Sanitärtechnik: Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten
Sanitärtechnik ist ein kritisches Gewerk im Bauprozess – mit hoher Relevanz für Hygiene, Komfort, Betriebssicherheit und spätere Instandhaltungskosten. Damit sanitärtechnische Anlagen langfristig wirtschaftlich, regelkonform und nutzungsgerecht betrieben werden können, ist eine klare Abgrenzung zwischen den Leistungen des Generalunternehmers (GU) und dem Nutzerausbau unerlässlich. Diese Schnittstelle ist oft konfliktbeladen – etwa bei der Ausstattung von Teeküchen, Sonderbereichen, Sanitärgruppen oder bei der Integration in CAFM- und Hygienesysteme. Eine präzise und dokumentierte Abgrenzung von GU- und Nutzerausbau in der Sanitärtechnik ist essenziell, um funktionale Lücken, hygienische Mängel, Nachrüstkosten oder haftungsrelevante Versäumnisse zu vermeiden. Das Facility Management sollte diese Abgrenzung aktiv begleiten, dokumentieren und kommunizieren.
Bereits ab der Entwurfsplanung sollte eine technische Abgrenzungsmatrix Sanitärtechnik erstellt werden, in der Zuständigkeiten, Schnittstellen, Ausstattungsstandards und Prüfpflichten festgelegt sind – abgestimmt mit Bauherr, Planung, FM und Nutzervertretung.