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Rohrunterbrecher mit beweglichen Teilen (Typ DB)

Facility Management: Sanitärtechnik » Betrieb » Dokumente » Rohrunterbrecher mit beweglichen Teilen (Typ DB)

Rohrunterbrecher Typ DB als Sicherungsarmatur für Trinkwasserinstallation im Facility-Management

Rohrunterbrecher mit beweglichen Teilen (Typ DB)

Diese Dokumentationsübersicht beschreibt die vollständig erforderlichen bauordnungs-, produkt- und leistungsbezogenen Nachweise für Rohrunterbrecher mit beweglichen Teilen (Typ DB) als Bauprodukte in Trinkwasserinstallationen. Rohrunterbrecher des Typs DB gehören zu den sicherheitsrelevanten Sicherungsarmaturen zum Schutz gegen Rücksaugen und Rückfließen und sind nach DIN EN 1717 als Sicherungseinrichtung der Familie D mit dem Typ B klassifiziert. Gemäß der europäischen Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 bzw. der Nachfolgeregelung (EU) 2024/3110 ist für das Inverkehrbringen solcher Armaturen eine Leistungsbewertung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung erforderlich. Parallel gelten die landesbauordnungsrechtlichen Verwendbarkeitsanforderungen, wie sie beispielhaft in der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) geregelt sind. Die nachfolgend dargestellten Dokumente bilden die Basis dafür, dass Planung, Ausschreibung, Einbau, Abnahme und Betrieb im Facility Management rechtskonform, auditfest und betriebssicher erfolgen.

Rohrunterbrecher Typ DB mit beweglichen Teilen

Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttyp

Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der gleichbleibenden Leistungsfähigkeit des Rohrunterbrechers als Bauprodukt; erforderlich, wenn die Sicherungsarmatur unter ein harmonisiertes technisches Regelwerk fällt

Rechtsgrundlagen / Normen

Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110

Zentrale Inhalte

Produktidentifikation (Typ, DN, Hersteller)
System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP)
Prüf- und Überwachungsumfang (z. B. Erstprüfung des Produkttyps, laufende Fabrikatskontrolle)
Zertifizierungsnummer und Ausstellungsdatum

Verantwortliche

Von der Behörde notifizierte Produktzertifizierungsstelle

Praxisrelevanz

Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und den Marktzugang: Nach Abschluss der Prüfung und ohne Beanstandungen wird ein Zertifikat der Leistungsbeständigkeit ausgestellt

Erläuterung:

Die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit bestätigt, dass der Rohrunterbrecher dauerhaft die deklarierten Leistungsmerkmale erfüllt und die werkseigene Produktionskontrolle wirksam überwacht wird. Das Zertifikat wird im Rahmen des Systems zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit ausgestellt, wie es die Bauproduktenverordnung in Artikel 28 vorsieht. Ohne dieses Zertifikat darf der Hersteller keine CE-Kennzeichnung anbringen und keine Leistungserklärung ausstellen. Für Facility Manager ist das Dokument bei Abnahmen und Audits ein zentraler Nachweis zur Sicherstellung der Produktkonformität.

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttyp

European Technical Assessment (ETA)

Zweck & Geltungsbereich

Bewertet die Leistung von Bauprodukten ohne harmonisierte Norm; gilt insbesondere für Spezialarmaturen wie Rohrunterbrecher, für die keine harmonisierte Produktnorm vorhanden ist

Rechtsgrundlagen / Normen

Verordnung (EU) 305/2011

Zentrale Inhalte

Bewertungsgegenstand und Hersteller
Wesentliche Merkmale der Sicherungsarmatur
Leistungsangaben (z. B. Eignung für Flüssigkeitskategorien 1–4 nach DIN EN 1717)

Verantwortliche

Technische Bewertungsstelle (TAB)

Praxisrelevanz

Grundlage für die Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung bei Produkten ohne harmonisierte Norm

Erläuterung:

Die Europäische Technische Bewertung ist laut Bauproduktenverordnung eine dokumentierte Bewertung der Leistung eines Bauprodukts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale. Sie wird von einer Technischen Bewertungsstelle (TAB) auf der Grundlage eines Europäischen Bewertungsdokuments erstellt. Für Rohrunterbrecher des Typs DB ist eine ETA erforderlich, wenn keine harmonisierte Norm (z. B. EN 14452) vorliegt oder wenn nationale Ergänzungen notwendig sind. Die ETA beschreibt die Leistungsparameter und schafft die Voraussetzung für die Ausstellung der Leistungserklärung.

Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttyp

European Assessment Document (EAD)

Zweck & Geltungsbereich

Legt die Prüf- und Bewertungsmethodik für die ETA fest

Rechtsgrundlagen / Normen

Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110

Zentrale Inhalte

Prüfverfahren und Messmethoden
Leistungsparameter und Grenzwerte
Bewertungslogik und Dokumentationsanforderungen

Verantwortliche

Organisation der Technischen Bewertungsstellen (EOTA)

Praxisrelevanz

Referenzrahmen für Prüfinstitute und Sachverständige beim Nachweis der Produktleistung

Erläuterung:

Das Europäische Bewertungsdokument wird von der Organisation der Technischen Bewertungsstellen erstellt und bildet die technische Grundlage für die Europäische Technische Bewertung. In Artikel 2 der Bauproduktenverordnung ist es definiert als ein Dokument, das von den TABs zum Zweck der Ausstellung von Europäischen Technischen Bewertungen angenommen wird. Es beschreibt die Prüfprogramme, Bewertungskriterien und Leistungsparameter, anhand derer der Rohrunterbrecher bewertet wird. Für das Facility Management dient das EAD als Nachweis, dass die angewendeten Prüfverfahren den europäischen Anforderungen entsprechen.

Produktspezifische technische Dokumentation

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttyp

Technische Produktdokumentation

Zweck & Geltungsbereich

Gewährleistet die Nachvollziehbarkeit von Aufbau, Funktion und Einsatzgrenzen des Rohrunterbrechers

Rechtsgrundlagen / Normen

Verordnung (EU) 305/2011; DIN EN 14452 (Produktnorm für Rohrunterbrecher)

Zentrale Inhalte

Konstruktionsbeschreibung und Identifikation (Modell-Nr., DN, Bauform)
Werkstoffe (z. B. Messing, elastische Membrane)
Funktionsprinzip (Membrane öffnet Belüftungsöffnungen bei Unterdruck)
Einbaubedingungen und Einsatzgrenzen (senkrechte Einbaulage, Abstand ≥ 150 mm über höchstem Betriebswasserspiegel)
Hinweis, dass der Rohrunterbrecher Schutz gegen Rücksaugen bietet, jedoch nicht gegen Rückdrücken

Verantwortliche

Hersteller

Praxisrelevanz

Unterstützt Betrieb, Wartung und Ersatzteilbeschaffung; erleichtert die technische Bewertung bei Störungen

Erläuterung:

Die produktspezifische technische Dokumentation umfasst alle Informationen, die den Aufbau und die Funktion des Rohrunterbrechers erklären. Hersteller wie Seppelfricke beschreiben in ihren technischen Unterlagen den Rohrunterbrecher Typ DB als Armatur nach EN 14452 mit elastischer Membrane und Belüftungsöffnungen, die bei Wasserdurchfluss geschlossen und bei Unterdruck geöffnet werden. Für die Installation sind Vorgaben wie eine vertikale Einbaulage, ein Mindestabstand von 150 mm über dem höchsten Betriebswasserspiegel und der Verzicht auf nachgeschaltete Absperrorgane einzuhalten. Die Dokumentation weist auch darauf hin, dass der Rohrunterbrecher nur gegen Rücksaugen wirkt und keinen Schutz bei Rückdrücken bietet. Diese Angaben sind für Facility Manager essentiell, um bei Wartung oder Ersatzbeschaffung das richtige Bauteil auszuwählen und sachgemäß einzubauen.

EG-/EU-Konformitätserklärung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttyp

Declaration of Conformity

Zweck & Geltungsbereich

Erklärung des Herstellers, dass das Bauprodukt die einschlägigen EU-Richtlinien und harmonisierten Normen erfüllt

Rechtsgrundlagen / Normen

DIN 18384 (VOB/C ATV); anwendbare EU-Richtlinien (z. B. BauPVO, Niederspannungsrichtlinie)

Zentrale Inhalte

Herstellerangaben und Produktidentifikation
Aufgeführte EU-Vorschriften und harmonisierte Normen (z. B. EN 14452)
Datum und autorisierte Unterschrift

Verantwortliche

Hersteller

Praxisrelevanz

Unterstützt Betrieb, Wartung und Ersatzteilbeschaffung; erleichtert die technische Bewertung bei Störungen

Erläuterung:

Die EG-/EU-Konformitätserklärung bildet die juristische Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Der Hersteller erklärt verbindlich, dass das Produkt sämtliche wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien einhält und die harmonisierten Normen bzw. Bewertungsergebnisse (z. B. ETA) berücksichtigt. Im Facility Management wird dieses Dokument bei der Wareneingangskontrolle überprüft; nur mit vorliegender Konformitätserklärung dürfen Rohrunterbrecher verbaut werden. Bei Audits oder Abnahmen dient sie als Nachweis gegenüber Behörden, dass das Produkt ordnungsgemäß in Verkehr gebracht wurde.

Leistungserklärung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttyp

Leistungserklärung (DoP)

Zweck & Geltungsbereich

Transparente Darstellung der Leistung des Bauprodukts in Bezug auf wesentliche Merkmale

Rechtsgrundlagen / Normen

Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110; DIN 18379–18386; DIN 18421

Zentrale Inhalte

Wesentliche Merkmale (z. B. Flüssigkeitskategorien 1–4, Druckbeständigkeit)
Leistungsstufen oder Klassen
Verwendungszweck und Harmonised Specification
System zur Bewertung und Überwachung der Leistungsbeständigkeit

Verantwortliche

Hersteller

Praxisrelevanz

Zentrales Referenzdokument für Ausschreibung, Abnahme, Betrieb und Ersatzteilbeschaffung

Erläuterung:

Die Leistungserklärung verpflichtet den Hersteller, für jedes harmonisierte Bauprodukt mindestens eine wesentliche Eigenschaft zu deklarieren. Sie enthält Angaben zum Produkttyp, zum AVCP-System, zu den relevanten Normen (z. B. EN 14452) und zu den deklarierten Leistungsstufen. Im Facility Management dient die DoP als zentrales Dokument für die Ausschreibung und die Abnahme – sie schließt die Lücke zwischen Produktzertifizierung und praktischer Anwendung, weil sie die Leistungswerte transparent macht. Entsprechend der Bauproduktenverordnung müssen DoPs mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden; in der Praxis wird empfohlen, sie für die gesamte Nutzungsdauer der Trinkwasserinstallation im technischen Archiv zu archivieren.

Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttyp

Einzelnachweis der Verwendbarkeit

Zweck & Geltungsbereich

Genehmigt den Einsatz eines Bauprodukts, wenn keine harmonisierte Norm, keine allgemeine Zulassung oder kein Prüfzeugnis vorliegt oder wenn wesentliche Abweichungen bestehen

Rechtsgrundlagen / Normen

Hamburgische Bauordnung (HBauO), § 20c

Zentrale Inhalte

Beschreibung der Einbausituation und Abweichungen
Technische Begründung und Prüfberichte
Genehmigungsbescheid der Bauaufsichtsbehörde

Verantwortliche

Hersteller (Antragsteller); Bauaufsichtsbehörde

Praxisrelevanz

Rechtssicherheit bei Sonderlösungen; erforderlich, wenn kein allgemeiner Nachweis verfügbar ist

Erläuterung:

Die Hamburgische Bauordnung schreibt vor, dass für Bauprodukte, für die keine technischen Baubestimmungen und keine allgemein anerkannten Regeln der Technik bestehen oder die wesentlich davon abweichen, ein Verwendbarkeitsnachweis erforderlich ist. Liegt weder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung noch ein Prüfzeugnis vor, muss der Hersteller eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) beantragen. Der Antrag enthält technische Nachweise, Prüfberichte und eine Begründung der Abweichung und wird von der zuständigen Bauaufsicht geprüft. Facility Manager müssen sicherstellen, dass solche Sondernachweise vorliegen, wenn Rohrunterbrecher außerhalb des geregelten Anwendungsbereichs eingesetzt werden.

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttyp

Bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Bauprodukt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt

Rechtsgrundlagen / Normen

HBauO; produktbezogene Prüfnormen

Zentrale Inhalte

Prüfumfang und Prüfkriterien
Ergebnisse und Messergebnisse
Geltungsbereich der Anwendung

Verantwortliche

Hersteller; ausstellende Prüfstelle

Praxisrelevanz

Erleichtert Genehmigungs- und Abnahmeprozesse; Bestandteil des Verwendbarkeitsnachweises

Erläuterung:

Das Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) bescheinigt, dass ein Bauprodukt die erforderlichen Eigenschaften durch Prüfungen nachgewiesen hat und kommt insbesondere zum Einsatz, wenn für ein Produkt weder eine harmonisierte Norm noch eine allgemeine Zulassung existiert. In den technischen Unterlagen für Sicherungsarmaturen wird beschrieben, dass das abP von einer bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle ausgestellt wird und prüft, ob die Armatur beispielsweise den Anforderungen an Rückflussverhinderung, Druckbeständigkeit und Materialverträglichkeit genügt. Für Facility Manager ist das abP Teil des Verwendbarkeitsnachweises; es wird zu den technischen Unterlagen genommen und dient bei Bauabnahmen als Nachweis, dass das installierte Produkt unter definierten Bedingungen geprüft wurde.

Allgemeiner Verwendbarkeitsnachweis

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttyp

Proof of Usability

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigt die norm- und vertragskonforme Einsetzbarkeit eines Bauprodukts nach Landesbaurecht

Rechtsgrundlagen / Normen

DIN 18379–18381; DIN 18380; DIN 18421; HBauO

Zentrale Inhalte

Bezug zu Normen und Regeln
Einsatzgrenzen (z. B. zulässige Flüssigkeitskategorien)
Einbaubedingungen und Einschränkungen

Verantwortliche

Hersteller; Prüfung durch Bauaufsicht

Praxisrelevanz

Grundlage für Betreiber- und Auditnachweise; wird bei Inspektionen regelmäßig eingefordert

Erläuterung:

Der Verwendbarkeitsnachweis bestätigt, dass ein Bauprodukt in der vorgesehenen Anwendung nach Landesbauordnung verwendet werden darf. Laut den Erläuterungen von Facility-Management-Fachquellen wird dieser Nachweis durch Dokumente wie die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall geführt. Facility Manager müssen sicherstellen, dass für alle verbauten Rohrunterbrecher ein entsprechender Nachweis vorliegt und im technischen Dokumentationsarchiv abgelegt ist. Bei Bauabnahmen prüfen Sachverständige oder Behörden, ob die eingebauten Produkte die erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise haben, da andernfalls kein rechtmäßiger Betrieb möglich ist.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttyp

Bauaufsichtliche Zulassung

Zweck & Geltungsbereich

Erteilt eine bundesweit gültige Verwendbarkeit für Bauprodukte, die nicht durch harmonisierte Normen abgedeckt sind

Rechtsgrundlagen / Normen

HBauO; DIN 18384 (VOB/C ATV); Verordnung (EU) 305/2011

Zentrale Inhalte

Zulassungsnummer und Geltungsdauer
Geltungsbereich und Verwendungszweck
Verweis auf Prüfberichte und Gutachten
Einbau- und Nutzungsbedingungen

Verantwortliche

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)

Praxisrelevanz

Höchster bauordnungsrechtlicher Nachweis; Voraussetzung für Beschaffung und Einbau in öffentlichen Gebäuden

Erläuterung:

Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt und bestätigt, dass ein nicht harmonisiertes Bauprodukt die nationalen bautechnischen Anforderungen erfüllt. In den Erläuterungen zu Sicherungsarmaturen wird beschrieben, dass die abZ die zulässigen Einsatzbereiche (z. B. Trinkwasserinstallationen bis zu bestimmten Nennweiten und Druckstufen), die zugrunde liegenden Prüfzeugnisse sowie Einbau- und Wartungsauflagen enthält. Die Zulassung gilt meist fünf Jahre und kann verlängert werden. Im Facility Management muss vor der Beschaffung und Installation geprüft werden, ob eine gültige abZ vorliegt, da das Produkt andernfalls nicht regelkonform verbaut werden darf.