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Technische Ausführungsdetails der Sanitärplanung

Facility Management: Sanitärtechnik » Geschäftsprozesse » Ausführungsplanung » Leistungsphase 5 der HOAI

Funktionale Prüfanweisung Sanitärtechnik: Ausführungsplanung

Funktionale Prüfanweisung Sanitärtechnik: Ausführungsplanung

Sanitärtechnische Anlagen sind essenziell für die Funktionalität und den Komfort eines Gebäudes. Sie gewährleisten die zuverlässige Versorgung mit Trinkwasser sowie die Ableitung von Abwasser, sichern die Einhaltung von Hygieneanforderungen und tragen durch ressourcenschonende Technologien zur Nachhaltigkeit bei. Eine umfassende Planung nach dem Stand der Technik und regelmäßige Wartung dieser Anlagen sind unerlässlich, um einen störungsfreien und effizienten Betrieb zu gewährleisten. In der Leistungsphase 5 der HOAI (Ausführungsplanung) werden die Planunterlagen so detailliert ausgearbeitet, dass auf ihrer Grundlage die Ausführung erfolgen kann. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) fordert in § 4 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 ausdrücklich die Beachtung der anerkannten technischen Regeln als Mindeststandard. Als anerkannte Regeln gelten insbesondere die fachspezifischen Regelwerke des DIN, des VDI und des DVGW im Bereich der Sanitärtechnik. Folglich muss die Ausführungsplanung sämtliche relevanten Normen – wie z. B. DIN EN 806 (europäische Regeln für Trinkwasser-Installationen), die nationalen Ergänzungen DIN 1988 (Teile 100 ff.), VDI-Richtlinie 6023 (Hygiene in Trinkwasseranlagen) und das DVGW-Regelwerk – erfüllen, damit die Anlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht und einwandfrei betrieben werden kann. Darüber hinaus sind weitere Vorschriften wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – etwa bezüglich Dämmung von Warmwasserleitungen – sowie die technischen Regelwerke für Entwässerungsanlagen (DIN 1986, DIN EN 12056, DIN EN 752 etc.) einzuhalten.

Ziel ist es, sicherzustellen, dass die geplante Sanitärtechnik des Industrie-Neubaus den funktionalen Anforderungen (Komfort, Zuverlässigkeit, Hygiene, Sicherheit, Barrierefreiheit) gerecht wird und langfristig betriebssicher sowie wartungsfreundlich ausgeführt ist.

Versorgungsquelle und Verteilung

Die Trinkwasserversorgung des Neubaus muss kontinuierlich und hygienisch einwandfrei erfolgen. Zu prüfen ist zunächst der Hausanschluss an das öffentliche Netz bzw. an eine eigene Wasserversorgungsanlage: Lage und Dimensionierung der Anschlussleitung, Hauptabsperreinrichtung und Wasserzähleranlage nach den technischen Anschlussbedingungen des Wasserversorgers und DIN 1988. Bei Industrieanlagen ist die Versorgung häufig über eine Ringschleife oder mehrere Stränge ausgeführt, um Ausfallsicherheit zu erhöhen – die Ausführungsplanung sollte entsprechende redundante Einspeisungen oder Notverbünde vorsehen, falls erforderlich. Wichtig ist dabei auch die Abstimmung mit eventuellen Löschwasseranlagen (z. B. Wandhydranten, Sprinkler); diese müssen getrennt oder besonders gesichert in die Wasserversorgung eingebunden sein, damit die Trinkwasserqualität nicht gefährdet wird (Stichwort: DIN EN 1717 für Trinkwasserschutz, siehe weiter unten).

Kaltwasserleitungssystem

Alle Steigleitungen, Verteilleitungen und Anschlüsse für Kaltwasser sind entsprechend dem berechneten Spitzenbedarf auszulegen. Die Dimensionierung erfolgt anhand der maßgeblichen simultanen Zapfstellenbelastung unter Anwendung der einschlägigen Normen (DIN EN 806-3 und DIN 1988-300) und Berechnungsverfahren. Es ist zu prüfen, ob Nachweise für den Durchfluss und die Druckverluste vorliegen und ob die Rohrdurchmesser so gewählt wurden, dass an jeder Entnahmestelle auch bei Spitzendurchfluss der erforderliche Mindestfließdruck anliegt (z. B. 2 bar an einem Obergeschoss-Waschbecken, höher bei besonderen Verbrauchern). Gleichzeitig dürfen die Fließgeschwindigkeiten die empfohlenen Grenzwerte (ca. 2–3 m/s in Kupferrohren, geringer in Kunststoffrohren, um Fließgeräusche und Erosion zu vermeiden) nicht überschreiten. Die Planung muss alle Armaturen im Verlauf der Kaltwasserinstallation umfassen, insbesondere Absperrventile an Strängen und Geräten, Entleerungs- und Entlüftungsventile an Tiefpunkten bzw. Hochpunkten sowie Filter und ggf. Druckminderer hinter der Wasserzähleranlage. Gemäß DIN 1988-200 Abschnitt 10.3 sind Druckminderer z. B. zwingend vorzusehen, wenn der Ruhedruck an Entnahmestellen über 5 bar liegt. Die Ausführungsplanung sollte im Strangschema deutlich kennzeichnen, ob und wo Druckminderer eingesetzt werden (typischerweise bei Gebäuden mit sehr hohem Versorgungsdruck oder zur Aufteilung von Druckzonen in höheren Gebäuden). Ferner ist zu kontrollieren, ob Rückflussverhinderer bzw. systematische Sicherungseinrichtungen gegen Rückfließen des Wassers vorhanden sind – meist in Form von in Armaturen integrierten Rückschlagventilen oder zentralen Sicherungsarmaturen gemäß DIN EN 1717 (siehe Kapitel Sicherheits- und Schutzeinrichtungen).

Warmwasserbereitung

Die Trinkwarmwasser-Installation (TWW) im Industrieneubau umfasst typischerweise einen zentralen Warmwasserbereiter (z. B. zentraler Speicher oder Durchflusserhitzer, ggf. mit Boiler in der Produktion für spezielle Zwecke). Die Prüfanweisung verlangt, dass Warmwasserspeicher und -bereiter so geplant wurden, dass sie den Spitzenbedarf decken können und dabei die nötigen Temperaturen erreichen. Gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 und DIN 1988-200 muss die Auslauftemperatur am Trinkwassererwärmer mindestens 60 °C betragen. Diese Anforderung dient der Legionellenprävention (Hemmung des Keimwachstums) und gilt für zentrale Anlagen in größeren Gebäuden grundsätzlich, auch wenn in kleinen Objekten die Überprüfung oft unterbleibt. In der Planung ist daher zu überprüfen, ob die Warmwassererzeuger ausreichend dimensioniert sind, um 60 °C Vorlauftemperatur kontinuierlich bereitstellen zu können. Etwaige Mischarmaturen zentraler Art (z. B. zentrale Vormischung von Warmwasser) sind unzulässig, wenn dadurch die Temperatur im Netz unter 60 °C fiele. Sollten aus energetischen Gründen sehr hohe Speichertemperaturen auftreten (z. B. bei solarthermischer Einbindung > 80 °C), so dürfen Mischer nur eingesetzt werden, um auf zulässige 60 °C zu begrenzen, jedoch nicht darunter.

Zirkulationssystem

Zu prüfen ist, ob ein ausreichend dimensioniertes Zirkulationsnetz vorgesehen ist, damit an allen Warmwasser-Entnahmestellen kurzfristig (<≈10 Sekunden) warmes Wasser verfügbar ist und das Temperaturhaltekriterium erfüllt wird. Für größere Warmwasseranlagen ist eine Zirkulation vorgeschrieben, sobald einzelne Stichleitungen ein Volumen von mehr als 3 Litern aufweisen oder der Speicherinhalt 400 Liter überschreitet (Definition Großanlage nach DVGW W 551/W 553). Die Planer müssen daher sicherstellen, dass zwischen dem Trinkwassererwärmer und jeder entfernten Entnahmestelle entweder eine Zirkulationsleitung oder eine andere Maßnahme zum Temperaturhalten vorgesehen ist, sofern das Rohrleitungsvolumen > 3 l beträgt. Im Strangschema ist die Anordnung der Zirkulationsleitungen, Zirkulationspumpe und ggf. Strangregulierventile bzw.

Thermostatventile ersichtlich – diese sind zu kontrollieren. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Rücklauftemperatur in der Zirkulation gemäß DVGW W 551 eingehalten wird: Sie darf 55 °C nicht unterschreiten. Das heißt, zwischen Vorlauf am Wärmeerzeuger (≥ 60 °C) und dem Wiedereintritt der Zirkulation ist maximal ein Temperaturverlust von etwa 5 K zulässig. Um dies zu gewährleisten, sind Leitungsdimension und hydraulischer Abgleich der Zirkulation fachgerecht zu planen. Die Ausführungsplanung sollte Nachweise enthalten, dass thermische Ausgleichsventile oder einstellbare Durchflussbegrenzer auf den Zirkulationssträngen vorgesehen sind, die eine gleichmäßige Temperaturverteilung sicherstellen. Zudem sind eventuell Wärmedämmungen besonders kritisch: Alle Warmwasser- und Zirkulationsleitungen müssen nach GEG bzw. DIN 1988-200 mit ausreichender Dämmdicke versehen sein, um Wärmeverluste zu begrenzen. Speicher und Warmwasserleitungen sind gemäß GEG Anhang 8 zu dämmen (i. d. R. Dämmschichtdicke ≥ 100 % des Rohrinnendurchmessers bei λ=0,035 W/mK) – dies ist in den Planunterlagen zu kontrollieren. Warmwasserzirkulationspumpen sind mit Zeitschaltuhren oder temperaturgesteuerten Regelungen auszurüsten, sofern dies ohne Hygieneverlust möglich ist, um Energie einzusparen (Hinweis: in Gebäuden mit durchgehendem Warmwasserbedarf wie Produktionsstätten ist meist Dauerbetrieb erforderlich, während in Bürotrakten Nachtabschaltungen möglich sein können).

Trinkwasser-Netzhygiene

Bei der Planung der Trinkwasserverteilung sind strikte Hygieneanforderungen zu beachten. Dazu gehört insbesondere, dass Stagnation vermieden wird (siehe eigenes Kapitel Hygiene). Bereits in der geometrischen Auslegung ist sicherzustellen, dass keine „toten Leitungen“ entstehen, also Leitungsabschnitte ohne regelmäßigen Durchfluss. Nicht mehr benötigte Leitungen sind gemäß VDI/DVGW 6023 unmittelbar an der versorgenden Hauptleitung zu trennen, sodass keine Abschnitte mit stehendem Wasser verbleiben. Die Ausführungsplanung sollte alle Entnahmestellen aufführen (z. B. in einer Raumliste mit Armaturen) und bewerten, ob jede dieser Entnahmestellen bestimmungsgemäß genutzt wird (z. B. gelegentlich genutzte Außenzapfstellen oder Putzanschlüsse). Falls Nutzungsunterbrechungen absehbar sind, müssen Spülvorrichtungen oder organisatorische Maßnahmen vorgesehen werden, um stagnierendes Wasser auszutauschen (Details hierzu im Abschnitt Sicherheits- und Schutzeinrichtungen). Ebenfalls muss der Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen durch Rückfließen gewährleistet sein: Keine unmittelbare Verbindung zwischen Trinkwasser- und Nichttrinkwasser-Installationen ist zulässig. An allen kritischen Anschlüssen (z. B. an industrielle Prozessmaschinen, Kühlkreisläufe, Labor- oder Heizungsnachspeisungen) sind geeignete Sicherungseinrichtungen nach DIN EN 1717 einzuplanen (z. B. Systemtrenner, Rohrunterbrecher, Rückflussverhinderer je nach Flüssigkeitskategorie). Die Pläne müssen solche Sicherungsarmaturen explizit ausweisen. In der Hausanschlussstation ist üblicherweise bereits ein Rohrdoppelrückflussverhinderer integriert (KFR-Ventil mit Rückschlag); zusätzlich können an Verbraucheranschlüssen (z. B. Waschmaschinen, Dosieranlagen) Geräteventile mit eingebautem Rückflussverhinderer vorgesehen sein – deren Vorhandensein ist zu prüfen.

Abschließend ist zu überprüfen, ob die Warmwasserbereitung energieeffizient und nach GEG ausgelegt ist. Gegebenenfalls verlangt das GEG bzw. früher das EEWärmeG einen Anteil erneuerbarer Energien bei der Warmwassererzeugung (z. B. Solaranlage oder Wärmerückgewinnung in Industriebetrieben). Solche Konzepte sollten in der Ausführungsplanung berücksichtigt sein. Alle Warmwasserleitungen, Zirkulationsleitungen und Armaturen sind entsprechend GEG und DIN 1988 wärmegedämmt, um Wärmeverluste und ungewolltes Aufheizen benachbarter Kaltwasserleitungen zu vermeiden. Auch Kaltwasserleitungen dürfen nicht neben warmen Leitungen ungedämmt verlegt werden, da sonst die Kaltwassertemperatur über 25 °C steigen könnte (Legionellenrisiko). VDI 6023 fordert für Kaltwasser „möglichst kalt, max. 25 °C (besser 20 °C)“ am Entnahmepunkt. Wo ein Risiko der Erwärmung besteht (z. B. warme Umgebungszonen, gemeinsame Schächte mit Warmwasser), sollen Kaltwasserleitungen ebenfalls mit Kälteschutzdämmung gemäß DIN 1988-200 (bzw. GEG) versehen werden. Dies dient dem Hygieneziel, Trinkwasser kalt unter 25 °C zu halten, und wird in der Praxis durch ausreichend dimensionierte Dämmung und Trennung von Warmquellen erreicht.

Schmutzwasser-Innenentwässerung

Die Planung der Gebäudeentwässerung (Abwasserableitung) muss den Anforderungen der DIN EN 12056 und der nationalen Ergänzungsnorm DIN 1986-100 genügen. Sämtliche Schmutzwasser-Ablaufstellen (Sanitärobjekte wie WCs, Urinale, Waschbecken, Duschen, Ausgüsse, Bodeneinläufe etc.) sind gemäß den Vorgaben ordnungsgemäß an das Entwässerungsnetz anzuschließen. Es ist zu prüfen, ob jedes Sanitärobjekt einen passenden Geruchsverschluss (Siphon) aufweist und ob die Dimension der Anschlussleitung korrekt gewählt wurde (z. B. DN 100 für WC, DN 50 für Waschtisch etc., entsprechend DIN 1986-100 Tabellen). Die Rohrleitungsführung und Gefälle sind zu kontrollieren: Abwasserleitungen innerhalb des Gebäudes müssen mit ausreichendem Gefälle verlegt sein (mindestens 1–2 % bei Grundleitungen, je nach Rohrwerkstoff und Nennweite, um Selbstreinigung sicherzustellen). Die Pläne sollten die Gefälle oder Höhen der Leitungen angeben; kritisch sind lange Horizontalleitungen mit zu geringem Gefälle, die zu Ablagerungen führen könnten. Zudem dürfen Gefällesprünge nicht zu groß sein (Vermeidung von Entmischung bei >5 % Gefälle, außer in Steigleitungen). Alle Fallleitungen (Abwasserstränge) sind auf korrekten Verlauf und Belüftung zu prüfen: Üblicherweise müssen Hauptfallstränge über Dach entlüftet werden (DN 70/100 Lüftungsleitung), oder alternativ mit Belüftungsventilen ausgestattet sein, soweit nach Norm zulässig. Die Ausführungsplanung sollte Lüftungsleitungen darstellen und sicherstellen, dass kein Unterdruck im System die Geruchssperren leer saugt. Die Zusammenführung von Fallsträngen in Grund- oder Sammelleitungen ist auf hydraulische Leistungsfähigkeit hin zu prüfen (Überschlagsrechnung der Abflusswerte nach DIN EN 12056-2, z.B. mittels Füllgradverfahren). Für den vorliegenden Industriebau ist insbesondere zu beachten, dass neben den Bürobereichen (übliche Sanitärentwässerung) auch Produktionsbereiche anfallen, in denen zusätzliches Abwasser z. B. aus Fertigungsprozessen, Bodenabläufen in Hallen, Laboren oder Kantinenküchen anfällt. Die Ausführungsplanung muss für solche Bereiche ggf. getrennte Entwässerungssysteme vorsehen (z. B. industrielles Prozessabwasser getrennt vom häuslichen Abwasser, falls gefordert, mit Vorbehandlung).

Rückstauebene und Entwässerung unter Gelände

Ein zentraler Prüfpunkt ist der Schutz gegen Rückstau. Gemäß DIN 1986-100 und DIN EN 12056 müssen alle Ablaufstellen unterhalb der örtlichen Rückstauebene gegen Rückstau aus dem öffentlichen Kanal gesichert werden. Die Rückstauebene ist in der Regel definiert als Höhe der Straßenoberkante am Kanalschacht oder ein in der kommunalen Entwässerungssatzung festgelegtes Niveau. In den Planunterlagen ist zu erkennen, welche Bereiche/Geschosse des Neubaus unterhalb dieser Ebene liegen (z. B. Kellergeschosse, Untergeschosse der Hallen oder tiefliegende Bodenabläufe). Für solche Bereiche ist die Entwässerung nur über Abwasserhebeanlagen oder geeignete Rückstauverschlüsse zulässig.

Die Prüfanweisung verlangt, dass alle Entwässerungsgegenstände unter der Rückstaulinie identifiziert und mit entsprechender Lösung geplant sind:

  • Abwasserhebeanlagen: Im Regelfall sind automatisch arbeitende Hebeanlagen mit Rückstauschleife (Druckleitung über Rückstauniveau geführt) einzusetzen, da diese einen aktiven und sicheren Rückstauschutz bieten. Geprüft wird, ob die Planer an geeigneter Stelle eine Hebeanlage vorgesehen haben, z. B. im Keller Pumpensumpf mit Doppel-Schmutzwasserpumpe und Steuerung. Wichtig ist die ausreichende Dimensionierung (Förderstrom in l/s entsprechend maximalem Schmutzwasseranfall, Motorleistung, Überflutungssicherheit). Auch ein Alarm bei Pumpenausfall sollte integriert sein (Meldung z. B. in die Gebäudeleittechnik), um im Störfall eingreifen zu können. Weiterhin ist die Zugänglichkeit für Wartung zu prüfen: Die Planunterlagen sollten Revisionsöffnungen und Platz für Wartung an der Hebeanlage vorsehen. Ein Rückflussverhinderer in der Druckleitung der Pumpe ist obligatorisch (oft als Teil der Armaturengruppe der Hebeanlage vorhanden). Die Druckleitung muss oberhalb der Rückstauebene in die Grundleitung einmünden (Rückstauschleife). Diese Anordnung ist im Entwässerungsplan zu kontrollieren.

  • Rückstauverschlüsse: In manchen Fällen können anstatt Hebeanlagen Rückstauklappen eingesetzt werden, die im Bedarfsfall den Rückfluss sperren. DIN EN 13564 und DIN 1986-100 begrenzen jedoch den Einsatz von Rückstauverschlüssen: Sie sind nur bei untergeordnet genutzten Räumen ohne wesentliche Sachwerte zulässig (z. B. ein selten genutzter Kellerraum mit Bodenablauf). Sind hingegen Toiletten oder häufig genutzte Ablaufstellen im Spiel, fordert die Norm eine Hebeanlage anstelle bloßer Klappen, da letztere im verschmutzten Abwasser unzuverlässig sein können. In der Prüfanweisung ist daher festzustellen, ob in der Planung Rückstauverschlüsse nur dort eingezeichnet wurden, wo dies normativ zulässig und betrieblich vertretbar ist. Jede vorgesehene Rückstauklappe sollte einen manuellen Notverschluss haben und leicht zugänglich für Wartung sein. Auch hier muss gelten: Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene dürfen nicht über die Rückstausicherung geführt werden, sondern müssen ohne Flusshindernis frei in die Grundleitung entwässern (Hintergrund: Es dürfen nicht fälschlich höherliegende Geschosse an eine Hebeanlage oder einen Rückstauverschluss angeschlossen sein, da sie im Rückstaufall sonst unnötig blockiert würden).

Grundleitungen und Grundstücksentwässerung

Die horizontale Führung der Abwasserleitungen unterhalb des Gebäudes (Grundleitungen) und weiter bis zum Kanalanschluss ist ebenfalls Teil der Ausführungsplanung. Hier ist zu prüfen, ob genügend Gefälle vorhanden ist (i. d. R. ≥ 1:DN in cm/m, z. B. 0,5 % bis 2 % je nach Rohrgröße). Richtungsänderungen und Sammelpunkte sollen mit Revisionsschächten oder -öffnungen versehen sein, um Inspektionen und Rohrreinigungen zu ermöglichen. Ferner ist die Dichtheitsprüfung der Entwässerungsanlage vorzubereiten: Gemäß DIN 1986-30 sind erdverlegte Abwasserleitungen regelmäßig auf Dichtheit zu prüfen, wobei die erste Prüfung bei Neubauten üblicherweise vor Inbetriebnahme erfolgen muss. Die Planung sollte daher entsprechende Prüfschächte und Anschlussmöglichkeiten für Prüforganisationen vorsehen. Die Kommunale Entwässerungssatzung kann zusätzliche Anforderungen stellen (z. B. Kontrollschächte auf dem Grundstück) – es ist Aufgabe der Planer, diesbezüglich frühzeitig die Vorgaben der Kommune zu berücksichtigen. Die Prüfanweisung umfasst daher auch die Kontrolle, ob Auflagen des lokalen Entwässerungsbetriebs (etwa über Einleitbedingungen, Abflussbegrenzungen, Nachweispflichten) in den Planungsunterlagen berücksichtigt sind.

Regenwasser-Entwässerung

Der Industrieneubau verfügt voraussichtlich über größere Dachflächen (Produktionshallen, Verwaltungsgebäude), deren Regenentwässerung sorgfältig geplant sein muss. Es ist zu prüfen, ob die Entwässerung der Dächer als internes System (Dachabläufe und Fallrohre innerhalb des Gebäudes) oder extern (Außenrinnen und Fallrohre an der Fassade) vorgesehen ist – meist werden Hallendächer innenliegend entwässert, Bürotrakte evtl. mit außenliegenden Fallrohren. Für innenliegende Dachentwässerungen gilt DIN EN 12056-3 sowie DIN 1986-100: Die Anzahl und Größe der Dachabläufe ist nach der Regenwasserberechnung (Bemessungsregen) zu bemessen. Die Planung muss Berechnungen für die Regenmengen (i. d. R. Einstufung nach regionaler Regenspende r in l/(s·ha) für ein 5-jährliches Regenereignis) vorlegen und daraus die notwendigen Ablaufquerschnitte ableiten. Werden Notentwässerungen (Notüberläufe oder Notabläufe) benötigt – z. B. bei Flachdächern um ein Versagen des Hauptsystems abzusichern – so müssen diese in ausreichender Kapazität und leicht höher liegend als die Hauptabläufe eingeplant sein (Stichwort: Notüberlauf auf Attikahöhe). Die Prüfanweisung verlangt, dass jedes Dach entweder zwei Entwässerungssysteme (Haupt- und Notablauf) oder eine definierte Überflutungsrichtung hat, um unkontrolliertes Eindringen von Wasser ins Gebäude im Extremfall zu verhindern (gemäß DIN 1986-100 muss die Notentwässerung das Gebäude schadlos halten, etwa durch Überstau auf dem Dach bis zum Überlauf). Im Entwässerungsplan sind Notentwässerungen deutlich zu markieren.

Besondere Beachtung verdient auch die hydraulische Belastbarkeit der Regenfallleitungen und Grundleitungen: In Industriebauten kann eine Unterdruck-Dachentwässerung (Siphon-Prinzip) eingesetzt werden, um mit weniger Fallrohren große Flachdächer zu entwässern. Sollte ein solches System geplant sein, ist zu prüfen, ob die dafür nötigen Komponenten (speziellen Dachgullys mit Drosselscheiben, glattwandige Sammelleitungen ohne Gefälle) entsprechend Herstellerangaben dimensioniert wurden. In jedem Fall sind die maximalen Durchflussmengen und Sicherheiten (Überlastfall) zu kontrollieren.

Außenliegende Entwässerungsanlagen

Soweit Grundleitungen außerhalb des Gebäudes (Grundstücksentwässerung) im Leistungsumfang der Planung liegen, sind diese nach DIN EN 752 und ggf. kommunalen Richtlinien (z. B. ATV-DVWK-A 139 für Bau und Prüfung) zu beurteilen. Lageplan und Längsschnitte sollten die Führung bis zum öffentlichen Kanalanschluss erkennen lassen, inklusive etwaiger Rückstauklappen oder Hebeanlagen, falls nötig (z. B. falls Geländegefälle ungünstig ist). Gegebenenfalls ist auch die Versickerung von Regenwasser auf dem Grundstück geplant (Regenwassermanagement nach DWA-A 138) – dann muss die Prüfanweisung kontrollieren, ob Versickerungsanlagen (Mulden, Rigolen) dimensioniert und dargestellt sind und ob ein Überlauf an den Kanal für Starkregen berücksichtigt wurde. Zudem ist bei industrieller Nutzung abzuklären, ob Regenwasser von Verkehrsflächen (Parkplätze, Hofflächen) in einen Leichtflüssigkeitsabscheider geführt werden muss, bevor es versickert oder eingeleitet wird (siehe Abscheidetechnik).

Generell müssen im Entwässerungsplan alle Wartungseinrichtungen sichtbar sein: Inspektionsöffnungen (Revisionsklappen) an Rohrbögen und Fußpunkten von Fallleitungen sind gemäß DIN 1986 an strategischen Punkten vorgesehen, um eine spätere Rohrreinigung zu ermöglichen – die Prüftabelle beinhaltet einen Abgleich, ob diese in den Plänen eingezeichnet sind. Ebenso sollten außerhalb des Gebäudes entsprechende Revisionsschächte in ausreichender Anzahl vorhanden sein (z. B. alle 20–30 m auf Grundstücksentwässerungsleitungen sowie an Richtungsänderungen), damit ein Zugang für Kamerabefahrung oder Spülarbeiten besteht.

Abschließend ist für die Entwässerung relevant, dass auch hier die Materialien (PVC, PE, Guss etc.) benannt und zugelassen sind und die Planung Belüftungs- und Geruchsschutz berücksichtigt (z. B. Schächte mit Geruchsklappen, Leitungsentlüftungen). Die Prüfanweisung umfasst all diese Punkte, um sicherzustellen, dass das Entwässerungssystem den ordnungsgemäßen und langfristig dichten Betrieb ermöglicht. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Entwässerungsanlage bestimmungsgemäß zu betreiben und instand zu halten – eine vorausschauende Planung mit Augenmerkt auf Wartungsfreundlichkeit (siehe entsprechendes Kapitel) erleichtert ihm dies maßgeblich.

Rohrnetzplanung (Materialwahl, Dimensionierung, Trassenführung)

Eine funktionale Ausführungsplanung muss ein schlüssiges Rohrnetzkonzept für Wasser und Abwasser liefern.

Materialwahl

Die Materialwahl der Rohrleitungen ist dabei von großer Bedeutung: Für Trinkwasser dürfen nur für diesen Zweck zugelassene Werkstoffe verwendet werden (DVGW-geprüfte Rohrleitungsmaterialien gemäß DIN EN 806-2 und UBA-KTW-Leitlinien für Kunststoffe). Es ist zu prüfen, ob die angegebenen Materialien (etwa Kupfer, nichtrostender Stahl, verzinkter Stahl, Mehrschichtverbundrohr, PE-X, PVC-C etc. für Trinkwasser; sowie PVC-U, PP, PE oder Guss für Abwasser) den Normanforderungen entsprechen und miteinander verträglich sind. So darf z. B. verzinkter Stahl nur in Kaltwasser und nicht nach Kupfer in Fließrichtung verbaut werden (Korrosionsgefahr durch Kupferionen); Edelstahl und Kupfer sind in Trinkwasser kombinierbar, sofern die Wasseranalyse keine erhöhten Korrosionsfaktoren zeigt. Kunststoffrohre müssen die hygienischen Anforderungen erfüllen (z. B. biozidfrei, legionellenunbedenklich, klassifizierte Temperatur- und Druckbeständigkeit). Auch die Verwendung von innen verzinnten oder beschichteten Rohren ist zu hinterfragen, da diese bei Beschädigung Probleme verursachen können. In den Materiallisten der Planung sind DVGW-Registrierungen oder Normkennzeichnungen (DIN/DIN EN) der Rohre und Fittings zu erwarten – die Prüfanweisung sieht vor, diese stichprobenartig zu kontrollieren. Für Abwasserrohre gilt es zu prüfen, ob die Materialien zum Anwendungsfall passen (z. B. Gussrohre in schallsensiblen Bereichen wie Büros für besseren Schallschutz, Kunststoffrohre in Industriehallen aufgrund Chemikalienbeständigkeit, PP-Rohre für aggressive Abwässer in Laboren etc.). Die Brandschutzanforderungen (z. B. R90-Schächte oder Rohrabschottungen bei brennbaren Abwasserrohren in Decken/Wänden) müssen in der Ausführungsplanung ebenfalls berücksichtigt sein – Materialien und Leitungsführung sollten mit dem Brandschutzkonzept abgestimmt sein.

Dimensionierung

Die Dimensionierung des Rohrnetzes wurde im Abschnitt Trinkwasserversorgung und Entwässerung bereits angesprochen. Hier sei zusammenfassend gefordert, dass die Berechnungen für alle Hauptleitungen vorliegen und nachvollziehbar sind. Prüfen Sie, ob die Auslegungssoftware oder Tabellenwerte den aktuellen Normen entsprechen (z. B. Berechnung der Druckverluste nach Colebrook-White oder Tabellen der Rohrhersteller mit rauigkeitsabhängigen Werten; Berechnung der Abwasserfließwerte nach Abflusskennzahlverfahren, ggf. Software nach EN 12056). Druckverlustberechnungen sollten für die ungünstigste Leitung vorliegen (weit entferntester Verbraucher im obersten Stockwerk, höchster gleichzeitiger Zapffall etc.), um sicherzustellen, dass die Druckverhältnisse stimmen. Auch bei Gefälleleitungen sind Berechnungen oder Nachweise (z. B. maximaler Füllungsgrad unter 0,7 und Mindestflussgeschwindigkeit über 0,7 m/s bei teilgefüllter Strömung) hilfreich, um die Funktionsfähigkeit zu belegen – diese sind falls vorhanden einzusehen. Besonderes Augenmerk gilt der Druckstoßproblematik: Längere Schnellschluss-Armaturen (z. B. Magnetventile in industriellen Prozessen oder Schnellschlussventile von Spüleinrichtungen) können Druckstöße verursachen. In der Planung sollten daher ggf. Druckstoßdämpfer oder Rohrschellen mit Dämpfung vorgesehen sein; dies ist zu kontrollieren, insbesondere bei langen Steigleitungen.

Trassenführung

Die Trassenführung der Leitungen ist anhand der Pläne (Grundrisse, Schnitte) zu überprüfen. Leitungen sollen möglichst kurze Wege zwischen Anschlüssen nehmen und in Installationszonen geführt werden, die bautechnisch geeignet sind (Schächte, abgehängte Decken, Doppelböden oder Steigschächte in Wänden). Achten Sie darauf, dass Warmwasser- und Kaltwasserleitungen möglichst getrennt oder gedämmt verlegt sind, um gegenseitige Wärmeübertragung zu minimieren (siehe Hygieneanforderungen). Kreuzungen mit anderen Gewerken (Elektrotrassen, Lüftungskanäle) sind im Plan ersichtlich – prüfen Sie hier die Höhenlagen, um Kollisionen zu vermeiden. Ebenso müssen ausreichende Montageräume und Zugänglichkeiten bedacht sein: Z. B. dürfen keine dauerhaften Einbauten den Zugriff auf Absperrventile behindern, Revisionsklappen müssen an den richtigen Stellen vorgesehen sein. Die Planung der Durchdringungen durch Wände und Decken sollte erkennbar sein (Kernbohrungen mit Brandschutzanforderungen, Abdichtungen in feuchten Räumen). Für Außenleitungen ist die Frostsicherheit ein Kriterium: Im Lageplan ist die Tiefe der Erdverlegung angegeben (i. d. R. ≥ 80 cm bzw. gemäß Frosttiefe der Region) – dies ist zu überprüfen.

Kennzeichnung und Längenausgleich

Weiterhin verlangt eine gute Rohrnetzplanung die Kennzeichnung aller Leitungen. Gemäß Trinkwasserverordnung und DIN 2403 sind Leitungen verschiedener Medien farblich und mit Text abweichend zu markieren. Die Ausführungsunterlagen sollten Hinweise zur Rohrkennzeichnung enthalten (z. B. Grün für Trinkwasser kalt, Rot für Warmwasser, Gelb für Gas, Grau für Abwasser etc., jeweils mit Mediumskürzel gemäß DIN 2403). Dies ist wichtig für den späteren Betrieb und wird daher in der Prüfliste mit einbezogen. Schließlich ist zu beachten, dass Rohrleitungen der thermischen Längenänderung unterliegen: Die Planung muss Kompensationsmöglichkeiten (Dehnungsbögen, Gleitbefestigungen, Kompensatoren) vorsehen, insbesondere bei langen Warmwasserleitungen oder Abwasser-Fallsträngen über mehrere Stockwerke. Hierzu sollten im Plan Festpunkte und Gleitpunkte der Rohrhalterungen eingezeichnet oder in Details angegeben sein.

Komponentenprüfung

Abschließend wird im Rahmen der Prüfanweisung kontrolliert, ob sämtliche Armaturen und Komponenten des Rohrnetzes spezifiziert und passend angeordnet sind: z. B. Druckminderer vor empfindlichen Verbrauchern, Schmutzfänger vor Pumpen und magnetventilgesteuerten Geräten, Wartungsabsperrungen an Pumpen, Rückflussverhinderer an kritischen Stellen (siehe DIN EN 1717), Entleerungsventile an Tiefpunkten, automatische Entlüfter an Hochpunkten von Warmwasseranlagen, etc. Auch spezielle Rohrnetzkomponenten wie Magnetitfilter oder Enthärtungsanlagen (bei hartem Wasser oft vor der Warmwasseraufbereitung eingeplant) sollten auf Vollständigkeit geprüft werden.

Abwasserhebeanlagen und Rückstausicherung

Wie bereits im Entwässerungskapitel erläutert, sind Abwasserhebeanlagen die bevorzugte technische Lösung, um Abwasser aus tiefliegenden Bereichen (unterhalb Rückstauebene) dem Kanal zuzuführen und zugleich Rückstau aus dem öffentlichen Netz sicher auszuschließen. In der Prüfanweisung wird daher zunächst festgestellt, ob eine Hebeanlage erforderlich ist (d. h. ob Ablaufstellen unter Rückstauniveau vorhanden sind) und ob diese korrekt geplant wurde.

Die Hebeanlage selbst ist nach DIN EN 12050 auszuwählen (je nach Art: Typ 1 für fäkalienhaltiges Abwasser aus WCs; Typ 2 für fäkalienfreies Abwasser; weitere Typen für Sonderfälle). Zu prüfen ist, ob die angegebene Förderleistung der Pumpen mit dem zufließenden Abwasseranfall übereinstimmt. In der Regel wird bei Gebäuden mit mehreren Nutzerbereichen eine Doppelanlage (zweipumpig) vorgesehen, um Redundanz zu bieten und Lastspitzen bzw. Pumpwechsel zu ermöglichen. Die Planung sollte den Aufstellort der Hebeanlage (z. B. Technikraum im Keller oder Schacht) erkennen lassen und dabei Zugänglichkeit und Entlüftung berücksichtigen. Die Druckleitung der Hebeanlage ist so zu führen, dass sie oberhalb der Rückstauebene ausläuft (Rückstauschleife) – dies muss im Schnittplan erkennbar sein. Ein weiterer Prüfpunkt: Sind alle zulaufenden Leitungen in die Hebeanlage berücksichtigt? (Beispiel: Keller-WCs, Bodeneinläufe, Kondensatabläufe, ggf. Entwässerung von Aufzugsschächten falls vorgeschrieben). Nichts darf vergessen werden, da sonst im Rückstaufall Wasser aus unbeachteten Leitungen austreten könnte.

Rückstausicherungen mittels Verschlussklappen sind – wie oben erwähnt – nur sehr eingeschränkt zulässig. Die Prüfanweisung erfasst, ob solche Rückstauverschlüsse überhaupt geplant wurden und wenn ja, ob normgerecht: Beispielsweise darf ein WC unterhalb der Rückstauebene nicht nur mit einer mechanischen Klappe gesichert sein. Falls dennoch in Einzelfällen (etwa kleine Personal-WCs im Keller) Rückstauventile vorgesehen sind, wäre dies ein Planungsfehler, der im Prüfbericht anzumerken ist. Zulässig sind Rückstauverschlüsse etwa bei Bodenabläufen in unbeaufsichtigten Technikräumen unter der Rückstauebene – aber auch dort nur, wenn kein Abfluss von Fäkalien erfolgt und die Räume im Überflutungsfall keinen großen Schaden nehmen würden. In der Planung sollten Rückstauverschlüsse mit Angabe des Typs (nach DIN EN 13564-1, z. B. Typ 2 oder 3 für fäkalienfrei/fäkalienhaltig mit Notverschluss) versehen sein. Es ist zu kontrollieren, ob diese mit elektrischer Überwachung (Alarm bei Schließen) ausgerüstet sind – letzteres wird oft gefordert, damit Nutzer bei Rückstau gewarnt werden.

Ein oft übersehener Punkt ist die Schutzmaßnahme gegen Rücksaugen: Wenn eine Hebeanlage pumpt, entsteht Unterdruck in der angeschlossenen Leitung, der theoretisch Wasser aus höherliegenden Stockwerken ansaugen könnte. Daher schreibt DIN EN 12056 vor, dass oberhalb der Rückstauebene liegende Abflüsse nicht direkt an dieselbe Grundleitung wie die Hebeanlage angeschlossen werden dürfen, sondern frei und ohne Rückstauverschlüsse ins Freigefälle entwässern müssen. Die Planung muss dies respektieren – zu prüfen etwa bei einem Mischsystem: liegt ein Teil der Grundleitung unter der Bodenplatte mit Hebeanlage und ein anderer Teil (für obere Geschosse) direkt zum Kanal? In solchen Fällen sollten getrennte Leitungsnetze vorgesehen sein oder eine Rückstauschleife, die den oberen Ablaufstellen ein ungehindertes Gefälle zum Kanal ermöglicht.

Abscheidetechnik (Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheider)

In industriellen und gewerblichen Neubauten sind oft Abscheideranlagen erforderlich, um bestimmte Inhaltsstoffe aus dem Abwasser zurückzuhalten, bevor es in die Kanalisation gelangen darf. Die beiden häufigsten Arten sind Fettabscheider (für fetthaltiges Abwasser, z. B. aus Großküchen oder Kantinen) und Leichtflüssigkeitsabscheider (für mineralische Leichtflüssigkeiten wie Öle und Benzin, z. B. aus Kfz-Werkstätten, Lagerhallen mit Fahrzeugverkehr oder Produktionsprozessen mit Öl). Die Notwendigkeit solcher Abscheider richtet sich nach den rechtlichen Vorgaben: Bei fetthaltigem Abwasser ist gemäß DIN EN 1825 und DIN 4040-100 ein Fettabscheider vorgeschrieben; bei ölhaltigem Abwasser ein Abscheider nach DIN EN 858 und DIN 1999-100. Die Prüfanweisung umfasst demnach zunächst die Prüfung, ob in den Planungsunterlagen alle relevanten Bereiche identifiziert wurden, in denen Abscheider benötigt werden könnten (Bsp.: Ist eine Kantine oder gewerbliche Küche vorgesehen? Dann muss ein Fettabscheider eingeplant sein. Gibt es Werkstattgruben, ein Gefahrstofflager oder eine LKW-Waschanlage? Dann wahrscheinlich ein Ölabscheider, ggf. mit Koaleszenzstufe).

Wenn Abscheider vorgesehen sind, ist deren Größe und Lage zu prüfen. In der Ausführungsplanung sollte ein separater Aufstellungsort (meist außerhalb des Gebäudes im Erdreich als Fertigteil oder in einem separaten Technikraum) angegeben sein. Die Bemessung eines Fettabscheiders richtet sich nach der Anzahl der zu verpflegenden Mahlzeiten bzw. nach dem Abwasseranfall der Küche (Nenngröße NS nach DIN 4040-100). Für Leichtflüssigkeitsabscheider bemisst sich die Nenngröße nach der abzuführenden Fläche und Art der Flüssigkeit (z. B. Benzinabscheider nach Nenngröße nach DIN 1999-100 für Tankstellen, Garagen etc.). Die Prüfanweisung verlangt, die Bemessungsansätze nachzuvollziehen, sofern in den Planungsunterlagen angegeben, und zu überprüfen, ob die gewählte Nenngröße plausibel ist.

Weiter sind die Anschlüsse und Umgehungen der Abscheideranlagen zu betrachten: Ein Abscheider wird in der Regel mit einem vorgeschalteten Schlammfang ausgestattet (Besandung), was im Plan auftauchen muss. Ferner muss ein Probenahmeschacht hinter dem Abscheider eingezeichnet sein (zur behördlichen Kontrolle des Ablaufwassers). Wichtig ist auch eine Umgehungsmöglichkeit (Bypass) oder Notverschluss im Brandfall bei Leichtflüssigkeitsabscheidern, falls nach lokalen Vorschriften gefordert. Die Entlüftung der Abscheider ist ebenfalls wesentlich – sowohl Fett- als auch Ölabscheider müssen entlüftet sein (Fettabscheider oft über Dach; Leichtflüssigkeitsabscheider teilweise mit Aktivkohlefilter). Die Pläne sollten solche Lüftungsleitungen ausweisen.

Wartungsaspekte sind bei Abscheidern besonders hervorzuheben: Beide Abscheidertypen erfordern regelmäßige Entleerung und Reinigung, sowie halbjährliche Wartungen und 5-jährliche Generalinspektionen durch Fachkundige. Die Planung muss also sicherstellen, dass die Abscheider zugänglich sind (etwa nahe einer Anfahrmöglichkeit für Entsorgungsfahrzeuge) und über eine geeignete Öffnung zur Entleerung verfügen. Ein in einem engen Keller ohne Zugang geplanter Fettabscheider wäre z. B. ein Planungsmangel. Die Prüfanweisung sieht vor, solche praktischen Gesichtspunkte mit zu kontrollieren. Außerdem sollte in den technischen Unterlagen beschrieben sein, welche Anforderungen an den Betreiber gestellt werden (z. B. Führung eines Betriebstagebuchs gemäß DIN 4040-100) – dies wird zwar oft erst bei Inbetriebnahme relevant, kann aber im Planungstext oder in der Leistungsbeschreibung bereits erwähnt sein.

Bei industriellen Betrieben können darüber hinaus Neutralisationsanlagen oder spezielle Abscheider (Schwermetallabscheider, Säure-Basen-Neutralisation für Laborabwässer etc.) notwendig sein. Die Prüfanweisung sollte prüfen, ob solche Anforderungen bestehen (z. B. durch einen Eintrag im wasserrechtlichen Bescheid oder besondere Prozessabwässer) und ob diese in der Planung berücksichtigt wurden. Falls das nicht im Umfang des Sanitärplaners lag, sollte zumindest ein Hinweis in den Unterlagen vorhanden sein, wie mit solchen Abwässern zu verfahren ist.

Zusammengefasst kontrolliert dieser Abschnitt, dass alle erforderlichen Abscheideranlagen vorhanden und korrekt dimensioniert und eingeplant sind, damit kein unzulässiges Abwasser in die Kanalisation gelangen kann und der Betrieb der Produktions- und Verwaltungsbereiche die gesetzlichen Umweltauflagen erfüllt.

Sanitärobjekte und Armaturen

Dieser Abschnitt der Prüfanweisung widmet sich der Ausstattung der Sanitärräume und -bereiche selbst. In einem Industrieneubau mit Bürotrakt und Produktionshallen werden unterschiedliche Sanitärobjekte zum Einsatz kommen: typischerweise WCs und Urinale in den Toilettenanlagen, Waschbecken in WCs und Waschräumen, Duschen (falls Umkleiden für Mitarbeiter vorhanden sind oder im Hallenbereich erforderlich, z. B. Notduschen), Ausgussbecken in Putzmittelräumen oder Werkstätten, ggf.

Augenduschen/Sicherheitsduschen in Laboren, sowie Küchenspülen in Teeküchen oder Kantinen. Die Ausführungsplanung muss eine vollständige Auflistung aller Sanitärobjekte enthalten (oft in Form eines Sanitärobjektverzeichnisses oder in den Plänen mittels Symbole und Beschriftungen). Die Prüfanweisung verlangt die Kontrolle, ob alle erforderlichen Objekte entsprechend den Nutzungsanforderungen eingeplant sind – z. B. ob die Anzahl der WC-Einrichtungen gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ausreichend ist, ob barrierefreie Ausführungen vorgesehen sind (siehe Nutzeranforderungen) und ob Spezialarmaturen für Industrie (z. B. Laborspülen, Sicherheitseinrichtungen) berücksichtigt wurden.

Sanitärobjekte und Armaturen

  • Qualität und Ausführung der Objekte: Es ist zu überprüfen, ob die angegebenen Sanitärobjekte den Beanspruchungen entsprechen und normgerecht sind. So müssen WCs nach DIN EN 997, Urinale nach DIN EN 13407, Waschtische nach DIN EN 14688 etc. ausgewählt werden – in der Regel sind Marken- oder Typangaben in der Ausführungsplanung vorhanden, welche die Normerfüllung implizieren. Bei Industriehallen könnten robuste Ausführungen sinnvoll sein (z. B. Edelstahlausgussbecken, vandalensichere Armaturen in öffentlich zugänglichen Bereichen). Die Prüfanweisung enthält den Punkt, zu kontrollieren, ob in allen Bereichen die passenden Materialqualitäten gewählt wurden (Porzellan/Keramik im Bürogebäude, ggf. Metall in rauer Umgebung). Ebenfalls ist die Montageart zu beachten: Vorwandinstallationen mit Einbau-Spülkästen (Unterputz) sind heute üblich – im Plan sollten die Vorwandhöhe und tragende Konstruktion ersichtlich sein. Bei exponierten Orten (Werkstätten) könnten hingegen Aufputz-Spülkästen gewählt werden; die Konsequenzen für Schallschutz und Ästhetik wären zu prüfen.

  • Wasserspartechnik: Moderne Sanitärbereiche integrieren wassersparende Armaturen und Spülsysteme zur Ressourcen-Schonung. Die Prüfanweisung verlangt, zu prüfen, ob z. B. Zwei-Mengen-Spülkästen für WCs (große/kleine Spülmenge, z. B. 6 und 3 Liter) vorgesehen sind. Urinale sollten entweder als wasserlose oder als sparsam gesteuerte (z. B. 1 Liter pro Spülung) geplant sein, teils mit Präsenzsensoren. Sensorarmaturen an Waschbecken (berührungslose Armaturen mit automatischer Abschaltung) sind in stark frequentierten Bereichen oder aus Hygienegründen empfehlenswert. In der Planung sollten solche Details im Armaturenverzeichnis oder in der Objektliste erkennbar sein – die Prüftabelle enthält entsprechende Nachfragen. Warmwasser-Armaturen können als Mischbatterien mit einstellbarer Temperaturbegrenzung ausgeführt sein, was dem Verbrühschutz dient (siehe dazu Abschnitt Sicherheit).

  • Installation und Zubehör: Jedes Sanitärobjekt benötigt entsprechende Anschlüsse: Zu kontrollieren ist, ob z. B. bei WCs alle erforderlichen Anschlüsse geplant sind (Spülleitung vom Spülkasten oder Spülventil, Kaltwasseranschluss beim Spülkasten, Abfluss DN 100, Entlüftung falls nötig). Bei Waschtischen prüft man Warm- und Kaltwasseranschluss, Ablauf mit Geruchverschluss und – falls einzubauen – Eckventile mit Rückflussverhinderern und flexiblen Anschlussschläuchen. Die Höhenmontage (Oberkante Waschtisch i.d.R. 85 cm, OK WC-Sitz ~45–50 cm etc.) sollten den geltenden ergonomischen Standards entsprechen oder in den Architektenplänen fixiert sein. Speziell barrierefreie Objekte (unterfahrbare Waschbecken, erhöhte WCs, Haltegriffe) werden im Abschnitt Nutzeranforderungen geprüft. Weiterhin ist auf Sonderausstattungen zu achten: Sind in Duschen Thermostatmischer eingeplant? Haben Urinale elektronische Spülauslösungen (wenn ja, Stromversorgung vorgesehen)? Gibt es in Küchenbereichen Fußbodenabläufe mit Geruchsverschluss? Die Ausführungsplanung muss solche Details zeigen – der Prüfer achtet darauf, dass alle benötigten Ausstattungen ihren Platz in den Unterlagen finden.
    Bezüglich Ausgussbecken (z. B. in Putzmittelräumen) ist zu kontrollieren, ob ein Ausgussbecken mit Mischbatterie und Ausgussgarnitur vorgesehen ist und ob ein Bodenablauf als Überlauf- oder Reinigungssicherheit vorhanden ist. In Werkstätten mit Schlauchanschlüssen sollte ein Ausgussbecken ebenfalls einen geeigneten Wandhydranten oder Auslaufhahn aufweisen. Hier ist auch wieder auf die Trinkwasserschutz-Einrichtungen nach DIN EN 1717 zu achten: z. B. muss ein Schlauchventil in der Werkstatt, das evtl. in kontaminiertes Wasser eintaucht, mindestens einen Rohrunterbrecher oder ein Systemtrenner BA besitzen, damit keine Verkeimung des Trinkwassers durch Rücksaugen stattfinden kann.

  • Not- und Sicherheitsduschen: Falls in der Produktion oder im Labor Sicherheitsduschen/Augenduschen vorgesehen sind (z. B. Chemieduschen), müssen diese so eingeplant sein, dass sie im Notfall schnell erreichbar und funktionstüchtig sind. Sie zählen zwar nicht zur „Sanitärtechnik“ im klassischen Sinn, sind aber dennoch oft vom Sanitärplaner mitzuplanen (Wasseranschluss, Ablaufmöglichkeit, Temperierung wenn erforderlich). Die Prüfanweisung sollte sicherstellen, dass im Ernstfall keine Aspekte übersehen wurden, etwa dass Bodenduschen im Labor auch einen Bodenablauf brauchen, weil sonst das gesamte Labor bei Nutzung unter Wasser stünde.

Zusammenfassend wird in diesem Abschnitt geprüft, ob die Ausführungsplanung alle erforderlichen Sanitärobjekte vollständig, normgerecht und funktionsgerecht enthält, ob die Auswahl der Objekte den Projektanforderungen entspricht (Qualität, Sparsamkeit, Robustheit) und ob sämtliche für den Anschluss und Betrieb nötigen Komponenten vorgesehen sind. Auch Montage- und Revisionszugänglichkeiten (z. B. Revisionsöffnungen für eingebaute Spülkästen, Zugang zu Absperrarmaturen unter Waschtischen durch Revisionsklappen etc.) gehören zu den Prüfkriterien, denn diese beeinflussen die Wartungsfreundlichkeit (siehe dort).

Hygieneanforderungen (Trinkwasserhygiene nach VDI 6023, DIN EN 806, DIN 1988 etc.)

Die Hygiene in der Trinkwasser-Installation hat oberste Priorität, da sie unmittelbar die Gesundheit der Nutzer betrifft. Entsprechend fordern sowohl gesetzliche Vorgaben als auch technische Regeln ein durchdachtes Hygienekonzept in Planung, Ausführung und Betrieb. Die Prüfanweisung fasst die wesentlichen Hygieneanforderungen zusammen und überprüft deren Umsetzung in der Ausführungsplanung.

Anerkannte Regeln der Technik – Hygiene: Wie bereits erwähnt, sind die anerkannten Regeln der Technik verbindlich. Insbesondere VDI/DVGW-Richtlinie 6023 („Hygiene in Trinkwasser-Installationen“), die DIN EN 806-Reihe und die nationalen Ergänzungen DIN 1988 geben klare Vorgaben für eine hygienegerechte Planung. In der Planung ist zu überprüfen, ob alle Werkstoffe und Komponenten für Trinkwasser geeignet sind (KTW-Bewertung für Kunststoffe, metallene Werkstoffe entsprechend DIN-Normen, Dichtungen mit W270-Zulassung etc.). Totleitungen sind strikt zu vermeiden – die Pläne dürfen keine Endstränge ohne regelmäßige Wasserentnahme zeigen. Gemäß VDI 6023 gilt ein Leitungsabschnitt bereits als „nicht mehr benötigt“, wenn er länger als 7 Tage unbenutzt bleibt; solche Abschnitte sind konsequent zu entfernen oder durch Spülkonzepte abzudecken.

Die Ausführungsplanung sollte daher möglichst kompakte Leitungsnetze mit Ring- oder Reihenanordnung vorsehen, bei denen das Wasser stets im Umlauf bleibt, anstatt verzweigte Strukturen mit vielen Sackgassen:

  • Temperaturführung: Die Einhaltung der Temperaturbereiche ist entscheidend: Kaltwasser soll an der Zapfstelle unter 25 °C bleiben, Warmwasser am Speicher mindestens 60 °C betragen. Die Planung muss dies durch geeignete Maßnahmen sicherstellen – z. B. kurze Verweildauer des Kaltwassers in erwärmter Umgebung (Dämmung, Verlegung fern von Wärmequellen) und dauerhafte Zirkulation bzw. Temperaturhaltung im Warmwassersystem. DVGW W 551 fordert beispielsweise, dass bei normaler Betriebsweise und maximaler Entnahme 60 °C erreicht werden und in der Zirkulationsrücklaufleitung mindestens 55 °C vorhanden sind. Die Prüfanweisung sieht daher vor, die Auslegung der Warmwasserbereitung auf diese Temperaturwerte hin zu prüfen (Regelungstechnik am Speicher, Fühlerposition, Pumpensteuerung). Falls elektrische Durchlauferhitzer oder dezentralen Kleinspeicher in Bürobereichen geplant sind, muss deren Temperatureinstellung ebenfalls beachtet werden (in der Regel 60 °C bei zentralen, 50–55 °C dezentral, sofern Legionellenschutz anderweitig gewährleistet ist – z. B. kleines Speichervolumen < 5 Liter).

  • Spülkonzepte gegen Stagnation: Ein wichtiger Bestandteil der Hygieneplanung ist das Konzept zum regelmäßigen Wasseraustausch. VDI 6023 schreibt vor, dass jeder Entnahme­punkt mindestens alle 72 Stunden genutzt oder gespült werden sollte, um den bestimmungsgemäßen Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Prüfanweisung kontrolliert, ob für selten genutzte Armaturen (z. B. Außenwasserhähne, Notduschen, Säulen in Hallen) besondere Vorkehrungen getroffen wurden. Das können automatische Spüleinrichtungen sein, die periodisch Wasser ablassen (manche Hersteller bieten elektronische Hygienespülsysteme an, die in die Installation integriert sind), oder es muss zumindest ein Hinweis in den Dokumenten vorhanden sein, dass solche Entnahmestellen regelmäßig manuell gespült werden. In einigen Fällen werden Ringleitungen bis zu wenig genutzten Entnahmestellen gezogen, die permanent durchströmt werden (z. B. WC-Spülkästen mit Zwangsspülung). Die Ausführungsplanung sollte entsprechende Technologien oder organisatorische Maßnahmen benennen – fehlen diese völlig, wäre dies ein gravierender Hygienemangel, der im Prüfbericht hervorgehoben würde.

  • Filter und Aufbereitung: Zu prüfen ist weiterhin, ob am Hausanschluss ein Filter (Feinfilter) eingebaut wird, wie nach DIN 1988-200 gefordert, um Partikel aus dem Netz zurückzuhalten. Ein solcher Filter (meist Rückspülfilter) muss in den Wartungsplan eingebunden sein (spätestens alle 6 Monate rückspülen) – Hinweise dazu sollten in den Unterlagen stehen. Falls das Wasser eine hohe Härte hat, könnte eine Enthärtungsanlage eingeplant sein; hier wäre zu checken, ob diese hygienisch unbedenklich (z. B. Desinfektionseinrichtung gegen Keime im Ionenaustauscher) und nach DVGW W 510 zertifiziert ist. Die Planung muss zudem gewährleisten, dass Aufbereitungsanlagen wie Enthärtung oder Dosierung korrekt in den Trinkwasserschutz integriert sind (Mischung aus enthärtetem und hartem Wasser, Umgehung bei Wartung etc., sowie Absicherung mit Systemtrennern falls Chemikalien eingespeist werden).

  • Probennahmemöglichkeiten: Bei Großanlagen (Speicher > 400 L oder Leitungsvolumen > 3 L in Anbindeleitung) schreibt die TrinkwV eine regelmäßige Untersuchung auf Legionellen im Warmwasser vor (alle 3 Jahre in gewerblichen/öffentlichen Anlagen). Die Planung sollte daher an geeigneten Stellen Probennahmeventile vorsehen: insbesondere am Warmwasserspeicher (Zirkulationsvor- und rücklauf) und an entfernten Entnahmestellen (z. B. letzter Stock, entferntester Armatur). Die Prüfanweisung fragt nach solchen Probennahmehähnen. Diese erleichtern die Erfüllung der Betreiberpflichten und sollten normgerecht (entsprechend UBA-Empfehlungen) installiert werden.

  • Dokumentation zur Hygiene: In den technischen Unterlagen sollte ein Spül- und Inbetriebnahmeplan enthalten sein, der die Erstdesinfektion/Spülung vor Inbetriebnahme gemäß DIN 1988-2 bzw. DIN EN 806-4 regelt. Dies umfasst z. B. Angaben über die vorzusehende Spüleinrichtung (Kompressoranschluss oder Spülschläuche) und das Desinfektionsmittel, falls eine Desinfektion durchgeführt werden muss. Die Prüfanweisung schließt ein, diese Dokumente auf Vollständigkeit zu prüfen. Ebenso sollte ein Hinweis auf die Schulung des Betriebspersonals in Hygiene erfolgen – gemäß VDI 6023 müssen alle, die eine Trinkwasseranlage planen, errichten oder betreiben, eine entsprechende Hygieneschulung (Kategorie A für Planer/Betrieber, B für Monteure) absolviert haben. Zwar lässt sich dies den Planunterlagen nicht direkt entnehmen, doch ein indirekter Hinweis (etwa im Planungsbericht oder in der Baubeschreibung) wäre wünschenswert.

Insgesamt wird in diesem Kapitel sichergestellt, dass die Sanitärplanung den bestmöglichen Schutz der Trinkwasserqualität berücksichtigt. Hygieneaspekte ziehen sich durch mehrere andere Kapitel (Temperaturen, Spülung, Materialwahl); hier werden sie noch einmal explizit im Lichte der einschlägigen Regelwerke geprüft. Das Zusammenspiel von baulichen, technischen und organisatorischen Hygiene-Maßnahmen soll gewährleisten, dass beim Betrieb der Anlage keine Gesundheitsgefahren entstehen und das Trinkwasser an allen Entnahmestellen den Anforderungen der TrinkwV entspricht.

Sicherheits- und Schutzeinrichtungen (Verbrühschutz, Druckregulierung, Spülvorrichtungen)

Sanitärtechnische Anlagen müssen nicht nur hygienisch, sondern auch sicher für die Nutzer sein. Insbesondere sind Verbrühungen durch heißes Wasser auszuschließen und druckbedingte Schäden oder Störungen zu vermeiden. Zudem müssen Einrichtungen vorhanden sein, um den ordnungsgemäßen Betrieb (z. B. regelmäßigen Wasseraustausch) sicherzustellen. Die Prüfanweisung legt daher Augenmerk auf folgende Punkte: Verbrühschutz, Druckregelung und automatische Spülsysteme.

Verbrühschutz

Da nach technischen Regeln (siehe DVGW W 551 und DIN 1988) die Warmwasserbereitung auf ≥ 60 °C eingestellt sein muss, besteht an Auslassstellen grundsätzlich Verbrühungsgefahr, insbesondere für empfindliche Personen. Die Norm DIN EN 806-2 fordert daher in öffentlichen Gebäuden allgemein, die Auslauftemperatur auf 45 °C zu begrenzen. Für Sonderbereiche wie Kindergärten oder Pflegeheime werden sogar max. ~43 °C empfohlen, und VDI 3818 nennt für öffentliche Waschräume 40 °C als Ziel. Im vorliegenden Industriebau (Verwaltung und Produktion) ist davon auszugehen, dass öffentliche bzw. von vielen Personen genutzte Sanitärbereiche vorhanden sind (z. B. Besucher-WCs, Kantine, Umkleiden). Die Ausführungsplanung muss deshalb Maßnahmen zum Verbrühschutz vorsehen. Zu prüfen ist, ob z. B. an Duschen thermostatische Mischarmaturen mit Temperaturbegrenzung eingesetzt werden. Moderne Thermostatbatterien besitzen eine Sicherheitssperre bei ~38 °C, die nur mit bewusstem Knopfdruck überschritten werden kann – solche Armaturen werden im Datenblatt oder der Baubeschreibung erwähnt sein. Auch an Handwaschbecken in öffentlichen Bereichen können selbstschließende Mischarmaturen oder Durchflussbegrenzer mit Temperaturfixierung vorgesehen sein. Falls die Planung zentrale Mischsysteme (z. B. zentrale Warmhaltung auf 45 °C) beinhalten sollte, wäre dies kritisch zu betrachten, da es der 60 °C-Anforderung widerspricht – laut geltender Regeln muss der Verbrühschutz an der Zapfstelle erfolgen, nicht durch Absenkung der Speichertemperatur. Einzige Ausnahme: Wenn Hochtemperatur-Systeme (z. B. Solar mit 90 °C) vorliegen, darf ein Mischer die Temperatur auf 60 °C reduzieren, aber eben nicht darunter. Die Prüfanweisung kontrolliert, ob jeder relevante Auslass entweder vom Typ her sicher (z. B. berührungslos mit begrenzter Mischung) oder durch separate Armaturen abgesichert ist. Bei Einhebelmischern kann in der Planung angegeben sein, dass eine Heißwasserdrossel (Verbrühschutzblende) eingebaut wird. Wo dies fehlt, sollte es zumindest als Bemerkung ergänzt werden.

Ein weiterer Aspekt: Was geschieht, wenn z. B. in einer Thermostatarmatur die Kaltwasserzufuhr ausfällt? Gute Verbrühschutzeinrichtungen schließen dann automatisch den Warmwasserfluss. Das geht allerdings über die Planung hinaus ins Produktdesign; dennoch könnte man im Produktdatenauszug Hinweise finden (z. B. Norm EN 1111 für Thermostatarmaturen regelt Verbrühungssicherheit). Die Prüfanweisung kann darauf hinweisen, dass nur Armaturen verwendet werden sollen, die diese Norm erfüllen – was der Planer durch Produktwahl bereits getan haben sollte.

Druckregulierung und Sicherheitsventile

Die Notwendigkeit von Druckminderern wurde bereits angesprochen. Hier wird nochmals geprüft, ob an allen relevanten Stellen konstante Druckverhältnisse gewährleistet sind. Nach DIN 1988-200 ist ein Druckminderer insbesondere dann erforderlich, wenn der Versorgungsdruck so hoch ist, dass er den Betriebsdruck von Bauteilen überschreiten könnte oder > 5 bar am Hahn anliegen. In Industriebauten mit eigenem Anschluss kann der Versorgerdruck durchaus 6–8 bar betragen; die Planung sollte daher zwingend einen Hauptdruckminderer hinter dem Wasserzähler vorsehen (sofern nicht schon durch den Versorger gestellt). Die Prüfanweisung umfasst die Kontrolle, ob dieser Druckminderer eingezeichnet und mit Einstellwert versehen ist (oft wird auf ~4–5 bar reduziert). Bei sehr hohen Gebäuden oder Druckzonen ist zu prüfen, ob pro Zone separate Druckminderer/Pumpen vorhanden sind. Beispiel: Ein dreigeschossiger Bürotrakt hat i. d. R. keinen Zonenbedarf, aber wenn hohe Hallen mit Sprühdüsen oder Dachbefeuchter angeschlossen wären, müsste man klären, ob dort anderer Druck benötigt wird. Die Planung muss also für alle Verbraucher angemessene Druckverhältnisse schaffen, ohne dass es zu Versorgungsengpässen oder Schäden (z. B. geplatzte Dichtungen bei Überdruck) kommt. Sicherheitsventile an druckbelasteten Geräten (z. B. Boiler, Druckkessel) sind ebenso Gegenstand der Prüfung – diese müssen dimensioniert und mit Abblaseleitung geplant sein (vergleiche DIN 1988-200 und DIN EN 1488 für Sicherheitsventile in Trinkwassererwärmungsanlagen). Ein fehlendes oder falsch dimensioniertes Sicherheitsventil an einem Warmwasserspeicher wäre ein gravierender Mangel.

Druckstöße und Spülvorrichtungen

Auch Druckstöße gilt es zu berücksichtigen: Sind z. B. in der Produktion Magnetventile, die schlagartig schließen? Dann sollte in der Nähe ein kleiner Ausgleichsbehälter oder Stoßdämpfer installiert sein. Die Planung könnte dies in Schemen vermerkt haben – der Prüfer sollte gezielt nachfragen, wenn schnelles Schließen wahrscheinlich ist (Indiz: kurze Füllzeiten, große Rohrlängen). Zusätzlich ist der Aspekt Druckschläge durch Hebeanlagen zu bedenken: Wenn eine Abwasserhebeanlage pumpt, gibt es im Druckrohr einen Ruck beim Abschalten. Normalerweise wird das durch Rückschlagventil und Rohrschleife abgefangen, aber in sehr langen Druckleitungen könnte es zu Druckstoß kommen. Hier würde man in der Planung keinen Dämpfer finden, aber man sollte wissen, dass die Druckleitung möglichst kurz und steif zu halten war – falls die Planung da ungewöhnliches aufweist, wäre das anzumerken.

Zur Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Betriebs – vor allem im Hinblick auf Hygiene – kann die Planung automatische Spülarmaturen vorsehen. Die Prüfanweisung kontrolliert, ob an den Enden längerer Leitungen oder selten genutzten Strängen Spüleinrichtungen eingebaut werden. Solche Systeme werden z. B. als elektronische Ventile angeboten, die zeitgesteuert oder sensorbasiert Wasser ablassen und so einen Wasseraustausch garantieren. Ein Anzeichen in der Planung könnte sein: ein „Hygieneventil“ oder „autom. Spüler“ in der Symbollegende, oder Hinweis im Text „…Hygienespülung gemäß VDI 6023 an entlegenen Leitungen vorgesehen“. Insbesondere in großen Gebäuden oder weitläufigen Hallen mit geringen Entnahmestellen ist dies relevant. Falls keine automatische Lösung geplant ist, muss zumindest dokumentiert sein, wie der Wasseraustausch manuell erfolgt (z. B. wöchentliche Nutzung durch Reinigungspersonal, Spülplan). Die Prüfanweisung würde in so einem Fall vorschlagen, entsprechende organisatorische Maßnahmen in die anweisende Dokumentation aufzunehmen, falls nicht bereits geschehen.

Notabsperrungen und Leckageschutz

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob Not-Absperreinrichtungen vorhanden sind, um im Havariefall größere Wasserschäden zu verhindern. Etwa: Gibt es einen Haupthahn, der für das Facility Management leicht zugänglich ist? Sind in sensiblen Bereichen (Serverräume, Archive) Wassermelder oder automatische Absperrer (Leckageschutzsysteme) vorgesehen? Solche Punkte gehen über die Mindestanforderungen hinaus, können aber in hochwertigen industriellen Anlagen anzutreffen sein. Wenn vorhanden, sollten sie im Plan ersichtlich sein und werden dann auch geprüft (z. B. Magnetschließventil mit Feuchtesensor).

Zusammenfassend adressiert dieses Kapitel alle technischen Schutzeinrichtungen, die Personen und Anlage vor Schäden bewahren: Verbrühschutz (Temperaturbegrenzung) gemäß DIN EN 806-2 in öffentlichen Bereichen, Druckregelung (Stabilisierung und Begrenzung des Versorgungsdrucks, Verhinderung von Druckstößen) und Spülvorrichtungen (Erhalt der Wasserhygiene durch regelmäßigen Wasseraustausch). Die Prüfanweisung stellt sicher, dass diese Aspekte in der Ausführungsplanung bedacht und umgesetzt wurden.

Wartungsfreundlichkeit und Instandhaltungsaspekte

Bereits in der Planung (LPH 5) sollten die Weichen für einen wartungsfreundlichen Betrieb gestellt werden. Die Prüfanweisung legt daher Wert darauf, dass alle Komponenten so geplant sind, dass sie inspiziert, gewartet und instandgesetzt werden können, ohne unverhältnismäßigen Aufwand. Schließlich obliegt dem Eigentümer/Betreiber die Pflicht, die Anlage ordnungsgemäß in Stand zu halten. Eine wartungsfreundliche Planung erleichtert dies beträchtlich und erhöht die Lebensdauer der Anlagen.

Wartungsfreundlichkeit und Instandhaltungsaspekte

  • Zugänglichkeit von Armaturen: Es ist zu prüfen, ob alle wichtigeren Armaturen zugänglich eingebaut sind. Hauptabsperrventile, Etagenabsperrungen, Druckminderer, Wasserzähler und Filter sollten in zugänglichen Schächten oder Nischen liegen, nicht z.B. hinter fest eingebauten Verkleidungen ohne Revisionsklappe. In den Sanitärplänen bzw. Details sollten Revisionsöffnungen eingezeichnet sein, etwa vor Einbau-Spülkästen (für Zugang zu Spülkasten innenliegend), unterhalb von Duschen (bei bodengleichen Duschen ggf. Revisionsmöglichkeit zum Ablaufsiphon) etc. Die Prüfliste enthält Posten, wo genau diese Punkte abgehakt werden: Sind Revisionsklappen an allen notwendigen Stellen vorgesehen? Ein typisches Beispiel sind Vorwandinstallationen: Hier werden meist großformatige Fliesen fest verbaut – nur gezielte Revisionsöffnungen (unsichtbar integriert oder als metallene Türen) erlauben später den Zugriff auf Absperrhähne für einzelne WC- oder Waschtischgruppen. Fehlende Revisionsmöglichkeiten sind ein häufiges Problem und werden darum konsequent geprüft.

  • Revisionsöffnungen an Leitungen: Gleiches gilt für die Abwasserleitungen: Gemäß DIN 1986-100 sind an allen Richtungsänderungen > 45° in Grundleitungen, am Fuß von Fallleitungen und in definierten Abständen Reinigungsöffnungen vorzusehen. Die Planung muss diese vorsehen und in Grundriss/Schnitt darstellen (z. B. als „RO“ gekennzeichnet). In der Prüfanweisung wird jeder Abwasserstrang daraufhin kontrolliert, ob unten und oben Reinigungsstücke eingezeichnet sind. Fehlen sie, wäre ein Hinweis im Prüfbericht erforderlich, da dies später das Reinigen der Leitungen erschwert oder unmöglich macht. Auch bei langen horizontalen Leitungen > 20 m sind zusätzliche Revisionsmöglichkeiten zu fordern.

  • Entleerbarkeit der Anlage: Ein oft vernachlässigter, aber wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit, die Anlage vollständig entleeren zu können. Im Falle von Reparaturen oder längeren Nutzungsunterbrechungen (z. B. Stilllegung über Winter) muss es möglich sein, Wasser aus den Leitungen abzulassen. Die Planung sollte daher Entleerungsventile an Tiefpunkten der Trinkwasserinstallation aufweisen. Das können Ablasshähne in Technikzentralen sein oder Frostablassventile an Außenleitungen. Ebenso sollen Heizwendel von Warmwasserspeichern entleert werden können – hier ist oft am Speicher ein Ablass vorgesehen. Die Prüfanweisung sieht vor, derartige Entleerungen in den Plänen oder Schemazeichnungen zu suchen und deren Lage auf Effektivität zu prüfen (liegt der Tiefpunkt wirklich dort? Sind evtl. Zwischentiefpunkte unberücksichtigt?). Für die Abwasseranlage ist Entleeren im klassischen Sinne nicht nötig, aber Spülen schon: Wie oben erwähnt, sind Spülstutzen oder vorbereitete Reinigungsmöglichkeiten dafür vorzusehen.

  • Wartungsplatz und Logistik: In Technikräumen (z. B. dem Heizungsraum mit Warmwasserbereitern, Wasseraufbereitung, Hebeanlage) muss genügend Platz für Wartungspersonal und Austauschteile vorhanden sein. Der Prüfer sollte daher die Aufstellungspläne daraufhin ansehen, ob vor größeren Apparaten (Boiler, Druckkessel, Pumpensumpf) ausreichend Freiraum eingeplant ist (empirisch mindestens 60–70 cm, besser > 1 m Bedienseite). Ein schlechtes Zeichen wäre, wenn ein Warmwasserspeicher direkt eingeklemmt in der Ecke sitzt, ohne Möglichkeit ein Flansch zu öffnen. Tatsächlich fordern Normen wie DIN 4753-1 für Speicher über 400 Liter, dass diese über Reinigungsöffnungen (Handloch) verfügen, die jederzeit zugänglich sein müssen. Die Prüfanweisung kontrolliert, ob in den Spezifikationen solche Öffnungen genannt sind und ob der Speicher entsprechend platziert wurde (z. B. nicht mit der Wand direkt an der Handlochseite). Gleiches gilt für Hebeanlagen: Der Deckel sollte zugänglich sein, ein Kran- oder Ausziehweg für Pumpen muss vorhanden sein (man denke an große Pumpen in Schächten – da braucht es einen Deckenhaken oder Platz für einen Dreibein-Kran).

  • Kennzeichnung und Dokumentation: Wartungsfreundlichkeit umfasst auch die Beschilderung und Dokumentation der Anlage. Wie zuvor erwähnt, ist die Rohrkennzeichnung nach DIN 2403 vorgesehen – die Prüfanweisung kann hier verifizieren, ob im Plan entsprechende Vorgaben enthalten sind (oft steht in der Leistungsbeschreibung: „Rohrleitungen gemäß DIN 2403 kennzeichnen“). Zudem muss eine Betriebs- und Wartungsdokumentation (Betriebsbuch) vorbereitet werden. Gemäß DIN EN 12170/12171 soll zur fertiggestellten Anlage eine Betriebs-, Wartungs- und Benutzeranleitung erstellt und dem Betreiber übergeben werden. Die Prüfanweisung kann fordern, dass bereits in der Ausführungsplanung die Grundlagen dafür gelegt sind, beispielsweise durch Auflisten aller wartungsrelevanten Teile mit Wartungsintervallen. Zwar wird das BW&B-Handbuch meist erst nach Bau erstellt, aber die Planungsdokumente (Schema, Stücklisten) liefern dafür die Basis. Der Prüfer sollte daher sicherstellen, dass alle anlagentechnischen Komponenten auch in den Unterlagen erfasst sind, damit sie später gewartet werden können.

  • Ersatzteilhaltung und Standardisierung: Im Sinne der Instandhaltung ist es günstig, wenn möglichst einheitliche Bauteile verwendet werden, um die Ersatzteilhaltung zu vereinfachen. Die Prüfanweisung kann hier beratend sein: Falls z. B. 5 verschiedene Armaturenfabrikate wild gemischt wurden, könnte man anregen, mehr zu standardisieren. Das ist zwar kein harter Mangel, aber aus Betreibersicht relevant.

  • Instandhaltungsintervalle: Schließlich könnte die Prüfanweisung anregen, dass die Planung Hinweise auf notwendige Prüfungen und Wartungen enthält. Zum Beispiel: „Sicherheitsventil jährlich prüfen“, „Legionellenprüfung alle 3 Jahre“, „Generalinspektion Fettabscheider alle 5 Jahre“ etc. Diese Informationen sollten idealerweise im übergebenen Dokument stehen; wenn sie bereits in der Planungsvorbereitung enthalten sind, ist das positiv zu vermerken.

Insgesamt prüft dieser Abschnitt, ob die Sanitäranlage so geplant wurde, dass Wartung und Instandhaltung problemlos durchgeführt werden können: durch gute Zugänglichkeit, richtige Auswahl an Revisionsöffnungen, Entleerungs- und Prüfanschlüssen sowie durch vorgesehenes Informationsmaterial für den Betreiber. Eine gute Ausführungsplanung zeichnet sich dadurch aus, dass der spätere Betrieb antizipiert wird – die Prüfanweisung hilft, diesen Anspruch zu kontrollieren und sicherzustellen.

Funktionale Anforderungen der Nutzer (Komfort, Zuverlässigkeit, Barrierefreiheit)

Neben technischen Kriterien spielen die Bedürfnisse der Nutzer eine große Rolle. Die Sanitärinstallation soll komfortabel und zuverlässig funktionieren und allen Nutzergruppen (inklusive Menschen mit Behinderungen) gerecht werden. Dieses Kapitel der Prüfanweisung betrachtet daher Aspekte wie Nutzerkomfort, Betriebssicherheit aus Nutzersicht und Barrierefreiheit.

Komfort

Ein zentrales Kriterium ist die Verfügbarkeit von ausreichend Wasser in richtiger Temperatur ohne lästige Wartezeiten oder Schwankungen. Die Prüfanweisung umfasst daher Punkte wie: Kommt an den Entnahmestellen sofort und ausreichend warmes Wasser? – dies hängt mit der Zirkulation zusammen, die bereits geprüft wurde. Weiter: Sind die Fließdrücke an Duschen und Zapfstellen im angenehmen Bereich? – Ein zu geringer Druck an einer Dusche würde z.B. zu unzufriedenen Nutzern führen. Entsprechend sollte die Planung Druckverluste so begrenzen, dass etwa 2–3 bar an der Dusche anliegen (was einen kräftigen Strahl ergibt). Temperaturkonstanz ist ebenfalls Komfort: Hier prüft man indirekt über Mischer/Thermostate, ob Temperaturschwankungen aufgefangen werden. Zudem fällt unter Komfort die Geräuschentwicklung: Sanitäranlagen können rauschen oder klopfen (z. B. durch Druckstöße oder Strömungsgeräusche in Ventilen). DIN 4109 (Schallschutz) macht hierzu Vorgaben. Die Prüfanweisung kontrolliert, ob schallschutzrelevante Maßnahmen ergriffen wurden – etwa schallgedämmte Rohrschellen, entkoppelte Stränge bei Wohn- und Büroräumen, Verwendung von schalldämmenden Gussrohren in kritischen Bereichen usw. (Schallschutz ist Komfort wie auch Gesundheitsaspekt). Geruchsbelästigung ist ein weiterer Punkt: Funktionierende Geruchssperren und Entlüftungen wurden im Entwässerungsteil geprüft; für Nutzer ist es wichtig, dass kein Kanalgeruch austritt.

Betriebliche Zuverlässigkeit

Aus Nutzersicht bedeutet das, die Anlage sollte möglichst ausfallsicher sein. Die Prüfanweisung kann zwar keine Betriebsführung testen, aber sie schaut auf Planungsdetails, die die Zuverlässigkeit erhöhen: z. B. redundante Pumpen (wenn eine ausfällt, übernimmt die andere), Notstromversorgung für Hebeanlagen (falls vorgesehen, um bei Stromausfall Rückstau zu vermeiden), Überfüllsicherungen bei Abscheidern (Warnanlagen, damit Nutzer rechtzeitig entleeren). Auch Leckageerkennung ist ein Thema: Tropfende Wasserhähne oder laufende Spülkästen sind nicht nur Ressourcenverschwendung, sondern stören ggf. auch (Laufgeräusche) – qualitativ hochwertige Armaturen mit DVGW-Prüfzeichen mindern dieses Risiko. Der Prüfer könnte nachsehen, ob die vorgesehenen Produkte bestimmte Qualitätsmerkmale haben (Keramikdichtscheiben in Mischern, Sicherheitsabsperrungen etc.). Im Industriebau ist die Zuverlässigkeit besonders bei Prozessen gefragt: Falls bestimmte Maschinen an die Sanitärtechnik gekoppelt sind (z. B. Reinigungsanlagen, Kühltürme mit Nachfüllwasser), müssen diese Anschlüsse absolut zuverlässig funktionieren. Die Planung muss ggf. Alarmkontakte vorsehen, falls z. B. der Wasserfluss unterbrochen wird. Dies würde in P&I-Fließbildern oder Messstellenlisten erscheinen – die Prüfanweisung würde solches Spezialzubehör sichten, falls vorhanden.

Barrierefreiheit

Ein wichtiger Teil der Nutzeranforderungen ist die barrierefreie Gestaltung der Sanitärbereiche, gemäß DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) und ggf. Arbeitsstättenrichtlinien. Die Prüfanweisung beinhaltet deshalb die Kontrolle, ob in den öffentlich oder für Personal zugänglichen Sanitäranlagen alle Anforderungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Wahrnehmung berücksichtigt wurden. Zum einen betrifft dies bauliche Aspekte: Türbreiten von mind. 90 cm, Bewegungsflächen (mind. 150×150 cm vor WC und Waschbecken), schwellenlose Zugänge zu Duschen etc. Diese Aspekte liegen zwar an der Schnittstelle Architektur/Sanitär, sollten aber auch dem TGA-Planer bewusst sein und in seinen Unterlagen erwähnt werden (etwa in einer Raumbeschreibung oder in Installationsplänen mit Vermerk „barrierefreies WC“).

Zum anderen geht es um die sanitären Ausstattungen selbst: Barrierefreie WCs erfordern erhöhte WC-Becken (~48 cm Sitzhöhe) und beidseitig klappbare Haltegriffe – die Planung sollte solche Haltegriffe vorsehen und z. B. in der Objektliste aufführen. Unterfahrbare Waschtische müssen eingeplant sein (Oberkante ca. 80 cm, Freiraum darunter für Rollstuhlnutzer), mit entsprechend verlängertem Siphon oder in die Wand verlegtem Geruchverschluss. Armaturen in barrierefreien Sanitärräumen sollten einhändig bedienbar sein (Hebelmischer mit langem Hebel oder berührungslos). Spiegel müssen in Sitzhöhe angeordnet oder absenkbar sein – architektonisches Detail, aber evtl. im Ausstattungsprogramm erwähnt. Notrufeinrichtungen (Schnur am WC, Signal) sind ebenfalls Teil der barrierefreien Toilette – hier Schnittstelle Elektro, doch TGA-Planer oft involviert. Die Prüfanweisung würde all diese Elemente mit einer Checkliste abfragen, z. B.: „Barrierefreies WC vorhanden und normgerecht ausgestattet (Haltegriffe, Notruf, unterfahrbares WB)?“.

In den Produktionsbereichen könnte Barrierefreiheit weniger relevant sein (Werkhallen sind selten barrierefrei zugänglich für Mitarbeiter mit schweren Behinderungen, je nach Arbeitsplatzprofil). Aber Verwaltungsbereiche und Öffentlichkeitsbereiche (Empfang, Besprechung etc.) müssen es nach Baurecht sein. Daher muss mindestens eine barrierefreie Toilettenzelle vorhanden sein – die Planung sollte eindeutig ausweisen, wo diese ist und wie sie ausgestattet ist. Auch barrierefreie Duschen (bodengleich, Sitzmöglichkeit, Haltegriffe, Thermostat gegen Verbrühen) könnten im Personalumkleidebereich notwendig sein. Die Prüfanweisung würde abgleichen, ob dies vorgesehen ist, falls das Raumprogramm solche Duschen vorsieht.

Benutzerinformation

Schließlich kann man unter Nutzeranforderungen auch verstehen, dass der Nutzer einfach und intuitiv mit der Anlage umgehen kann. Komplizierte Technologien (z. B. Sensorsteuerungen) müssen zuverlässig funktionieren, sonst sind Nutzer frustriert. Der Planer hat hier die Aufgabe, erprobte Systeme einzusetzen. Die Prüfanweisung kann höchstens indirekt prüfen – etwa ob für Sensorarmaturen Netzteile und Steuergeräte korrekt eingeplant sind (ein häufiges Problem: vergessene Steckdosen für elektrische Armaturen, was dann zu Improvisationen führt). Auch Beschilderungen (Brailleschrift an Türen, Piktogramme) sind relevant, aber das ist eher Architektensache.

Zusammengefasst stellt dieser Abschnitt sicher, dass Komfort (ausreichender Druck, Temperatur, kein Lärm, keine Gerüche), Zuverlässigkeit (Redundanzen, Qualität) und Barrierefreiheit (Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen) in der Sanitärplanung berücksichtigt wurden. Ein industrienutzbares Gebäude mit Verwaltungsanteil sollte trotz aller Technik immer noch menschenfreundlich gestaltet sein – die Prüfanweisung hilft, dies zu überprüfen und eventuelle Lücken aufzudecken.

Prüfung der Ausführungsplanung (Pläne, Schemata, Berechnungen, Listen)

In diesem letzten fachlichen Kapitel wird die Qualität und Vollständigkeit der Ausführungsunterlagen selbst überprüft. Die vorherigen Kapitel behandelten inhaltliche Anforderungen; nun geht es darum, ob die entsprechenden Ergebnisse in den Planungsdokumenten korrekt und konsistent dargestellt sind.

Leistungsphase 5 nach HOAI verlangt ein vollständiges Paket aller Ausführungspläne, Schemata und technischer Unterlagen – die Prüfanweisung dient dazu, diese zu sichten und auf Übereinstimmung mit den Anforderungen zu kontrollieren:

  • Vollständigkeit der Planunterlagen: Zunächst ist festzustellen, ob sämtliche erforderlichen Pläne vorliegen:

Grundrisspläne Sanitär für alle Geschosse (inkl. Dach- und Untergeschoss, ggf. bei Hallen in Teilflächen), in denen Rohrführungen, Stränge, Armaturen, Sanitärobjekte etc. eingezeichnet sind:

  • Strangschemata bzw. Fließschema der Trinkwasserinstallation (kaltes, warmes Wasser, Zirkulation) sowie Entwässerungsschema (idealerweise als isometrische Darstellung oder Strangschema, das den Verlauf von Fallleitungen und Grundleitungen zeigt). Diese Schemata sind essentiell, um die Zusammenhänge zu verstehen, und sollten alle Komponenten mit Symbolen darstellen – die Prüfanweisung vergleicht Schema und Grundriss auf Konsistenz.

  • Berechnungsdokumente: hierzu zählen Trinkwasserdimensionierungsberechnung, Warmwasserauslegung (Speicher, Zirkulation), Abwasserberechnung (Dimensionierung der Regen- und Schmutzwasserleitungen, Hebeanlagenauslegung), gegebenenfalls Druckverlustberechnungen und Pumpenauswahl. Diese müssen in der Regel in LPH 5 vorliegen oder spätestens zur Werkplanung (LPH 5/6) erstellt werden. Die Prüfanweisung verlangt, diese Berechnungen einzusehen und zu verifizieren, ob sie den tatsächlichen Planungsständen entsprechen (z. B. stimmen berechnete Rohrdimensionen mit den im Plan eingezeichneten überein?).

  • Stück- und Materiallisten: Oft werden tabellarisch alle Rohrleitungen (mit Länge, Dimension, Material), Armaturen, Geräte und Sanitärobjekte aufgelistet. Diese Listen (z. B. im Leistungsverzeichnis oder separat) sollten geprüft werden auf Plausibilität. Beispielsweise: Stimmen die Mengen ungefähr mit der Planzeichnung überein? Sind alle wesentlichen Komponenten erfasst? (Fehlt z. B. eine Hebeanlage in der Liste, obwohl im Plan vorhanden, deutet das auf Unstimmigkeiten hin.)

  • Technische Datenblätter bzw. Produktangaben: In Ausführungsplänen sind oft konkrete Fabrikate oder Produktreihen angegeben (z. B. „WC-Objekt Typ XY, Hersteller Z“). Die Prüfanweisung sieht vor, diese Angaben stichprobenartig zu überprüfen. Insbesondere für sicherheitsrelevante Teile wie Druckminderer, Sicherheitsventile, Hebeanlagen, Abscheider sollten Datenblätter verfügbar sein, um zu prüfen, ob die gewählten Produkte den Anforderungen entsprechen (z. B. Hebeanlage Förderhöhe, Abscheider Nenngröße wie berechnet, etc.). Falls in der Phase 5 noch keine endgültigen Produkte festgelegt sind (bei öffentlichen Auftraggebern manchmal als „Gleichwertig wie…“ ausgeschrieben), sollte zumindest die Leistungsanforderung klar formuliert sein – die Prüfanweisung checkt dies.

  • Übereinstimmung der Unterlagen: Ein häufiges Problem sind Diskrepanzen zwischen verschiedenen Planunterlagen. Die Prüfanweisung legt daher Wert auf einen Abgleich: Stimmen Grundriss und Schema überein (gleiche Anzahl Stränge, gleiche Bezeichnung der Steigleitungen, identische Armaturen)? Sind die in den Berechnungen genannten Druckverluste/Volumenströme nachvollziehbar im Schema wiederzufinden (z. B. Kennzeichnung der kritischsten Strecke)? Solche Cross-Checks sind sinnvoll, um Planungsfehler zu entdecken. Beispielsweise könnte im Grundriss ein zusätzlicher Außenzapfhahn eingezeichnet sein, aber in der Berechnung der Spitzenlast unberücksichtigt geblieben sein – sowas würde auffallen, wenn man die Listen vergleicht.

  • Kenndaten und Einstellungen: In den Plänen oder Begleitdokumenten sollten Einstellwerte angegeben sein, etwa: Druckminderer einstellen auf 4 bar Hinterdruck; Zirkulationsventile auf Rücklauftemperatur 55 °C justieren; Mischerkartusche auf 38 °C Begrenzung einrasten. Die Prüfanweisung kontrolliert, ob solche Angaben vorhanden sind, wo es nötig ist. Fehlen sie, sollte zumindest ein Hinweis im Protokoll erfolgen, dass diese bei Inbetriebnahme festgelegt werden müssen.

  • Prüf- und Abnahmepläne: Teil der Ausführungsunterlagen kann auch ein Prüfplan sein (wann was getestet wird, z. B. Dichtheitsprüfung, Funktionsprüfung). Gerade bei Anlagen wie Hebeanlagen, Abscheidern und ggf. automatischen Spülsystemen sollte im Protokoll festgehalten sein, wie sie in Betrieb genommen und geprüft werden. Die Prüfanweisung empfiehlt, dass solche Pläne vorhanden sind oder der Planer sie zumindest in der Inbetriebnahmeanweisung vorsieht.

  • Dokumentation für Betreiber: Wie schon im Wartungskapitel erwähnt, muss eine umfassende Dokumentation dem Betreiber übergeben werden. Die Prüfanweisung kann an dieser Stelle vermerken, ob die Planung Hinweise darauf gibt (z. B. „Der AN erstellt ein Betriebshandbuch…“) und ob ein vollständiges Schema und Bedienungsanleitungen dafür vorhanden sind.

Zusammengefasst geht es in diesem Abschnitt darum, die Planungsdokumentation selbst einem Qualitätstest zu unterziehen: Ist alles da, was da sein soll? Ist es technisch korrekt und vollständig? Entsprechen die Pläne den Anforderungen aus den vorigen Kapiteln? Die Prüftabelle am Ende greift diese Fragen auf, um dem Prüfer eine klare Anleitung zu geben, welche Dokumente und Inhalte abzuhaken sind.

Insbesondere für das Facility Management ist dieser Check wichtig: Nur wenn die Planunterlagen vollständig und schlüssig sind, kann das Facility Management später die Anlage effizient betreuen. Daher bildet dieser Schritt den Übergang von der Planungs- zur Nutzungsphase – auftretende Mängel oder Unklarheiten sollten vor Ausführung bereinigt werden, was Zweck der Prüfanweisung ist.

Prüftabelle Sanitärtechnik Ausführungsplanung

Nachfolgend ist eine strukturierte Checkliste zusammengestellt, welche die oben erläuterten Prüfpunkte in kompakter Form zusammenfasst. Diese Prüftabelle kann vom Facility Management oder einem technischen Prüfer verwendet werden, um die Ausführungsplanung systematisch zu kontrollieren. Jeder Prüfaspekt kann mit Ja/Nein bzw. erfüllt/nicht erfüllt abgehakt werden; eventuelle Bemerkungen oder Abweichungen sind zu dokumentieren. Die Checkliste ist thematisch gegliedert und deckt alle relevanten Bereiche der Sanitärtechnik für den Industrieneubau (Verwaltung + Produktion) ab:

Prüftabelle

Bereich

Prüfpunkte

Erfüllt?

Trinkwasserversorgung

Hausanschluss und Wasserzähleranlage gemäß Vorgaben geplant (inkl. Absperrarmaturen, Filter).

❍ Ja/Nein

 

Versorgungssystem sichert ausreichenden Druck bei allen Entnahmestellen (Nachweis Berechnung vorhanden).

❍ Ja/Nein

 

Kaltwasserleitungssystem nach DIN EN 806/DIN 1988 dimensioniert (Simultanfaktor/Fließwege beachtet).

❍ Ja/Nein

 

Materialien der Trinkwasserleitungen DVGW-zugelassen und korrosionsbeständig (z.B. Cu, Edelstahl, MLCP).

❍ Ja/Nein

 

Keine stagnierenden Leitungsabschnitte geplant (Totleitungen vermieden, Ringleitungen wo sinnvoll).

❍ Ja/Nein

 

Druckminderer vorgesehen, falls Versorgungsdruck > 5 bar (Einstellung und Position im Plan ersichtlich).

❍ Ja/Nein

 

Rückflussverhinderer/Sicherungseinrichtungen nach DIN EN 1717 an allen nötigen Stellen eingeplant.

❍ Ja/Nein

 

Farbliche Kennzeichnung der TW-Leitungen nach DIN 2403 vorgesehen (Hinweis in Plänen/Leistungsverz.).

❍ Ja/Nein

Warmwasser + Zirkulation

Warmwasserbereiter ausreichend dimensioniert (Spitzendurchfluss, Speicherinhalt berechnet, ≥ 60 °C am Austritt).

❍ Ja/Nein

 

Warmwasser-Zirkulationsnetz geplant bei Leitungsvolumen > 3 Liter bzw. weiten Strecken (inkl. Pumpe).

❍ Ja/Nein

 

Rücklauftemperatur in Zirkulation ≥ 55 °C (Regelventile, Hydraulischer Abgleich vorgesehen).

❍ Ja/Nein

 

Warmwasserleitungen + Speicher nach GEG gedämmt (Dämmstärken gemäß Rohrdurchmesser, keine ungedämmten Abschnitte).

❍ Ja/Nein

 

Kaltwasserleitungen vor Erwärmung geschützt (getrennte Verlegung oder Dämmung, max. 25 °C am Zapfpunkt).

❍ Ja/Nein

 

Sicherheitsventile an WW-Speichern dimensioniert und mit Abblaseleitung dargestellt.

❍ Ja/Nein

Entwässerung (Schmutzw.)

Alle Sanitärobjekte und Ablaufstellen an Schmutzwasserleitung angeschlossen (kein Anschluss fehlt).

❍ Ja/Nein

 

Dimensionierung der Abwasserleitungen nach DIN 1986-100/EN 12056 plausibel (Anzahl LU/DU, Querschnitte).

❍ Ja/Nein

 

Ausreichendes Gefälle aller Grundleitungen vorhanden (i.d.R. ≥ 1%, in Plänen angegeben).

❍ Ja/Nein

 

Lüftung der Fallleitungen sichergestellt (Über Dach oder Belüftungsventile gemäß Norm).

❍ Ja/Nein

 

Revisionsöffnungen an Fallstrangfuß und Richtungsänderungen eingeplant (RO in Plänen ersichtlich).

❍ Ja/Nein

 

Ablaufstellen unter Rückstauebene identifiziert und gesichert (Hebeanlage oder zulässiger Rückstauverschluss).

❍ Ja/Nein

 

Hebeanlage dimensioniert (Doppelanlage bei Fäkalien, Förderleistung, Rückstauschleife > RSE) und zugänglich geplant.

❍ Ja/Nein

 

Rückstauverschlüsse nur für fäkalienfreies Abwasser in untergeordneten Räumen eingesetzt (DIN EN 13564 beachtet).

❍ Ja/Nein

 

Kein Obergeschoss an Rückstauverschluss/Hebeanlage angeschlossen (Trennung über RSE eingehalten).

❍ Ja/Nein

Entwässerung (Regenw.)

Dachentwässerung berechnet nach EN 12056-3 (Regenspende, Fläche) – benötigte Anzahl/Größe Dachabläufe stimmt mit Plan überein.

❍ Ja/Nein

 

Notentwässerung für Flachdächer vorgesehen (Notabläufe/Überläufe dimensioniert und eingezeichnet).

❍ Ja/Nein

 

Regen-Fallrohre und Grundleitungen ausreichend bemessen (max. Füllgrad, Sammelleitungen nicht überlastet).

❍ Ja/Nein

 

Regenwasserführung bis Anschluss oder Versickerung geklärt (Lageplan mit Schächten, ggf. Rigole vorhanden).

❍ Ja/Nein

 

Leichtflüssigkeitsabscheider für Regen von Verkehrsflächen eingeplant, falls gefordert (z.B. bei großer Tiefgarage).

❍ N/A/Ja/Nein

Abscheidetechnik

Fettabscheider vorgesehen für fetthaltiges Abwasser (Kantine o. Ä.), Nenngröße nach DIN 4040-100 berechnet.

❍ N/A/Ja/Nein

 

Leichtflüssigkeitsabscheider vorgesehen für ölhaltiges Abwasser (Werkstatt, Fuhrpark), Nenngröße nach DIN 1999-100 berechnet.

❍ N/A/Ja/Nein

 

Abscheider inkl. Schlammfang, Probenahmeschacht und Entlüftung geplant (Aufstellort und Einbauhöhe im Plan).

❍ Ja/Nein

 

Wartungszugänglichkeit der Abscheider gewährleistet (befahrbar für Entsorger, Deckelzugang, kein Einbau unter Bodenplatte ohne Zugang).

❍ Ja/Nein

Sanitärobjekte

Alle benötigten Sanitärobjekte laut Raumprogramm eingeplant (WCs, Urinale, Waschbecken, Duschen, Ausgüsse etc. vollständig vorhanden).

❍ Ja/Nein

 

Objektauswahl passend (robuste Industrie-Ausführung in Hallen, Standard in Büros, Keramik vs. Edelstahl abgewogen).

❍ Ja/Nein

 

Wassersparende Technik berücksichtigt: z.B. 2-Mengen-Spülungen WCs, sparsame Urinalspüler, Sensorarmaturen an WB.

❍ Ja/Nein

 

Alle Objekte mit erforderlichen Anschlüssen ausgestattet (WW+KW, Ablauf, Entlüftung, Spülkasten/Stoppventile etc. geplant).

❍ Ja/Nein

 

Revisionsmöglichkeiten für Einbauten vorhanden (z.B. Zugang zu Spülkästen, Eckventile unter Waschtisch erreichbar).

❍ Ja/Nein

 

Besondere Einrichtungen (Not-/Augenduschen, Wandhydranten, Kühlwasserzapfstellen) eingeplant, falls gefordert.

❍ Ja/Nein

Hygiene

Werkstoffe entsprechen den Hygiene-Anforderungen (z.B. kein toter Verzweig, zugelassene Dichtungen nach KTW/DVGW W270).

❍ Ja/Nein

 

Temperaturvorgaben erfüllt: TW kalt < 25 °C, TW warm ≥ 60 °C (Planung von Zirkulation/Dämmung konsequent).

❍ Ja/Nein

 

Spülkonzept vorhanden für selten genutzte Entnahmestellen (autom. Spüler oder organisatorischer Plan).

❍ Ja/Nein

 

Probenahmeventile an Trinkwassererwärmern und -leitungen vorgesehen (für spätere Legionellenprüfung).

❍ Ja/Nein

 

Hinweise zur Erstbefüllung/Desinfektion und Inbetriebnahmespülung gegeben (nach DIN 1988-2/EN 806-4).

❍ Ja/Nein

 

Planer/Betreiber-Hygieneschulung nach VDI 6023 berücksichtigt (Nachweis/Vermerk ggf. vorhanden).

❍ Ja/Nein

Sicherheit

Verbrühschutz sichergestellt: Thermostatarmaturen oder Temperaturbegrenzer an Duschen/Bad etc. (Auslauftemperatur max. 45 °C).

❍ Ja/Nein

 

Notwendige Absperr- und Sicherheitsventile vorhanden (z.B. KFR-Ventile, Geräteabsperrer mit RV, Notabsperrung).

❍ Ja/Nein

 

Druckhaltung/Reduzierung eingeplant: Haupt-Druckminderer und evtl. Zonen-Druckregler (Auslegedruck ca. 4–5 bar).

❍ Ja/Nein

 

Maßnahmen gegen Druckstöße vorgesehen bei schnell schließenden Verbrauchern (Druckstoßdämpfer oder ausreichende Leitungsbefestigung).

❍ Ja/Nein

 

Leckage-Schutz: ggf. Leckage-Meldeeinrichtungen oder Überlaufwannen in sensiblen Bereichen (optional, falls vorgesehen).

❍ N/A/Ja/Nein

Wartungsfreundlichkeit

Revisionsöffnungen/klappen an allen wesentlichen Stellen geplant (Fallstränge, Vorwandmodule, Schächte etc.).

❍ Ja/Nein

 

Absperrarmaturen für alle Steigzonen und Geräte vorhanden und zugänglich (inkl. z.B. Spülkastenabsperrungen).

❍ Ja/Nein

 

Entleerungsventile an Tiefpunkten der TW-Installation vorgesehen (Winterentleerung/Wartung möglich).

❍ Ja/Nein

 

Zugänglichkeit der Hauptkomponenten gewährleistet (Speicher, Pumpen, Abscheider: Platz zum Bedienen/Reparieren).

❍ Ja/Nein

 

Wartungshinweise in Unterlagen: Intervalle oder Anforderungen (z.B. Filter rückspülen 6 Mon., Abscheider 1 Jahr) angegeben.

❍ Ja/Nein

 

Dokumentation: Übergabe Betriebs-/Wartungsanleitung nach DIN EN 12170 geplant (Vermerk im Plan oder Vertrag).

❍ Ja/Nein

Nutzeranforderungen

Ausreichender Komfort: Wassermengen, Drücke und Temperaturen an allen Nutzerstellen im Soll-Bereich (Berechnungsergebnisse plausibel).

❍ Ja/Nein

 

Schallschutzmaßnahmen getroffen (gedämmte Schellen, Gussrohre in Büros, keine Leitungen in Ruhewänden ohne Isolierung).

❍ Ja/Nein

 

Barrierefreie Ausstattung umgesetzt gemäß DIN 18040 (breite Türen, Bewegungsflächen, unterfahrbare WB, erhöh. WCs, Haltegriffe).

❍ Ja/Nein

 

Mindestens ein barrierefreies WC vorhanden und komplett ausgestattet (Notruf, Spiegel, Armaturen etc.).

❍ Ja/Nein

 

Gegebenenfalls barrierefreie Dusche vorhanden (bodengleich, Sitz, Thermostat, Haltegriffe) falls Nutzung dies erfordert.

❍ Ja/Nein

 

Benutzerhinweise: Armaturen intuitiv bedienbar, Kennzeichnung Kalt/Warm, evtl. Piktogramme für Besucher verständlich.

❍ Ja/Nein

Planunterlagen-Check

Alle Sanitär-Grundrisse vorhanden und aktuell (inkl. Kellergeschoss, Dach, detaillierter Apparateanordnungen).

❍ Ja/Nein

 

Strangschema Trinkwasser vollständig (zeigt alle Steigstränge, Zirkulation, Armaturen, Anschluss an Geräte).

❍ Ja/Nein

 

Strangschema Entwässerung vollständig (alle Fallleitungen, Grundleitungen, Lüftungen und Übergabepunkte dargestellt).

❍ Ja/Nein

 

Berechnungsnachweise für TW und AW liegen vor und stimmen mit geplanten Dimensionen überein.

❍ Ja/Nein

 

Material- und Armaturenlisten vollständig (alle wesentlichen Bauteile aufgeführt, Stückzahlen plausibel).

❍ Ja/Nein

 

Technische Datenblätter/Typangaben für spezielle Geräte vorhanden (Hebeanlage, Abscheider, Pumpe, ggf. Armaturen).

❍ Ja/Nein

 

Konsistenz: Pläne, Schemata, Berechnungen stimmen überein (keine Widersprüche in Dimensionen, Lage, Anzahl).

❍ Ja/Nein

 

Zeichnungsqualität: Pläne sind maßstäblich, mit Legende, Symbolen und Beschriftungen, so dass sie eindeutig interpretierbar sind.

❍ Ja/Nein

 

Prüf- und Inbetriebnahmeplan vorhanden oder vorgesehen (Dichtheitsprüfung, Spülung, Funktionsprüfung Hebeanlage etc.).

❍ Ja/Nein

 

Gesamte Ausführungsplanung von Sanitärtechnik freigegeben und normgerecht – bereit für Ausführung (Abschluss LPH 5 dokumentiert).

❍ Ja/Nein