Rohrtrenner, ohne Durchflussregelung (Typ GA)
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Rohrtrenner, ohne Durchflussregelung (Typ GA)
Rohrtrenner des Typs GA (nicht durchflussgesteuerte Systemtrenner) verhindern, dass verunreinigtes Wasser in das Trinkwassernetz zurückdringt, rückgesaugt wird oder zurückfließt. Sie dienen damit dem hygienischen Schutz der Trinkwasserinstallation und gelten als sicherheits- und hygienerelevante Armatur. In Deutschland unterliegen sie sowohl der europäischen Bauproduktenverordnung (veraltete Verordnung (EU) 305/2011 bzw. seit Januar 2025 der neuen Verordnung (EU) 2024/3110) als auch den bauordnungsrechtlichen Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnungen. Darüber hinaus sind Planung und Ausführung nach der VOB/C sowie die Betreiberverantwortung gemäß Trinkwasserverordnung und Technischer Regeln (z. B. DIN 18379 – 18386) zu berücksichtigen. Die nachfolgend aufgeführten Dokumente gewährleisten gemeinsam, dass das Bauprodukt Rohrtrenner GA europäische Konformität, bauordnungsrechtliche Verwendbarkeit, VOB/C-konforme Ausführung und einen auditfesten, rechtskonformen Betrieb erfüllt. Für das Facility Management bilden sie die Grundlage, um die Betreiberpflichten zu erfüllen und die sichere, nachhaltige Bewirtschaftung der Trinkwasserinstallation sicherzustellen.
- Bescheinigung
- Europäische
- Bewertungsdokument
- Produktspezifische
- Konformitätserklärung
- Leistungserklärung
- Verwendbarkeitsnachweis
- Allgemeines
- Allgemeiner
- Zulassung
Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der dauerhaft gleichbleibenden Leistungsfähigkeit des Rohrtrenners als Bauprodukt |
| Rechtsgrundlagen / Normen | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Zentrale Inhalte | • Produktidentifikation |
| Verantwortliche | Notifizierte Produktzertifizierungsstelle (z. B. TÜV, DVGW) |
| Praxisrelevanz | Voraussetzung für CE-Kennzeichnung und Marktzugang |
Erläuterung:
Die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit (früher auch “Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit”) wird von einer notifizierten Stelle ausgestellt, nachdem das Produkt einer Erstprüfung unterzogen und die Produktionskontrolle laufend überwacht wurde. Sie basiert auf dem AVCP-System (meist System 1 oder 1+) der Bauprodukteverordnung. Die Bescheinigung bestätigt, dass der Rohrtrenner GA dauerhaft die deklarierten Leistungsmerkmale (z. B. maximaler Betriebsdruck, Temperaturbereich, Dichtheit) erfüllt. Ohne diese Bescheinigung ist keine CE-Kennzeichnung erlaubt. Für das Facility Management ist dieses Dokument ein wichtiger Nachweis: Es muss in der Bauproduktakte (z. B. im CAFM-System) archiviert und bei Abnahmen oder behördlichen Prüfungen vorgelegt werden, da es die geprüfte Qualität und Übereinstimmung des Produkts mit den Normen belegt.
Europäische Technische Bewertung (ETA)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Europäische Technische Bewertung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung von Bauprodukten ohne harmonisierte Norm |
| Rechtsgrundlagen / Normen | Verordnung (EU) 305/2011 |
| Zentrale Inhalte | • Bewertungsgegenstand |
| Verantwortliche | Technische Bewertungsstelle (z. B. DIBt als TAB) |
| Praxisrelevanz | Grundlage für DoP und CE-Kennzeichnung |
Erläuterung:
Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein europäisches Bewertungsverfahren für Bauprodukte, für die noch keine harmonisierte Norm existiert. Eine zugelassene Technische Bewertungsstelle (in Deutschland z. B. das DIBt) erstellt auf Basis eines zugehörigen Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) die ETA. Dabei werden die Produkteigenschaften nach festgelegten Methoden geprüft und beschrieben. Die ETA enthält detaillierte Angaben zu den angewandten Prüfverfahren und den erreichten technischen Leistungsmerkmalen des spezifischen Produkts. Mit ihr kann der Hersteller auch ohne harmonisierte Norm eine CE-Kennzeichnung erhalten, indem er die ermittelten Leistungsangaben in die Leistungserklärung (DoP) einfließen lässt. Für das Facility Management ist das Vorhandensein einer ETA ein Nachweis dafür, dass das Produkt europaweit bewertet und im Binnenmarkt zugelassen ist, insbesondere bei Sonder- oder Nischenprodukten.
Europäisches Bewertungsdokument (EAD)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Europäisches Bewertungsdokument |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung der Bewertungs- und Prüfmethodik |
| Rechtsgrundlagen / Normen | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Zentrale Inhalte | • Prüfverfahren |
| Verantwortliche | Europäische Bewertungsorganisation (EOTA) |
| Praxisrelevanz | Technische Referenz für Prüfstellen und Sachverständige |
Erläuterung:
Das European Assessment Document (EAD) ist eine harmonisierte technische Spezifikation, die von der European Organization for Technical Assessment (EOTA) erstellt wird. Es dient als Grundlage für die ETA, wenn keine harmonisierte Norm vorliegt. Im EAD werden die zu prüfenden Leistungsmerkmale und die Prüfverfahren sowie die Logik der Bewertung festgelegt, die auf das spezifische Produkt angewendet werden. Im Rahmen der Bauprodukteverordnung hat ein EAD denselben Stellenwert wie eine harmonisierte europäische Norm (es ist ein sogenanntes harmonisiertes technisches Dokument). Für Prüfstellen und Sachverständige bietet das EAD eine einheitliche Bewertungsgrundlage: Es definiert genau, welche Eigenschaften zu ermitteln sind und wie die Leistung des Rohrtrenners gemessen werden muss. Damit ist das EAD eine zentrale Referenz, die indirekt auch für die behördliche Anerkennung der Produktleistung wichtig ist.
Produktspezifische technische Dokumentation
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technische Produktdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Vollständige technische Beschreibung des Rohrtrenners |
| Rechtsgrundlagen / Normen | Verordnung (EU) 305/2011 |
| Zentrale Inhalte | • Aufbau und Funktionsprinzip (nicht durchflussgesteuert) |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Grundlage für Betrieb, Wartung und Instandhaltung |
Erläuterung:
Die technische Produktdokumentation umfasst alle Unterlagen, die den Aufbau, die verwendeten Materialien und das Funktionsprinzip des Rohrtrenners beschreiben. Dazu gehören etwa schematische Funktionspläne, Werkstoffangaben, Montage- und Betriebsanleitungen sowie Wartungs- und Prüfhinweise (inklusive Intervalle gemäß DIN EN 806-5). Sie wird vom Hersteller erstellt und ist nach der Bauproduktenverordnung Pflichtbestandteil des Bauproduktordners. Im Facility Management ist sie ein wesentlicher Teil der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA)-Unterlagen: Nur mit vollständiger technischer Dokumentation können Wartungen und Inspektionen nach BetrSichV oder VDI 6026 fachgerecht geplant und durchgeführt werden. Sie dient damit unmittelbar der Betriebssicherheit und langfristig auch der Planung von Instandhaltungs- und Ersatzteilmaßnahmen.
EG-/EU-Konformitätserklärung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | EU-Konformitätserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Erklärung der Übereinstimmung mit geltenden Rechtsvorschriften |
| Rechtsgrundlagen / Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV); Regulation (EU) 305/2011 |
| Zentrale Inhalte | • Herstellerangaben |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Vertrags- und haftungsrelevant bei Abnahme |
Erläuterung:
Die EU-Konformitätserklärung (früher „EG-Konformitätserklärung“) ist eine eigenständige Herstellererklärung, in der bestätigt wird, dass der Rohrtrenner Typ GA alle einschlägigen EU-Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben erfüllt. In der Erklärung werden die relevanten Richtlinien aufgeführt (z. B. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU) sowie die angewandten harmonisierten Normen. Mit ihrer Unterschrift übernimmt der Hersteller die Verantwortung, dass das Produkt den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen dieser Vorschriften entspricht. Für das Facility Management ist die EU-Konformitätserklärung zusammen mit der Leistungserklärung aufzubewahren. Sie muss bei behördlichen Prüfungen oder Abnahmen vorgelegt werden und belegt die allgemeine Rechtskonformität des Produkts im Betrieb.
Leistungserklärung (DoP)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Leistungserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Transparente Darstellung der erklärten Bauproduktleistung |
| Rechtsgrundlagen / Normen | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110; DIN 18379–18386; DIN 18421 |
| Zentrale Inhalte | • Wesentliche Merkmale |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Zentrales Referenzdokument für Ausschreibung, Abnahme und Betrieb |
Erläuterung:
Die Leistungserklärung (engl. Declaration of Performance, DoP) ist das zentrales Dokument nach der Bauprodukteverordnung, in dem der Hersteller verbindlich die maßgeblichen Leistungsmerkmale des Rohrtrenners festlegt. Sie verweist auf die anzuwendende harmonisierte Technische Spezifikation (z. B. eine EN-Norm oder eine ETA) und enthält Angaben zur Produktidentifikation, zum bestimmten Verwendungszweck sowie zu den deklarierten Leistungsstufen (z. B. Druckklassen, Temperaturbereiche). Die DoP wird vom Hersteller rechtsverbindlich unterschrieben und bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung und die Marktzulassung des Produkts. Im Facility Management sollte die Leistungserklärung als Teil der Anlagendokumentation (z. B. im CAFM-System) hinterlegt werden, damit bei Ausschreibungen, Abnahmen oder Audits jederzeit nachgewiesen werden kann, welche Leistungseigenschaften die eingesetzten Rohrtrenner erfüllen.
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Einzelnachweis der Verwendbarkeit |
| Zweck & Geltungsbereich | Genehmigung bei Abweichung von geregelten Bauarten |
| Rechtsgrundlagen / Normen | HBauO § 20; DIN 18421 (VOB/C ATV) |
| Zentrale Inhalte | • Beschreibung der Abweichung |
| Verantwortliche | Hersteller; Bauaufsichtsbehörde; Sachverständiger |
| Praxisrelevanz | Rechtssicherheit bei Sonder- und Bestandslösungen |
Erläuterung:
Der Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall ist ein Ausnahmeverfahren der Bauaufsicht. Er wird erforderlich, wenn für eine abweichende oder projektspezifische Ausführung des Rohrtrenners kein allgemeiner Nachweis vorliegt. Hierbei stellt der Hersteller oder Planer einen Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und beschreibt genau, worin die Abweichung von den technischen Regeln besteht. In der Regel muss ein anerkanntes Prüfzeugnis oder Gutachten eines Sachverständigen erbracht werden, das bestätigt, dass die geplante Lösung trotz der Abweichung sicher ist. Erst wenn die Bauaufsicht dieses Gutachten geprüft und als positiv bewertet hat, erteilt sie die Genehmigung für den konkreten Einzelfall. Für das Facility Management ist dieser Nachweis besonders wichtig: Er muss in den Bau- und Anlagenunterlagen gesondert aufbewahrt werden, da er nur für das spezifische Projekt gilt und bei späteren Prüfungen vorgelegt werden muss.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis bauordnungsrechtlicher Anforderungen |
| Rechtsgrundlagen / Normen | HBauO § 19; DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Zentrale Inhalte | • Prüfumfang |
| Verantwortliche | Anerkannte Prüfstelle (z. B. MPA, DVGW) |
| Praxisrelevanz | Vereinfachter Genehmigungs- und Abnahmenachweis |
Erläuterung:
Das Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) ist ein weiterer Verwendbarkeitsnachweis: Hier bestätigt eine anerkannte Prüf- oder Materialprüfanstalt (z. B. MPA, DVGW) die technische Eignung des Produkts durch spezifische Prüfungen. Es wird vor allem dann ausgestellt, wenn für ein Bauprodukt keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt, die Verwendbarkeit aber durch Prüfergebnisse nachgewiesen werden kann. Das abP enthält einen ausführlichen Prüfbericht mit den ermittelten Ergebnissen, die Gültigkeitsdauer des Nachweises und eventuell Auflagen oder Einsatzbedingungen. In der Praxis dient das abP dazu, gegenüber Behörden oder externen Prüfern (z. B. TÜV) nachzuweisen, dass der Rohrtrenner den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Der Facility Manager muss sicherstellen, dass dieses Prüfzeugnis in den Bauunterlagen archiviert ist und bei Bedarf vorgezeigt werden kann.
Allgemeiner Verwendbarkeitsnachweis
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Verwendbarkeitsnachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der norm- und vertragskonformen Einsetzbarkeit |
| Rechtsgrundlagen / Normen | DIN 18379–18381; DIN 18380; DIN 18421; HBauO |
| Zentrale Inhalte | • Normbezug |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Regelmäßig relevant bei Betreiber-, Hygiene- und Systemaudits |
Erläuterung:
Ein allgemeiner Verwendbarkeitsnachweis stellt sicher, dass ein Rohrtrenner den geforderten technischen Regeln und Verträgen entspricht und damit dauerhaft sicher eingesetzt werden kann. In der Praxis wird dieser Nachweis meist durch vorhandene Zulassungen, Zertifikate oder Prüfberichte erbracht, die belegen, dass das Produkt den einschlägigen DIN-Normen (etwa aus den Bereichen Gas, Wasser, Abwasser) oder DVGW-Prüfgrundsätzen entspricht. Nach dem deutschen Bauordnungsrecht (z. B. §§ 3, 14 HBauO) dürfen Betreiber und Bauherren nur solche Produkte verwenden, deren Verwendbarkeit nachgewiesen ist, um Gefährdungen zu vermeiden. Deshalb stellt der Hersteller alle erforderlichen Erklärungen und Gutachten bereit, und der Facility Manager hält diese Unterlagen in der Anlagendokumentation vor. Sie können bei behördlichen Abnahmen, Hygienekontrollen oder internen Audits eingesehen werden und belegen die normgerechte Einsetzbarkeit des Rohrtrenners.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bundesweit gültige bauordnungsrechtliche Verwendbarkeit |
| Rechtsgrundlagen / Normen | HBauO; DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Zentrale Inhalte | • Geltungsbereich |
| Verantwortliche | Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) |
| Praxisrelevanz | Höchste Rechtssicherheit für Betreiber und Planer |
Erläuterung:
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) wird vom DIBt erteilt und ist der umfassendste Nachweis der Bauaufsicht: Sie bescheinigt, dass der Rohrtrenner Typ GA als Bauprodukt ohne harmonisierte Norm die bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Die Zulassung ist meist zeitlich befristet (typischerweise fünf Jahre) und enthält eine genaue Produktbeschreibung, prüftechnische Nachweise sowie Auflagen für Einbau und Betrieb. Für den Facility Manager ist es entscheidend, die abZ in der Bauakte aufzubewahren: Sie muss bei Bau- und Anlagenabnahmen oder bei Audits vorgelegt werden. Die abZ garantiert die bauaufsichtliche Verwendbarkeit des Produkts und gibt damit Betreibern und Planern die höchstmögliche Rechtssicherheit beim Einsatz des Rohrtrenners.