Sanitäre Armaturen
Facility Management: Sanitärtechnik » Betrieb » Dokumente » Sanitäre Armaturen
Sanitäre Armaturen
Sanitäre Armaturen – wie Waschbecken-, Dusch- und Spülarmaturen, Sicherheitsabsperrventile und Auslaufvorrichtungen – sind integrale Bestandteile der Trinkwasserinstallationen und Abwassersysteme in Gebäuden. Sie tragen wesentlich zu Hygiene, Betriebssicherheit, Wasserwirtschaft und Nutzerzufriedenheit bei. Im Facility Management unterliegen Sanitärobjekte strengen Anforderungen an Produktsicherheit und Trinkwasserhygiene (gemäß DIN EN 806, DIN 1988 sowie der Trinkwasserverordnung), sowie der Bauproduktkonformität nach der EU-Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 und ihrer Neufassung Verordnung (EU) 2024/3110.
Diese Dokumentationsübersicht beschreibt alle notwendigen Unterlagen, die zur Nachweisführung, zum sicheren Betrieb und zur gesetzeskonformen Instandhaltung sanitärer Armaturen erforderlich sind. Eine lückenlose und aktuelle Dokumentation dieser Produkte ist Grundlage für die Einhaltung gesetzlicher Betreiberpflichten und gewährleistet einen nachhaltigen, sicheren Gebäudebetrieb.
Nachweise & Datenblätter: Sanitär-Armaturen Betrieb
- Zertifikat
- Europäische
- Europäisches
- Produktspezifische
- Konformitätserklärung
- Leistungserklärung
- Verwendbarkeitsnachweis
- Prüfzeugnis
- Zulassung
Zertifikat über die Beständigkeit der Leistung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Zertifikat über die Beständigkeit der Leistung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die Sanitärarmatur dauerhaft die deklarierten Leistungsmerkmale (z. B. Durchfluss, Temperaturbeständigkeit, Dichtheit) erfüllt. Grundlage für die CE-Kennzeichnung. |
| Relevante Vorschriften / Normen | Regulation (EU) 305/2011 (Bauprodukteverordnung); Regulation (EU) 2024/3110 (Neufassung) |
| Wesentliche Inhalte | - Identifikation des Produkts |
| Verantwortliche Stelle | Produktzertifizierungsstelle / Notifizierte Stelle |
| Praktische Hinweise | Wird vom Facility Manager zur Nachweiskontrolle bei Beschaffung und Bauabnahme verwendet. Pflichtdokument in der technischen Gebäudeakte. |
Fachliche Erläuterung
Das Zertifikat über die Beständigkeit der Leistung bestätigt die Konformität der Armatur mit den Anforderungen der EU-Bauprodukteverordnung. Es wird von einer notifizierten Zertifizierungsstelle ausgestellt und bescheinigt, dass alle vorgeschriebenen Prüfungen (z. B. gemäß DIN EN 817 für Mischarmaturen) erfolgreich durchgeführt wurden und die Armatur ihre deklarierten Eigenschaften dauerhaft einhält. Dieses Zertifikat ist insbesondere bei sicherheitsrelevanten oder druckführenden Sanitärkomponenten (z. B. thermostatische Mischventile, Brandschutz-Armaturen) verpflichtend und bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung solcher Produkte. Im Facility Management dient es als wichtiger Nachweis gegenüber Behörden und Auditoren, etwa im Rahmen von Trinkwasserhygiene-Audits oder technischen Sicherheitsinspektionen. Der Facility Manager sollte prüfen, dass das Zertifikat zur tatsächlich eingebauten Variante der Armatur passt und dass es gültig ist. Eine Kopie wird in der Gebäudedokumentation vorgehalten, um bei Beschaffung, Abnahme oder Schadensfällen die Leistungskonstanz und zertifizierte Produktsicherheit belegen zu können.
Europäische Technische Bewertung (European Technical Assessment – ETA)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertet die technische Leistungsfähigkeit einer Armatur, die nicht durch harmonisierte EN-Normen geregelt ist. |
| Relevante Vorschriften / Normen | Regulation (EU) 305/2011 |
| Wesentliche Inhalte | - Produkt- und Anwendungsbeschreibung |
| Verantwortliche Stelle | Europäische Technische Bewertungsstelle (z. B. DIBt, EOTA) |
| Praktische Hinweise | Wichtig für Spezialarmaturen (z. B. elektronische Selbstschlussventile oder sensorgesteuerte Sanitärsysteme). |
Fachliche Erläuterung
Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein Dokument, das für Sanitärarmaturen mit innovativen oder nicht normgeregelten Eigenschaften erstellt wird. Sie ermöglicht Herstellern, auch für Produkte ohne harmonisierte Norm eine CE-Kennzeichnung zu erlangen. In der ETA wird detailliert dargelegt, welche technischen Leistungsmerkmale die Armatur aufweist (z. B. besondere Durchflussregelungen, extrem hohe Lebensdauer in Schaltzyklen oder digitale Steuerelemente) und dass diese in Prüfungen nachgewiesen wurden. Ausgestellt wird sie von einer Technischen Bewertungsstelle (in Deutschland z. B. dem DIBt). Für das Facility Management ist die ETA relevant, wenn neue Technologien in bestehenden Gebäuden eingebaut werden – beispielsweise ein sensorbasiertes Armaturensystem oder eine spezielle selbstschließende Ventiltechnik. Der Facility Manager kann anhand der ETA nachvollziehen, dass auch ungewöhnliche Armaturen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Sicherheit bieten. In der Praxis sollte die ETA zusammen mit der Leistungserklärung und ggf. dem Zertifikat der Leistungsbeständigkeit aufbewahrt werden. Bei Inspektionen oder Umbauten dient sie als Beleg, dass die eingesetzte Spezial-Armatur europäischen Anforderungen genügt, und sie unterstützt die Entscheidungsfindung, wenn es um den Ersatz oder die Erweiterung solcher speziellen Komponenten geht.
Europäisches Bewertungsdokument
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Europäisches Bewertungsdokument (EAD) |
| Zweck & Geltungsbereich | Legt die Bewertungsgrundlage für eine ETA fest und definiert Prüfmethoden für nicht harmonisierte Bauprodukte. |
| Relevante Vorschriften / Normen | Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110 |
| Wesentliche Inhalte | - Produktfamilie und Anwendung |
| Verantwortliche Stelle | EOTA / DIBt |
| Praktische Hinweise | Wird im Facility Management zur technischen Validierung und bei Ausschreibungen verwendet, wenn Produkte mit ETA eingesetzt werden. |
Fachliche Erläuterung
Das Europäische Bewertungsdokument (EAD) bildet die Grundlage für die Ausarbeitung einer Europäischen Technischen Bewertung. Darin werden sämtliche Prüfverfahren, Kriterien und Mindestanforderungen festgelegt, die ein nicht harmonisiertes Bauprodukt – wie eine spezielle Sanitärarmatur – erfüllen muss, um eine ETA zu erhalten. Für Facility Manager ist das EAD insofern bedeutsam, als es Transparenz über die Prüfkriterien schafft: Es definiert z. B. welche Tests zur Dauerhaltbarkeit, Wasserdichtheit, Geräuschentwicklung oder Hygienesicherheit durchgeführt wurden. Insbesondere in sensiblen Bereichen (z. B. Krankenhäusern oder Laborgebäuden) achtet das Facility Management darauf, dass eingesetzte innovative Armaturen nach einem belastbaren Bewertungsdokument geprüft sind. Bei Ausschreibungen kann das FM in den Leistungsbeschreibungen fordern, dass angebotene Produkte entweder einer harmonisierten Norm entsprechen oder eine ETA auf Basis eines EAD vorweisen. Das EAD sorgt somit für eine technische Validierung und Vergleichbarkeit auch bei Speziallösungen und unterstützt die Auswahl konformer, geprüfter Produkte. Im Dokumentationsarchiv des Gebäudes wird ein referenziertes EAD gemeinsam mit der entsprechenden ETA aufbewahrt, sodass bei späteren Prüfungen oder Produktwechseln klar ist, nach welchen Maßstäben die ursprüngliche Bewertung erfolgte.
Produktspezifische technische Dokumentation
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Produktspezifische technische Dokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Umfasst technische Daten, Installationsanweisungen und Wartungsangaben zur sicheren Verwendung der Sanitärarmatur. |
| Relevante Vorschriften / Normen | Regulation (EU) 305/2011; DIN EN 806-2 (Planung Trinkwasseranlagen); DIN 1988-200 (Betrieb Trinkwasserinstallationen) |
| Wesentliche Inhalte | - Produktdatenblatt mit Leistungsparametern |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Diese Unterlagen müssen im FM-System archiviert werden und sind Grundlage für Wartungspläne gemäß TrinkwV und BetrSichV. |
Fachliche Erläuterung
Die produktspezifische technische Dokumentation – häufig bestehend aus Montageanleitungen, Datenblättern und Wartungshandbüchern – bildet die Basis für den korrekten Betrieb und die Instandhaltung einer Sanitärarmatur. Sie enthält alle wichtigen technischen Daten (z. B. Durchflussmengen, Druckbereiche, Temperaturgrenzen), beschreibt detailliert die Installation (inklusive Sicherheits- und Hygienehinweisen gemäß DIN EN 806-2) und gibt Anleitungen zur Pflege und regelmäßigen Wartung (z. B. Reinigung von Filtern, Austausch von Dichtungen). Für das Facility Management ist diese Dokumentation unverzichtbar: Zum einen schreibt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vor, dass eine Trinkwasser-Installation bestimmungsgemäß betrieben und instandgehalten wird – die Herstellerangaben dienen hier als Richtlinie, um z. B. Stagnationsspülungen oder Desinfektionen fachgerecht durchzuführen und zu dokumentieren. Zum anderen fordert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für druckführende Anlagenteile (wie etwa Sicherheitsventile an Warmwasserbereitern) die Einhaltung von Wartungsintervallen und Prüfungen, welche in der technischen Dokumentation angegeben sind. In der Praxis archiviert der Facility Manager alle produktbezogenen Unterlagen in der Gebäudeakte oder dem FM-IT-System, verknüpft sie mit dem jeweiligen Anlagenbestand und erstellt darauf basierend die Wartungspläne. Bei Audits, z. B. im Rahmen von Qualitätsmanagement oder Arbeitsschutz, kann so jederzeit nachgewiesen werden, dass nach Herstellervorgaben instand gehalten wird. Zudem erleichtert die Dokumentation im Störfall die Fehlersuche und stellt sicher, dass nur freigegebene Ersatzteile verwendet werden, was für die Aufrechterhaltung von Garantieansprüchen und Hygienestandards wesentlich ist.
EU-Konformitätserklärung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity) |
| Zweck & Geltungsbereich | Juristische Erklärung des Herstellers, dass das Produkt den Anforderungen der EU-Richtlinien entspricht. |
| Relevante Vorschriften / Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV); Regulation (EU) 305/2011 |
| Wesentliche Inhalte | - Produktdatenblatt mit Leistungsparametern |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Wird vom Facility Manager als Konformitätsnachweis zur Produktauswahl, Auditierung und Inspektion genutzt. |
Fachliche Erläuterung
Die EU-Konformitätserklärung (Konformitätserklärung) ist eine vom Hersteller unterzeichnete Erklärung, mit der er rechtsverbindlich bestätigt, dass die betreffende Sanitärarmatur allen einschlägigen EU-Richtlinien und Verordnungen entspricht. Dazu zählen je nach Art der Armatur unter anderem die EU-Bauprodukteverordnung (305/2011) und ihre Neufassung (2024/3110) sowie gegebenenfalls weitere EU-Vorschriften (beispielsweise Niederspannungsrichtlinie oder EMV-Richtlinie bei elektronischen Armaturen). In der Konformitätserklärung werden das Produkt eindeutig identifiziert (Typ, Modell, Chargennummer), die angewandten Richtlinien und Normen aufgelistet und es wird erklärt, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen dieser Vorschriften eingehalten werden. Diese Erklärung berechtigt den Hersteller, das Produkt mit der CE-Kennzeichnung zu versehen. Für das Facility Management ist die Konformitätserklärung ein zentrales Dokument der Compliance-Kontrolle: Bei der Produktauswahl im Rahmen von Beschaffungen prüft der FM, ob für die ins Auge gefassten Armaturen gültige Konformitätserklärungen vorliegen – dies stellt sicher, dass nur zugelassene und geprüfte Produkte ins Gebäude eingebaut werden. Ebenso wird im Rahmen von Audits oder behördlichen Begehungen (z. B. durch Marktüberwachungsbehörden) häufig verlangt, die Konformitätserklärungen für sicherheitsrelevante Bauteile vorzulegen. Daher sollte die Konformitätserklärung vom Betreiber stets in der technischen Dokumentation aufbewahrt werden. Praktisch wird sie meist vom Lieferanten oder Installationsunternehmen mit den Unterlagen übergeben; der FM archiviert sie zusammen mit der zugehörigen Leistungserklärung und dem Zertifikat der Leistungsbeständigkeit, um bei Inspektionen oder Schadensfällen einen lückenlosen Konformitätsnachweis erbringen zu können.
Leistungserklärung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Leistungserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Deklariert die Leistungsmerkmale der Sanitärarmatur und ist Grundlage der CE-Kennzeichnung. |
| Relevante Vorschriften / Normen | Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110; DIN 18379–18386 (VOB/C); DGUV-I 208-026 |
| Wesentliche Inhalte | - Produktkennzeichnung und Typnummer |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Dient der technischen Vergleichbarkeit bei Ausschreibungen und Nachweisführung gegenüber Behörden. Bestandteil jeder Wartungsakte. |
Fachliche Erläuterung
Die Leistungserklärung (DoP) ist das zentrale Dokument der EU-Bauprodukteverordnung für die jeweilige Armatur. Darin legt der Hersteller verbindlich die Leistungsmerkmale seines Produkts fest, die für dessen Verwendungszweck wesentlich sind – zum Beispiel maximale Durchflussrate, Temperatur- und Druckbeständigkeit, akustische Klassifizierung (Geräuschpegelklasse) oder mechanische Lebensdauer (Anzahl der Betätigungszyklen). Die DoP verweist auf die zugrunde liegende harmonisierte Norm oder ETA/EAD, nennt das angewandte Bewertungssystem (AVCP-System) und enthält eine eindeutige DoP-Nummer sowie Angaben zum Hersteller. Dieses Dokument ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung: Nur mit einer gültigen DoP darf die Armatur als Bauprodukt in Verkehr gebracht werden. Im Facility Management wird die Leistungserklärung für mehrere Zwecke genutzt. Erstens ermöglicht sie eine technische Vergleichbarkeit von Produkten, etwa bei Ausschreibungen: Der FM kann die deklarierten Leistungsdaten verschiedener Armaturen nebeneinanderstellen (z. B. um sicherzustellen, dass nur Armaturen mit Geräuschklasse I für den Einsatz in Krankenhäusern angeboten werden). Zweitens dient die DoP als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden. Sollte beispielsweise ein Gesundheitsamt oder eine Bauaufsicht prüfen, ob in einem Schulgebäude alle verbauten Trinkwasserarmaturen den Anforderungen entsprechen, kann der FM durch die Leistungserklärungen die Einhaltung der vorgeschriebenen Eigenschaften (etwa im Hinblick auf Hygiene oder Verbrühschutz) belegen. Drittens gehört die DoP in jede Wartungs- und Anlagenakte: Sie ermöglicht dem Instandhaltungspersonal, auch nach Jahren noch die Soll-Leistungswerte einer Armatur nachzuschlagen – wichtig, um etwa Abweichungen im Betrieb (verminderter Durchfluss, undichte Stellen) zu erkennen und geeignete Ersatzprodukte mit gleichwertigen Eigenschaften zu beschaffen. Da die DoP rechtlich eingeführt und standardisiert ist, stellt sie für den Facility Manager ein verlässliches Instrument der Qualitätssicherung dar. Es ist üblich, dass die Leistungserklärung bei der Bauabnahme vom Auftragnehmer übergeben wird; der FM archiviert sie digital oder in Papierform und hält sie für den gesamten Lebenszyklus des Bauteils bereit.
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass eine nicht geregelte Armatur für ein bestimmtes Bauvorhaben verwendbar ist. |
| Relevante Vorschriften / Normen | HBauO §20–21 |
| Wesentliche Inhalte | - Produktbeschreibung |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller / Planer / Bauaufsicht |
| Praktische Hinweise | Wird bei Sonderanfertigungen oder Pilotprojekten eingesetzt. Muss in der Gebäudeakte verbleiben. |
Fachliche Erläuterung
Ein Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall – oft auch Zustimmung im Einzelfall (ZiE) genannt – wird benötigt, wenn eine Sanitärarmatur eingesetzt werden soll, die weder durch Normen geregelt noch durch allgemeine Zulassungen abgedeckt ist. Dies kommt beispielsweise bei Sonderanfertigungen, Prototypen oder dem erstmaligen Einsatz innovativer Produkte in einem bestimmten Bauprojekt vor. Der Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall bestätigt durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde, dass das konkrete Produkt für das spezifische Bauvorhaben verwendet werden darf, ohne die geltenden Anforderungen (z. B. an Trinkwasserhygiene oder Sicherheit) zu verletzen. Um diesen Nachweis zu erlangen, müssen der Hersteller bzw. die Fachplaner Unterlagen vorlegen, die die Gleichwertigkeit des Produkts zu einem regulär zugelassenen Bauteil belegen. Dies beinhaltet in der Regel Prüfberichte, Gutachten unabhängiger Sachverständiger oder eine befristete bauaufsichtliche Zulassung nur für dieses Projekt. Im Facility Management ist ein solcher Einzelnachweis äußerst wichtig: Er muss in der Gebäudeakte dauerhaft aufbewahrt werden, da er die Rechtsgrundlage dafür bildet, dass die betreffende Armatur überhaupt betrieben werden darf. Der FM hat darauf zu achten, dass eventuelle Auflagen oder Bedingungen aus der ZiE konsequent eingehalten werden – zum Beispiel besondere Wartungsintervalle, Hygienekontrollen oder Beschränkungen im Betrieb, die in dem Bescheid genannt sind. Diese Bedingungen sollten in die internen Betriebs- und Wartungsanweisungen übernommen werden. Zudem empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Ablauf etwaiger Befristungen oder bei geplanten Änderungen (z. B. Austausch der Sonderarmatur) erneut die Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde zu suchen. Insgesamt schließt der Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall eine rechtliche Lücke: Er ermöglicht dem Betreiber die Nutzung moderner oder ungewöhnlicher Sanitärtechnik, ohne gegen Baurecht zu verstoßen, und verhindert somit auch Bauverzögerungen bei Pilotprojekten. Für Auditoren und Versicherer bietet das Dokument ebenfalls Sicherheit, da es zeigt, dass der Betreiber seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat, indem er für eine Sonderlösung einen offiziellen Nachweis eingeholt hat.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigt, dass eine Sanitärarmatur die bauaufsichtlichen Anforderungen erfüllt. |
| Relevante Vorschriften / Normen | HBauO §22 |
| Wesentliche Inhalte | - Produktbeschreibung und Prüfergebnisse |
| Verantwortliche Stelle | Prüfstellen / Hersteller |
| Praktische Hinweise | Im FM bei Inspektionen von Großanlagen relevant, z. B. bei zentralen Warmwasserbereitern oder Duschsystemen. |
Fachliche Erläuterung
Das Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) ist ein Nachweisdokument, das von anerkannten Prüfstellen (Materialprüfanstalten oder zertifizierten Laboratorien) ausgestellt wird. Es bescheinigt, dass eine Sanitärarmatur oder ein damit verbundenes Bauteil bei definierten Prüfungen die bauaufsichtlichen Anforderungen erfüllt. Ein abP wird insbesondere für Bauprodukte genutzt, die nicht durch technische Baubestimmungen geregelt sind, deren Verwendbarkeit aber durch bewährte Prüfverfahren nachgewiesen werden kann. Für Sanitärarmaturen kann ein abP beispielsweise relevant sein, wenn bestimmte Eigenschaften wie Schallschutz, Spritzwasserschutz oder mechanische Festigkeit nachgewiesen werden müssen, die nicht in einer Norm vollständig abgedeckt sind. Im Vergleich zur allgemeinen Zulassung (abZ) ist ein abP schneller und kostengünstiger zu erlangen, jedoch meist auf weniger sicherheitskritische Aspekte beschränkt.
Im Facility Management dient ein vorhandenes abP als Qualitäts- und Rechtsnachweis: Bei der Inbetriebnahme von Großanlagen (etwa einer zentralen Trinkwassererwärmungsanlage mit speziellen Sicherheitsarmaturen oder komplexen Duschpaneelen in Sporthallen) wird das abP dem Abnahmeprüfer vorgelegt, um zu zeigen, dass alle eingesetzten Teile den geltenden Anforderungen entsprechen. Auch später, bei wiederkehrenden Prüfungen (z. B. Hygieneinspektionen oder technischer Revision), kann die Dokumentation von abPs erforderlich sein, um die Konformität der Anlage zu bestätigen. Wichtig für den FM ist, dass die im Prüfzeugnis genannten Bedingungen und Konfigurationen strikt eingehalten werden: Das bedeutet, die Armatur muss genauso eingesetzt und montiert sein, wie im Prüfzeugnis beschrieben (inklusive aller geprüften Komponenten). Jegliche Änderung – etwa das Austauschen eines Bauteils oder Kombinieren mit nicht geprüften Komponenten – kann den Nachweis ungültig machen. Daher sollten Austauschteile nur nach Rücksprache mit dem Hersteller oder einer Prüfstelle verwendet werden. AbPs besitzen oft eine zeitliche Befristung (z. B. fünf Jahre); der Facility Manager sollte darauf achten, dass das Prüfzeugnis für die Dauer der Nutzung Gültigkeit hat bzw. bei Ablauf rechtzeitig ein aktualisiertes Prüfzeugnis eingeholt wird, sofern das Produkt weiter verwendet wird. Insgesamt trägt das abP dazu bei, dass Betriebssicherheit und Compliance auch bei Produkten ohne Norm oder Zulassung gewährleistet sind, und es untermauert im Ernstfall (z. B. bei Schadensereignissen) die Sorgfaltspflicht des Betreibers gegenüber Versicherungen oder Behörden.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) |
| Zweck & Geltungsbereich | Genehmigung für Armaturen, die nicht durch technische Baubestimmungen geregelt sind. |
| Relevante Vorschriften / Normen | HBauO; DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | - Zulassungsnummer |
| Verantwortliche Stelle | Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) |
| Praktische Hinweise | Wird bei Spezialarmaturen mit besonderen Hygieneanforderungen benötigt (z. B. Legionellenvermeidung). Bestandteil der Nachweisführung nach TrinkwV. |
Fachliche Erläuterung
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist eine vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilte offizielle Genehmigung für das Inverkehrbringen und die Verwendung eines Bauprodukts in Deutschland. Sie wird für Sanitärarmaturen erforderlich, die nicht durch harmonisierte Normen oder Technische Baubestimmungen erfasst sind und bei denen ein einheitlicher nationaler Nachweis der Verwendbarkeit geführt werden muss. Insbesondere Armaturen mit speziellen Hygiene- oder Sicherheitsfunktionen – etwa Filtersysteme zur Legionellenvermeidung, neuartige Chlorungsanlagen für Trinkwasser oder Bauteile aus innovativen Werkstoffen – benötigen häufig eine abZ, sofern keine EU-weite Bewertung (ETA) vorliegt.
Die abZ enthält eine eindeutige Zulassungsnummer, eine genaue Beschreibung des Produkts und seines Verwendungszwecks, die festgelegten Anwendungsbedingungen sowie die Gültigkeitsdauer (meist befristet auf 5 Jahre). Zusätzlich werden eventuelle Pflichten für Montage, Betrieb und Wartung aufgeführt – der Hersteller muss in seinen Unterlagen angeben, wie die Armatur einzubauen und zu betreiben ist, damit die Zulassung gültig bleibt (z. B. Intervalle für Filterwechsel, maximale Temperaturen oder erforderliche Desinfektionsmaßnahmen).
Für das Facility Management ist die abZ von zentraler Bedeutung, wenn solche Spezialarmaturen im Gebäude eingesetzt sind. Erstens schafft sie Rechtssicherheit: Der Betreiber kann gegenüber der Bauaufsicht und dem Gesundheitsamt nachweisen, dass das Produkt offiziell zugelassen ist und die allgemeinen Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit erfüllt. Zweitens fordert etwa die Trinkwasserverordnung implizit, dass nur zugelassene Materialien und Armaturen in Trinkwasseranlagen verwendet werden – die abZ dient hier als Teil der Nachweisführung, dass z. B. ein verwendetes Bauteil keine unzulässigen Werkstoffe enthält oder die Trinkwasserqualität nicht beeinträchtigt. Drittens verlangen auch Versicherer oder Prüfsachverständige bei Risikoanalysen häufig den Nachweis, dass für alle sicherheitsrelevanten Komponenten (etwa ein System zur Legionellen-Prophylaxe) gültige Zulassungen vorliegen.
Der Facility Manager sollte daher alle abZ-Dokumente systematisch archivieren und im Blick behalten, bis wann sie gültig sind. Bei Ablauf einer Zulassung ist mit dem Hersteller abzuklären, ob eine Verlängerung oder Nachfolgezulassung vorliegt, oder ob ggf. ein Ersatzprodukt mit aktueller Zulassung eingebaut werden muss. Ebenso müssen die in der abZ genannten Auflagen in den Betriebsvorschriften und Wartungsplänen umgesetzt werden, damit die Bedingungen der Zulassung stets erfüllt sind (z. B. regelmäßige Funktionsprüfungen oder Reinigungen). Durch strikte Einhaltung der Zulassungsauflagen und Aktualisierung der Dokumente stellt das Facility Management sicher, dass der Betrieb der Sanitäranlagen jederzeit den bauaufsichtlichen und hygienischen Vorgaben entspricht. Im Ergebnis schützt die allgemeine Zulassung den Betreiber vor rechtlichen Risiken, da sie im Ernstfall belegt, dass alle verwendeten Armaturen nach anerkannten Regeln zugelassen waren.
