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Sanitärtechnik: Gefährdungsbeurteilung

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Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Sanitärtechnik

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Sanitärtechnik

Sanitärtechnik umfasst die Planung, Installation, Wartung und Instandhaltung von Wasser- und Abwassersystemen, Sanitäreinrichtungen (Waschbecken, Toiletten, Duschen), Armaturen, Warmwasserbereitern, Rohrleitungen und ggf. Wasseraufbereitungsanlagen in Gebäuden. Eine Gefährdungsbeurteilung für Sanitärtechnik ist notwendig, denn es sind zahlreiche Gefahrenpotentiale zu beachten: Infektionsrisiken (Legionellen, Schimmel), Chemikalien beim Reinigen und Entkalken, Verbrühungsgefahr bei heißen Leitungen, mechanische und elektrische Risiken beim Einbau, Betrieb und Wartung. Eine Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG, BetrSichV und branchenspezifischen Regeln (z. B. ASR A4.1, Trinkwasserverordnung) ermittelt, welche Schutzmaßnahmen sinnvoll sind. Dazu zählen regelmäßige Wartungen, Hygieneprüfungen, Sicherheits- und Warnvorrichtungen (Thermostate, Mischventile) sowie Unterweisungen für Beschäftigte und Fremdfirmen. So wird die Sicherheit, Hygiene und Nutzerzufriedenheit in Sanitärbereichen und -anlagen gewährleistet, Unfälle sowie Erkrankungen werden vermieden und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Rechtliche Anforderungen an Entwässerung

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • § 5 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, sämtliche Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und Schutzmaßnahmen abzuleiten. Dies gilt auch für Sanitärbereiche (Toiletten, Duschen, Waschräume) und für Arbeiten an sanitärtechnischen Anlagen.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Betrifft den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln (z. B. Werkzeuge, Hochdruckreiniger bei Rohrspülungen) und überwachungsbedürftigen Anlagen (eventuell Warmwasserboiler oder Druckbehälter).

  • Vor allem bei Wartung und Instandhaltung sanitärtechnischer Systeme kann die BetrSichV greifen.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Regelt die Gestaltung von Arbeitsstätten, inklusive Sanitär- und Pausenräume. Im Anhang sind Mindestanforderungen an Toiletten, Waschgelegenheiten, Duschen und Trinkwasserzugang formuliert.

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (z. B. ASR A4.1 „Sanitärräume“) konkretisieren diese Vorgaben (Größe, Ausstattung, Hygiene).

Trinkwasserverordnung (TrinkwV) / 42. BImSchV (bei Verdunstungskühlanlagen)

  • Regeln, welche Hygieneanforderungen an Trinkwasserleitungen, Boiler, Speicher oder Armaturen zu erfüllen sind.

  • Legionellen-Prüfpflichten bei Warmwassersystemen mit bestimmten Speichergrößen.

DGUV Vorschriften und Regeln

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Grundsätzlich sind alle Gefahren zu ermitteln, auch in Sanitärbereichen oder bei Montagearbeiten.

  • Ggf. spezielle DGUV-Informationen, wenn Sanitärtechnik z. B. in explosionsgefährdeten Bereichen installiert wird (Gasleitungen).

Wasserhygiene und Infektionsrisiken

  • Verkeimung (z. B. Legionellen) in Warmwasserleitungen kann bei Duschen oder Aerosolbildung zu Infektionen führen.

  • Fehlende oder unzureichende Wartung von Wasserfilter-, Enthärtungs- oder Entkalkungsanlagen kann die Trinkwasserqualität beeinträchtigen.

Heißwasser / Verbrühungsgefahr

  • Bei Boilersystemen mit Temperaturen über 60 °C kann es zu Verbrühungen kommen, wenn Sicherheitsmischarmaturen fehlen oder defekt sind.

Abwasser und Chemikalien

  • Wartung der Abwasserleitungen oder Pumpensysteme (Hebeanlagen) kann Kontakt mit Fäkalien oder chemischen Reinigern bedeuten, Infektions- und Reizungsrisiko.

  • Arbeiten in beengten Räumen (Kanäle, Schächte) bergen Erstickungs- und Absturzgefahr.

Heben und Tragen schwerer Bauteile

  • Sanitärinstallateure bewegen z. B. Keramiken (Waschbecken, Toiletten) oder Rohrleitungssegmente, teils in ungünstigen Haltungen.

  • Muskel-Skelett-Belastungen, Rückenprobleme.

Gas- und Drucksysteme

  • Bei Warmwasserbereitern, Heizungsleitungen oder Gasdurchlauferhitzern können Gaslecks entstehen.

  • Unsachgemäße Montage/ Reparatur an Druckbehältern (z. B. Ausdehnungsgefäß) birgt Explosionsrisiken.

Elektrische Gefährdungen

  • Im Sanitärbereich können Feuchtigkeit und elektr. Installationen zusammentreffen (z. B. Pumpe in Dusch-WC, Boiler, Armaturen mit Sensorik).

  • Fehldimensionierung oder defekte Leitungen führen zu Stromschlaggefahr.

Biologische Belastung (z. B. Legionellen, Schimmel)

  • In Warmwasserspeichern > 25 °C und < 55 °C kann Legionellenwachstum auftreten. Schimmelbildung bei feuchten Wänden.

  • Aerosolbildung in Duschen und Waschanlagen.

Mechanische Risiken

  • Montieren von Keramiken oder großen Rohrleitungselementen in ungünstigen Haltungen.

  • Stolpern über Werkzeuge, Schläuche, Kanten.

Chemische Reinigungs- und Desinfektionsmittel

  • Entkalker (Säuren), Rohrreiniger (Laugen), Chlorreiniger usw. können Haut und Atemwege reizen.

  • Fehlende oder falsche Kennzeichnung von Behältern, unzureichende PSA führen zu Verätzungen.

Verbrühungsgefahr

  • Heißwasser > 60 °C an Handwaschbecken oder Duschen, wenn Mischventile versagen.

  • Ungeschützte Leitungen ohne Isolierung in Wartungsbereichen.

Gasleck / Kohlenmonoxid

  • Defekte Brennwerttherme oder Gastherme kann CO in Sanitärraum freisetzen.

  • Explosionsgefahr bei Gasaustritt in geschlossenen Räumen.

ASR A4.1 „Sanitärräume

  • Anforderungen an Anzahl, Ausstattung und Gestaltung von Toiletten, Wasch- und Duschbereichen in Betrieben.

  • Behandelt auch Hygiene und Barrierefreiheit.

DIN EN 806 / DIN 1988 (Trinkwasserinstallationen)

  • Planungs-, Ausführungs- und Betriebsanforderungen für Trinkwasseranlagen, inkl. Schutz vor Verkeimung und Legionellen.

VDI/DVGW 6023 „Hygiene in Trinkwasserinstallationen

  • Enthält Vorgaben für Planung, Betrieb und Wartung zur Vermeidung mikrobiologischer Risiken in Sanitärsystemen.

DGUV Vorschriften

  • z. B. DGUV Vorschrift 1 (Prävention), DGUV Regel 100-500 (Betreiben von Arbeitsmitteln), DGUV Information 203-070 (Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen).

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

  • Legionellenprüfungspflicht bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in gewerblichen Gebäuden.

Erfassen der Anlagen und Tätigkeiten

  • Warmwasserspeicher, Durchlauferhitzer, Boiler, Rohrleitungen, Armaturen.

  • Wer führt Wartung/Reinigung durch (eigene Beschäftigte oder externe Dienstleister)? Welche chemischen Reiniger werden verwendet?

  • Welche Bereiche (Dusch-/Badbereiche, Laborspülen, Großküchen)?

Identifizierung und Bewertung von Gefährdungen

  • Biologische (Legionellen, Schimmel), chemische (Reiniger, Desinfektionsmittel), thermische (Heißwasser), mechanische (Hebetätigkeiten, Montage), elektrische (Boiler, Pumpen), Gas (Thermen).

  • Umfeld: Enge Räume, Ex-Bereiche (Gas?), Höhensituationen (Dach-Warmwasserkollektoren).

Maßnahmenableitung

  • Technisch: Temperaturniveau (min. 60 °C in Warmwasserspeichern zur Legionellenprävention), Mischventile, Isolierungen, automatisierte Spülungen, Kennzeichnung von Chemikalien, fi-Schutz für Elektrogeräte in Feuchträumen, Gaswarntechnik.

  • Organisatorisch: Wartungspläne (regelmäßige Inspektion, z. B. Legionellenprüfung), Freigabeprozesse bei Umbauten, Permit-to-work in engen Bereichen, PSA bei Chemikalienhandhabung, Markierung von Stolperstellen.

  • Personell: Unterweisungen zum sicheren Umgang mit heißen Medien, Reinigungschemikalien, PSA (z. B. Handschuhe), Schulungen für Gasthermenwartung.

Dokumentation

  • Nach § 6 ArbSchG: Schriftlich/elektronisch dokumentieren, wer, wann, welche Gefährdungen ermittelt und Maßnahmen definiert.

  • Trinkwasserhygiene: Protokolle von Legionellenprüfungen, Wartungsberichte, Nachweise über Thermische Desinfektionen.

Überprüfung und Aktualisierung

  • Regelmäßig (z. B. jährlich) oder bei Änderungen (Umbau der Sanitärleitung, neue Chemikalien, geänderte Nutzerzahlen).

  • Ggf. Monitoring von Fehlermeldungen (z. B. Verbrühungsvorfälle, Auffälligkeiten bei Wasseranalysen).

Legionellenprävention

  • Warmwasserspeicher > 3 Liter Inhalt, die nicht regelmäßig gespült werden, sind risikobehaftet.

  • Stagnation vermeiden (z. B. automatische Spülpläne), Speichertemperatur mind. 60 °C.

  • Regelmäßige Probenahme durch Fachlabore (TrinkwV).

Verbrühungsschutz

  • Mischarmaturen mit thermischen Begrenzern (z. B. max. 45–50 °C an Entnahmestellen).

  • Besonders in Duschen (Kantinen, Sportbereiche) wichtig.

Bauliche und organisatorische Maßnahmen

  • Ausreichende Belüftung in Sanitäranlagen, Vermeidung von Schimmel durch automatische Lüfter.

  • Barrierefreiheit: Haltegriffe, angepasste Waschbecken, Duschen.

Fremdfirmen

  • Bei Wartung/Ersatz von Armaturen oder Leitungen: Abstimmung mit Haus- bzw. Energiemanagement.

  • Permit-to-work-Verfahren bei größeren Umbauten (Abschaltung Wasser, Gas, Strom).

Benutzerinformation

  • Aushang von Bedienhinweisen (z. B. Warmwasser erst kurz ablaufen lassen), Warnschilder bei heißem Wasser, Verbot bestimmter Chemikalien in Abflüssen.

  • Keine eigenmächtigen Umbaumaßnahmen durch Beschäftigte.