Schmutzwasser
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Leistungsumfang - Der hier beschriebene Leistungsumfang erstreckt sich für alle anfallenden Abwasserarten:
Ab 1,0 m vor den Außenumfassungsgrenzen des jeweiligen Gebäudeteils
Über die erdverlegten Leitungsanlagen hinweg
Bis hin zu den Grundleitungsanschlusspunkten
Einschließlich der Zapfstellenableitungen (inkl. Be- und Entlüftung der Fallleitungen über Dach)
Sämtliche im Gebäude bzw. Bauteil anfallenden Abwasserarten sind zu erfassen und in die Planung einzubeziehen.
Schnittstellen
Küchentechnik/Teeküchen/Automatenstationen: Keine gesonderten Anlagen im Bauteil vorgesehen; Teeküchen gehören zum Umfang der „Sanitären Einrichtungen“.
Prozesstechnik/Lager-/Maschinentechnik: Direktanschlüsse sind bis Oberkante Fertigfußboden (OKFFB) inkl. Enddeckel auszuführen.
Indirekt genutzte Anschlüsse (z. B. für Hydrantenentleerung oder Prozessableitungen) sind ebenfalls mit passender Dimension, Abzweig und Enddeckel bereitzustellen.
Be- und Entlüftungen über Dach erfolgen nach technischer Notwendigkeit.
RLT-Anlagenentwässerung: Unter Beachtung von WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und AwSV (Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe) sowie erforderlicher Sperrwasserhöhen an die Schmutzwasserleitung anzuschließen.
Auffangwannen für Kleinkälte- und Splitanlagen: Ebenfalls WHG-/AwSV-konform auszuführen und an die Schmutzwasserleitung anzuschließen.
Hydranten-Entleerungsanschlüsse: Mit Sperrwasserhöhe und Geruchsschutz an die Schmutzwasserleitung anzubinden.
Normen, Richtlinien und Regelwerke
DIN EN 12056 (Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden)
DIN 1986 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke)
DWA-Regelwerke (z. B. DWA-A 110 ff.)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Bauordnungsrecht der jeweiligen Bundesländer
Kommunale Satzungen und Vorgaben des örtlichen Kanalnetzbetreibers
Gebäudeabwässer (SW-G)
Unbelastet, fäkalienhaltig (z. B. aus WC, Dusche, Waschbecken).
Können in der Regel ohne zusätzliche Vorbehandlung in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden.
Technikabwässer (SW-T)
Fäkalienfreie Abwässer aus technischen Anlagen (z. B. Kondensat aus RLT-/Kälte-/Druckluftanlagen).
Ggf. auftretende Verunreinigungen sind zurückzuhalten oder zu melden, sofern dies der Betreiber/Entsorger verlangt.
Nach Sammlung und Sichtprüfung können SW-T-Abwässer üblicherweise in SW-G übergeleitet werden, wenn keine erhöhten Anforderungen an Rückhaltung oder Behandlung bestehen.
Trennung und Führung der Abwasserarten
Unterschiedliche Abwasserarten (z. B. SW-G und SW-T) werden innerhalb des Gebäudes zunächst getrennt geführt.
Eine Zusammenführung ist erst hinter möglichen Auffang-/Rückhaltesystemen oder Vorbehandlungsstufen zulässig.
Auf ausreichendes Gefälle von mindestens 1,0 % (1,0 v. H.) ist zu achten.
Dimensionierung
Auslegung nach Spitzenabflussmengen entsprechend DIN EN 12056 und DIN 1986.
Abstimmung der Dimensionen mit dem örtlichen Entsorger und den erforderlichen Anschlusswerten (z. B. l/s, DN).
Ggf. Druckstöße und Fließgeschwindigkeit beachten (vor allem bei längeren, großen Leitungen).
Rückstauschutz und Einbauten
Bei Anschlüssen unterhalb der Rückstauebene (Straßenoberkante oder höher) ist ein Rückstauschutz zwingend (z. B. Rückstauklappe oder Hebeanlage).
Für Wartung und Reinigung sind Revisionsöffnungen und Schächte in geeigneten Abständen vorzusehen.
Materialwahl und Abdichtung
Korrosionsbeständige Werkstoffe (z. B. PE-HD, Guss, PVC, Edelstahl) je nach Abwasserart.
Abdichtung von Wand- und Deckendurchführungen nach den einschlägigen Normen (z. B. DIN 18533 für erdberührte Bauteile).
Schächte in Gebäuden sind besonders gegen Fremdwassereintritt abzudichten und mit ausreichend belastbaren Abdeckungen auszustatten.
RLT- und Kälteanlagen
Kondensatleitungen sind mit ausreichend Gefälle, ggf. Hebepumpen und Geruchsverschlüssen einzubauen.
Bei wassergefährdenden Stoffen (z. B. Kältemittel, Ölrückstände) gelten WHG-/AwSV-Bestimmungen.
Wartung und Instandhaltung
Regelmäßige Dichtheits- und Funktionsprüfungen (z. B. Kamerabefahrung, Druckprüfung) nach DIN 1986-30 oder örtlichen Vorschriften sind durchzuführen.
Geruchsverschlüsse (Siphons) und Sperrwasserstände sind regelmäßig zu kontrollieren.
Wartungsintervalle und Verantwortlichkeiten sollten vertraglich oder in einer Betriebsanweisung geregelt sein.