Zum Inhalt springen

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Schmutzwasser

Facility Management: Sanitärtechnik » Sanitär » Schmutzwasser

Begriff Schmutzwasser

Schmutzwasser (häusliches oder industrielles Abwasser) entsteht durch die Nutzung von Wasser in Sanitärbereichen, Küchen, Gewerbe- und Industrieprozessen sowie technischen Anlagen. Es ist sowohl fäkalienhaltiges als auch fäkalienfreies, jedoch organisch oder technisch belastetes Abwasser.

Leistungsumfang - Der hier beschriebene Leistungsumfang erstreckt sich für alle anfallenden Abwasserarten:

  • Ab 1,0 m vor den Außenumfassungsgrenzen des jeweiligen Gebäudeteils

  • Über die erdverlegten Leitungsanlagen hinweg

  • Bis hin zu den Grundleitungsanschlusspunkten

  • Einschließlich der Zapfstellenableitungen (inkl. Be- und Entlüftung der Fallleitungen über Dach)

Sämtliche im Gebäude bzw. Bauteil anfallenden Abwasserarten sind zu erfassen und in die Planung einzubeziehen.

Schnittstellen

  • Küchentechnik/Teeküchen/Automatenstationen: Keine gesonderten Anlagen im Bauteil vorgesehen; Teeküchen gehören zum Umfang der „Sanitären Einrichtungen“.

  • Prozesstechnik/Lager-/Maschinentechnik: Direktanschlüsse sind bis Oberkante Fertigfußboden (OKFFB) inkl. Enddeckel auszuführen.

  • Indirekt genutzte Anschlüsse (z. B. für Hydrantenentleerung oder Prozessableitungen) sind ebenfalls mit passender Dimension, Abzweig und Enddeckel bereitzustellen.

  • Be- und Entlüftungen über Dach erfolgen nach technischer Notwendigkeit.

  • RLT-Anlagenentwässerung: Unter Beachtung von WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und AwSV (Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe) sowie erforderlicher Sperrwasserhöhen an die Schmutzwasserleitung anzuschließen.

  • Auffangwannen für Kleinkälte- und Splitanlagen: Ebenfalls WHG-/AwSV-konform auszuführen und an die Schmutzwasserleitung anzuschließen.

  • Hydranten-Entleerungsanschlüsse: Mit Sperrwasserhöhe und Geruchsschutz an die Schmutzwasserleitung anzubinden.

Normen, Richtlinien und Regelwerke

  • DIN EN 12056 (Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden)

  • DIN 1986 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke)

  • DWA-Regelwerke (z. B. DWA-A 110 ff.)

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

  • Bauordnungsrecht der jeweiligen Bundesländer

  • Kommunale Satzungen und Vorgaben des örtlichen Kanalnetzbetreibers

Diese Normen und Richtlinien regeln Auslegung, Bau und Betrieb der Abwasseranlagen und sind bei der Planung und Ausführung verbindlich zu beachten.

Gebäudeabwässer (SW-G)

  • Unbelastet, fäkalienhaltig (z. B. aus WC, Dusche, Waschbecken).

  • Können in der Regel ohne zusätzliche Vorbehandlung in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden.

Technikabwässer (SW-T)

  • Fäkalienfreie Abwässer aus technischen Anlagen (z. B. Kondensat aus RLT-/Kälte-/Druckluftanlagen).

  • Ggf. auftretende Verunreinigungen sind zurückzuhalten oder zu melden, sofern dies der Betreiber/Entsorger verlangt.

  • Nach Sammlung und Sichtprüfung können SW-T-Abwässer üblicherweise in SW-G übergeleitet werden, wenn keine erhöhten Anforderungen an Rückhaltung oder Behandlung bestehen.

Nicht im Bauteil anfallende Abwasserarten

  • Küchenabwässer mit Fett- oder Stärkeanteilen (SW-F, SW-S)

  • Laborabwässer (SW-L)

  • Besondere Prozessabwässer (SW-P)

  • Soweit solche Abwässer im konkreten Projekt nicht auftreten, sind sie nicht Gegenstand der Planung.

Trennung und Führung der Abwasserarten

  • Unterschiedliche Abwasserarten (z. B. SW-G und SW-T) werden innerhalb des Gebäudes zunächst getrennt geführt.

  • Eine Zusammenführung ist erst hinter möglichen Auffang-/Rückhaltesystemen oder Vorbehandlungsstufen zulässig.

  • Auf ausreichendes Gefälle von mindestens 1,0 % (1,0 v. H.) ist zu achten.

Dimensionierung

  • Auslegung nach Spitzenabflussmengen entsprechend DIN EN 12056 und DIN 1986.

  • Abstimmung der Dimensionen mit dem örtlichen Entsorger und den erforderlichen Anschlusswerten (z. B. l/s, DN).

  • Ggf. Druckstöße und Fließgeschwindigkeit beachten (vor allem bei längeren, großen Leitungen).

Rückstauschutz und Einbauten

  • Bei Anschlüssen unterhalb der Rückstauebene (Straßenoberkante oder höher) ist ein Rückstauschutz zwingend (z. B. Rückstauklappe oder Hebeanlage).

  • Für Wartung und Reinigung sind Revisionsöffnungen und Schächte in geeigneten Abständen vorzusehen.

Materialwahl und Abdichtung

  • Korrosionsbeständige Werkstoffe (z. B. PE-HD, Guss, PVC, Edelstahl) je nach Abwasserart.

  • Abdichtung von Wand- und Deckendurchführungen nach den einschlägigen Normen (z. B. DIN 18533 für erdberührte Bauteile).

  • Schächte in Gebäuden sind besonders gegen Fremdwassereintritt abzudichten und mit ausreichend belastbaren Abdeckungen auszustatten.

Schächte und Auffangwannen

  • Schächte innerhalb von Gebäuden müssen nach Dichtheitsvorgaben gefertigt und abgedeckt werden.

  • Auffangwannen für Kleinkälteanlagen oder Splitgeräte sind WHG-/AwSV-konform zu gestalten, inklusive möglicher Alarmierung bei Leckagen.

RLT- und Kälteanlagen

  • Kondensatleitungen sind mit ausreichend Gefälle, ggf. Hebepumpen und Geruchsverschlüssen einzubauen.

  • Bei wassergefährdenden Stoffen (z. B. Kältemittel, Ölrückstände) gelten WHG-/AwSV-Bestimmungen.

Hydranten-Entleerungsanschlüsse

  • Tiefpunkte sind mit Entleerung und Geruchsschutz (Sperrwasserhöhe) an die Schmutzwasserleitung anzubinden.

  • Bei trockenen Anlagen sind Hochpunkte zur Belüftung vorgesehen.

Brand- und Löschwasser

  • In Projekten mit Sprinkleranlagen oder anderen Löschsystemen kann Löschwasser kontaminiert werden (Stichwort Löschwasser-Rückhaltung).

  • Gegebenenfalls ist eine separate Behandlung oder Rückhaltung notwendig.

Wartung und Instandhaltung

  • Regelmäßige Dichtheits- und Funktionsprüfungen (z. B. Kamerabefahrung, Druckprüfung) nach DIN 1986-30 oder örtlichen Vorschriften sind durchzuführen.

  • Geruchsverschlüsse (Siphons) und Sperrwasserstände sind regelmäßig zu kontrollieren.

  • Wartungsintervalle und Verantwortlichkeiten sollten vertraglich oder in einer Betriebsanweisung geregelt sein.

Dokumentation

  • Alle Bestands- und Revisionspläne mit Leitungsführung, Schächten, Materialangaben und Dimensionen sind zu erstellen.

  • Übergabe von Prüf- und Wartungsprotokollen an den Betreiber.

  • Bei Sonderanlagen (z. B. Hebeanlagen) sind Betriebs- und Wartungsanleitungen beizufügen.