Rohrunterbrecher mit beweglichen Teilen (Typ DB)
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Rohrunterbrecher mit beweglichen Teilen (Typ DB)
Diese Dokumentationsübersicht beschreibt die vollständig erforderlichen bauordnungs-, produkt- und leistungsbezogenen Nachweise für Rohrunterbrecher mit beweglichen Teilen (Typ DB) als Bauprodukte in Trinkwasserinstallationen. Rohrunterbrecher des Typs DB gehören zu den sicherheitsrelevanten Sicherungsarmaturen zum Schutz gegen Rücksaugen und Rückfließen und sind nach DIN EN 1717 als Sicherungseinrichtung der Familie D mit dem Typ B klassifiziert. Gemäß der europäischen Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 bzw. der Nachfolgeregelung (EU) 2024/3110 ist für das Inverkehrbringen solcher Armaturen eine Leistungsbewertung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung erforderlich. Parallel gelten die landesbauordnungsrechtlichen Verwendbarkeitsanforderungen, wie sie beispielhaft in der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) geregelt sind. Die nachfolgend dargestellten Dokumente bilden die Basis dafür, dass Planung, Ausschreibung, Einbau, Abnahme und Betrieb im Facility Management rechtskonform, auditfest und betriebssicher erfolgen.
Rohrunterbrecher Typ DB mit beweglichen Teilen
- Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit
- Europäische Technische Bewertung (ETA)
- Europäisches Bewertungsdokument (EAD)
- Produktspezifische technische Dokumentation
- EG-/EU-Konformitätserklärung
- Leistungserklärung
- Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
- Allgemeiner Verwendbarkeitsnachweis
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der gleichbleibenden Leistungsfähigkeit des Rohrunterbrechers als Bauprodukt; erforderlich, wenn die Sicherungsarmatur unter ein harmonisiertes technisches Regelwerk fällt |
| Rechtsgrundlagen / Normen | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Zentrale Inhalte | • Produktidentifikation (Typ, DN, Hersteller) |
| Verantwortliche | Von der Behörde notifizierte Produktzertifizierungsstelle |
| Praxisrelevanz | Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und den Marktzugang: Nach Abschluss der Prüfung und ohne Beanstandungen wird ein Zertifikat der Leistungsbeständigkeit ausgestellt |
Erläuterung:
Die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit bestätigt, dass der Rohrunterbrecher dauerhaft die deklarierten Leistungsmerkmale erfüllt und die werkseigene Produktionskontrolle wirksam überwacht wird. Das Zertifikat wird im Rahmen des Systems zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit ausgestellt, wie es die Bauproduktenverordnung in Artikel 28 vorsieht. Ohne dieses Zertifikat darf der Hersteller keine CE-Kennzeichnung anbringen und keine Leistungserklärung ausstellen. Für Facility Manager ist das Dokument bei Abnahmen und Audits ein zentraler Nachweis zur Sicherstellung der Produktkonformität.
Europäische Technische Bewertung (ETA)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | European Technical Assessment (ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertet die Leistung von Bauprodukten ohne harmonisierte Norm; gilt insbesondere für Spezialarmaturen wie Rohrunterbrecher, für die keine harmonisierte Produktnorm vorhanden ist |
| Rechtsgrundlagen / Normen | Verordnung (EU) 305/2011 |
| Zentrale Inhalte | • Bewertungsgegenstand und Hersteller |
| Verantwortliche | Technische Bewertungsstelle (TAB) |
| Praxisrelevanz | Grundlage für die Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung bei Produkten ohne harmonisierte Norm |
Erläuterung:
Die Europäische Technische Bewertung ist laut Bauproduktenverordnung eine dokumentierte Bewertung der Leistung eines Bauprodukts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale. Sie wird von einer Technischen Bewertungsstelle (TAB) auf der Grundlage eines Europäischen Bewertungsdokuments erstellt. Für Rohrunterbrecher des Typs DB ist eine ETA erforderlich, wenn keine harmonisierte Norm (z. B. EN 14452) vorliegt oder wenn nationale Ergänzungen notwendig sind. Die ETA beschreibt die Leistungsparameter und schafft die Voraussetzung für die Ausstellung der Leistungserklärung.
Europäisches Bewertungsdokument (EAD)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | European Assessment Document (EAD) |
| Zweck & Geltungsbereich | Legt die Prüf- und Bewertungsmethodik für die ETA fest |
| Rechtsgrundlagen / Normen | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Zentrale Inhalte | • Prüfverfahren und Messmethoden |
| Verantwortliche | Organisation der Technischen Bewertungsstellen (EOTA) |
| Praxisrelevanz | Referenzrahmen für Prüfinstitute und Sachverständige beim Nachweis der Produktleistung |
Erläuterung:
Das Europäische Bewertungsdokument wird von der Organisation der Technischen Bewertungsstellen erstellt und bildet die technische Grundlage für die Europäische Technische Bewertung. In Artikel 2 der Bauproduktenverordnung ist es definiert als ein Dokument, das von den TABs zum Zweck der Ausstellung von Europäischen Technischen Bewertungen angenommen wird. Es beschreibt die Prüfprogramme, Bewertungskriterien und Leistungsparameter, anhand derer der Rohrunterbrecher bewertet wird. Für das Facility Management dient das EAD als Nachweis, dass die angewendeten Prüfverfahren den europäischen Anforderungen entsprechen.
Produktspezifische technische Dokumentation
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technische Produktdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Gewährleistet die Nachvollziehbarkeit von Aufbau, Funktion und Einsatzgrenzen des Rohrunterbrechers |
| Rechtsgrundlagen / Normen | Verordnung (EU) 305/2011; DIN EN 14452 (Produktnorm für Rohrunterbrecher) |
| Zentrale Inhalte | • Konstruktionsbeschreibung und Identifikation (Modell-Nr., DN, Bauform) |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Unterstützt Betrieb, Wartung und Ersatzteilbeschaffung; erleichtert die technische Bewertung bei Störungen |
Erläuterung:
Die produktspezifische technische Dokumentation umfasst alle Informationen, die den Aufbau und die Funktion des Rohrunterbrechers erklären. Hersteller wie Seppelfricke beschreiben in ihren technischen Unterlagen den Rohrunterbrecher Typ DB als Armatur nach EN 14452 mit elastischer Membrane und Belüftungsöffnungen, die bei Wasserdurchfluss geschlossen und bei Unterdruck geöffnet werden. Für die Installation sind Vorgaben wie eine vertikale Einbaulage, ein Mindestabstand von 150 mm über dem höchsten Betriebswasserspiegel und der Verzicht auf nachgeschaltete Absperrorgane einzuhalten. Die Dokumentation weist auch darauf hin, dass der Rohrunterbrecher nur gegen Rücksaugen wirkt und keinen Schutz bei Rückdrücken bietet. Diese Angaben sind für Facility Manager essentiell, um bei Wartung oder Ersatzbeschaffung das richtige Bauteil auszuwählen und sachgemäß einzubauen.
EG-/EU-Konformitätserklärung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Declaration of Conformity |
| Zweck & Geltungsbereich | Erklärung des Herstellers, dass das Bauprodukt die einschlägigen EU-Richtlinien und harmonisierten Normen erfüllt |
| Rechtsgrundlagen / Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV); anwendbare EU-Richtlinien (z. B. BauPVO, Niederspannungsrichtlinie) |
| Zentrale Inhalte | • Herstellerangaben und Produktidentifikation |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Unterstützt Betrieb, Wartung und Ersatzteilbeschaffung; erleichtert die technische Bewertung bei Störungen |
Erläuterung:
Die EG-/EU-Konformitätserklärung bildet die juristische Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Der Hersteller erklärt verbindlich, dass das Produkt sämtliche wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien einhält und die harmonisierten Normen bzw. Bewertungsergebnisse (z. B. ETA) berücksichtigt. Im Facility Management wird dieses Dokument bei der Wareneingangskontrolle überprüft; nur mit vorliegender Konformitätserklärung dürfen Rohrunterbrecher verbaut werden. Bei Audits oder Abnahmen dient sie als Nachweis gegenüber Behörden, dass das Produkt ordnungsgemäß in Verkehr gebracht wurde.
Leistungserklärung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Leistungserklärung (DoP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Transparente Darstellung der Leistung des Bauprodukts in Bezug auf wesentliche Merkmale |
| Rechtsgrundlagen / Normen | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110; DIN 18379–18386; DIN 18421 |
| Zentrale Inhalte | • Wesentliche Merkmale (z. B. Flüssigkeitskategorien 1–4, Druckbeständigkeit) |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Zentrales Referenzdokument für Ausschreibung, Abnahme, Betrieb und Ersatzteilbeschaffung |
Erläuterung:
Die Leistungserklärung verpflichtet den Hersteller, für jedes harmonisierte Bauprodukt mindestens eine wesentliche Eigenschaft zu deklarieren. Sie enthält Angaben zum Produkttyp, zum AVCP-System, zu den relevanten Normen (z. B. EN 14452) und zu den deklarierten Leistungsstufen. Im Facility Management dient die DoP als zentrales Dokument für die Ausschreibung und die Abnahme – sie schließt die Lücke zwischen Produktzertifizierung und praktischer Anwendung, weil sie die Leistungswerte transparent macht. Entsprechend der Bauproduktenverordnung müssen DoPs mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden; in der Praxis wird empfohlen, sie für die gesamte Nutzungsdauer der Trinkwasserinstallation im technischen Archiv zu archivieren.
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Einzelnachweis der Verwendbarkeit |
| Zweck & Geltungsbereich | Genehmigt den Einsatz eines Bauprodukts, wenn keine harmonisierte Norm, keine allgemeine Zulassung oder kein Prüfzeugnis vorliegt oder wenn wesentliche Abweichungen bestehen |
| Rechtsgrundlagen / Normen | Hamburgische Bauordnung (HBauO), § 20c |
| Zentrale Inhalte | • Beschreibung der Einbausituation und Abweichungen |
| Verantwortliche | Hersteller (Antragsteller); Bauaufsichtsbehörde |
| Praxisrelevanz | Rechtssicherheit bei Sonderlösungen; erforderlich, wenn kein allgemeiner Nachweis verfügbar ist |
Erläuterung:
Die Hamburgische Bauordnung schreibt vor, dass für Bauprodukte, für die keine technischen Baubestimmungen und keine allgemein anerkannten Regeln der Technik bestehen oder die wesentlich davon abweichen, ein Verwendbarkeitsnachweis erforderlich ist. Liegt weder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung noch ein Prüfzeugnis vor, muss der Hersteller eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) beantragen. Der Antrag enthält technische Nachweise, Prüfberichte und eine Begründung der Abweichung und wird von der zuständigen Bauaufsicht geprüft. Facility Manager müssen sicherstellen, dass solche Sondernachweise vorliegen, wenn Rohrunterbrecher außerhalb des geregelten Anwendungsbereichs eingesetzt werden.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bauaufsichtliches Prüfzeugnis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das Bauprodukt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt |
| Rechtsgrundlagen / Normen | HBauO; produktbezogene Prüfnormen |
| Zentrale Inhalte | • Prüfumfang und Prüfkriterien |
| Verantwortliche | Hersteller; ausstellende Prüfstelle |
| Praxisrelevanz | Erleichtert Genehmigungs- und Abnahmeprozesse; Bestandteil des Verwendbarkeitsnachweises |
Erläuterung:
Das Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) bescheinigt, dass ein Bauprodukt die erforderlichen Eigenschaften durch Prüfungen nachgewiesen hat und kommt insbesondere zum Einsatz, wenn für ein Produkt weder eine harmonisierte Norm noch eine allgemeine Zulassung existiert. In den technischen Unterlagen für Sicherungsarmaturen wird beschrieben, dass das abP von einer bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle ausgestellt wird und prüft, ob die Armatur beispielsweise den Anforderungen an Rückflussverhinderung, Druckbeständigkeit und Materialverträglichkeit genügt. Für Facility Manager ist das abP Teil des Verwendbarkeitsnachweises; es wird zu den technischen Unterlagen genommen und dient bei Bauabnahmen als Nachweis, dass das installierte Produkt unter definierten Bedingungen geprüft wurde.
Allgemeiner Verwendbarkeitsnachweis
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Proof of Usability |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigt die norm- und vertragskonforme Einsetzbarkeit eines Bauprodukts nach Landesbaurecht |
| Rechtsgrundlagen / Normen | DIN 18379–18381; DIN 18380; DIN 18421; HBauO |
| Zentrale Inhalte | • Bezug zu Normen und Regeln |
| Verantwortliche | Hersteller; Prüfung durch Bauaufsicht |
| Praxisrelevanz | Grundlage für Betreiber- und Auditnachweise; wird bei Inspektionen regelmäßig eingefordert |
Erläuterung:
Der Verwendbarkeitsnachweis bestätigt, dass ein Bauprodukt in der vorgesehenen Anwendung nach Landesbauordnung verwendet werden darf. Laut den Erläuterungen von Facility-Management-Fachquellen wird dieser Nachweis durch Dokumente wie die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall geführt. Facility Manager müssen sicherstellen, dass für alle verbauten Rohrunterbrecher ein entsprechender Nachweis vorliegt und im technischen Dokumentationsarchiv abgelegt ist. Bei Bauabnahmen prüfen Sachverständige oder Behörden, ob die eingebauten Produkte die erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise haben, da andernfalls kein rechtmäßiger Betrieb möglich ist.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bauaufsichtliche Zulassung |
| Zweck & Geltungsbereich | Erteilt eine bundesweit gültige Verwendbarkeit für Bauprodukte, die nicht durch harmonisierte Normen abgedeckt sind |
| Rechtsgrundlagen / Normen | HBauO; DIN 18384 (VOB/C ATV); Verordnung (EU) 305/2011 |
| Zentrale Inhalte | • Zulassungsnummer und Geltungsdauer |
| Verantwortliche | Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) |
| Praxisrelevanz | Höchster bauordnungsrechtlicher Nachweis; Voraussetzung für Beschaffung und Einbau in öffentlichen Gebäuden |
Erläuterung:
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt und bestätigt, dass ein nicht harmonisiertes Bauprodukt die nationalen bautechnischen Anforderungen erfüllt. In den Erläuterungen zu Sicherungsarmaturen wird beschrieben, dass die abZ die zulässigen Einsatzbereiche (z. B. Trinkwasserinstallationen bis zu bestimmten Nennweiten und Druckstufen), die zugrunde liegenden Prüfzeugnisse sowie Einbau- und Wartungsauflagen enthält. Die Zulassung gilt meist fünf Jahre und kann verlängert werden. Im Facility Management muss vor der Beschaffung und Installation geprüft werden, ob eine gültige abZ vorliegt, da das Produkt andernfalls nicht regelkonform verbaut werden darf.