Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Anforderungen an Sanitär- und Umkleideräume

Facility Management: Sanitärtechnik » Sanitär » Sanitär- und Umkleideräume

Sanitär‑ und Umkleideräume mit modernen Sanitäreinrichtungen und Ausstattung

Anforderungen an Sanitärräume

In Deutschland gelten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die dazugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) als zentrale Vorschriften für Sanitärräume. Die ArbStättV verpflichtet Arbeitgeber, ihren Beschäftigten geeignete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume bereitzustellen. Insbesondere schreibt Anhang 4.1 ArbStättV vor, dass bei Tätigkeiten mit starker Verschmutzung oder gesundheitlichen Gefahren „eine ausreichende Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung stehen“ muss. Müssen Beschäftigte spezielle Arbeits- oder Schutzkleidung tragen, sind vom Arbeitgeber umschlossene Umkleideräume bereitzustellen, sofern das Umkleiden nicht anderweitig zumutbar möglich ist (z.B. ArbStättV §6 und Anhang).

Die ASR A4.1 „Sanitärräume“ konkretisiert diese Anforderungen. Sie definiert Mindestzahlen an Toiletten, Handwaschplätzen und Duschen abhängig von Mitarbeiterzahl und Nutzungsart (gleichzeitige Nutzung hoch oder niedrig). Zudem enthält sie Vorgaben zur Ausstattung und Gestaltung: z.B. Mindestgrößen für Duschplätze und Spinde, Anforderungen an Lüftung, rutschhemmende Böden, leichte Reinigbarkeit usw. Weiterhin fordert ASR A4.1 getrennte Sanitärräume für Frauen und Männer (bei >9 Beschäftigten) und beschreibt, wie Schwarz-Weiß-Trennung (Trennung von sauberem und kontaminiertem Bereich) umzusetzen ist, wenn stark verschmutzte oder kontaminationsgefährdete Kleidung anfällt.

Für die barrierefreie Gestaltung gilt die ASR V3a.2 „Barrierefreie Arbeitsstätten“ in Verbindung mit DIN-Normen (insbesondere DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Gebäude bzw. Arbeitsstätten). Da Betriebe mit ≥20 Arbeitsplätzen verpflichtet sind, 5 % Schwerbehinderte zu beschäftigen (§154 SGB IX), müssen ab einer Betriebsgröße wie hier geeignete barrierefreie Sanitäreinrichtungen (z.B. Behinderten-WC) bereitgestellt werden. Die DIN 18040 liefert Planungsgrundlagen (z.B. Bewegungsflächen von 150 cm × 150 cm, Haltegriffe, bodengleiche Duschen) für solche Einrichtungen.

Weitere einschlägige Regelwerke sind z.B. Technische Regeln für Gefahrstoffe/Biologische Arbeitsstoffe (TRGS/TRBA) und Vorgaben der Berufsgenossenschaften. Diese fordern in bestimmten Branchen explizit das Schwarz-Weiß-Prinzip – etwa TRBA 213 für Abfallsammlung verlangt Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System (getrennte Aufbewahrung von Straßen- und Schutzkleidung) sowie Waschräume mit Duschen. Solche Regeln der Unfallversicherungsträger geben den Stand der Technik wieder und unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung. Zusammenfassend bilden ArbStättV, ASR (insb. A4.1 und V3a.2), relevante DIN-Normen und DGUV/BG-Vorschriften das Normengerüst, an dem sich die Auslegung der Sanitärräume orientieren muss.

Anforderungen an moderne Sanitärräume

Auf Basis der Rahmenbedingungen lassen sich mehrere Nutzergruppen unterscheiden:

  • Beschäftigte mit dusch- und umkleidepflichtiger Tätigkeit: Eine Anzahl der Mitarbeiter pro Schicht führen schmutzende Arbeiten aus und tragen persönliche Schutzausrüstung (PSA). Für sie ist eine vollständige Körperreinigung (Duschen) nach der Schicht erforderlich. Diese Gruppe benötigt Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-Trennung, Duschen und ausreichend große Spinde für Arbeits- und Zivilkleidung. Die Mehrheit dieser Gruppe ist männlich, aber auch weibliche Beschäftigte müssen entsprechend versorgt werden (getrennte Duschen/Umkleiden).

  • Beschäftigte ohne Duschpflicht: Andere Mitarbeiter pro Schicht (z.B. Büropersonal, Aufsicht, etc.) haben reine oder leichte Tätigkeiten, bei denen keine nennenswerte Verschmutzung entsteht und kein Duschen vorgeschrieben ist. Sie tragen ggf. einfache Arbeitskleidung oder Privatkleidung und benötigen lediglich Umkleidemöglichkeiten zum Wechseln (falls spezielle Kleidung getragen wird) bzw. Schränke zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände. Diese Spinde können außerhalb der Schwarz-Weiß-Bereiche vorgesehen werden, da keine Kontaminationsgefahr besteht. Für diese Gruppe genügen normale Toiletten und Handwaschgelegenheiten in der Nähe ihres Arbeitsbereichs; Duschen sind für sie freiwillig und nicht dimensionierungsrelevant.

  • Männliche und weibliche Beschäftigte: Alle Sanitäreinrichtungen sind nach Geschlechtern zu trennen. Daher müssen Toiletten, Waschräume/Duschen und Umkleiden getrennt für Herren und Damen geplant werden (Ausnahme: Unisex-Einrichtungen sind nur bei sehr kleiner Belegschaft oder als Ergänzung zulässig). Die Auslegung (Anzahl WCs, Duschen etc.) pro Geschlecht richtet sich nach dem Anteil – auch bei überwiegender männlicher Belegschaft muss die weibliche Minderheit voll angemessen versorgt werden.

  • Personen mit Behinderung: Zur inklusiven Ausstattung gehört mindestens eine barrierefreie Toilette sowie eine barrierefreie Dusch- und Umkleidemöglichkeit, die für Rollstuhlnutzende und anderweitig eingeschränkte Personen geeignet ist. Diese kann z.B. als Unisex-Behinderten-WC und separat abschließbarer Duschraum ausgeführt werden, der im Bedarfsfall von Frauen oder Männern genutzt werden kann. Bei 2000 Beschäftigten ist davon auszugehen, dass auch Schwerbehinderte beschäftigt sind – die Planung muss also Barrierefreiheit mit vorsehen (z.B. stufenlose Zugänge, breite Türen, unterfahrbare Waschbecken, Notrufeinrichtungen).

Toilettenräume: Anzahl, Auslegung, Verteilung, Ausstattung

  • Anzahl und Dimensionierung: Die Mindestanzahl an Toiletten richtet sich nach der Belegschaftsgröße und der Art der Nutzung. Bei einem Schichtwechsel nutzen sehr viele Personen zeitgleich die Sanitärräume (hohe Gleichzeitigkeit). Gemäß ASR A4.1 Tabelle 2 ergibt sich für 1000 Beschäftigte pro Schicht (mit hoher Gleichzeitigkeit) ein erheblicher Toilettenbedarf. Da Frauen und Männer getrennt versorgt werden, ist die Berechnung nach Geschlecht aufzuschlüsseln.

  • Für 900 männliche Beschäftigte sind mindestens rund 63 Toilettenstellplätze (WC+Urinal) erforderlich, wovon mindestens ein Drittel als WC-Kabinen ausgeführt sein müssen. Das ergibt ca. 21 Toiletten plus 42 Urinalstände. Für 100 weibliche Beschäftigte sind etwa 9 Toiletten nötig (nur WCs, keine Urinale). Die erforderlichen Handwaschbecken bemessen sich ebenfalls nach Tabelle 2 ASR A4.1: bei 900 Männern etwa 23 Waschplätze, bei 100 Frauen ca. 3 – zusammen rund 26.

  • Diese Anzahl an Sanitäreinrichtungen ist auf mehrere Toilettenräume zu verteilen, da ein einzelner Toilettenraum laut ASR maximal 10 Toilettenzellen und 10 Urinale enthalten soll. Wichtig ist, die Toilettenräume günstig über das Werksgelände zu verteilen: Entfernung vom Arbeitsplatz nicht mehr als 100 m, möglichst auf gleicher Etage und ohne dass der Weg ins Freie führt. So können Mitarbeiter Toiletten auch während der Arbeit bzw. in Pausen schnell erreichen.

  • Ausstattung: Jeder Toilettenraum muss mindestens eine abschließbare WC-Kabine und ein Handwaschbecken mit fließendem Warm- und Kaltwasser haben. In Herrenanlagen werden zusätzlich Urinale angeboten (mindestens 2/3 der Herren-Toilettenplätze können Urinale sein). Jede WC-Kabine ist von innen verschließbar und mit Toilettenpapierhalter, Sitzbrille, Toilettenbürste und einem Kleiderhaken auszustatten. In Damen-Toiletten und allgemein in jeder Kabine sollte ein abdeckbarer Hygienebehälter für Abfälle vorhanden sein (ASR fordert in jeder von Frauen genutzten Toilette einen solchen Behälter; in Herrenbereichen zumindest einen pro Toilettenraum). Waschbecken sind mit Seifenspender und Händetrocknungsmöglichkeit (Einmalhandtücher oder Händetrockner) sowie einem Abfallkorb auszurüsten.

  • Große Toilettenanlagen mit mehreren Kabinen benötigen einen Vorraum als Sichtschutz und Waschbereich. Ab 2 Toilettenzellen pro Raum ist laut ASR A4.1 ein Vorraum vorgeschrieben, sofern der direkte Zugang aus Arbeits- oder Aufenthaltsräumen besteht. In diesem Vorraum können zusätzliche Waschbecken installiert werden.

  • Gestaltung und Hygiene: Toilettenräume dürfen von außen nicht einsehbar sein. Böden und Wände müssen leicht zu reinigen und beständig gegen Reinigungs-/Desinfektionsmittel sein. Ein üblicher Ausbau sind z.B. Fliesenbeläge mit minimaler Fugenbreite oder wasserfeste Wandpaneele. Ecken und Kanten sollten abgerundet (keine Schmutznischen) und Installationen möglichst wandhängend ausgeführt sein, um die Reinigung zu erleichtern. Eine ausreichende Lüftung ist wichtig, um Geruchsbelästigung zu vermeiden: Bei natürlicher Lüftung fordert die ASR z.B. 0,17 m² Lüftungsöffnungen pro Toilette (Zuluft+Abluft) oder eine Lüftungsanlage mit mindestens 11 m³/h pro m² Grundfläche Abluftleistung. Toilettenräume sind entsprechend der Nutzungshäufigkeit täglich zu reinigen (bei Schichtbetrieb ggf. sogar mehrmals täglich, z.B. nach jedem Schichtwechsel).

  • Besondere Anforderungen: Toiletten in Arbeitsstätten sollen grundsätzlich nicht von betriebsfremden Personen genutzt werden. Für Besucher oder Kunden sind getrennte WC-Räume vorzusehen, falls Publikumsverkehr besteht. Z.B. für Fahrer, Lieferanten etc., wofür separate Besucher-WCs sinnvoll sein können. Schließlich ist darauf zu achten, dass Toilettenräume gut beleuchtet, beheizt (kein Auskühlen) und jederzeit zugänglich sind. Im Schichtbetrieb muss z.B. auch nachts genügend Beleuchtung und geöffnete Toiletten gewährleistet sein.

Waschräume und Duschen: Auslegung (schmutzige Tätigkeit)

Für die Beschäftigten pro Schicht mit schmutzintensiver Tätigkeit sind voll ausgestattete Waschräume mit Duschen einzuplanen. Bei solchen sehr stark verschmutzenden Tätigkeiten (kategorisiert als Kategorie C in ASR A4.1) ist eine Dusche nach der Arbeit aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen erforderlich. Die Dimensionierung richtet sich wieder nach der höchsten Zahl gleichzeitiger Nutzer, die sich reinigen wollen. Entsprechend hoch fällt die Anzahl benötigter Duschplätze und Waschplätze aus.

  • Geschlechtertrennung und Aufteilung: Es sind getrennte Duschbereiche für Herren und Damen vorzusehen. Aufgrund der großen Anzahl ist es ratsam, die Duschanlagen in Teilbereiche bzw. Module zu gliedern statt eine einzige Riesendusche zu bauen. Diese könnten in den jeweiligen Umkleidebereichen integriert oder in zentraler Nähe liegen. Wichtig laut ASR: Waschräume und Umkleideräume müssen einen direkten Zugang zueinander haben, ohne dass man ins Freie oder in Arbeitsbereiche treten muss. Das heißt, die Duschen sind idealerweise zwischen Schwarz- und Weiß-Umkleide angeordnet (siehe Schwarz-Weiß-Prinzip). Die Wege vom Arbeitsplatz zum Waschraum sollen 300 m nicht überschreiten – bei einem Werksgelände dieser Größe sollte jeder Produktionsbereich eigene nahe Duschräume haben oder alle betroffenen Mitarbeiter sollen über kurze Innenwege zur zentralen Duschanlage gelangen (max. eine Etage Unterschied, max. ~10 m vom Umkleideraum entfernt).

  • Ausführung der Duschen: Jeder Duschplatz benötigt mindestens 1 m² Grundfläche (Mindestmaß 1 m × 1 m laut ASR). In der Praxis sind größere Abmessungen pro Dusche zwecks Bewegungsfreiheit sinnvoll (z.B. 1 × 1,2 m). Mehrere Duschen müssen entweder durch Trennwände, Kabinen oder Vorhänge so gestaltet sein, dass Sichtschutz gewährleistet ist. Arbeitgeber sind verpflichtet, Sichtschutz zwischen Duschen anzubringen, damit sich Beschäftigte ungestört waschen können (gerade bei gemischt genutzten Duschräumen ist Privatsphäre relevant, bei reinen Männerduschen werden oft nur Trennwände zwischen Brausen vorgesehen).

  • Die Duschen sollten über mischwarmes Wasser verfügen. Aus Sicherheitsgründen soll die Temperatur von zentral vorgemischtem Wasser 43 °C nicht überschreiten, um Verbrühungen zu vermeiden. Jede Dusche sollte mit einem rutschfesten Boden (z.B. R10/R11-Fliesen oder rutschhemmende Matten) ausgestattet sein. Empfehlenswert sind Haltegriffe an zumindest einigen Duscheinheiten (für unsichere Personen oder als Einstiegshilfe) sowie Seifenablagen. In Anlagen ohne direkten Zugang zum Umkleideraum sind im Trockenbereich Kleiderablagen vorzusehen, damit saubere Handtücher und Kleidung griffbereit, aber vor Spritzwasser geschützt deponiert werden können.

  • Waschplätze: Zusätzlich zu den Duschen werden Waschtische/Becken benötigt. Diese können als Reihenwaschanlagen (lange Becken mit mehreren Wasserhähnen) oder einzelne Becken mit Spiegeln ausgeführt sein. Sie dienen z.B. zum Zähneputzen, Waschen von Gesicht und Händen, Rasieren etc. Für 800 Personen sind ~100 Waschstellen vorgesehen – diese verteilt man am besten entlang der Wände des Waschraums oder in Inseln. Jede Wasserstelle muss fließendes Warm- und Kaltwasser in Trinkwasserqualität bieten. Seifenspender und Handtuchhalter (bzw. Papierhandtuchspender) sollen an jedem Waschplatz vorhanden sein. Gegebenenfalls sind auch Hautreinigungs- und Pflegemittelspender nach Hautschutzplan der BG bereitzustellen, falls besondere Reinigungsmittel (z.B. Löse- oder Desinfektionsmittel) erforderlich sind.

  • Hygiene und Klima: Die Waschräume müssen sehr gut belüftet werden, da bei 100 gleichzeitigen Duschen enorme Feuchtigkeit und Wärme entstehen. Vorgaben sind z.B. bei natürlicher Lüftung: mindestens 0,04 m² Fensteröffnungsfläche pro m² Grundfläche (Doppeltes des Werts von Büros, wegen Dampfbildung), oder bei technischer Lüftung ein Abluftvolumenstrom von ≥11 m³/h pro m². Um Schimmelbildung zu verhindern, sind Abluftanlagen mit ausreichender Kapazität und ggf. Nachlaufzeit (Feuchtesteuerung) ratsam. Die Lufttemperatur im Duschbereich sollte komfortabel (mind. 22–24 °C) sein, damit niemand im nassen Zustand auskühlt – oft werden separate Heizkörper oder Fußbodenheizung im Duschraum vorgesehen.

  • Die Materialien im Waschraum müssen nässebeständig und reinigungsfreundlich sein: Böden rutschfest und wasserdicht, z.B. Fliesen mit Epoxidharzfugen oder fugenarme Kunststoffbeläge; Wände gefliest oder mit wasserfestem Anstrich/Paneelen bis Deckenhöhe; Decken mit Feuchtraum-Ausführung (Schimmelresistent). Alle Armaturen sollten robust (Metall) und leicht bedienbar sein (Einhebelmischer oder Druckknopf). In den Duschen bietet sich Thermostatarmaturen mit Verbrühschutz an. Ablagen oder Sitzbänke im Duschbereich sollten aus Kunststoff oder Edelstahl sein (kein Holz wegen Aufquellen).

  • Reinigung: Bei dieser Nutzungsintensität müssen Duschräume ebenfalls täglich gereinigt werden, ggf. nach jeder Schicht. Abflüsse sind so einzuplanen, dass Wasser schnell abläuft (Boden mit Gefälle, ausreichend Bodenabläufe). Es sollten Abfallbehälter und Wäschekörbe bereitstehen – im Schwarzbereich können Körbe für benutzte Arbeitskleidung positioniert werden, die dann zur Reinigung abgeholt wird. Ein Reinigungsplan mit Zuständigkeiten hilft, den hohen Hygieneanforderungen gerecht zu werden.

Umkleideräume: Schwarz-Weiß-Trennung und Spindkonzepte (Duscher vs. Nicht-Duscher)

Die Umkleideräume sind so auszuführen, dass kontaminierte Arbeitskleidung strikt von sauberer Straßen-/Privatkleidung getrennt bleibt.

Dieses Schwarz-Weiß-Prinzip wird baulich durch zwei getrennte Umkleidezonen umgesetzt:

  • Schwarzbereich: Der „dreckige“ Umkleideabschnitt, in dem die Beschäftigten ihre verschmutzte Arbeits- und Schutzkleidung ablegen. Dieser Bereich ist nur mit Arbeitskleidung betretbar und enthält die Aufbewahrung für benutzte PSA. Nach Schichtende ziehen sich die Mitarbeiter hier aus und lassen die schmutzigen Kleidungsstücke zurück (zur Wäsche oder Lüftung im Schwarzbereich). Vor Schichtbeginn wird hier die Arbeitskleidung angelegt.

  • Weißbereich: Der „saubere“ Umkleideabschnitt, in dem die private Kleidung und saubere Wäsche aufbewahrt wird. Hier ziehen sich die Beschäftigten am Schichtanfang um (Straßenkleidung aus, Arbeitskleidung an – welche sie im Schwarzbereich bereitgelegt haben) und nach dem Duschen wieder an. Der Weißbereich soll möglichst sauber und frei von Kontamination bleiben.

Zwischen Schwarz- und Weißbereich liegt der Dusch- und Waschbereich als Schleuse. Der Ablauf im Tagesgeschäft: Mitarbeiter kommen in sauberer Privatkleidung in den Weißbereich, entkleiden sich dort, gehen durch den Duschraum in den Schwarzbereich, ziehen dort die Arbeitskleidung an und gehen zur Arbeit. Rückweg: im Schwarzbereich Arbeitskleidung ausziehen, ggf. in Sammelstellen belassen, durch Duschen reinigen, dann in Weißbereich treten und wieder Zivilkleidung anziehen. Dieses Einbahn-System verhindert, dass schmutzige Kleidungsstücke in den weißen Bereich gelangen. Wichtig ist, dass Schwarz- und Weiß-Umkleide räumlich getrennt sind – z.B. zwei Umkleideräume, die nur über die Duschanlage miteinander verbunden sind. Alternativ kann auch ein Schleusensystem mit zwei Türen umgesetzt werden. Laut ASR A4.1 ist bei starker Verschmutzung eine solche räumliche Trennung verpflichtend.

  • Spinde und Schrankkonzepte: Jeder Beschäftigte benötigt eine Möglichkeit, Kleidung sicher und getrennt aufzubewahren. Für Duscher (Schwarz-Weiß-Benutzer) sind zweigeteilte Spinde erforderlich – entweder zwei separate Spinde pro Person (einer im Schwarz-, einer im Weißbereich) oder ein spezieller Doppel-Spind mit Trennwand. Die ASR gibt Mindestmaße vor: 0,30 m Breite × 0,50 m Tiefe × 1,80 m Höhe pro Abteil. Ist getrennte Aufbewahrung notwendig, müssen zwei solcher Abteile pro Person vorhanden sein oder ein entsprechend doppelt breiter Schrank mit Mittelwand. Praktisch üblich sind zweistöckige Spindeinheiten: z.B. ein Schrank mit zwei nebeneinander liegenden Abteilen, gekennzeichnet für “sauber” und “schmutzig”. So hat jeder Mitarbeiter ein abschließbares Fach für die Privatkleidung (weiß) und eines für die Arbeitskleidung (schwarz). Diese Schränke sollten belüftet sein (Belüftungsöffnungen oder Gitter in Türen), um Feuchtigkeit austrocknen zu lassen und Gerüche zu minimieren..

  • Für die Nicht-Duscher (Beschäftigten ohne Umkleidepflicht) genügen einfache Einzelspinde oder Garderobenschränke. Diese können außerhalb des Schwarz-Weiß-Komplexes in einem sauberen Bereich (z.B. nahe Eingängen oder Pausenräumen) aufgestellt werden. Man rechnet einen Spind pro Mitarbeiter; also für ca. 400 Mitarbeiter (gesamt) etwa 400 Einfach-Spinde. Da diese Kleidung nicht kontaminiert ist, kann die Aufstellung frei im sauberen Umfeld erfolgen, z.B. entlang von Fluren oder in separaten Spindräumen. Die Mindestgröße von 30×50×180 cm gilt auch hier, aber ggf. reichen kleinere Fächer, wenn nur Straßenschuhe oder Taschen eingeschlossen werden. Dennoch sollten auch diese Spinde abschließbar und belüftet sein.

  • Einrichtung der Umkleideräume: Neben den Schränken sind weitere Ausstattungen nach ASR A4.1 Pflicht: Sitzgelegenheiten (Bänke) in ausreichender Zahl – mindestens eine Sitzgelegenheit je 4 gleichzeitig anwesende Personen. In großen Umkleiden mit 800 Personen zeitgleich bedeutet das, etwa 200 Sitzplätze zu schaffen. Dies kann mit stabilen Bänken (mit oder ohne Rückenlehne) in Reihen zwischen den Spindreihen erreicht werden. Typischerweise werden Spindzeilen rückseitig aneinander gestellt mit einer Bank davor. Die Bänke sollten fest verankert oder rutschfest sein, ca. 40 cm Sitzhöhe und 30–40 cm Sitztiefe aufweisen.

  • Weiterhin müssen Abfallbehälter bereitstehen (für Verpackungen, Einweghandtücher, etc.), ebenso Spiegel (mind. ein Spiegel pro Umkleidebereich). An den Wänden sind Kleiderhaken nützlich, um z.B. Handtücher oder kurzfristig Kleidung aufzuhängen. Für nasse oder feuchte Schutzkleidung ist eine Möglichkeit zum Trocknen vorzusehen – dies kann ein separater Trockenraum mit guter Belüftung oder spezielle Trockenschränke sein (evtl. im Schwarzbereich, damit durchgeschwitzte Kleidung bis zur nächsten Schicht trocknet). Feuchtgewordene PSA darf nicht einfach im Spind bleiben, da Schimmelgefahr besteht; daher solche Trockenlösungen, möglichst außerhalb der eigentlichen Umkleide.

  • Bei sehr großen Umkleideräumen (mehr als 100 Nutzer gleichzeitig) empfiehlt die Regel, getrennte Ein- und Ausgänge vorzusehen, um Personenflüsse zu entflechten. Konkret könnte das heißen: ein Eingang führt in den Weißbereich (für ankommende saubere Mitarbeiter), ein getrennter Ausgang führt vom Schwarzbereich wieder hinaus. So überkreuzen sich rein- und rausgehende Ströme nicht, was insbesondere beim Schichtwechsel mit hohem Andrang wichtig ist. Türen sollten ausreichend breit (Doppeltüren) und erschütterungsfrei zu öffnen sein, damit nicht im Türbereich Stau entsteht.

  • Zusammengefasst: Die Umkleideräume für die duschpflichtigen Beschäftigten sind als Schwarz-Weiß-System mit Duschen dazwischen zu gestalten, mit pro Kopf zwei abschließbaren Schrankabteilen (sauber/schmutzig). Für nicht duschende Mitarbeiter gibt es separate einfache Umkleidemöglichkeiten außerhalb. Bänke, Ablagen, Spiegel, Lüftung und Trockenmöglichkeiten runden die Ausstattung ab.

Bewegungsflächen, Sitzgelegenheiten und Zugänglichkeit

  • Bewegungsflächen: Die ASR fordert in Umkleideräumen, dass bei gleichzeitiger Nutzung durch mehrere Personen für jeden eine freie Bewegungsfläche von 0,5 m² vorhanden sein muss. Das ist die Fläche, die unabhängig von Möblierung dauerhaft frei bleibt, damit man sich umziehen kann, bückt, die Schranktür öffnet etc. Diese Fläche kommt zusätzlich zur Stellfläche der Spinde, Bänke und Verkehrswege. Praktisch sollte der Umkleideraum also sehr großzügig bemessen sein – man rechnet pro Spindplatz etwa 1–1,5 m² incl. Anteil an Verkehrsflächen. Wichtig: Verkehrswege (Gänge) und persönliche Bewegungsflächen dürfen sich nicht überschneiden. Das heißt, Hauptgänge durch den Raum (z.B. zu Ausgängen) müssen zusätzlich freigehalten werden und dürfen nicht zugleich als Umziehfläche genutzt werden. Hauptverkehrswege sollten ausreichend breit dimensioniert sein (für gegenläufigen Verkehr mind. 1,2–1,5 m). Insbesondere der Bereich vor Duschen und Eingängen braucht Pufferfläche, damit sich dort niemand drängt.

  • Sitzgelegenheiten: Wie bereits erwähnt, soll für je 4 Personen eine Sitzmöglichkeit vorhanden sein. Zwischen Bank und Schrank sollte genug Abstand sein (ca. 1,0–1,2 m), damit jemand dort sitzen kann und gleichzeitig andere hinter ihm am Spind hantieren können. Auch gegenüber von Bänken sollte ein Mindestgang freibleiben (mind. 1,5 m zwischen zwei gegenüberliegenden Bänken). Einige Sitzgelegenheiten sollten mit Lehnen oder Armstützen ausgestattet sein – dies hilft älteren oder beeinträchtigten Personen beim Aufstehen (Teil der Barrierefreiheit).

  • Zugänglichkeit: Alle Bereiche müssen ebenerdig oder barrierefrei erreichbar sein. Falls die Umkleiden/Duschen auf einer anderen Etage liegen, ist ein Aufzug oder eine Rampe erforderlich, damit niemand ausgeschlossen wird. Türen sollten eine lichte Breite von mind. 90 cm (besser 1 m) haben und schwellenlos sein, sodass man auch mit Gehhilfen oder im Rollstuhl hineinkommt. Rutschhemmende Böden sind besonders wichtig in Bereichen, wo man barfuß oder in Socken läuft. Für sehbehinderte Personen ist auf gute Beleuchtung und evtl. taktil erfassbare Markierungen zu achten (z.B. kontrastierende Türmarkierungen für WC/ Dusche). Zugänglichkeit bedeutet auch, dass die Sanitärräume sinnvoll in der Nähe der Arbeitsplätze liegen (siehe oben zu Weglängen) – das erhöht die Akzeptanz und Nutzung.

  • Ferner müssen alle Einbauten so gestaltet sein, dass sie keine Gefährdung darstellen: keine scharfen Ecken an Bänken (Abrundungen), keine Stolperstufen, sicher befestigte Schränke (kippsicher) usw. Im Notfall sollen auch Rettungskräfte oder Sanitäter gut in die Räume gelangen können – ausreichend breite Türen und Gänge helfen hier ebenfalls.

Barrierefreie Sanitäreinrichtungen

Ein Betrieb dieser Größe muss mindestens eine barrierefreie Toilettenanlage und mindestens eine barrierefreie Dusche bereitstellen, um Menschen mit Behinderung gerecht zu werden. Idealerweise wird pro Sanitäreinheit jeweils ein behindertengerechtes WC in die Planung integriert. Oft wird ein separates Behinderten-WC (Unisex) gebaut, das sowohl von Frauen als auch Männern genutzt werden kann und in dem genügend Platz sowie spezielle Ausstattung vorhanden sind. Dieses sollte in der Nähe der regulären Toiletten liegen, gut ausgeschildert und im Notfall schnell erreichbar sein.

  • Barrierefreies WC: Nach DIN 18040 und ASR V3a.2 sind folgende Merkmale wesentlich: Die Kabine muss größer sein als üblich, mit einer Freifläche von 150 cm × 150 cm neben der Toilette, damit ein Rollstuhlfahrer seitlich heranfahren kann. Das WC-Becken wird etwas höher (48 cm Sitzhöhe) und mit beidseitigen Klappgriffen ausgestattet, die haltbar und hochklappbar sind. Ein Griff sollte eine Notruftaste integriert haben (oder es gibt ein Zugseil), damit im Fall eines Sturzes Hilfe gerufen werden kann. Neben dem WC muss ein Papierhalter in Greifweite und ein Hygienebehälter vorhanden sein. Das Waschbecken im Behinderten-WC ist unterfahrbar, d.h. ohne Unterschrank und auf 80 cm Höhe montiert, mit genügend Kniefreiraum darunter. Armaturen sollten einhebelig und leicht bedienbar sein (ggf. Sensor oder langhebelig). Ein großer Kippspiegel (neigbar) oder ein Spiegel, der in Sitzhöhe den Oberkörper zeigt, wird über dem Becken angebracht. Wichtig sind rutschfeste Böden und möglichst kontrastreiche Gestaltung (z.B. Armaturen, Türgriffe in kontrastierender Farbe), um Personen mit Sehschwäche zu unterstützen. Die Tür eines Behinderten-WC muss nach außen aufgehen und im Notfall von außen entriegelbar sein. Außerdem braucht es an der Tür einen horizontalen Türgriff/Bügel innen, damit ein Rollstuhlfahrer die Tür zuziehen kann.

  • Barrierefreie Dusche: Mindestens eine Dusche sollte rollstuhlgerecht sein. Das bedeutet: bodengleich (ohne Schwelle), großzügige Abmessungen (mind. 150 × 150 cm Bewegungsfläche in der Duschzone) und ausgestattet mit Klappsitz und Haltegriffen. Die Armatur muss in Sitzhöhe erreichbar sein, idealerweise Thermostat-Einhebel. Ein Duschkopfhalter sollte verstellbar und ebenfalls aus Sitzposition erreichbar sein. Die barrierefreie Dusche kann in einem separaten abschließbaren Raum liegen, damit sie ungestört genutzt werden kann und ggf. eine Hilfsperson mit hinein kann. Alternativ kann in der allgemeinen Duschanlage eine Eckdusche entsprechend groß gestaltet und mit Vorhang abtrennbar gemacht werden – allerdings ist die Privatsphäre da schwieriger. Besser ist meist ein separater Duschraum. Dort sind dann auch ein unterfahrbares Waschbecken, Spiegel und eine Toilette kombiniert (oft als barrierefreie Kombi-Sanitärzelle mit WC, Waschbecken, Dusche in einem Raum, Mindestgröße etwa 2,5 m × 2,5 m). So können Menschen mit Behinderung alle notwendigen Funktionen an einem Ort erledigen. Die Notrufeinrichtung (Zugseil oder Alarmknopf) sollte auch in der Dusche vorhanden sein, falls jemand ausrutscht.

  • Neben WC und Dusche sollte auch mindestens ein Spind barrierefrei nutzbar sein. Das heißt, er muss z.B. tiefer angebrachte Fächer oder Auszüge haben, so dass ein Rollstuhlfahrer ihn bedienen kann. Alternativ kann man einem Mitarbeiter mit Behinderung einen abschließbaren Schrank im Erdgeschoss zuteilen, der gut erreichbar ist. Zugänglichkeit der Räume selbst wurde bereits behandelt (keine Schwellen, breite Gänge). Eventuell sind taktile Leitsysteme oder Piktogramme an den Türen hilfreich (insbesondere für Sehbehinderte). Insgesamt gilt: Die barrierefreien Einrichtungen sollen möglichst integrativ liegen, d.h. nicht völlig abseits oder nur nach spezieller Aufschlüsselung erreichbar, sondern im selben Gebäudeteil, nur eben separat abschließbar. Ihre Nutzung darf nicht durch Gerümpel o.ä. eingeschränkt werden (leider werden Behinderten-WCs in Betrieben manchmal als Abstellraum missbraucht – darauf ist zu achten, dass dies unterbleibt).

Schichtbetrieb und hohe Gleichzeitigkeit: Besondere Anforderungen

Der Zwei-Schicht-Betrieb und hoher Gleichzeitigkeit stellt besondere Herausforderungen an Planung und Organisation der Sanitärräume. Stoßzeiten entstehen vor allem beim Schichtwechsel: innerhalb kurzer Zeit wollen viele Beschäftigte gleichzeitig duschen, sich umziehen und ggf. noch die Toilette aufsuchen. Die Einrichtungen müssen so bemessen und organisiert sein, dass diese Spitzen ohne übermäßige Wartezeiten oder Gedränge bewältigt werden können.

  • Dimensionierung für Peaks: Wie berechnet, sind deutlich mehr Sanitäreinrichtungen nötig als bei verteilter Nutzung. Das bedeutet hohe Investitionen in viele Duschen, WCs etc., die außerhalb der Wechselzeiten weniger ausgelastet sind. Dennoch ist dies nötig, damit es nicht zu Staus kommt. Man sollte auch in Betracht ziehen, organisatorische Maßnahmen zu ergänzen: z.B. könnte die Pause oder Schichtende versetzt erfolgen (in Wellen), um die Gleichzeitigkeit zu reduzieren – etwa Abteilungen A, B, C gehen mit 5-Minuten-Versatz duschen. Wenn betrieblich machbar, kann so der Druck etwas entzerrt werden und eventuell könnte die eine oder andere Dusche weniger genügen. Aber im Regelfall plant man konservativ nach der Maximalzahl wie oben.

  • Personenfluss und Wegeführung: Bei Schichtwechsel treffen ausgehende und kommende Mitarbeiter aufeinander. Ideal ist eine getrennte Wegeführung: z.B. eintreffende Frühschicht betritt den Weißbereich von einer Vorderseite, während die Spätschicht den Schwarzbereich zu einer Rückseite verlässt. So gibt es eine Einbahnregelung durch die Sozialräume. Beschilderungen und vielleicht Markierungen können helfen, die richtigen Wege zu nehmen. In engen Umkleiden sollten Ein-Weg-Regelungen gelten (ggf. Pfeile am Boden, getrennte Türen für Ein-/Ausgang wie erwähnt). Auch mehrere Zugänge: Ein breiter Eingang für den morgendlichen Ansturm in die Umkleide und ein separater Ausgang, durch den die entlassenen Mitarbeiter hinausströmen, verhindert Gegenverkehr. Türen sind am besten offenstehend oder mit Türfeststellern zu Schichtwechselzeiten zu arretieren, damit keine Staus durch Türklinkenbedienung entstehen.

  • Reinigungstakt: Im Schichtbetrieb fallen nach jeder Schicht möglicherweise Mengen an Schmutz (Wasser, Schlamm, Haare, etc. in Duschen) und Verbrauch von Verbrauchsmaterial an. Es muss organisiert werden, dass zwischen Schichten oder zumindest täglich die Anlagen gereinigt und wieder bestückt werden (Toilettenpapier, Seife, Handtücher auffüllen). Evtl. ist dafür eigenes Reinigungspersonal im Schichtdienst nötig, das z.B. sofort nach dem Hauptansturm die Duschen wischt, Abflüsse checkt, die Böden trocknet um Ausrutschen für die nächste Gruppe zu verhindern. Gegebenenfalls lassen sich bestimmte Reinigungsarbeiten auch automatisieren (z.B. Sprinklersystem zum Durchspülen der Duschen nachts).

  • Kapazitätsreserven: Bei hoher Belastung ist es sinnvoll, ein wenig Reserve einzuplanen – z.B. ein paar zusätzliche Schränke oder Duschen über dem Mindestbedarf, falls doch mal mehr Bedarf entsteht (Überstunden, externe Kräfte etc.). Auch sind Redundanzen nützlich: z.B. zwei getrennte Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen für die Duschen, damit ein Defekt nicht die gesamte Anlage außer Betrieb setzt. Nichts wäre schlimmer als ausgefallenes Warmwasser im Winter für 800 verdreckte Mitarbeiter. Also gehört zur Schichtbetrachtung auch technische Ausfallsicherheit.

  • Zeitmanagement: Unternehmen sollten einkalkulieren, dass Duschen und Umkleiden Zeit kostet. Rechtlich gesehen zählt Umkleidezeit bei vorgeschriebener Schutzkleidung oft zur bezahlten Arbeitszeit. Daher kann der Arbeitgeber ein Interesse haben, die Wege kurz und die Abläufe effizient zu gestalten, um Produktivzeit nicht unnötig zu verlieren. In manchen Betrieben wird ein Wegezeiten-Konzept erstellt, das vorgibt, wann Mitarbeiter den Arbeitsplatz verlassen dürfen, um rechtzeitig im Waschraum zu sein, damit die Schichtübergabe pünktlich klappt. Bei hoher Gleichzeitigkeit muss eventuell die Schichtübergabe organisatorisch geregelt werden (z.B. zeitweilige Parallelpräsenz der Schichten). Diese organisatorischen Fragen gehen zwar über die baulichen Anforderungen hinaus, beeinflussen aber die Nutzung der Sanitärräume erheblich.

  • Zusammenfassend verlangt der Schichtbetrieb, dass die Sanitäreinrichtungen groß genug und logistisch durchdacht sind, um die Massenabfertigung zu Stoßzeiten zu ermöglichen. Ausreichende Anzahl, robuste Ausstattung, getrennte Personenströme und schnelles Reinigen sind Schlüsselpunkte.

Hygiene, Lüftung, Reinigung und Materialwahl

  • Hygieneanforderungen: In Sanitärräumen sind Sauberkeit und leichte Reinigbarkeit essenziell. Alle Oberflächen müssen glatt, abwischbar und wasserfest sein. Fugen und Rillen sind möglichst zu vermeiden, da sich dort Schmutz und Keime ansammeln. Insbesondere im Schwarzbereich können Schadstoffe oder Öl/Staub anfallen – hier sollten Materialien gewählt werden, die auch einer Dekontamination standhalten (z.B. chemikalienbeständige Fliesen, Epoxidharzböden). Wo mit biologischen Arbeitsstoffen (z.B. Abwasser, Müll) umgegangen wird, sind Desinfektionsreinigungen nötig – also Materialien, die desinfizierbare Eigenschaften haben (keine Korrosion, keine porösen Beläge).

  • Lüftung: Bereits angesprochen, müssen Toiletten, Waschräume und Umkleiden ausreichend belüftet werden. In Umkleideräumen schreibt die ArbStättV eine wirksame Lüftung entsprechend der Nutzung vor. Das heißt, Geruchsbelastung durch Schweiß und feuchte Kleidung muss abgeführt werden. Bei reiner Fensterlüftung rechnet man z.B. 0,02 m² Lüftungsöffnung pro 1 m² Raumfläche (Umkleide) für einseitige Lüftung. Besser sind Querlüftungsmöglichkeiten (Fenster gegenüberliegend oder Dachoberlichter). In Duschräumen gelten höhere Werte (wie genannt 0,04 m²/m² bei Fensterlüftung). Oft ist eine mechanische Lüftungsanlage unumgänglich: Sie sollte für Toiletten Abluft (Unterdruck) schaffen und für Duschräume ebenfalls kräftig absaugen. Zuluft kann aus den Umkleidebereichen nachströmen. Wichtig ist, dass keine feuchte Luft vom Schwarzbereich in den Weißbereich zieht – evtl. braucht der Schwarzbereich eigene Abluft, um Geruch/Schmutz nicht in saubere Bereiche zu verteilen. Die Abluftmenge 11 m³/(h·m²) aus ASR A4.1 ist ein Richtwert für Technikräume, den man mindestens erfüllen sollte. Zudem ist in vielen Duschanlagen eine Entfeuchtung (Luftentfeuchter oder hoher Luftwechsel) sinnvoll, um Schimmel vorzubeugen.

  • Reinigungsfreundliche Gestaltung: Alle Sanitärräume sollten geflieste Wände (oder ähnlich abwaschbare Oberflächen) mindestens bis 2 m Höhe haben, damit Spritzwasser und Schmutz abgewaschen werden können. Böden mit Hohlkehlenausbildung (abgerundeter Übergang Wand/Boden) erleichtern das Wischen, da kein Schmutz in Ecken bleibt. Einrichtung wie Bänke und Schränke sollten entweder bodenfrei (auf Füßen, min. 10 cm über Boden) oder bis zum Boden geschlossen sein, um darunter reinigen zu können oder das nicht zu müssen. Offene Spindunterseiten sind schlecht, da sich dort Staub sammelt – besser sind Sockel unter Schränken oder durchgehende Konstruktionen bis Boden.

  • Materialwahl: In Nassbereichen (Dusche, Waschraum) sind keramische Fliesen, Edelstahl, Kunststoff und Glas zu bevorzugen. Holz oder laminierte Platten sind problematisch wegen Quellens und Hygiene. Für Umkleidebänke eignet sich Hartholz (lackiert) oder Kunststoffauflagen, da sie warm zum Sitzen und robust sind – Holzlatten müssen allerdings lackiert und gut zu reinigen sein. Schrankfronten meist Stahlblech pulverbeschichtet (glatt), was robust und wischbar ist. Bei der Farbe kann man helle Töne wählen, um Schmutz sofort sichtbar zu machen und Licht im Raum zu halten.

  • Wasser- und Heizungsinstallation: Aus hygienischer Sicht ist auch auf das Trinkwasser zu achten – Warmwasser sollte auf mindestens 60 °C aufgeheizt werden (Legionellenschutz), aber mit Mischern so verteilt, dass Verbrühungen vermieden werden. Leitungen sind zyklisch zu spülen, vor allem bei so großen Anlagen, um stehendes Wasser zu verhindern. Material: Kupfer oder Edelstahlleitungen, um mikrobiologisches Wachstum kleinzuhalten. Bodeneinläufe sollten Geruchsverschlüsse haben (Siphons), damit keine Kanalgase austreten.

  • Reinigungsorganisation: Es ist empfehlenswert, einen Reinigungsplan auszuhängen, wo Intervalle und Zuständigkeiten vermerkt sind. Mindestens einmal täglich (eher nach jeder Schicht) sind Toiletten zu säubern, Papierkörbe zu leeren, Böden zu wischen und nötigenfalls zu desinfizieren. Gerade bei 800 Duschern können Hautschuppen etc. hygienische Probleme bereiten, daher regelmäßige gründliche Reinigung der Duschräume (Wände, Böden) und Spinde (zumindest außen, innen durch Benutzer sauber halten). Desinfektionsmittel sollten nur fachgerecht eingesetzt werden (z.B. in bestimmten Bereichen, wo Infektionsgefahr besteht – sonst genügen Allzweckreiniger).

  • Abfallbehälter in Toiletten mit Deckel verhindern Geruchsbelästigung. Diese müssen ebenfalls täglich geleert werden. Für spezielle kontaminierte Abfälle (z.B. bei Chemikalien) sind ggf. getrennte Entsorgungskonzepte nötig, aber das ist branchenspezifisch.

  • Zusammengefasst: Gute Hygiene wird durch geeignete Materialwahl (glatte, wasserfeste Oberflächen, rutschfeste Böden), eine leistungsfähige Lüftung und ein stringentes Reinigungskonzept erreicht. Die Räume sollen so gestaltet sein, dass sie schnell zu reinigen sind (möglichst wenig Winkel, alles gut zugänglich). Die Mitarbeiter sollten durch Aushänge zu Ordnung und Sauberkeit angehalten werden (z.B. Kleidung in Körbe, nicht auf den Boden werfen; Schmutz an Schuhen vor Betreten abstreifen etc.). So bleibt der Sanitärbereich trotz hoher Nutzungsfrequenz in einem einwandfreien Zustand.

Empfehlungen: Clusterbildung, Wegeführung, Betriebskonzept

Das Betriebskonzept sollte außerdem beinhalten, wie die Schränke verwaltet werden (jedem Mitarbeiter fester Spind, Nummerierung, evtl. Schließfachsystem mit Hauptschlüssel für Notfälle), wie die Reinigung organisiert ist (wer wann putzt, evtl. Putzzeiten aushängen, in denen bestimmte Bereiche gesperrt sind). Auch sollte klar geregelt sein, wo persönliche Schutzausrüstung gelagert und gereinigt wird – oft übernimmt das ein externer Wäscheservice. Dann braucht es im Schwarzbereich z.B. einen Abwurfschacht oder Transportbehälter, den ein Dienstleister abholt, damit die dreckige Kleidung nicht durch saubere Bereiche getragen wird.

  • Erweiterung und Flexibilität: Bei der Planung sollte man auch zukünftige Änderungen bedenken: Falls die Mitarbeiterzahl steigt oder der Anteil an schmutziger Arbeit zunimmt, sollten Reserven vorhanden sein (z.B. ein Raum, den man bei Bedarf mit zusätzlichen Spinden bestücken kann, oder Vorsehen von Anschlüssen für weitere Duschen). Ebenso könnte sich der Frauenanteil verändern – modulare Bauweise erlaubt dann eine Anpassung (z.B. flexible Trennwände zwischen Herren/Damen, falls nötig).

  • Sicherheit und Aufsicht: Große Sanitärbereiche können Sicherheitsrisiken bergen (Ausrutschen, Vandalismus, medizinische Notfälle). Das Betriebskonzept sollte regeln, wer dort Zugang hat und ob ggf. Kameraüberwachung zulässig/installiert ist (nur in Gängen, nicht in sensiblen Bereichen, datenschutzkonform). Im Schichtbetrieb nachts sollte die Beleuchtung automatisch an sein. Eventuell ist ein Schließdienst nötig, der kontrolliert, dass keine Unbefugten sich einschließen. Die Notrufeinrichtungen aus Abschnitt 7 müssen im Konzept hinterlegt sein – z.B. Alarm geht bei Werkssicherheit ein, die dann reagiert.

  • Wege zu und von den Sanitärbereichen: Im Gesamtlayout des Werkes sollte eingeplant werden, dass Mitarbeiter aus allen Abteilungen ohne Hindernisse (Treppen, lange Umwege) zu den Sanitär-Clustern kommen. Evtl. sind zusätzliche Türen oder Gänge nötig, um Abkürzungen zu schaffen. Besonders der Weg vom Schwarzbereich der Umkleide in die Produktion sollte so kurz wie möglich sein, damit verschmutzte Kleidung nicht weit durchs Gebäude getragen wird.

  • Kennzeichnung und Ordnung: Alle Sanitärräume sollten klar gekennzeichnet sein (Piktogramme für Herren/Damen/Behinderten-WC etc.). Die Schwarz-Weiß-Trennung lässt sich durch Schilder wie "Zutritt nur in Arbeitskleidung" oder verschiedene Farben verdeutlichen. Das verhindert Fehltritte (z.B. dass jemand aus Versehen vom Hallenbereich in den Weißraum läuft). Auch könnte eine Zugangskontrolle über Drehkreuze erwogen werden, falls Sicherheit relevant ist (aber meist unnötig intern).