Wasch-, Dusch-, Badeeinrichtungen und Bidets
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Wasch-, Dusch-, Badeeinrichtungen und Bidets
Wasch-, Dusch- und Badeeinrichtungen sowie Bidets sind zentrale Sanitärelemente in Gebäuden. Ihre Planung, Installation und Instandhaltung unterliegen strengen technischen und rechtlichen Anforderungen, da sie unmittelbar mit dem Trinkwassersystem, dem Hygieneschutz und der Nutzersicherheit verknüpft sind. Im Facility Management sind daher umfassende Dokumente erforderlich, um die Konformität, Sicherheit und Dauerhaftigkeit dieser Bauprodukte gemäß EU- und Landesrecht nachzuweisen. Hierzu zählen insbesondere Nachweise gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) und der Landesbauordnung, ergänzt durch VOB/C-Normen und werkseigene Prüfbescheinigungen.
Wasch-, Dusch-, Bade- und Bideteinrichtungen
- Dokumentationsübersicht
- Europäische
- Produktdokumentation
- Konformitätserklärung
- Leistungserklärung
- Verwendbarkeitsnachweis
- Allgemeine
Dokumentationsübersicht
Alle erforderlichen Dokumente sind nach der VDI-Richtlinie 6026-1 strukturiert und begleiten ein Produkt durch die Phasen Beschaffung, Inbetriebnahme, Wartung und Betriebsüberwachung. Sie stellen sicher, dass im gesamten Gebäudelebenszyklus eine vollständige und nachvollziehbare Unterlagenbasis vorhanden ist.
Leistungsbeständigkeitszertifikat (Certificate of Constancy of Performance)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Certificate of Constancy of Performance – Leistungsbeständigkeitszertifikat für Bauprodukte |
| Zweck und Umfang | Nachweis, dass die wesentlichen Leistungseigenschaften (z. B. Dichtheit, Druckfestigkeit, hygienische Eignung) dauerhaft eingehalten werden. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 2024/3110 • Verordnung (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Produktidentifikation und Typprüfung |
| Verantwortlicher | Produktzertifizierungsstelle / Notified Body |
| Praktische Hinweise | Nachweis im Bauproduktdossier; vom Facility Manager bei Prüfungen oder Abnahmen vorzulegen. |
Erläuterung
Das Leistungsbeständigkeitszertifikat ist gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (EU 305/2011 bzw. neuerdings EU 2024/3110) für alle harmonisierten Bauprodukte verpflichtend. Es wird von einer benannten (notifizierten) Zertifizierungsstelle ausgestellt und bestätigt, dass die deklarierten Leistungseigenschaften des Produkts dauerhaft den geforderten Werten entsprechen. Dabei werden Produktprüfungen und die werkseigene Produktionskontrolle überprüft, um eine gleichbleibende Qualität sicherzustellen. Für den Facility Manager dient dieses Zertifikat als Nachweis der Produktqualität bei Austausch oder Sanierung von Sanitärarmaturen. Es muss in der technischen Akte hinterlegt und bei behördlichen Prüfungen oder Abnahmen vorgelegt werden, um die langfristige Dichtigkeit und Funktionstüchtigkeit der Bauteile zu belegen.
Europäische Technische Bewertung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
| Zweck und Umfang | Bewertet Bauprodukte ohne harmonisierte Norm, z. B. Sonderausführungen von Duschsystemen oder intelligenten Bidetmodulen. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 305/2011 • Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Produktbeschreibung • Prüf- und Bewertungsergebnisse nach EAD • Deklarierte Leistungseigenschaften • Gültigkeitszeitraum und Bedingungen |
| Verantwortlicher | Technische Bewertungsstelle (z. B. DIBt) |
| Praktische Hinweise | Dient als Grundlage für CE-Kennzeichnung bei innovativen Produkten; im Technischen Dossier des Gebäudes zu archivieren. |
Erläuterung
Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist vorgesehen für Bauprodukte, die nicht durch eine harmonisierte Norm abgedeckt sind – etwa besondere Duschsysteme oder intelligente Bidet-Module. Sie basiert auf einem Europäischen Bewertungsdokument (EAD), das das Prüf- und Bewertungsverfahren festlegt. In der ETA sind die Produktbeschreibung, die Prüf- und Bewertungsergebnisse sowie die deklarierten Leistungseigenschaften aufgeführt. Zudem werden der Anwendungsbereich, Gültigkeitszeitraum und besondere Bedingungen dokumentiert. Für das Facility Management ist die ETA wichtig, um die Verwendbarkeit und Kompatibilität neuartiger Produkte zu prüfen und als Nachweis für die Konformität bei der CE-Kennzeichnung in der technischen Dokumentation zu nutzen.
Technische Produktdokumentation
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Produktdokumentation |
| Zweck und Umfang | Nachweis der Konstruktions-, Prüf- und Qualitätsdaten des Produkts (z. B. Material, Oberflächenbehandlung, Dichtsystem). |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 305/2011 • DIN 18379 – 18381 (VOB/C) |
| Schlüsselelemente | • Werkstoffdatenblätter • Konstruktions- und Montagezeichnungen • Prüfergebnisse • Nachweise zur werkseigenen Produktionskontrolle (FPC) |
| Verantwortlicher | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Bestandteil des Technischen Dossiers; dient zur Wartung, Ersatzteilbeschaffung und Qualitätssicherung. |
Erläuterung
Die Technische Produktdokumentation enthält alle Konstruktions- und Qualitätsdaten eines Sanitärprodukts. Dazu gehören zum Beispiel Werkstoffdatenblätter, Angaben zu Oberflächenbeschichtungen oder Dichtsystemen sowie ausführliche Konstruktions- und Montagezeichnungen. Hinzu kommen Prüfergebnisse sowie Nachweise über die werkseigene Produktionskontrolle (Werkseigenen Produktionskontrolle, WPC/FPC). Laut EU-BauPVO ist der Hersteller verpflichtet, diese Dokumentation als Grundlage für die Leistungserklärung zu erstellen und mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Für das Facility Management ist sie unerlässlich: Sie ermöglicht eine genaue Nachvollziehbarkeit der Baugruppe und unterstützt die Wartungsplanung, die Ersatzteilbeschaffung und die Integration in das Gebäudemanagementsystem.
Konformitätserklärung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Konformitätserklärung nach EC |
| Zweck und Umfang | Bestätigung des Herstellers, dass das Produkt allen zutreffenden EU-Richtlinien und Normen entspricht. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN 18384 (VOB/C) • BauPVO • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG |
| Schlüsselelemente | • Produktidentifikation und Modellnummer |
| Verantwortlicher | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Muss vor Inbetriebnahme vorliegen; wird bei Audits und Behördenkontrollen geprüft. |
Erläuterung
In der EG-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass sein Produkt allen einschlägigen EU-Richtlinien und technischen Normen entspricht. Bei Sanitärarmaturen umfasst dies etwa die Anforderungen der Bauproduktenverordnung, der einschlägigen VOB/C-Normen (wie DIN 18384) und gegebenenfalls der Maschinenrichtlinie (z. B. für elektrisch betriebene Komponenten). Die Erklärung listet die Produktidentifikation und Modellnummer, die angewandten Normen und Richtlinien, die CE-Kennzeichnung sowie die Unterschrift des Herstellers auf. Sie muss rechtzeitig vor der Inbetriebnahme ausgestellt und im Gebäudedokumentationssystem hinterlegt sein. Bei Behördeninspektionen und internen Audits dient sie als Nachweis dafür, dass alle Sicherheits- und Qualitätsvorgaben eingehalten werden.
Leistungserklärung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (DoP) |
| Zweck und Umfang | Deklariert die wesentlichen Leistungseigenschaften eines Bauprodukts gemäß CE-Kennzeichnung. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 305/2011 • Verordnung (EU) 2024/3110 • DIN 18379 – 18386 (VOB/C) • DGUV I 208-026 |
| Schlüsselelemente | • Leistungseigenschaften (Wasserdruck, Durchfluss, Dichtheit) • Identifikationsnummer • Verwendungszweck • CE-Nummer und Datum der Erstellung |
| Verantwortlicher | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Zentrales Nachweisdokument bei Ausschreibungen und Bauabnahmen; vom Facility Manager in der Technischen Akte zu führen. |
Erläuterung
Die Leistungserklärung (Declaration of Performance) ist das Kernstück der EU-BauPVO. Sie gibt die deklarierten Leistungsstufen des Produkts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale an – beispielsweise Wasserdruckklassen, Durchflussraten oder Dichtheitsklassen bei Armaturen. Die Erklärung enthält die Identifikationsnummer des Produkttyps, den Verwendungszweck, die zugeordnete CE-Nummer sowie das Ausstellungsdatum. Sie wird vom Hersteller erstellt, sobald das Produkt nach einer harmonisierten Norm oder einer ETA zertifiziert ist. Für das Facility Management ist die Leistungserklärung entscheidend bei der Materialbeschaffung und Bauabnahme: Sie sichert eine vergleichbare Bewertung der Produkteigenschaften und muss in der Technischen Akte vorliegen, um Qualität und Einsatzfähigkeit der Sanitärprodukte nachzuweisen.
Verwendbarkeitsnachweis
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis / Allgemeines Prüfzeugnis |
| Zweck und Umfang | Nachweis, dass das Bauprodukt bauaufsichtlich verwendbar ist und den Anforderungen der HBauO entspricht. |
| Relevante Vorschriften/Normen | HBauO (§§ 3, 14) • DIN 18421 (VOB/C) • DIN 18380 – 18381 |
| Schlüsselelemente | • Prüfstelle und Prüfnummer |
| Verantwortlicher | Hersteller / DIBt |
| Praktische Hinweise | Bestandteil der Bau- und Betriebsakte; behördlich relevant bei Umbauten oder Sicherheitsüberprüfungen. |
Erläuterung
Der Verwendbarkeitsnachweis nach Landesbauordnung (z. B. Hamburg HBauO §§ 3, 14) belegt, dass ein Sanitärprodukt bauaufsichtlich zulässig eingesetzt werden darf. In der Praxis wird dies häufig durch ein „Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)“ erbracht, das von einer anerkannten Prüfstelle ausgestellt wird. Das Prüfzeugnis enthält Angaben wie die Prüfnummer, die Bedingungen für Einbau und Wartung, die Gültigkeitsdauer und Produktreferenzen. Es wird in der Bau- und Betriebsakte archiviert. Bei Umbauten oder behördlichen Kontrollen dient der Verwendbarkeitsnachweis als Nachweis, dass die eingesetzten Sanitärprodukte den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (abZ) |
| Zweck und Umfang | Zulassung nicht geregelter Bauprodukte (z. B. innovative Duschsysteme oder Sonderarmaturen). |
| Relevante Vorschriften/Normen | HBauO • DIN 18384 (VOB/C) |
| Schlüsselelemente | • Zulassungsnummer und Ausgabedatum |
| Verantwortlicher | DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) |
| Praktische Hinweise | Im FM-System zu archivieren; wichtig für Nachrüstungen und Materialänderungen. |
Erläuterung
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) wird vom DIBt erteilt für innovative oder normabweichende Sanitärprodukte, die nicht durch harmonisierte Normen oder eine ETA abgedeckt sind. Sie bestätigt die Bauaufsichtliche Verwendbarkeit und regelt den genau definierten Einsatzbereich sowie spezielle Auflagen. In der Zulassung ist eine eindeutige Zulassungsnummer mit Ausgabedatum enthalten, und es werden technische Zeichnungen sowie Prüfberichte beigefügt, die die Einsatzbedingungen dokumentieren. Facility Manager legen die abZ in die technische Akte und verwenden sie bei Instandsetzungs- oder Modernisierungsprojekten als rechtlichen Nachweis dafür, dass neue Materialien oder Komponenten den baulichen Vorschriften entsprechen.