsanweisungen sind in Papierform bereitzustellen; eine reine elektronische Verweisung reicht nicht aus. Für das Facility Management bilden diese Dokumentationen die Grundlage für die Auswahl, Montage und den sicheren Betrieb des Rohrbelüfters.

Leistungserklärung (DoP)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Leistungserklärung (DoP)

Zweck & Geltungsbereich

Verbindliche Erklärung der wesentlichen Leistungsmerkmale gemäß EU-BauPVO; ermöglicht die CE-Kennzeichnung

Relevante Regelwerke

EU-BauPVO 305/2011; Verordnung 2024/3110; DIN 18379-18386 und DIN 18421 (VOB/C ATV)

Zentrale Inhalte

erklärte Leistungsmerkmale und Klassen
vorgesehene Verwendungszwecke
angewandte Referenznormen und -dokumente • Name und Anschrift des Herstellers

Verantwortliche

Hersteller

Praxisrelevanz

Zentrales Dokument für Planung, Ausschreibung und Abnahme; Voraussetzung für das rechtssichere Inverkehrbringen

Erläuterung:

Die Leistungserklärung ist das maßgebliche Leistungsdokument der EU-BauPVO. Sie muss von Herstellern harmonisierter Bauprodukte ausgestellt werden und enthält die wesentlichen Leistungsmerkmale des Produkts sowie dessen Verwendungszweck. Der Hersteller ist verantwortlich für die Erstellung und Unterzeichnung der Leistungserklärung und muss sie auf Deutsch bereitstellen. Sie basiert auf der Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit bzw. der ETA und bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Im Facility Management dient die DoP als Referenz für die Ausschreibung, die technische Bewertung und die Betriebserlaubnis.

EG-Konformitätserklärung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

EG-Konformitätserklärung

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigung, dass das Produkt alle anwendbaren EU-Richtlinien erfüllt (z. B. Maschinen-, Niederspannungs- oder Druckgeräterichtlinie)

Relevante Regelwerke

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG); EU-Richtlinien für das jeweilige Produkt; VOB/C ATV DIN 18384

Zentrale Inhalte

Name und Anschrift des Herstellers
Produktbezeichnung
anwendbare EU-Richtlinien und harmonisierte Normen
Datum und Ort der Erklärung
Name und Unterschrift des verantwortlichen Herstellers

Verantwortliche

Hersteller

Praxisrelevanz

Ergänzender rechtlicher Nachweis zur DoP; bestätigt die Einhaltung aller einschlägigen EU-Vorschriften und ermöglicht die CE-Kennzeichnung

Erläuterung:

Neben der Leistungserklärung verlangt das europäische Produktsicherheitsrecht in vielen Fällen eine EG-Konformitätserklärung. Sie belegt, dass das Produkt – hier der Rohrbelüfter Typ HD – die anwendbaren EU-Richtlinien erfüllt und berechtigt ist, die CE-Kennzeichnung zu tragen. Die IHK weist darauf hin, dass der Hersteller eine EU-Konformitätserklärung ausstellen und unterzeichnen muss und damit die Verantwortung für die Sicherheit des Produkts übernimmt. Eine typische EG-Konformitätserklärung enthält Angaben zum Hersteller, zur Produktidentifikation, zu den angewandten Richtlinien und Normen sowie Ort, Datum und Unterschrift. Sie ergänzt die DoP und dokumentiert die formale Rechtskonformität des Produkts.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Verwendbarkeit eines Bauprodukts im bauordnungsrechtlichen Sinn, wenn keine harmonisierte Norm oder ETA vorliegt

Relevante Regelwerke

Hamburgische Bauordnung (HBauO), insbesondere § 18; DIN 18384 (VOB/C ATV)

Zentrale Inhalte

Verwendungsbereich und Einbauvorgaben
Prüf- und Überwachungsbedingungen
Gültigkeitsdauer und Kennzeichnung

Verantwortliche

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) als Zulassungsstelle

Praxisrelevanz

Erforderlich für den Einsatz nicht harmonisierter Produkte; Voraussetzung für Genehmigungs- und Abnahmeprozesse

Erläuterung:

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist ein nationaler Verwendbarkeitsnachweis nach der Hamburgischen Bauordnung. Sie wird vom DIBt erteilt, wenn für ein Bauprodukt keine harmonisierte Norm existiert oder das Produkt wesentlich von technischen Regeln abweicht. § 18 HBauO regelt, dass die Zulassung in der Regel für fünf Jahre erteilt wird und Bedingungen sowie Auflagen enthalten kann. Laut DIBt ist die abZ seit 1968 das klassische Instrument, das unter anderem Produkteigenschaften, Anwendungsbereiche, Verarbeitung, Transport und Kennzeichnung regelt. Für Facility-Manager ist die abZ zentral, um innovative Produkte wie den Rohrbelüfter Typ HD rechtssicher einsetzen zu können und sie bei Genehmigungs- und Abnahmeprozessen vorzulegen.

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigung der Übereinstimmung eines Bauprodukts mit bauordnungsrechtlichen Anforderungen durch Prüfung

Relevante Regelwerke

HBauO § 19

Zentrale Inhalte

Prüfumfang und Prüfergebnisse
Überwachung der Produktion
Gültigkeitsdauer und Widerrufsmöglichkeiten

Verantwortliche

Vom Staat anerkannte Prüfstelle / Hersteller

Praxisrelevanz

Ersatz oder Ergänzung zur abZ bei Produkten, die aufgrund anerkannter Prüfverfahren bewertet werden können

Erläuterung:

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird für Bauprodukte ausgestellt, die durch anerkannte Prüfverfahren bewertet werden können. § 19 HBauO legt fest, dass das Prüfzeugnis von einer anerkannten Prüfstelle erteilt wird und die Verwendbarkeit des Produkts bestätigt. Es kann die abZ ersetzen, wenn Prüfverfahren ausreichen, und umfasst Prüfergebnisse, Geltungsdauer und eventuelle Auflagen. Für Facility-Manager ist das abP besonders bei Sonderanwendungen bedeutsam, wenn ein Produkt in Einzelfällen geprüft werden muss.

Verwendbarkeitsnachweis / Verwendbarkeitsbestätigung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Verwendbarkeitsnachweis / Verwendbarkeitsbestätigung

Zweck & Geltungsbereich

Projektbezogene Bestätigung, dass ein Bauprodukt in einem konkreten Bauvorhaben zulässig eingesetzt werden darf

Relevante Regelwerke

HBauO § 17; DIN 18379–18381 und DIN 18421 (VOB/C ATV)

Zentrale Inhalte

Bezug auf das spezifische Bauvorhaben
Produktzuordnung und Verwendungszweck
ggf. besondere Bedingungen

Verantwortliche

Hersteller und Bauherr/Bauaufsicht

Praxisrelevanz

Nachweis gegenüber Bauaufsicht und Prüfern, insbesondere bei abweichenden oder kombinierten Anwendungen

Erläuterung:

Ein Verwendbarkeitsnachweis oder eine Verwendbarkeitsbestätigung ist erforderlich, wenn Bauprodukte von technischen Regeln abweichen oder in besonderen Kombinationen verwendet werden. § 17 HBauO verlangt einen Verwendbarkeitsnachweis, sofern kein allgemeines oder individuelles Dokument vorliegt. Bei abweichenden oder kombinierten Anwendungen dient der projektbezogene Nachweis als Beleg gegenüber der Bauaufsicht, dass das Produkt im Einzelfall sicher verwendet werden kann. Für Facility-Manager ist diese Bestätigung wichtig, um individuelle Genehmigungen für Sonderlösungen zu erhalten.

Einzelnachweis der Verwendbarkeit

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Einzelnachweis der Verwendbarkeit

Zweck & Geltungsbereich

Bauordnungsrechtlicher Nachweis für Einzelfälle, wenn kein anderer Nachweis vorliegt

Relevante Regelwerke

HBauO § 20

Zentrale Inhalte

Projektbezogene Bewertung
Begründung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit
ggf. Auflagen und Überwachung

Verantwortliche

Hersteller und zuständige Bauaufsichtsbehörde

Praxisrelevanz

Ermöglicht den rechtssicheren Einsatz nicht standardisierter Lösungen; wichtig bei Sonder- oder Ausnahmefällen

Erläuterung:

Der Einzelnachweis der Verwendbarkeit erlaubt es, ein Bauprodukt in einem konkreten Bauvorhaben einzusetzen, auch wenn keine harmonisierte Norm, keine abZ oder kein abP vorliegt. § 20 HBauO sieht vor, dass die Bauaufsichtsbehörde den Einzelnachweis erteilen kann und ihre Zustimmung in einfachen Fällen sogar entbehrlich ist. Der Nachweis erfordert eine projektbezogene Bewertung, in der die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit des Produkts dargelegt werden. Facility-Manager nutzen diesen Einzelnachweis, um innovative oder ungenormte Lösungen legal zu realisieren.

Hersteller-Betriebs- und Sicherheitsinformationen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Betriebs- und Sicherheitsanleitung

Zweck & Geltungsbereich

Sicherer Einbau, Betrieb und Wartung des Bauprodukts im laufenden Betrieb

Relevante Regelwerke

EU-BauPVO 305/2011; Verordnung 2024/3110

Zentrale Inhalte

Einbauanweisungen und Anschlussschemata
Wartungs- und Inspektionsintervalle
Sicherheitshinweise und Gefahrenhinweise
Anforderungen an Ersatzteile

Verantwortliche

Hersteller

Praxisrelevanz

Bestandteil der Betreiberpflichten; Grundlage für den sicheren, gesetzeskonformen Betrieb und die Instandhaltung

Erläuterung:

Die Betriebs- und Sicherheitsanleitung ist Teil der technischen Dokumentation und muss vom Hersteller in Papierform bereitgestellt werden. Sie enthält detaillierte Anweisungen für den fachgerechten Einbau, die Inbetriebnahme, die regelmäßige Wartung und die sichere Außerbetriebnahme des Rohrbelüfters. Sie informiert über mögliche Gefahren, erforderliche Schutzmaßnahmen und geeignete Ersatzteile. Für das Facility Management ist diese Anleitung wesentlich, um Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und gesetzliche Betreiberpflichten zu erfüllen.