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Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

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Sanitärtechnik: Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Sanitärtechnik: Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Sanitärtechnik ist ein kritisches Gewerk im Bauprozess – mit hoher Relevanz für Hygiene, Komfort, Betriebssicherheit und spätere Instandhaltungskosten. Damit sanitärtechnische Anlagen langfristig wirtschaftlich, regelkonform und nutzungsgerecht betrieben werden können, ist eine klare Abgrenzung zwischen den Leistungen des Generalunternehmers (GU) und dem Nutzerausbau unerlässlich. Diese Schnittstelle ist oft konfliktbeladen – etwa bei der Ausstattung von Teeküchen, Sonderbereichen, Sanitärgruppen oder bei der Integration in CAFM- und Hygienesysteme. Eine präzise und dokumentierte Abgrenzung von GU- und Nutzerausbau in der Sanitärtechnik ist essenziell, um funktionale Lücken, hygienische Mängel, Nachrüstkosten oder haftungsrelevante Versäumnisse zu vermeiden. Das Facility Management sollte diese Abgrenzung aktiv begleiten, dokumentieren und kommunizieren.

Bereits ab der Entwurfsplanung sollte eine technische Abgrenzungsmatrix Sanitärtechnik erstellt werden, in der Zuständigkeiten, Schnittstellen, Ausstattungsstandards und Prüfpflichten festgelegt sind – abgestimmt mit Bauherr, Planung, FM und Nutzervertretung.

Typische GU-Leistungen in der Sanitärtechnik

Sanitärinstallation und Basiserschließung im Facility Management

  • Basiserschließung Trinkwasser / Abwasser bis zu den Anschlussstellen (Steigleitungen, Etagenverteilung)

  • Herstellung der Standard-Sanitärgruppen (z. B. WC, Waschraum, barrierefreies WC) gemäß Baubeschreibung

  • Installation von Hygienespülungen, Grundarmaturen und Grundentwässerung

  • Übergabe mit Funktionsprüfung, Druckprobe, Dichtheitsnachweis

  • Erstellung der Revisionsunterlagen, jedoch meist ohne vollständige Integration ins CAFM

Typische Leistungen im Nutzerausbau

  • Ausstattung und Installation von Teeküchen, Pantryküchen, Duschbereichen, Sonderwaschplätzen

  • Spezialarmaturen und Ausstattung (z. B. Sensorarmaturen, Hygienespender, Duschköpfe, Brausestellen)

  • Ergänzende Spülkonzepte bei geringer Nutzung einzelner Entnahmestellen

  • Nachrüstung von Zählern, Unterverteilungen, Spülstationen für Betriebsführung

  • Integration von Sanitärdaten in Hygiene-, CAFM- oder Energiemanagementsysteme

  • Aufbau einer Prüfstellenstruktur zur Legionellenuntersuchung nach TrinkwV

Kritische Schnittstellen mit Klärungsbedarf

Thema

Fragestellung zur Abgrenzung

Spülküche / Teeküche

Wird nur ein Auslass vorbereitet oder vollständige Ausstattung durch GU?

Toilettenzubehör

Papierhalter, Abfallbehälter, Seifenspender – wer liefert/montiert?

Hygienespülung

Wer programmiert die Spülintervalle? Wer haftet bei Ausfall?

Zählerstruktur

Sind Unterzähler vorgesehen? Wie erfolgt spätere Abrechnung?

Datenübergabe

Wer liefert digitale Datenpunkte (z. B. für CAFM)?

Sonderbereiche

Wie werden Labore, Werkstätten oder medizinische Räume technisch abgegrenzt?

Empfehlungen zur technischen Abgrenzung

  • Erstellung einer Sanitärtechnik-Abgrenzungsmatrix mit den Spalten: Anlagenteil / Bauteil

  • Leistung GU

  • Leistung Nutzer

  • Schnittstelle / Übergabepunkt

  • Dokumentations- und Prüfpflicht

  • Bemerkungen / Sonderregelungen

  • Vertragliche Klarstellung in GU-Verträgen und Nutzerverträgen

  • Frühzeitige Abstimmung mit der TGA-Planung, FM, Reinigung und IT

  • Festlegung der Verantwortung für Hygieneinspektionen und Spülkonzepte

  • Einbindung in FM-Abnahmen, Inbetriebnahmen und CAFM-Datenübergaben

Risiken bei fehlender Abgrenzung

Risiko

Folge

Unklare Zuständigkeit bei Störung oder Leckage

Verzögerte Instandsetzung, Haftungsstreit

Nicht gespülte Totleitungen im Nutzerausbau

Legionellenbildung, Betriebsrisiko

GU-Leistung endet an Wand – Nutzer vergisst Ausstattung

Nicht nutzbare Räume oder Eigenleistungen auf letzter Minute

Fehlende digitale Dokumentation

Kein CAFM-Import, kein Wartungszyklus

Erfolgsfaktoren für eine funktionierende Abgrenzung

  • Frühzeitige Abstimmung und klare Dokumentation

  • Beteiligung des FM in Planung, Bau und Übergabe

  • Berücksichtigung hygienischer und betriebstechnischer Anforderungen bei der Schnittstellengestaltung

  • Einheitliches Regelwerk für Nutzergruppen, z. B. Ausbaurichtlinien oder Ausbauhandbuch

  • Systematische Übergabe an CAFM, inklusive Prüfstellen, Spülplänen, Revisionsunterlagen