Leistungsbeschreibung für Betrieb und Instandhaltung Sanitärtechnischer Anlagen
Facility Management: Sanitärtechnik » Ausschreibung » Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung für Betrieb und Instandhaltung Sanitärtechnischer Anlagen
Diese Leistungsbeschreibung gilt als Grundlage für den bestimmungsgemäßen Betrieb und die Instandhaltung sanitärtechnischer Anlagen. Sie umfasst alle sanitärtechnischen Geräte und Anlagen in gewerblich und nicht gewerblich genutzten Bereichen des Betreibers. Dazu zählen insbesondere: Trinkwasser-Installationen, Entwässerungsanlagen (Abwasser), Feuerlösch- und Brandschutzanlagen sowie Nichttrinkwasseranlagen (Betriebs- und Grauwassersysteme einschließlich Regenwassernutzungsanlagen).
Sanitärtechnische Anlagen sind für Gesundheit und Wohlbefinden von zentraler Bedeutung. Daher sind sie vom beauftragten Dienstleister (Auftragnehmer) jederzeit in einem technisch und hygienisch einwandfreien Zustand zu halten. Der Anlagenbetrieb und die Instandhaltung haben nach den anerkannten Regeln der Technik und dem Stand der Technik zu erfolgen. Alle gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsschutzgesetz) sind einzuhalten. Erkenntnisse aus Inspektionen und Wartungen sind umzusetzen, um einen störungsfreien Betrieb sicherzustellen und eine kontinuierliche Verbesserung der Betriebstechnik zu erreichen.
Ausgenommen von dieser Leistungsbeschreibung sind gastechnische Anlagen. Diese werden durch andere Regelwerke abgedeckt (z. B. DVGW-TRGI für Gasleitungen, Technische Regeln Flüssiggas (TRF) für Flüssiggasanlagen etc.).
Leistungsbeschreibung Sanitäranlagen
Leistungsbeschreibung Sanitäranlagen Betrieb & Wartung
- Gesetzliche und normative Grundlagen
- Stillstandszeiten und Nichtnutzung
- Pflichten des Auftragnehmers (Dienstleister)
- Pflichten des Betreibers (Auftraggebers)
- Betrieb und Instandhaltung der Anlagen
- Entwässerungsanlagen
- Schwerkraftentwässerung innerhalb von Gebäuden
- Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
- Druckentwässerungsanlagen
- Vakuumentwässerungssysteme
- Trinkwasser-Installationen
- Sicherheitseinrichtungen und Armaturen
- Trinkwassererwärmungsanlagen
- Trinkwasserdruckerhöhungs- und -nachspeiseanlagen
- Feuerlösch- und Brandschutzanlagen
- Wandhydrantenanlage
- Löschwasseranlage „trocken“
- Automatische Wasserlöschanlagen
- Nichttrinkwasser- und Betriebswasseranlagen
- Aufkonzentration von Inhaltsstoffen
- Kalkausfällung
- Korrosionsvorgänge
- Mikrobiologische Belastung und Desinfektion
- Grauwassernutzungsanlagen
- Regenwassernutzungsanlagen
- Instandhaltungsstrategie
- Inspektion
- Wartung
- Instandsetzung
- Verbesserung
- Anhang
- Anhang A – Checkliste Instandhaltung und Wartung
- Anlagen oder Geräte
- Maßnahmen (sofern erforderlich)
- Anhang B – Maßnahmen bei längeren Nichtnutzungszeiten
- Anhang C – Hygieneplan Trinkwasser-Installation (Schema)
Gesetzliche und normative Grundlagen
Planung, Betrieb und Instandhaltung der Sanitärinstallationen müssen in Einklang mit den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und technischen Normen erfolgen.
Die folgenden Regelwerke (jeweils in ihrer neuesten Fassung) sind zu beachten:
Hamburgische Bauordnung (HBauO): Landesbauordnung Hamburg, insbesondere Anforderungen an Trinkwasser- und Abwasserinstallationen sowie Brandschutz in Gebäuden.
Trinkwasserverordnung (TrinkwV): Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, Vorgaben zur Hygiene, Überwachung und Anzeige-/Maßnahmepflichten bei Trinkwasser-Installationen.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Anlagenverordnung (AwSV): Bundesgesetz und Verordnung zum Schutz der Gewässer. Enthält Pflichten für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (relevant z. B. für bestimmte Betriebswassersysteme). Insbesondere dürfen Anlagen, aus denen wassergefährdende Stoffe austreten können, nur von zugelassenen Fachbetrieben errichtet, gewartet und gereinigt werden.
AVBWasserV: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung: Vorgaben für Hausanschlüsse, Schutz der Trinkwasserversorgung und Rechte/Pflichten zwischen Versorger und Anschlussnehmer.
Kommunale Satzungen: insbesondere die örtliche Abwassersatzung und ggf. Wasserversorgungssatzung. Vorgaben der Behörden (z. B. Einleitbedingungen, Anschlusszwang an Kanalisation oder Regenwasserbewirtschaftung) sind einzuhalten. Die Untere Wasserbehörde ist bei genehmigungspflichtigen Anlagen (Kleinkläranlagen, Einleitungen von Abwasser oder Regenwasser ins Gewässer, Versickerungsanlagen etc.) rechtzeitig einzubeziehen.
VDI-Richtlinien: VDI 3810 Blatt 2 „Betreiben und Instandhalten gebäudetechnischer Anlagen – Sanitärtechnische Anlagen“ – Grundlagendokument dieser Leistungsbeschreibung. Alle hierin definierten Betreiberpflichten, Instandhaltungsmaßnahmen und Aktualisierungen des Regelwerks sind zu berücksichtigen und umzusetzen.
VDI 6023 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen“: Anforderungen an Planung, Betrieb und Instandhaltung zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene (inkl. Schulungsnachweise für Verantwortliche, Hygienepläne – siehe Anhang C).
VDI 6000ff / VDI 6022 / VDI 2050: Weitere einschlägige Richtlinien (Sanitärraumausstattung, Raumlufttechik etc.), sofern relevant, sind zu beachten.
DIN-Normen (Trinkwasser): DIN EN 806 und DIN 1988 (Technische Regeln Trinkwasser-Installation) – Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen (einschl. DIN 1988-200 und -8 für Instandhaltungspflichten des Betreibers). DIN EN 1717 – Schutz des Trinkwassers vor Rückfließen (Einbau von Sicherungsarmaturen).
DIN-Normen (Abwasser): DIN EN 12056 und DIN 1986-100 – Schwerkraft-Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden; DIN EN 752 – Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden (Grundstücksentwässerung); DIN 1986-3 – Instandhaltung von Entwässerungsanlagen.
DIN-Normen (Brauch-/Regenwasser): DIN 1989-1 – Regenwassernutzungsanlagen in Haushalt, Gewerbe und Industrie (Planung, Ausführung, Betrieb, Wartung); DIN 19650 – Wasser für Bewässerung (hygienische Anforderungen an aufbereitetes Grauwasser zur Bewässerung).
DIN/DWA (Kleinkläranlagen): DIN 4261 bzw. DWA-Merkblätter (sofern einschlägig für Kleinkläranlagen) – technische Anforderungen und Wartung von dezentralen Abwasserbehandlungsanlagen.
Brandschutz-Normen: DIN 14462 – Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Trockensteigleitungen (aktuelle Ausgabe 2023-07). VdS CEA-Richtlinien (z. B. VdS CEA 4001 für Sprinkler) – Regeln für automatische Löschanlagen. Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) – Anforderungen an brandschutztechnische Abschottungen bei Rohrleitungsanlagen.
Arbeitsschutz: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und einschlägige Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Regeln) – z. B. für Druckbehälter in Trinkwassererwärmern, Arbeiten in umschlossenen Räumen (Schächte) etc.
Hinweis
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Alle weiteren einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Normen und technischen Regeln, die für die Sanitärtechnik Anwendung finden, sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und zu beachten. Im Zweifelsfall ist der jeweils strengere Maßstab einzuhalten. Sämtliche behördliche Genehmigungen und Anzeigeobliegenheiten (z. B. Anzeige einer Grauwasseranlage beim Gesundheitsamt gemäß TrinkwV) sind vom Betreiber sicherzustellen bzw. vom Auftragnehmer entsprechend vorzubereiten.
Stillstandszeiten und Nichtnutzung
Werden die sanitärtechnischen Anlagen über einen längeren Zeitraum nicht oder nur eingeschränkt genutzt (Betriebsunterbrechungen, Ferien, Leerstand einzelner Bereiche), sind vorbeugende und nachsorgende Maßnahmen erforderlich, um den technisch-hygienischen Zustand zu erhalten. Solche Stillstandsmaßnahmen sind in Anhang B detailliert beschrieben.
Sie betreffen insbesondere:
Entwässerungsanlagen (z. B. Sicherstellen gefüllter Geruchsverschlüsse bei längerer Trockenheit),
Trinkwasser-Installationen (Vermeidung von Stagnation durch Spülen, siehe Anhang B Tabelle zu Abwesenheitszeiten), einschließlich Wandhydrantenanlagen,
Feuerlöschanlagen (dürfen durch Absperren der Trinkwasserversorgung nicht außer Betrieb gesetzt werden; falls betrieblich eine Absperrung nötig ist, sind die Löschgeräte „Außer Betrieb“ zu kennzeichnen und Ersatzmaßnahmen für den Brandschutz zu treffen),
Nichttrinkwasser- und Betriebswasseranlagen (z. B. Regen- oder Grauwassernutzungsanlagen, Sicherstellung einer dauerhaften Mindest-Wasserversorgung bei regelmäßig zu spülenden Wasserbehandlungsanlagen).
Ziel aller Maßnahmen bei Nichtnutzung ist es, nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit infolge Stagnation zu verhindern (z. B. Vermehrung von Legionellen, Korrosion). Vor Beginn und nach Ende längerer Stillstandszeiten sind daher entsprechende Kontroll- und Spülmaßnahmen durchzuführen. Beispiel: Vor und nach längeren Betriebsruhen (z. B. Werksferien) müssen die Hauptleitungen der Trinkwasser-Installation durch den Dienstleister gründlich gespült und das Ablaufwasser verworfen werden; diese Spülungen sind zu dokumentieren.
Ein Überblick typischer Nutzer-Maßnahmen bei unterschiedlich langer Abwesenheit ist in Anhang B als Tabelle zusammengestellt (Dauer der Abwesenheit, Maßnahmen zu Beginn und Ende). Diese reichen von einfachem Ablaufenlassen des Wassers (bei kurzer Nutzungsunterbrechung über Nacht) bis hin zu vollständigem Entleeren der Anlage und Abtrennen vom Versorgungsnetz (bei Stillstand über ein Jahr). Der Betreiber wird darauf hingewiesen, dass Trinkwasser-Stagnationsspülungen regelmäßig – spätestens nach 72 Stunden Nichtnutzung – durchzuführen sind, um die Trinkwasserhygiene sicherzustellen (vgl. VDI 6023).
Der Auftragnehmer, welcher mit dem Betreiben und Instandhalten der Sanitäranlagen beauftragt wird, hat folgende Leistungspflichten und Verantwortlichkeiten:
Qualifikationen und Personal: Er muss für alle Aufgaben fachkundiges Personal einsetzen. Die Fachkräfte müssen über erforderliche Aus- und Weiterbildungen verfügen (z. B. Schulungsnachweis nach VDI 6023 für Trinkwasserhygiene, Befähigte Person nach DIN 14462 für Wandhydrantenanlagen, ggf. Sachkundenachweise für Abscheider, Kleinkläranlagen etc.). Auf Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Qualifikationsnachweise vorzulegen.
Betrieb und Überwachung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Sanitäranlagen im regulären Betrieb kontinuierlich zu überwachen und Abweichungen oder Störungen frühzeitig zu erkennen. Er hat alle Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik so auszuführen, dass die betriebliche Sicherheit und Funktion der Anlagen stets gewährleistet bleibt. Hierzu gehören regelmäßige Kontrollrundgänge (Sichtprüfungen auf Leckagen, Druckanzeigen prüfen etc.) zusätzlich zu den planmäßigen Wartungsintervallen.
Instandhaltungsmaßnahmen: Der Dienstleister führt im Rahmen der beauftragten Leistung alle vorgesehenen Inspektions- und Wartungsarbeiten nach diesem Leistungsbeschreibungskonzept durch. Dabei hat er diejenigen Instandsetzungen (Reparaturen) auszuführen, die zur Wiederherstellung des Soll-Zustands unmittelbar erforderlich sind. Kleinere Mängel und Verschleißteile sind im Zuge der Wartungen nach Möglichkeit sofort zu beheben bzw. auszutauschen, um Ausfälle zu vermeiden. Weitergehende Instandsetzungen, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehen, sind dem Auftraggeber anzuzeigen und dürfen nur auf dessen separate Beauftragung ausgeführt werden.
Störungsdienst: Außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine hat der Auftragnehmer auf Anforderung akut auftretende Störungen zu beseitigen, insbesondere wenn diese die Betriebssicherheit der Anlage beeinträchtigen oder die Nutzung der Gebäude gefährden. Hierbei sind vom Auftragnehmer definierte Reaktionszeiten einzuhalten (gemäß Vertragsbedingungen). Ein Notdienst ist zu organisieren, um auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten eingreifen zu können, falls sicherheitsrelevante Störungen auftreten (z. B. Rohrbruch, Ausfall von Pumpen in Hebeanlagen).
Protokollierung und Dokumentation: Sämtliche durchgeführten Arbeiten sind vom Auftragnehmer zu protokollieren. Insbesondere sind Prüfergebnisse, Messwerte, ausgetauschte Teile, besondere Vorkommnisse und empfohlene Maßnahmen schriftlich festzuhalten (Wartungs- und Inspektionsberichte). Alle durchgeführten Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen an sicherheitsrelevanten Anlagen (z. B. Löschanlagen, Trinkwasserhygiene-Maßnahmen) sind im Prüfbuch der jeweiligen Anlage zu dokumentieren und vom Prüfer abzuzeichnen. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber regelmäßig zu übergeben bzw. in dessen Anlagenmanagementsystem einzupflegen.
Mängelmeldung: Entdeckt der Auftragnehmer im Zuge seiner Tätigkeit Mängel oder Schäden, die die Sicherheit oder Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, so hat er den Betreiber unverzüglich zu benachrichtigen. Falls notwendig, muss er in Abstimmung mit dem Betreiber die betreffende Anlage außer Betrieb nehmen und gegen Wiederinbetriebnahme sichern, bis die Gefahr beseitigt ist.
Zusammenarbeit mit dem Betreiber: Der Auftragnehmer hat im Bedarfsfall an der Fortschreibung von Wartungsplänen mitzuwirken und Optimierungsvorschläge einzubringen, die der Verbesserung des Anlagenbetriebs dienen (siehe Verbesserungskonzept). Er unterstützt den Betreiber bei behördlichen Prüfungen und stellt auf Anfrage alle nötigen Nachweise bereit. Zudem obliegt ihm die Einweisung des Betreibers bzw. des vom Betreiber benannten Personals in die bestimmungsgemäße Bedienung der Anlagen. Er hat dafür zu sorgen, dass aktuelle Informationsunterlagen (Bedienungsanleitungen, Notfallpläne) an den Anlagen verfügbar sind und an den Betreiber übergeben werden.
Besondere Anlagen: Für bestimmte Anlagen, die besondere Risiken bergen, gelten zusätzliche Pflichten. Beispielsweise sind Unterdruck-Entwässerungssysteme so zu betreiben, dass Bestand und Funktion nicht beeinträchtigt werden und keine nachteiligen Einflüsse auf das öffentliche Kanalnetz auftreten (Vermeidung von Druckstößen oder Lufteintrag). Der Auftragnehmer stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass es nicht zu geruchsbelästigenden Austritten kommt. Ebenso hat er beim Betrieb von Betriebswasser- und Grauwassersystemen alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um eine Gefährdung von Mensch und Umwelt auszuschließen.
Pflichten des Betreibers (Auftraggebers)
Auch der Betreiber der Anlagen (in der Regel zugleich Auftraggeber der Leistungen) trägt Verantwortung für den sicheren Betrieb.
Ihm obliegen insbesondere folgende Mitwirkungspflichten und Voraussetzungen:
Betriebsmittel und Zugänglichkeit: Der Betreiber stellt dem Auftragnehmer alle zum Betrieb und zur Instandhaltung benötigten Versorgungseinrichtungen unentgeltlich zur Verfügung, insbesondere Strom, Wasser, Wärme und ggf. Druckluft am Einsatzort. Er gewährleistet dem Personal des Auftragnehmers den notwendigen Zutritt zu allen sanitärtechnischen Anlagen, Technikräumen und Versorgungsgängen. Anlagenräume müssen vom Betreiber ordentlich, sicher und frei von Fremdablagerungen gehalten werden, sodass Wartungsarbeiten ungehindert durchgeführt werden können.
Sicherer Zustand der Anlagenräume: Räume oder Bereiche, in denen Sanitäranlagen verbaut sind und die begangen werden, müssen seitens des Betreibers arbeitssicher gestaltet sein. Es dürfen keine Gefahrenquellen wie ungesicherte Öffnungen, nicht beleuchtete Bereiche oder Rutsch-/Stolperstellen vorhanden sein. Ausreichende Beleuchtung ist bereitzustellen. Verkehrswege sind frei von Hindernissen zu halten; vorstehende Anlagenteile sind kenntlich zu machen oder zu entschärfen. Der Betreiber trägt Sorge dafür, dass sämtliche Anlagenteile, die der Auftragnehmer warten muss, zugänglich und abgesperrt sind (z. B. Schächte geöffnet, falls nicht selbstöffnend; Zutrittsgenehmigungen erteilt). Auf besondere Gefahren am Einsatzort (z. B. Absturzgefahr, Gefahrstoffe) hat der Betreiber hinzuweisen und diese zu beseitigen oder abzusichern.
Unterrichtung und Zusammenarbeit: Der Betreiber hat den Auftragnehmer über alle betrieblichen Besonderheiten und Änderungen, die die Sanitäranlagen betreffen, zu informieren. Änderungen an den Anlagen (Umbauten, Erweiterungen) oder im Betriebsablauf (z. B. geplante längere Nichtnutzung von Gebäudeteilen) sind dem Auftragnehmer rechtzeitig mitzuteilen, damit dieser seine Instandhaltungsmaßnahmen anpassen kann. Auch Störungen oder Auffälligkeiten, die dem Betreiber zuerst auffallen (z. B. Geruchsprobleme, Druckschwankungen), sind unmittelbar an den Auftragnehmer zu melden.
Genehmigungen und Behördenkontakte: Der Betreiber ist verantwortlich für das Einholen aller behördlichen Genehmigungen im Zusammenhang mit den Sanitäranlagen. So hat er bspw. vor Inbetriebnahme einer Kleinkläranlage, einer Versickerungsanlage oder einer Direkteinleitung von gereinigtem Abwasser die wasserrechtliche Erlaubnis bei der Behörde einzuholen. Grauwasser-Recyclinganlagen und nicht-trinkwasserführende Systeme sind, falls erforderlich, dem Gesundheitsamt bzw. der Behörde anzuzeigen (TrinkwV). Der Betreiber bindet den Auftragnehmer bei Bedarf in diese Prozesse ein (fachliche Zuarbeit, Ausführen behördlicher Auflagen).
Betriebspflicht und sicherer Betrieb: Dem Betreiber obliegt es, die Anlagen so zu betreiben (bzw. betreiben zu lassen), dass Wasser, Umwelt und Dritte nicht gefährdet werden. Insbesondere sind Entwässerungsanlagen so zu betreiben, dass deren Bestand und Funktion weder beeinträchtigt noch gefährdet werden. Öffentliche Abwasseranlagen dürfen nicht nachteilig beeinflusst werden (kein unerlaubter Eintrag von Stoffen, keine schädlichen Rückwirkungen). Es dürfen keine dauerhaft belästigenden Gerüche entstehen – hierzu hat der Betreiber in Abstimmung mit dem Auftragnehmer organisatorische Maßnahmen (Lüftung, regelmäßige Spülungen) sicherzustellen.
Umweltschutz (WHG): Von betrieblichen Abwässern, Grauwasser und Regenwassernutzungsanlagen kann eine Beeinträchtigung von Oberflächen- oder Grundwasser ausgehen, wenn sie unsachgemäß betrieben werden. Der Betreiber muss daher die einschlägigen Pflichten aus dem Wasserhaushaltsgesetz beachten. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. bestimmte Betriebswasser-Aufbereitungsanlagen, Chemikalien-Dosieranlagen) dürfen vom Betreiber nur an zugelassene Fachbetriebe nach WHG/AwSV vergeben werden. Er stellt sicher, dass beauftragte Firmen die Zulassung nach § 62 AwSV besitzen, und überwacht die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben (Dokumentation der Fachbetriebszertifikate).
Kontrollpflichten des Betreibers: Gemäß DIN 1988-8 Abschnitt 2 hat der Betreiber einer Trinkwasser-Installation bestimmte Eigenkontrollpflichten zu erfüllen. Unabhängig von den Tätigkeiten des Auftragnehmers muss der Betreiber dafür sorgen, dass die Installation neben dem bestimmungsgemäßen Betrieb regelmäßig auf sichere Funktion und Mängelfreiheit überprüft wird. Dazu gehören z. B.: Sichtkontrollen auf Wasseraustritt und Korrosion, Funktionskontrolle von Sicherungsarmaturen, Überprüfung von Druckanzeigen, regelmäßige Probeentnahmen bei Großanlagen (Legionellenprüfung nach TrinkwV) usw. Die vom Betreiber durchzuführenden Prüfungen und deren Intervalle sind in Anhang A (Checkliste) aufgeführt. Der Betreiber hält ein Prüfbuch bereit, in dem alle durchgeführten Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen vom Auftragnehmer und Betreiber eingetragen werden.
Betrieb und Instandhaltung der Anlagen (Leistungsumfang)
Hier werden die Anforderungen an den laufenden Betrieb, die Inspektions- und Wartungsmaßnahmen sowie besonderen Instandhaltungsaufgaben für die einzelnen Anlagengruppen beschrieben. Der Auftragnehmer hat die hier genannten Tätigkeiten nach den vorgegebenen Intervallen und Methoden durchzuführen. Der Planer hat diese Anforderungen bereits beim Anlagendesign berücksichtigt.
Wartungsintervalle
Sofern nicht anders angegeben, gelten die Intervalle gemäß den einschlägigen Normen und Herstellerangaben. Ein Überblick über typische Intervalle und Maßnahmen je Anlagentyp ist der Tabelle in Anhang A zu entnehmen. Diese Übersicht basiert auf DIN 1988-8, EN 806-5, VDI 6023 und DIN 1986-3. In Zweifelsfällen sind stets die strengeren Vorgaben (insbesondere jene der Hersteller oder gesetzliche Prüfintervalle) maßgeblich.
Entwässerungsanlagen (Abwassertechnik)
Diese Kategorie umfasst alle Anlagen zur Ableitung, Sammlung, Behandlung und Ableitung von Abwasser im Gebäude und auf dem Grundstück. Dazu gehören Schmutz- und Mischwasserleitungen, Regenwasserleitungen, Boden- und Dachabläufe, Grundleitungen, Rückstau- und Abscheideeinrichtungen sowie ggf. Kleinkläranlagen oder Hebeanlagen.
Allgemein sind Entwässerungsanlagen so zu betreiben, dass keine Verstopfungen, Undichtigkeiten oder Geruchsbelästigungen auftreten. Gefahren für die Anlage können durch unsachgemäße Einleitung von Stoffen von außen entstehen (z. B. Feststoffe, Fette, Chemikalien) oder durch Vorgänge innerhalb des Systems (biologische Prozesse, Ablagerungen, Korrosion). Daher sind regelmäßige Reinigungen und Inspektionen unerlässlich.
Schwerkraftentwässerung innerhalb von Gebäuden
Zu den Schwerkraft-Entwässerungsanlagen im Gebäude zählen alle Grundleitungen, Fallstränge, Anschlussleitungen sowie Dachabläufe und Bodenabläufe, die ohne spezielle Druck- oder Vakuumtechnik funktionieren.
Bestimmungsgemäßer Betrieb: Nach Fertigstellung der Montagearbeiten darf die Anlage erst in Betrieb genommen werden, nachdem eine Dichtheitsprüfung und Funktionsprüfung erfolgt und die Abnahme durch den Auftraggeber stattgefunden hat. Während des Betriebs ist sicherzustellen, dass nur die vorgesehenen Abwässer eingeleitet werden (kein Fremdwasser, keine unzulässigen Stoffe gemäß Abwassersatzung).
Inspektion und Reinigung: Gemäß DIN 1986-3 sind Entwässerungsleitungen mindestens einmal jährlich auf ihren Zustand zu überprüfen. Dazu gehört die Kontrolle der Dachabläufe und Bodeneinläufe auf freien Durchfluss sowie Reinigung von Laubfängern, Rinnen und Siebkörben. Dachrinnen und Fallrohre sind regelmäßig (typischerweise jährlich, nach Laubfall) zu reinigen und auf Schäden zu prüfen. Geruchsverschlüsse (Siphons) sollen bei der Inspektion gefüllt und gereinigt werden.
Wartung von Armaturen: Alle eingebauten Rückstauverschlüsse im Gebäude sind halbjährlich einer Funktionskontrolle zu unterziehen. Dabei ist zu prüfen, ob die Klappen leichtgängig schließen, Dichtungen intakt sind und keine Hindernisse die Schließfunktion beeinträchtigen. Erforderlichenfalls sind sie zu reinigen und bewegliche Teile zu fetten. Ergebnisse sind im Prüfbuch festzuhalten.
Hebeanlagen (Abwasserpumpen): Falls Schmutzwasser-Hebeanlagen installiert sind (z. B. für unter Rückstauebene liegende Entwässerung), sind diese gemäß DIN EN 12056-4 mindestens vierteljährlich zu inspizieren. Dabei sind Pumpe, Steuerung (Schaltpunkte der Niveauschalter), Rückschlagklappen und Alarmgeber zu prüfen. Halbjährlich ist eine Wartung von Hebeanlagen durchzuführen: Reinigen des Pumpensumpfs, Funktionsprüfung der Pumpe (manuelles Ansteuern), Prüfen von Dichtheit und möglicher Korrosion an der Anlage. Festgestellte Mängel sind umgehend instand zu setzen.
Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden (Grundstücksentwässerung)
Diese umfassen alle Kanäle, Gruben, Schächte und Leitungen auf dem Gelände bis zum öffentlichen Kanal bzw. Versickerungseinrichtungen.
Kontrolle und Unterhalt: Der Betreiber (bzw. der beauftragte Dienstleister) hat gemäß EN 752 sicherzustellen, dass das Grundstücksentwässerungssystem jährlich überprüft wird. Dabei ist auf freien Durchfluss, sichtbare Undichtigkeiten (Infiltration oder Exfiltration) und ordnungsgemäßen Zustand der Kontrollschächte zu achten. Schächte sind zugänglich zu halten; Schachtabdeckungen und Einlaufroste sind von Schmutz freizuhalten.
Wartung: In Kanalhaltungen können sich über die Zeit Ablagerungen (Schlamm, Sand) bilden. Es wird empfohlen, alle 3–5 Jahre (je nach Erfahrung und Verschmutzungsgrad) eine Kanalreinigung durch eine Fachfirma (Hochdruckspülung, Absaugung) vorzunehmen. Insbesondere vor Kontrollen der Behörde oder bei Verdacht auf Verstopfung sind präventive Reinigungen sinnvoll.
Versickerungsanlagen: Sollte anstelle eines Kanalanschlusses eine Versickerung des Regen- oder Grauwassers auf dem Grundstück genehmigt sein (z. B. Sickermulde, Rigolen), so ist diese Anlage regelmäßig zu inspizieren. Filter- und Drosselstrecken sind zu reinigen, die Versickerungsleistung ist zu überwachen (z. B. keine dauerhafte Pfützenbildung). Einträge von Schlamm oder Laub in die Versickerungsmulde sind zu entfernen. Mindestens jährlich und zusätzlich nach jedem größeren Unwetter ist die Funktionsfähigkeit der Versickerungsanlage zu kontrollieren.
Druckentwässerungsanlagen
Unter Druckentwässerung versteht man Systeme, bei denen Abwasser mittels Pumpe in eine Druckleitung gefördert wird (z. B. bei Druckentwässerungsnetzen oder Hebeanlagen mit Druckleitung zu hochliegenden Anschlüssen).
Druckentwässerungssystem: Ein solches System (z. B. Pumpstation mit Schneidradpumpen und Druckrohrnetz) ist nach DIN 1986-30 zu betreiben und instand zu halten. Die Anlage muss mit geeigneten Überwachungs- und Alarmeinrichtungen ausgestattet sein (z. B. Alarm bei Ausfall einer Pumpe oder bei Hochwasser im Pumpensumpf). Der Auftragnehmer prüft monatlich die Funktionsfähigkeit der Alarmanlage.
Wartung und Inspektion: Mindestens jährlich ist eine umfassende Inspektion durchzuführen: Zustand der Druckleitung (Druckprobe falls erforderlich), Kontrolle der Rückschlagklappen, Prüfen der Pumpenhydraulik und Motorströme, Reinigung von Pumpensumpf und Druckleitung (ggf. durch Spülen). Bei Anlagen mit redundantem Pumpensatz sollten die Pumpen alternierend betrieben werden; dies ist in der Steuerung sicherzustellen und zu überprüfen.
Besondere Fälle – Dachbegrünung: Bei speziellen Druckentwässerungssystemen, z. B. für Dachflächen mit Begrünung (um große Regenmengen stoßartig abzuleiten), ist auf die Funktionsfähigkeit der Dachabläufe besonders zu achten. Die Dachabläufe solcher Anlagen sind mindestens halbjährlich zu überprüfen und zu reinigen, da sich Bewuchs oder Ablagerungen bilden können, die die Absaugöffnung verstopfen. Notüberläufe müssen frei sein.
Vakuumentwässerungssysteme (Unterdruckentwässerung)
In einigen Fällen kann eine Unterdruck-Entwässerungsanlage eingesetzt werden (z. B. Vakuumtoiletten-Systeme, Unterdruckleitungen für Industrieabwässer). Diese Systeme arbeiten mit zentralem Vakuumpumpwerk und Unterdruck in den Leitungen, um Abwasser zu transportieren.
Bestimmungsgemäßer Betrieb: Der Dienstleister betreibt das Unterdrucksystem so, dass kein Luftzutritt und keine Undichtigkeiten auftreten, da sonst die Funktion beeinträchtigt wird. Er kontrolliert fortlaufend den Anlagenzustand via Druckmessungen und Leckage-Überwachung (sofern Messeinrichtungen vorhanden). Ungewöhnliche Pumpenlaufzeiten oder Geräusche sind ein Hinweis auf mögliche Undichtigkeiten und sind umgehend zu untersuchen.
Inspektion: Unterdruckentwässerungsanlagen erfordern regelmäßige Inspektionen aller Funktionskomponenten. Laut Herstellervorgaben (und in Anlehnung an DIN EN 1091 für Vakuumentwässerung) sind mindestens vierteljährliche Inspektionen durchzuführen. Dabei werden z. B. die Vakuumpumpen (Zustand, Öl, Filter), die Vakuumbehälter (Drucksensorik, Kondensatableiter) und die Vakuumventile an den Entwässerungsstellen geprüft.
Wartung: Halbjährlich ist eine planmäßige Wartung des Gesamtsystems durchzuführen. Hierbei werden Verschleißteile der Vakuumpumpen nach Vorgabe des Herstellers ausgetauscht (z. B. Flügel bei Drehschieberpumpen), Ventile gereinigt oder erneuert und die Steuerung getestet. Auch die Dichtigkeit der Rohrleitungen sollte in diesem Zuge geprüft werden (z. B. Halten des Unterdrucks über definierte Zeit bei abgeschalteter Pumpe). Protokolle der Druckprüfung sind zu erstellen.
Besonderheiten: Der Betreiber muss dafür sorgen, dass das Personal mit den Spezifika des Systems vertraut ist. Unterdrucksysteme dürfen nicht wie normale Schwerkraftabläufe behandelt werden – beispielsweise dürfen keine unkontrollierten Öffnungen an der Anlage vorgenommen werden. Der Auftragnehmer weist den Betreiber entsprechend ein und übergibt Bedienungsanweisungen für Notfälle (etwa Vorgehen bei Pumpenausfall oder Leitungsleck).
Trinkwasser-Installationen (Trinkwasserversorgung)
Unter Trinkwasser-Installationen fallen alle Anlagenteile von der Hausanschlussleitung über die Wasserzähleranlage, die Rohrleitungen und Armaturen im Gebäude bis hin zu Entnahmestellen (Zapfstellen, Verbrauchsgeräte) und ggf. Wasseraufbereitungsanlagen. Ebenfalls dazu gezählt werden druckseitige Löschwasseranschlüsse, soweit diese an der Trinkwasser-Installation anliegen (z. B. Wandhydranten „nass“).
Trinkwasseranlagen sind so zu betreiben, dass jederzeit genießbares Trinkwasser zur Verfügung steht und die Vorgaben der TrinkwV eingehalten werden. Hygiene steht an oberster Stelle. Der Betreiber und Auftragnehmer müssen zusammenwirken, um Stagnation zu vermeiden, Temperaturen im vorgeschriebenen Bereich zu halten (kaltes Wasser < 25 °C, Warmwasser ≥ 55 °C im Speicher) und Kontaminationen auszuschließen.
Gemäß DIN 1988-8 hat der Betreiber diverse Kontrollpflichten. Ergänzend übernimmt der Auftragnehmer die fachgerechte Wartung und Instandhaltung gemäß nachstehenden Anforderungen:
Sicherheitseinrichtungen und Armaturen
Trinkwasser-Installationen verfügen über eine Reihe von Sicherheits- und Sicherungsarmaturen, um den ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten: Druckminderer, Sicherheitsventile (z. B. an Boilern), Rückflussverhinderer, Filter, Entleerungen usw.
Regelmäßige Prüfung: Alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen (z. B. Rohrbelüfter, Rückflussverhinderer, Systemtrenner nach EN 1717) sind gemäß den Vorgaben des Instandhaltungsplans nach VDI 6023 mindestens jährlich zu überprüfen. Rückflussverhinderer und Sicherungsarmaturen sind funktionszuprüfen und auf Dichtheit sowie Korrosionsfreiheit zu kontrollieren. Filter (Hausanschlussfilter) sind je nach Typ zu warten: rückspülbare Filter monatlich rückzuspülen und halbjährlich zu inspizieren; nicht-rückspülbare Filter alle 6 Monate zu wechseln.
Druckregler und Absperrungen: Druckminderer in der Installation (sofern vorhanden, z. B. bei hohen Eingangsdruck > 5 bar) sind alle 12 Monate auf Funktion und korrekt eingestellten Druck zu prüfen. Eine Manometerkontrolle und ggf. Reinigung des internen Siebs sind durchzuführen. Hauptabsperrarmaturen und Stockwerksabsperrungen sind jährlich auf Gängigkeit zu testen (ein- und zudrehen) und anschließend wieder voll zu öffnen bzw. in Betriebsstellung zu sichern.
Sicherheitsventile: An Warmwasserbereitern angebrachte Sicherheitsventile (Temperatur- und Druckventile) sind monatlich kurz zu öffnen (Prüfhebel betätigen), um ihre Funktion zu prüfen und Verkalkung vorzubeugen. Im Rahmen der jährlichen Wartung der Warmwasserbereiter (siehe 7.2.2) sind die Sicherheitsventile auszubauen, auf Verkalkung zu prüfen und ggf. zu ersetzen (spätestens jedoch alle 5 Jahre).
Entnahmearmaturen: Entnahmestellen wie Wasserhähne, Duschköpfe etc. sind vom Auftragnehmer im Zuge der Wartung einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Dabei wird auf dichten Abschluss, Funktion der Mischarmaturen und die Sauberkeit der Perlatoren/Duschköpfe geachtet. Gegebenenfalls werden Perlatoren und Duschsiebe gereinigt oder ausgetauscht, um Biofilme und Kalk zu entfernen (maßgeblich nach VDI 6023 – mindestens jährlich an selten genutzten Duschen).
Trinkwassererwärmungsanlagen (inkl. Warmwasserspeicher)
Trinkwassererwärmer (Boiler, Durchflusswassererwärmer, Frischwasserstationen etc.) unterliegen besonderen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Hygiene.
Bestimmungsgemäßer Betrieb: Der Warmwasserbereiter ist so zu betreiben, dass überall in der Anlage die erforderlichen Warmwassertemperaturen erreicht werden (üblicherweise ≥ 60 °C am Austritt Speicher, ≥ 55 °C an den weitest entfernten Zirkulationspunkten). Die Einstellung der Regelung und der Zirkulationspumpe ist bei Inbetriebnahme entsprechend vorzunehmen. Eventuell vorhandene Zirkulationsventile sind abzugleichen. Während des Betriebs hat der Auftragnehmer darauf zu achten, dass Betriebsparameter wie Temperatur, Druck, Aufheizzeiten im normalen Bereich liegen. Auffälligkeiten (z. B. häufiges Ansprechen des Sicherheitsventils, unzureichende Temperatur) sind zu untersuchen.
Inspektion und Wartung: Trinkwassererwärmer sind halbjährlich zu inspizieren und jährlich zu warten. Bei der Inspektion (2× pro Jahr) werden die Temperaturen (Speicher oben/unten, Zirkulationsrücklauf) gemessen und dokumentiert, die Funktion der Heizeinrichtung geprüft und ggf. eine Sichtkontrolle des Wassers (bei Entnahme am Ablass) auf Trübung/Korrosionspartikel durchgeführt. Die jährliche Wartung umfasst zusätzlich: Öffnen des Speichers (sofern bauartbedingt möglich) und Reinigung von Kesselstein/Schlamm, Überprüfung der Opferanode (Magnesiumanode) und ggf. Erneuerung, Funktionsprüfung der Regel- und Sicherheitseinrichtungen (Thermostat, Sicherheitsthermostat, Zirkulationspumpe). Auch eine Prüfung der Trinkwarmwassertemperatur hinsichtlich der Legionellenprävention ist Teil der Wartung – ggf. ist eine Thermische Desinfektion des Speichers durchzuführen, sollte der Verdacht auf Verkeimung bestehen (Aufheizen auf ≥ 70 °C, Spülung aller Entnahmestellen).
Solare Trinkwassererwärmung: Falls eine solarthermische Anlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist, gelten zusätzliche Wartungsschritte. Solaranlagen sind jährlich zu überprüfen: Dichtheit des Solarkreislaufs, Ausdehnungsgefäß Druck, Frostschutzmittel (Konzentration und pH-Wert) und Korrosionsschutz müssen kontrolliert werden. Kollektoren und Sicherheitseinrichtungen (Überhitzungsschutz, Rückkühlung) sind in Augenschein zu nehmen. Alle 5 Jahre ist das Wärmeträgermedium auszutauschen, sofern vom Hersteller vorgesehen. Die Übergabestation (Wärmetauscher) ist zu entlüften und auf Verkalkung zu prüfen; bei Bedarf ist der Wärmetauscher zu reinigen/entkalken.
Bei größeren zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen (Speicher-Trinkwassererwärmer > 400 Liter oder > 3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen Abgang und Entnahmestelle) sind zudem die gesetzlichen Legionellen-Untersuchungen durch ein akkreditiertes Labor durchzuführen (mind. alle 3 Jahre, bei positiver Befundlage jährlich). Der Auftragnehmer unterstützt den Betreiber hierbei (Bereitstellen von Probennahmestellen, ggf. Durchführung der Probenahme durch zertifizierte Probenehmer).
Trinkwasserdruckerhöhungs- und -nachspeiseanlagen
In manchen Gebäuden ist eine Druckerhöhungsanlage installiert, um an den höchsten oder entferntesten Zapfstellen den Mindestfließdruck sicherzustellen. Ebenso können in Sonderfällen Trinkwasser-Nachspeisungen für Betriebs- oder Regenwassersysteme vorhanden sein (z. B. Systemtrenner mit Nachspeisebehälter für eine Regenwassernutzungsanlage, siehe 7.4.4).
Druckerhöhungsanlagen: Eine Druckerhöhungsanlage (Pumpe oder Pumpengruppe mit Steuerung und ggf. Druckbehälter) ist gemäß DIN 1988-5 regelmäßig zu warten. Monatlich sollte eine kurze Funktionskontrolle im laufenden Betrieb erfolgen: Überprüfung der Schaltpunkte (Ein-/Ausschalten bei Soll-Druck), Kontrolle auf ungewöhnliche Geräusche oder Schwingungen, Sichtprüfung auf Leckagen an Pumpe, Rohrleitungen und Membrangefäß. Halbjährlich ist eine Wartung durchzuführen: Prüfen des Vordrucks im Membran-Druckbehälter und Anpassen, falls erforderlich; Reinigen von Ansaugfiltern; Überprüfung der Rückflussverhinderer; Test des Notbetriebes (z. B. Handbetrieb einer Pumpe falls steuerungstechnisch möglich). Elektrische Anschlüsse und Motorschutzschalter sind mit zu kontrollieren.
Systemtrenner/Nachspeisungen: Wenn ein Trinkwasser-Nachspeisesystem für Nichttrinkwasseranlagen existiert (z. B. Nachspeisung von Regenwasserbehältern bei Wassermangel über einen Systemtrenner BA), so ist dieses System entsprechend den Herstellerangaben und DIN 1988-4 zu warten. Der Systemtrenner (Sicherungseinrichtung gegen Rückdrücken, -fließen und -saugen) ist halbjährlich auf Funktion zu prüfen. Viele Systemtrenner besitzen Prüfventile – hier ist eine Funktionsprüfung durch Differenzdruckmessung oder visuelle Kontrolle (bei Typ BA) durchzuführen. Falls der Systemtrenner nicht mehr dicht schließt oder auslöst, ist er umgehend instand zu setzen oder auszutauschen.
Nachspeisebehälter und Füllstandsteuerung: Der Nachspeisebehälter einer Regen- oder Grauwassernutzungsanlage (inkl. Schwimmerventil oder Magnetventil) ist jährlich zu inspizieren. Dabei wird geprüft, ob das Ventil bei entsprechendem Wasserstand sicher absperrt und ob der Überlauf funktionsfähig ist. Der Behälter selbst ist auf Sauberkeit zu kontrollieren; Ablagerungen oder Biofilme sind zu entfernen. Gegebenenfalls sind Desinfektionsmaßnahmen notwendig, da hier Trinkwasser im Stillstand vorgehalten wird (Sicherstellen der Deckung gegen Verunreinigung, ggf. temporäre Chlorung in Absprache mit Betreiber).
Feuerlösch- und Brandschutzanlagen (Löschwasserversorgung)
Dies umfasst die im Gebäude vorhandenen Löschwassereinrichtungen, insbesondere Wandhydrantenanlagen (nasse Steigleitungen), Trockensteigleitungen und automatische Löschanlagen (Sprinkler/Sprühwasser, ggf. Schaumlöschanlagen). Diese Systeme dienen dem vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz und müssen daher besonders zuverlässig funktionieren. Die Instandhaltung hat nach DIN 14462 sowie ggf. den VdS-Richtlinien zu erfolgen.
Wandhydrantenanlage (nass)
Wandhydranten sind fest installierte Löschwasserentnahmeeinrichtungen innerhalb des Gebäudes, die ständig an die Trinkwasserversorgung angeschlossen sind (nasses System).
Betriebshinweise: Der Betreiber muss mit dem örtlichen Wasserversorger eine Löschwasser-Vereinbarung treffen, wenn größere Entnahmemengen im Brandfall anfallen (damit im Brandfall genügend Wasserdruck vorhanden ist). Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Wandhydranten, die nicht betriebsbereit sind (z. B. wegen Wartung oder Defekt), deutlich mit „Außer Betrieb“ gekennzeichnet werden und umgehend instand gesetzt werden. Während einer eventuellen Außerbetriebnahme eines Hydranten sind Ersatzmaßnahmen für den Brandschutz zu treffen (z. B. Bereithalten von Feuerlöschern oder provisorische Einspeisung durch Feuerwehr). Der Betreiber ist über außer Betrieb genommene Hydranten unverzüglich zu unterrichten.
Inspektion: Alle Wandhydranten und zugehörigen Anlagenteile sind halbjährlich einer Sicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen (DIN 14462). Dabei ist insbesondere zu prüfen: Erkennbarkeit und Zugänglichkeit (hydrantenschränke frei zugänglich, Kennzeichnungen vorhanden), Vollständigkeit (Strahlrohr, Ventilschlüssel, Dichtungen) und einwandfreier Zustand (Schlauch auf Schäden kontrollieren, Ventile auf Gängigkeit testen). Mängel sind sofort zu beheben oder – falls nicht direkt möglich – zu dokumentieren und baldmöglichst instand zu setzen.
Wartung: Alle 2 Jahre muss eine umfassende Instandhaltung der Wandhydrantenanlage durch eine Befähigte Person nach DIN 14462 erfolgen. Diese beinhaltet: Druckprüfung des gesamten Systems (Prüfmedium Wasser oder Luft mit Prüfdruck nach Norm), Funktionsprüfung der Schläuche und Ventile unter Betriebsdruck, Prüfung der Schlauchtrocknung (bei Gewebe- bzw. formstabilen Schläuchen), eventuellen Tausch von Schlauchleitungen, Dichtheitsprüfung der Kupplungen. Ebenso ist die Nachspeiseeinrichtung (sofern vorhanden, z. B. Nachspeisebehälter mit Druckerhöhung für den Hydrantenkreis) auf ausreichende Nachspeisemenge zu testen (Fließdruckmessung an ungünstigster Stelle). Ergebnisse sind im Prüfbuch für Wandhydranten zu dokumentieren.
Löschwasseranlage „trocken“ (Trockensteigleitung)
Trocken-Löschwasseranlagen sind Leitungen, die im normalen Betrieb nicht mit Wasser gefüllt sind und erst im Brandfall durch die Feuerwehr mit Wasser gespeist werden (z. B. Steigleitungen in Hochhäusern oder ausgedehnten Industrieanlagen).
Regelmäßige Überprüfung: Obwohl die Leitungen trocken sind, müssen sie vom Betreiber bzw. Dienstleister in regelmäßigen Abständen (max. 6 Monate) kontrolliert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die gesamten Einrichtungen vollständig, frei zugänglich und gut sichtbar sind. Es ist zu prüfen: Sind alle Einspeise- und Entnahmestellen auffindbar und nicht verstellt? Sind die Schutzkappen an den Storz-Kupplungen vorhanden und intakt? Sind Hinweisschilder angebracht und leserlich? Das Ergebnis dieser Kontrolle ist zu dokumentieren, und etwaige Abweichungen (z. B. versperrte Zugänge) sind sofort zu melden und abzustellen.
Wartung durch Fachfirma: Alle 2 Jahre muss gemäß DIN 14462 eine Instandhaltung der trockenen Steigleitung durch eine befähigte Person erfolgen. Dazu wird die Anlage einmal nass geprüft: Die Feuerwehr-Einspeisung wird mit Wasser beaufschlagt, so dass an den Entnahmearmaturen austritt. Während dieser Prüfung wird die Dichtheit der Leitung kontrolliert und gemessen, ob die erforderliche Durchflussmenge erreicht wird (Fließdruckmessung an entferntester Entnahmestelle). Weiterhin werden die Armaturen (Ventile, Rückschlagventile an den Einspeisungen) inspiziert und gefettet. Nach der Nassprüfung ist die Leitung wieder zu entleeren. Diese zweijährliche Prüfung wird im Prüfbuch vermerkt.
Automatische Wasserlöschanlagen (Sprinkler, Sprühflutanlagen)
Automatische Wasserlöschanlagen, insbesondere Sprinkleranlagen, gehören zu den sicherheitstechnisch kritischsten Anlagen. Ihr Betrieb unterliegt oft den Anforderungen von Sachversicherern (VdS) und der behördlichen Auflagen. Die Betriebsbereitschaft dieser Anlagen muss jederzeit gewährleistet sein. Daher sind umfangreiche Kontrollen und Wartungen erforderlich, welche vom Auftragnehmer in enger Abstimmung mit dem Betreiber durchzuführen sind.
Verantwortliche Personen: Der Betreiber hat für die Sprinkleranlage einen verantwortlichen Anlagenbetreuer sowie einen Stellvertreter schriftlich zu benennen (kann auch Personal des Auftragnehmers sein, wenn vertraglich geregelt). Diese Personen sorgen für die Einhaltung aller Bedienungs- und Wartungsanweisungen und führen das Betriebsbuch der Sprinkleranlage vor Ort.
Festlegung von Maßnahmen: Der Auftragnehmer erstellt in Abstimmung mit Betreiber und ggf. Versicherung einen Inspektions- und Prüfplan (Sprinklerhandbuch), der alle Maßnahmen im Normalbetrieb sowie bei Störungen und Auslösungen beschreibt. Darin sind u. a. das Verfahren für manuelles Auslösen der Pumpen, Vorgehen bei Alarmabschaltung, Meldewege etc. festgelegt. Dieses Handbuch ist stets auf dem Betriebsgelände verfügbar zu halten.
Routineprüfungen: Folgende Prüfintervalle sind je nach Anlagentyp (nach VdS CEA 4001 und weiteren Richtlinien) üblich und vom Auftragnehmer durchzuführen:
Tägliche Sichtkontrolle: Prüfung der Sprinklerzentrale auf Störungsanzeigen, Druck in den Druckhaltegeräten, Stellung von Ventilen (alle Hauptventile offen, ggf. über Signalschilder kontrollieren). Diese tägliche Kontrolle kann vom geschulten Betriebspersonal durchgeführt werden, wird jedoch vom Auftragnehmer angeleitet.
Wöchentliche Routineprüfung: Durchführung durch den Auftragnehmer oder Betreiber: Testlauf der elektrischen Sprinklerpumpe (ggf. auch Dieselpumpe) für einige Minuten; Kontrolle der einwandfreien Umschaltung auf Ersatzstrom (falls Notstromaggregat vorhanden); Überprüfung aller Ventilstellungen, Füllstände von Nachspeisebehältern, Druck in Druckkesseln. Ergebnis im Betriebsbuch vermerken.
Vierteljährliche Prüfung: Funktionsprüfung aller Alarmventilstationen (Alarmeinrichtungen kurz auslösen, Wassergong überprüfen), Kontrolle der Feinsiebe in den Alarmventilen, Sichtkontrolle aller Sprinkler auf Beschädigung oder Korrosion (stichprobenartig, insbesondere in aggressiver Umgebung).
Halbjährliche Wartung (alle 6 Monate) durch eine Befähigte Person: Umfasst ausführliche Inspektion und Instandhaltung: z. B. Prüfung sämtlicher Druckschalter, Durchflusswächter und Klappen; Reinigung von Filtereinrichtungen; Prüfung der Pumpenleistung unter Last (Messen des erreichbaren Fließdrucks an Prüfdüsen); Inspizieren der Sprinklerköpfe (mit Fokus auf mechanische Schäden, Lack, Ablagerungen – defekte Sprinkler sind auszutauschen); Test der Signalübertragung zur ständig besetzten Stelle (Brandmeldezentrale oder Wachhabender).
Jährliche Gesamtprüfung: Zusätzlich zu obigem die Inspektion aller Anlagenteile durch einen Sachkundigen: Überprüfung des Sprühbildes (falls möglich durch Sprinklerprobe, ob Hindernisse die Löschwirkung beeinträchtigen); Durchführung einer Hauptprobe an der entfernten Sprinklergruppe (Auslösung des entferntesten Sprinklers und Messen der Zeit bis Druckabfall und Pumpeneinsatz).
Mehrjahres-Inspektionen: Alle 3 Jahre ist eine erweiterte Inspektion der Sprinkleranlage nach VdS-Vorgaben durchzuführen (inkl. ggf. Aufmachen von Rohrleitungen zur Innenprüfung auf Korrosion/Verkrustungen). Alle 10–15 Jahre (je nach Vorschrift und Anlagenart) sind Sprinklerköpfe stichprobenartig auszubauen und einer Laborprüfung zu unterziehen oder chargenweise auszutauschen (insbesondere bei Sprinklern mit Temperaturfühlerflüssigkeit). Bei Trockenanlagen ist alle 12,5 Jahre eine innere Prüfung der Rohre auf Korrosion vorgesehen, bei Nassanlagen alle 25 Jahre. Diese Prüfungen erfolgen in Zusammenarbeit mit einer zugelassenen Prüfstelle oder dem VdS-Sachverständigen.
Besondere Komponenten: Sprinklerpumpen (Elektropumpen und ggf. Diesel-Hilfspumpen) sind wöchentlich kurz im Probelauf zu betreiben (siehe oben) und jährlich im Dauerlauf auf Förderleistung und Standfestigkeit zu prüfen. Die Drehrichtung des Motors ist nach Eingriffen in die E-Anlage zu kontrollieren.
Druckhaltekessel und Druckschalter sind halbjährlich auf ihren Einstelldruck und Funktion zu testen. Der Vordruck im Kessel ist bei entlasteter Anlage zu kontrollieren.
Alarmierungseinrichtungen (Glocken, Sirenen, Meldungen zur Brandmeldezentrale) sind mindestens einmal jährlich auf korrekte Auslösung zu prüfen.
Dokumentation und Meldung: Der Auftragnehmer hält alle Ergebnisse in den vorgeschriebenen Prüfprotokollen fest und trägt sie ins Sprinkler-Betriebsbuch ein. Auftretende Störungen oder Mängel an der Sprinkleranlage sind sofort dem Betreiber zu melden. Ist die Wirksamkeit der Anlage beeinträchtigt (z. B. aufgrund eines abgeschalteten Bereichs oder eines defekten Hauptventils), ist der Versicherung und ggf. der Feuerwehr Meldung zu machen und ein Ersatzmaßnahmenkatalog (Brandwache, mobile Löschgeräte) abzustimmen.
Nichttrinkwasser- und Betriebswasseranlagen
Als Nichttrinkwasseranlagen werden alle Wasseranlagen bezeichnet, die kein Trinkwasser im Sinne der TrinkwV liefern, sondern für andere Zwecke bestimmt sind – beispielsweise Brauchwasser, Betriebswasser, Grauwasser-Recycling und Regenwassernutzung. Diese Anlagen müssen strikt von der Trinkwasser-Installation getrennt sein und erfordern besondere Beachtung hinsichtlich Wasserqualität, möglicher Gefährdungen und behördlicher Auflagen.
Begriffsbestimmung
Betriebswasser (auch Brauchwasser genannt) ist gemäß DIN 4046 „Wasser, das gewerblichen, industriellen, landwirtschaftlichen oder ähnlichen Zwecken dient und unterschiedliche Güteeigenschaften aufweisen kann“. Es kann sich um aufbereitetes Regen- oder Grauwasser handeln oder auch um separat geliefertes Nutzwasser. Grauwasser ist gering verschmutztes Abwasser aus Duschen, Waschbecken etc., das nach Aufbereitung wiederverwendet wird (z. B. für WC-Spülung, Bewässerung).
Generell gilt
Eine direkte Verbindung zwischen Trinkwassernetz und Nichttrinkwasseranlagen ist verboten. Jede Betriebs- oder Grauwasseranlage muss klar gekennzeichnet sein („Kein Trinkwasser“) und so installiert sein, dass keinerlei Rückfließen von Nichttrinkwasser ins Trinkwassersystem möglich ist (z. B. durch freie Ausläufe oder zugelassene Systemtrenner). Nichttrinkwasseranlagen sind der zuständigen Behörde bei Inbetriebnahme anzuzeigen (Gesundheitsamt oder Bauaufsicht, je nach Landesrecht).
Bei der Aufbereitung und Nutzung von Betriebswasser können verschiedene Probleme auftreten, die es zu vermeiden gilt: Aufkonzentration von Wasserinhaltsstoffen, Kalkausfällung, Korrosionsvorgänge sowie mikrobiologische Belastung. Diese werden nachfolgend erläutert, gefolgt von den Anforderungen an Grauwasser- und Regenwassernutzungsanlagen.
Aufkonzentration von Inhaltsstoffen
Wenn Wasser in einem Umlaufprozess mehrfach verwendet oder verdunstet wird (z. B. in Kühltürmen oder Betriebswasserkreisläufen), können sich gelöste Salze und Stoffe anreichern (Aufkonzentration). Dies führt zu steigender Leitfähigkeit, verstärkter Korrosivität und ggf. Ablagerungen.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass in Betriebswasserkreisläufen geeignete Gegenmaßnahmen eingerichtet werden, zum Beispiel:
Absalzung: Ein Teilstrom des Wassers wird kontinuierlich oder periodisch abgeleitet und durch Frischwasser ersetzt, um die Konzentration gelöster Stoffe zu begrenzen.
Abschlämmung: Ablagerungen und Sedimente werden regelmäßig durch Spülstöße entfernt (z. B. am tiefsten Punkt des Systems).
Wasseraufbereitung: Einsatz von Vollentsalzung oder Enthärtung, um von vornherein salzarmes Wasser im Kreislauf zu haben, sodass weniger Aufkonzentration stattfindet.
Kalkausfällung
Hartes Wasser kann zur Kalkausfällung führen, insbesondere bei Erwärmung oder Aufkonzentration. Kalkablagerungen können Rohrquerschnitte verengen, Ventile blockieren und bilden oft Nährböden für Mikroorganismen.
Maßnahmen gegen Kalkbildung: Um Kalkablagerungen vorzubeugen, sind folgende technische Maßnahmen einzusetzen:
Enthärtung durch Ionenaustausch: Entfernen der Härtebildner (Calcium, Magnesium) aus dem Wasser mittels Enthärtungsanlage. Diese sollte nach Bedarf regeneriert werden; der Auftragnehmer kontrolliert monatlich die Funktion (Salzfüllstand, Härte nach Enthärter).
Stabilisierung: Falls eine Resthärte im Wasser verbleibt, kann durch Zusatz von Inhibitoren (Phosphate o. ä.) das Ausfallen von Kalk teilweise verhindert werden. Der Einsatz solcher Chemikalien bedarf jedoch der Abstimmung mit gesetzlichen Vorgaben (TrinkwV § 11 bzw. nun § 17 – Liste aufbereiteter Stoffe) und ist nur bei Nichttrinkwasser unkritisch; dennoch sind Reaktionen im System zu beachten.
Physikalische Verfahren: Es können physikalische Wasserbehandlungsgeräte (z. B. elektrische oder magnetische Kalkwandler) eingesetzt werden. Deren Wirksamkeit ist nicht immer garantiert, doch sie können Teil des Konzeptes sein. Sie bedürfen geringer Wartung, sind aber regelmäßig auf Funktion (Anzeige etc.) zu überprüfen.
Zusätzlich führt der Auftragnehmer Härte- und pH-Wert-Messungen im Rahmen der Wartung durch, um eine beginnende Kalkausfällung frühzeitig zu erkennen. Wenn trotz Maßnahmen starke Ablagerungen auftreten, sind die betroffenen Anlagenteile zu reinigen (chemische Entkalkung) und das Wasseraufbereitungskonzept anzupassen.
Korrosionsvorgänge
Korrosion in Wasseranlagen wird vor allem durch gelösten Sauerstoff, Salze und bestimmte pH-Werte begünstigt. Stahl und verzinkter Stahl können rosten, Kupferlegierungen können in chloridhaltigem Wasser Lochkorrosion zeigen, und sogar nichtrostender Stahl ist bei hohen Chloridgehalten anfällig für Spannungsrisskorrosion.
Vorbeugend sind folgende Schritte umzusetzen:
Korrosionsinhibitoren: In geschlossenen Kreisläufen (nicht im Trinkwasser!) kann die Zugabe geeigneter Inhibitoren erfolgen, die den Werkstoff schützen (z. B. Nitrite, Molybdate, Phosphate). Die Dosierung erfolgt automatisch; der Dienstleister überprüft regelmäßig die Konzentration im Wasser und passt die Dosieranlage an.
Begrenzung der Salzgehalte: Wie unter „Aufkonzentration“ erwähnt, reduziert Absalzung die Ionenkonzentration und damit die elektrochemische Korrosionsneigung. Insbesondere Chlorid-Ionen sind zu kontrollieren und niedrig zu halten.
pH-Wert-Einstellung: Der pH-Wert des Betriebswassers ist je nach Material des Systems in einem bestimmten Bereich zu halten (z. B. pH > 7 bei Stahl, pH 8–8,5 bei Kupfer, etc.). Falls erforderlich, sind dem Wasser pH-Stabilisatoren zuzugeben. Der Dienstleister misst den pH-Wert z. B. vierteljährlich und dokumentiert ihn.
Die genannten Maßnahmen sind bindend für den Auftragnehmer, soweit im System Chemiedosierung vorgesehen ist. Physikalische Messungen (Korrosionsüberwachung, z. B. Korrosionskupfer im Kreislauf) können ergänzend durchgeführt werden, um den Erfolg zu kontrollieren. Fest installierte Korrosionsüberwachungseinrichtungen (z. B. elektrische Sonden) sind regelmäßig auszulesen.
Mikrobiologische Belastung und Desinfektion
In Nichttrinkwasseranlagen – insbesondere solchen mit gespeicherten oder langsam fließenden Wässern – kann es zu mikrobiologischer Belastung kommen (z. B. Verkeimung mit Umweltkeimen, Algenbildung, Biofilme). Dies kann zu Geruchsbildung (Schleim, Faulgeruch) und Hygieneproblemen führen. Gerade wenn Betriebswasser im Gebäude genutzt wird (z. B. Toilettenspülung), muss auf Geruchsfreiheit geachtet werden.
Vom Auftragnehmer werden folgende technische und organisatorische Maßnahmen erwartet, um biologische Belastungen zu reduzieren:
Regelmäßige Reinigung: Behälter, Tanks und Leitungen von Betriebs- oder Grauwassersystemen sind in festgelegten Intervallen zu reinigen. Mechanische Reinigungen (Ausspülen, Abbürsten) und/oder chemische Reinigungen (z. B. mit geeigneten Reinigungsmitteln) können erforderlich sein.
Filtration: Der Einsatz von Ultrafiltrationsanlagen kann Mikroorganismen aus dem Wasser entfernen. Wenn vorhanden, sind deren Module gemäß Herstellerangaben zu spülen, chemisch zu reinigen und ggf. zu tauschen (übliche Lebensdauer 5–10 Jahre).
Thermische Desinfektion: Durch zeitweiliges Erhitzen des Wassers auf über 70 °C lassen sich Biofilme und Keime reduzieren. In Brauchwassersystemen ist dies selten installiert, aber falls doch (z. B. Pasteurisierungseinheit für Grauwasser), ist die Funktion derselben regelmäßig zu prüfen.
Chemische Desinfektion: Es kann der kontrollierte Einsatz von Desinfektionsmitteln (z. B. Chlor, Chlordioxid) notwendig sein. Hierbei sind alle rechtlichen Vorgaben zu beachten (Chemikalienverordnung, TrinkwV wenn es um menschlichen Kontakt geht). Dauerhafte Chlorzugaben ins Grauwasser sind als Dauerlösung unzulässig, da es zu unerwünschten Nebenprodukten (z. B. chlororganische Verbindungen) und Umweltrisiken kommen kann. Solche Methoden sollten nur kurzfristig zur Akutbehandlung eingesetzt werden.
UV-Bestrahlung: UV-Desinfektionsgeräte können Keime abtöten, ohne Chemikalien zu nutzen. Wenn UV-Anlagen installiert sind, müssen sie nach Herstellerangaben instand gehalten werden (Regelmäßiger Lampenwechsel – i. d. R. jährlich, Reinigung der Quarzmanschetten monatlich). Der Auftragnehmer überprüft zudem durch Messung, ob die UV-Dosis ausreichend ist (Überwachung der Strahlerintensität per Sensor).
Physikalische Verfahren: Gegebenenfalls kommen auch andere physikalische Verfahren zum Einsatz (Ultraschall gegen Biofilme, etc.), die in die Wartung einbezogen werden müssen, falls vorhanden.
Grundsätzlich gilt, dass bei jeder Anwendung der obigen Verfahren die rechtlichen Vorschriften, technischen Regelwerke und Herstellervorgaben strikt zu beachten sind. Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer die Problematik frühzeitig erkennt, verantwortungsbewusst reagiert und vorbeugend handelt. Er muss dem Betreiber eventuelle Risiken einer inkorrekten Bedienung solcher Anlagen aufzeigen und klare Handlungsanweisungen für Notfälle bereitstellen (z. B. Vorgehen bei bakteriellem Befall, temporäre Stilllegung, Desinfektion, Information der Behörden falls notwendig).
Hinweis
Die chemische Desinfektion von Grauwasser mit Chlor als Dauerbetrieb ist nicht zulässig (siehe DWA-M 205). Sollte in Ausnahmefällen eine befristete Chlorung erforderlich sein (z. B. Schockdesinfektion nach Kontamination), sind mögliche negative Effekte (Korrosion, Umweltbelastung) zu beachten und mit dem Betreiber abzustimmen. Der Auftragnehmer weist sein Personal entsprechend an und schult es im Umgang mit Desinfektionsmitteln.
Grauwassernutzungsanlagen
Grauwassernutzungsanlagen sind Einrichtungen, die gering verschmutztes Abwasser (z. B. aus Duschen oder Waschbecken) aufbereiten und als Betriebswasser wieder zur Verfügung stellen, z. B. für WC-Spülungen oder Bewässerung. Diese Anlagen unterliegen hygienischen Anforderungen und oft einer Anzeigepflicht bei der Behörde.
Wasserqualität: Das aufbereitete Grauwasser (Betriebswasser) muss hygienisch und mikrobiologisch einwandfrei, farblos, klar und nahezu schwebstofffrei sein. Auch bei mehrtägiger Lagerung darf es keinen üblen Geruch entwickeln. Diese Qualitätskriterien sind laufend einzuhalten; der Auftragnehmer überwacht dies visuell und olfaktorisch bei jeder Inspektion. Sollte das Wasser trüb werden oder Geruch auftreten, sind umgehend Gegenmaßnahmen einzuleiten (z. B. zusätzliche Filterung oder Desinfektion, siehe 7.4.4).
Betrieb und Anzeige: Die Inbetriebnahme und der Betrieb einer Grauwasser-Recyclinganlage sind der örtlichen Gesundheitsbehörde anzuzeigen (TrinkwV, i. d. R. Gesundheitsamt). Der Auftragnehmer unterstützt den Betreiber bei der Anzeige. Vor Inbetriebnahme muss die Anlage nach Herstellerangaben in Betrieb genommen werden; der Errichter der Anlage hat den Betreiber/Dienstleister einzuweisen. Diese Einweisung ist in einem Inbetriebnahmeprotokoll zu dokumentieren. Beim Betrieb der Grauwasseranlage ist darauf zu achten, dass weder Geruchsbelästigungen noch unzulässiger Lärm im Umfeld entstehen (z. B. durch Belüftungsöffnungen).
Aufbereitungstechnik: Grauwasseraufbereitung kann mechanisch, physikalisch oder biologisch erfolgen (oder eine Kombination daraus):
Mechanische Reinigung: z. B. Filter, Sedimentationsabscheider zur Entfernung von Feststoffen.
Physikalische Verfahren: z. B. Membranfiltration, UV-Desinfektion, ggf. Verdampfung.
Biologische Reinigung: z. B. belebtes Schwebebett, Biofilmreaktoren oder bepflanzte Grauwasserfilter.
Unabhängig vom Verfahren müssen alle Komponenten gut zugänglich sein, um die Instandhaltung zu erleichtern (VDI 2050 Blatt 2 gibt Planungstipps hierzu). Der Auftragnehmer hält die vom Hersteller vorgeschriebenen Serviceintervalle genau ein.
Inspektion: Monatlich (mindestens jedoch alle 3 Monate) inspiziert der Auftragnehmer die Grauwasseranlage. Dabei führt er Funktionsprüfungen aller Komponenten durch: Pumpenlauf, Ventilsteuerung, Messwerte (z. B. Trübungssensor falls vorhanden). Wesentlich ist eine optische Prüfung der Wasserqualität: Der aufbereitete Wasservorrat wird auf Klarheit (Trübung) und Geruch geprüft. Das Ergebnis wird protokolliert. Bei Auffälligkeiten (trübes Wasser, Geruch) sind sofort Reinigungsmaßnahmen durchzuführen: z. B. Spülen des Systems, Reinigen oder Wechseln von Filtern, Desinfektion des Speichers.
Wartung: Jährlich ist eine große Wartung der Grauwasseranlage nach Herstellerangaben durchzuführen. Diese umfasst i. d. R.: vollständige Reinigung des Speichers und aller Filter, Kontrolle aller elektrischen und mechanischen Teile, Kalibrierung von Sensoren, Schmierung von Pumpen/Motoren falls zutreffend. Verschleißteile (Dichtungen, Membranen, UV-Lampen) werden ausgetauscht, sofern fällig. Der reibungslose Betrieb und die Energieeffizienz der Anlage hängen maßgeblich von der regelmäßigen Wartung ab – diese ist Voraussetzung für den Gewährleistungserhalt.
Bewässerung mit Grauwasser: Wird aufbereitetes Grauwasser zur Bewässerung (z. B. von Grünanlagen) verwendet, gelten die Qualitätsanforderungen der DIN 19650. Diese Norm teilt die hygienische Unbedenklichkeit in vier Eignungsklassen ein, je nach Verwendungszweck. In der Regel sind die Anforderungen für Bewässerungswasser strenger als für Toilettenspülwasser. Es ist unzulässig, die Qualitätskriterien bloß durch chemische Zusätze oder radioaktive Bestrahlung zu erreichen (DIN 19650 fordert eine echte Reinigungswirkung). Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nur geeignete Flächen mit Grauwasser bewässert werden und dass Personen nicht direkt mit dem Wasser in Kontakt kommen (kein Versprühen, nur Wurzelbereich wässern, Warnschilder „Nicht trinken“ falls öffentlich zugänglich).
Direkteinleitung und Versickerung: Ist geplant, überschüssiges gereinigtes Grauwasser in ein Oberflächengewässer einzuleiten oder versickern zu lassen, so ist dafür zwingend eine Genehmigung der Wasserbehörde erforderlich. Der Auftragnehmer überwacht, dass nur im Rahmen dieser Genehmigung eingeleitet wird. Beim Versickern in Rigolen o. ä. ist zu beachten, dass Grauwasser deutlich weniger Nährstoffe enthalten darf als Rohabwasser (Phosphor, Stickstoff nur 2–5 % des normalen häuslichen Abwassers, sonst drohen Bodenüberfrachtungen). Diese Werte sind vom Betreiber/Planer im Genehmigungsverfahren darzulegen. Der Auftragnehmer kontrolliert im Betrieb die Einhaltung (ggf. durch Wasseranalysen, falls Auflage).
Regenwassernutzungsanlagen
Regenwassernutzungsanlagen sammeln Niederschlagswasser (z. B. von Dachflächen) und bereiten es soweit auf, dass es für bestimmte Zwecke genutzt werden kann – typischerweise für die WC-Spülung, Gartenbewässerung oder Reinigungszwecke. In Hamburg gilt grundsätzlich ein Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Regenwasserkanalisation, jedoch kann dieser entfallen, wenn Regenwassernutzung oder -rückhaltung/Versickerung vorgesehen und erlaubt ist. Regenwassernutzungsanlagen sind in vielen Kommunen melde- oder genehmigungspflichtig. Der Betreiber muss dies bei der unteren Wasserbehörde anzeigen.
Der Auftragnehmer berücksichtigt im Betrieb insbesondere folgende Punkte:
Planung und Ausführung: Regenwassernutzungsanlagen müssen so geplant, gebaut, betrieben und gewartet werden, dass ein sicherer Betrieb gewährleistet ist und Wartungsarbeiten leicht durchgeführt werden können (DIN 1989-1). Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität sind unbedingt auszuschließen – d. h. es darf keine Verbindung zum Trinkwassernetz geben außer über zugelassene Nachspeiseeinrichtungen.
Leitungsnetz und Ableitungen: Die Verlegung der Regenwasserleitungen im Gebäude hat gemäß DIN EN 12056 und DIN 1986-100 zu erfolgen. Wichtig: In Regenwasserabläufe darf kein Schmutzwasser eingeleitet werden und umgekehrt (Trennungssystem muss klar eingehalten sein, Verwechslungsgefahr vermeiden). Alle Regenwasserabläufe sollten gekennzeichnet sein. Der Auftragnehmer überprüft bei der Wartung, dass dieses Prinzip gewahrt bleibt (z. B. keine Fehlanschlüsse).
Filter: Vor den Regenspeichern sind Filtereinrichtungen installiert (Laubabscheider, Filter mit Sieb). Diese müssen gut zugänglich und leicht zu reinigen sein. Für störungsfreien Betrieb ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Filter regelmäßig (mindestens alle 3 Monate) zu reinigen. Angesammelter Schmutz (Laub, Sediment) wird entsorgt. Eventuell verbaute Filterspülungen oder Regendiverter sind auf Funktion zu prüfen.
Speicherbehälter: Die Regenwasserspeicher (z. B. Zisterne) müssen für die innere Reinigung zugänglich sein. Daher sind ausreichend große Inspektionsöffnungen oder ein Mannloch vorzusehen. Bei erdverlegten Speichern muss der Zugang wasserdicht ausgeführt sein, aber dennoch begehbar. Be- und Entlüftungsleitungen des Speichers sind so anzuordnen, dass kein Schmutz oder Oberflächenwasser in den Behälter gelangen kann (Insektennetz, Schutzhaube). Der Auftragnehmer inspiziert den Speicher jährlich von innen auf Ablagerungen und Säuberkeit. Alle 2–3 Jahre (je nach Schmutzeintrag) ist der Speicherinhalt abzulassen und der Boden von Schlamm zu reinigen.
Überlauf und Rückstauschutz: Der Speicherüberlauf ist entsprechend den Regeln an die Kanalisation oder Versickerung angeschlossen. Wenn in den Abwasserkanal eingeleitet wird, muss der Überlauf über eine Abwasserhebeanlage oder einen zugelassenen Rückstauverschluss rückstausicher gestaltet sein (da es sich um indirekten Anschluss an Schmutzwasser handeln kann). Der Überlauf selbst ist mit einem Geruchsverschluss zu versehen und belüftet, falls an die Kanalisation angeschlossen. All diese Teile (Rückstauklappen, Geruchverschluss) müssen zugänglich sein für Inspektion. Der Auftragnehmer kontrolliert sie im Rahmen der Wartung auf Funktionsfähigkeit (Beweglichkeit der Rückstauklappe, Wasservorlage im Siphon etc.).
Nachspeisung und Pumpentechnik: In fast allen Regenwassernutzungsanlagen ist eine Trinkwassernachspeisung vorhanden, die bei niedrigem Regenwasserstand automatisch Trinkwasser einspeist (meist über ein freier Auslauf im Nachspeisebehälter oder via Systemtrenner). Außerdem fördert eine Pumpe das Regenwasser aus dem Speicher zu den Verbrauchsstellen. Diese Komponenten sind einer regelmäßigen Wartung zu unterziehen (siehe auch 7.2.3):
Nachspeiseeinrichtung: Kontrolle der Füllstandsensoren oder Schwimmerventile (läuft Nachspeisung an, wenn der Grenzwert erreicht ist? Stoppt sie zuverlässig?). Prüfung des Systemtrenners auf Dichtheit (kein ständiger Durchfluss erkennbar, Prüfventile kontrollieren). Reinigung eines eventuell vorhandenen Nachspeisebehälters. → Intervall: vierteljährlich Sichtkontrolle, jährlich Wartung.
Druckpumpe: Prüfen der Pumpenfunktion (automatischer Ein-/Ausschaltpunkt über Druckschalter oder Steuerung). Kontrolle auf Korrosion oder Undichtigkeiten an der Pumpe und den Druckleitungen. Falls ein Druckkessel vorhanden ist: Luftvordruck prüfen. → Intervall: monatlich Funktionscheck (Geräusch, Abschaltung), jährlich Wartung mit ggf. Pumpendemontage zur Inspektion des Laufrads.
Hebeanlage Rückstau: Wenn eine Abwasserhebeanlage explizit für den Überlauf eingesetzt wird, fällt diese unter die Wartung der Entwässerungsanlagen (siehe 7.1.1, Hebeanlagenwartung). Sicherzustellen ist vor allem, dass die Hebeanlage betriebsbereit ist, um Rückstau bei Bedarf abzupumpen.
Regenwassernutzungsanlagen sind insgesamt mindestens jährlich vom Auftragnehmer oder einem Fachkundigen zu inspizieren. Der Inspektionsumfang ist in Anhang A (Kategorie Niederschlagswassernutzungsanlagen) umrissen. Hierbei werden all die oben genannten Komponenten auf sichere Funktion und Mängelfreiheit überprüft. Alle durchgeführten Maßnahmen hält der Auftragnehmer im Prüfbuch fest. Voraussetzung für einen störungsfreien Betrieb ist zudem die Einhaltung der vorgesehenen Betriebsparameter (z. B. kein Dauerbezug über Nachspeisung – Hinweis auf zu kleinen Speicher). Erfahrungen aus vorangegangenen Prüfungen sind zu berücksichtigen; wenn sich zeigt, dass z. B. alle 6 Monate die Filter verstopft sind, muss das Intervall verkürzt werden.
Instandhaltungsstrategie und Maßnahmenkategorien
Die Instandhaltung sanitärtechnischer Anlagen umfasst gemäß DIN 31051 vier Grundmaßnahmen: Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung. Diese sind – je nach Erfordernis – in bestimmten Intervallen oder aus besonderem Anlass durchzuführen. Im Folgenden werden diese Begriffe und die damit verbundenen Pflichten erläutert:
Inspektion
Inspektion bezeichnet alle prüfenden Maßnahmen, die der Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands einer Anlage oder Komponente dienen. Dazu gehören z. B. prüfen, messen, besichtigen, testen und analysieren. Ziel der Inspektion ist es, Abweichungen vom Soll-Zustand frühzeitig zu erkennen, Ursachen für mögliche Mängel zu ermitteln und daraus erforderliche Folgemaßnahmen abzuleiten.
Die Inspektionsmaßnahmen sind nach DIN 31051 festzulegen und durchzuführen. Inspektionen erfolgen in der Regel in festen Zeitintervallen (siehe Wartungsplan), können aber auch anlassbezogen nötig sein (z. B. nach einer Störung oder längerer Stillstandszeit).
Typische Beispiele: Sicht- und Funktionskontrollen (z. B. wöchentliche Kontrolle einer Sprinkleranlage auf Betriebsbereitschaft), Messung von Betriebsparametern (z. B. Temperatur, Druck, Wasserqualität), Durchführung von Testläufen (z. B. Probealarm einer Pumpe).
Ergebnisse jeder Inspektion sind zu dokumentieren. Festgestellte Mängel fließen unmittelbar in die Planung von Instandsetzung oder erhöhter Wartung ein. Inspektionen bilden somit die Grundlage für einen zustandsorientierten Unterhalt der Anlage.
Wartung
Wartung umfasst alle vorbeugenden Maßnahmen, die den Soll-Zustand einer Anlage erhalten sollen, um die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls oder eines Mangels zu verringern. Wartungsarbeiten dienen der Pflege und Funktionssicherung. Dazu zählen z. B. Reinigen, Nachstellen, Schmieren, Teile austauschen, Verschleiß vorsorglich ersetzen.
Die Wartungsmaßnahmen sind nach DIN 31051 festzulegen und planmäßig durchzuführen. Sie stellen einen Teilbereich der präventiven Instandhaltung nach EN 13306 dar.
Die Festlegung des Wartungsumfangs und der Wartungshäufigkeit erfolgt auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung und der Vorgaben aus Regelwerken und Herstellerangaben. Faktoren wie Anlagenart, Betriebsbedingungen, sicherheitsrelevanz und Erfahrung fließen ein. Wo nötig, schließt der Betreiber einen Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer ab, der die regelmäßigen Wartungsleistungen regelt.
Typische Wartungsarbeiten in der Sanitärtechnik: z. B. halbjährliches Reinigen von Abscheidern, jährlicher Austausch von Dichtungen in Pumpen, Nachölen von Lüftermotoren, Entkalken eines Boilers etc. Auch Funktionsprüfungen unter simulierten Bedingungen zählen zur Wartung (z. B. Notstromtest).
Jede Wartung ist im Wartungsprotokoll festzuhalten. Ersatzteile und Austauschteile sind anzugeben. Empfohlene weitere Maßnahmen (falls festgestellt) sind dem Betreiber mitzuteilen.
Instandsetzung
Instandsetzung umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um einen ausgefallenen oder mangelbehafteten Anlagenteil wieder in den Soll-Zustand zu versetzen. Hierzu gehören Reparaturen, Austausch defekter Teile, Wiederherstellung nach Schäden, ggf. auch gründliche Reinigungen zur Mängelbehebung.
Die Instandsetzungsmaßnahmen sind nach DIN 31051 auszuführen. Sie erfolgen ereignisorientiert, d. h. wenn ein Mangel festgestellt wurde.
Beispiele: Austausch einer defekten Pumpe, Abdichtung eines Lecks, Reparatur einer undichten Armatur, Wiederanbringen einer losen Rohrbefestigung, Neuverkabelung eines korrodierten Anschlusses, Sanierung verstopfter Abwasserleitungen etc.
Es ist zwischen vorbeugender Instandsetzung (Austausch kurz vor Ausfall, um ungeplanten Ausfall zu verhindern – falls bei wichtigen Komponenten aufgrund Inspektionsergebnissen empfohlen) und korrektiver Instandsetzung (Reparatur nach Ausfall) zu unterscheiden.
Im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung führt der Auftragnehmer grundlegende Instandsetzungen, die zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft unerlässlich sind, ohne separate Beauftragung durch (siehe Pflichten unter 5.). Größere Instandsetzungen müssen hingegen vom Betreiber freigegeben werden.
Instandsetzungen sind nach Abschluss zu prüfen (Funktionsprüfung) und im Bericht zu dokumentieren. Ersetzte Teile sind, soweit sinnvoll, aufzubewahren bzw. dem Betreiber vorzuzeigen, um die Fehlerursache nachvollziehen zu können.
Verbesserung
Verbesserung im Sinne der Instandhaltung sind Maßnahmen, die den technischen, hygienischen oder energetischen Zustand der Anlagen über den ursprünglichen Soll-Zustand hinaus dauerhaft verbessern. Verbesserungen dienen also der Optimierung, nicht lediglich dem Erhalt. (Maßnahmen, die nur dem Komfortgewinn dienen, fallen nicht hierunter.) Auch der Rückbau nicht mehr benötigter Anlagenteile kann als Verbesserung gewertet werden, wenn er der Vereinfachung und Sicherheit dient.
Die Maßnahmen sind nach DIN 31051 durchzuführen. Eine Verbesserung kann aus besonderen Anlässen oder im Rahmen von Modernisierungsprogrammen erfolgen. Meist wird sie vom Betreiber initiiert oder zumindest genehmigt, oft im Zuge eines separaten Projekts oder Auftrags.
Beispiele: Austausch einer alten Pumpe gegen ein effizienteres Modell (energetische Verbesserung), Nachrüstung von UV-Desinfektion in einer Betriebswasseranlage (hygienische Verbesserung), Ausbau totliegender Leitungen im Trinkwassernetz zur Verringerung von Stagnationsrisiken (technisch-hygienische Verbesserung).
Der Auftragnehmer ist angehalten, im Rahmen der Wartungen und Inspektionen Verbesserungspotenziale zu erkennen und dem Betreiber Vorschläge zu unterbreiten. Dies kann Teil regelmäßiger Berichterstattung sein (z. B. jährlicher Anlagenzustandsbericht mit Empfehlungen).
Verbesserungsmaßnahmen sind – sofern sie in den Leistungsumfang fallen – sorgfältig zu planen und auszuführen, damit der laufende Betrieb nicht unnötig gestört wird. Eventuell sind sie mit behördlichen Anforderungen abzustimmen (z. B. geänderte Anlagendokumentation, Anzeige von Änderungen an der Trinkwasserinstallation nach §16 TrinkwV falls relevant).
Durch Verbesserung und Innovation soll eine ausgereifte Betriebsführung nach modernen Standards umgesetzt werden. Solche Maßnahmen tragen zur langfristigen Kostensenkung (durch geringeren Störfall oder Energieeinsparung) und zur Erhöhung der Betriebssicherheit bei. Sie sind fester Bestandteil einer vorausschauenden Instandhaltungsstrategie.
Anhang A – Checkliste Instandhaltung und Wartung (Überblick)
Gemäß DIN 1988-8 hat der Betreiber einer Trinkwasser-Installation bestimmte regelmäßige Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen bzw. zu veranlassen. In der folgenden Tabelle A1 sind – als Übersicht für den Betreiber und Dienstleister – die wichtigsten Anlagenteile sanitärtechnischer Anlagen aufgeführt, zusammen mit den erforderlichen Maßnahmen und typischen Intervallen (Monate). Diese Übersicht dient als Orientierung für Wartungspläne und kann anlagenspezifisch angepasst werden.
Tabelle A1. Übersicht über Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen:
| Anlagen oder Geräte | Maßnahmen (sofern erforderlich) | Prüf-/Wartungsintervalle in Monaten |
|---|---|---|
|
|
| 1 |
| Entwässerungsanlagen) |
|
|
| Abwasserableitung, -sammlung, -speicherung, -behandlung, Schlammbehandlung (gesamt) | Betreiben gemäß Bestimmung, Instandhalten gemäß DIN 1986-3 |
|
| Dachabläufe, Dachrinnen, Regenfallrohre | Reinigung, Überprüfen auf Dichtheit und freien Abfluss |
|
| Rückstauverschlüsse (im Abwasserbereich) | Reinigung, Funktionsprüfung, Instandhalten |
|
| Geruchsverschlüsse (Siphons) | Auffüllen (bei Austrocknungsgefahr), Reinigung, Kontrolle |
|
| Abwasser-Hebeanlagen | Inspektion, Prüfen auf Betriebsfähigkeit, Dichtheit, Korrosion, Niveaueinstellung |
|
| Grundstücksentwässerung (7.1.2) |
|
|
| Entwässerungsleitungen außerhalb Gebäude | Überprüfen auf freien Durchfluss, Instandhalten (Spülung) gemäß EN 752 (jährlich) |
|
| Kleinkläranlagen (7.1.3) |
|
|
| Reinigungs- und Entleerungsöffnungen | Kontrolle der Abdeckungen (Sicherheit, Geruchsdichtheit) |
|
| Kleinkläranlage, Systemtechnik | Überprüfen der Funktion aller Anlagenteile (Belüfter, Pumpe, etc.), Instandhalten |
|
| Druckentwässerung (7.1.4) |
|
|
| Druckentwässerungssystem (gesamt) | Überprüfen auf Lecks, Funktionsfähigkeit, Instandhalten gemäß DIN 1986-30 (jährlich) |
|
| Dachabläufe bei Druckentwässerung Dachbegrünung | Überprüfen der Funktionsfähigkeit (freie Ansaugöffnung) |
|
| Kontrollschächte (Druck- und Vakuumsysteme) | Überprüfen technischer Einrichtungen (z. B. Vakuumbrecher) |
|
| Unterdruck-Entwässerung (7.1.5) |
|
|
| Vakuumentwässerungssystem (gesamt) | Inspektion aller Komponenten (siehe Herstellerangaben) |
|
| – Fortsetzung nächste Seite… |
|
|
| Anlagen oder Geräte | Maßnahmen (sofern erforderlich) | Prüf-/Wartungsintervalle in Monaten |
|---|---|---|
|
|
| 1 |
| … Fortsetzung Tabelle A1 |
|
|
| Unterdrucksystem – Vakuumpumpen, Ventile | Inspektion (s. 7.1.5): Kontrolle Vakuumpumpen & Ventile (halbjährlich) |
|
| Unterdrucksystem – Wartung gesamt | Wartung aller Komponenten (jährlich, Befähigte Person) |
|
| Grauwasseranlagen (7.4.5) |
|
|
| Grauwasser-Recyclinganlage – Betrieb | Überprüfen, Instandhalten (Funktionskontrolle laufend) | X |
| Grauwasser – mechanische Aufbereitung | Überprüfen mechanischer Filter/Abscheider, reinigen |
|
| Grauwasser – physikalische Verfahren | Überprüfen (z. B. Membran-DP messen, UV-Lampe prüfen) |
|
| Grauwasser – biologische Stufen | Überprüfen (Schlamm, Biofilm), reinigen |
|
| Grauwasser Qualität (Sicht/ Geruch) | Optische Kontrolle auf Klarheit, Geruchstest |
|
| Trinkwasser-Installationen (7.2) | (Gemäß DIN 1988-8 hat der Betreiber folgende Pflichten:) |
|
| Sicherheits- und Sicherungsarmaturen (Rückflussverhinderer, Rohrtrenner etc.) | Überprüfen, Instandhalten (Funktionsprüfung) – siehe VDI 6023 Inspektionsplan |
|
| Druckminderer | Inspektion, Wartung (Druck einstellen, Sieb reinigen) |
|
| Sicherheitsventile (Boiler) | Inspektion, Wartung (Funktion, Entkalken) | X |
| Filter (Hausanschluss, rückspülbar) | Inspektion, Wartung (Rückspülen monatlich, Sieb tauschen) |
|
| Filter (nicht rückspülbar) | Inspektion, Wartung (Wechsel des Einsatzes) |
|
| Dosiergeräte (z. B. Inhibitoren) | Inspektion, Wartung (Kontrolle Konzentration, nachfüllen) |
|
| Spüleinrichtungen (z. B. Hygienespüler) | Inspektion, Wartung (Funktionsprüfung, Programm überprüfen) |
|
| Wasserzähler Kaltwasser | Inspektion (Ablesung, Plausibilität, Dichtheit Zähler) | X |
| Wasserzähler Warmwasser | Inspektion (Ablesung, Funktionskontrolle) | X |
| Anlagen oder Geräte | Maßnahmen (sofern erforderlich) | Prüf-/Wartungsintervalle in Monaten |
|---|---|---|
|
|
| 1 |
| Trinkwassererwärmungsanlagen (7.2.2) |
|
|
| Bestimmungsgemäßer Betrieb (WW-Temperaturen) | Überprüfen (Temperaturen messen, Zirkulation prüfen) |
|
| Speicher-Trinkwassererwärmer | Inspektion, Wartung (s. 7.2.2: ½-jährlich Temp.Kontrolle, jährlich reinigen/entkalken, Anode ersetzen) |
|
| Solare Trinkwassererwärmung | Überprüfung Dichtheit, Systemdruck, Frostschutz, Korrosionsschutz (jährlich); Wartung (Fluidwechsel alle 5 Jahre) |
|
| Brandschutzanlagen (7.3) |
|
|
| Wandhydranten (nass) – Sichtprüfung | Prüfung auf Erkennbarkeit, Zugänglichkeit, Vollständigkeit, einwandfreien Zustand; ggf. Instandsetzung |
|
| Wandhydranten – Instandhaltung | Wartung nach DIN 14462 durch Befähigte Person (Druckprobe etc.) |
|
| Spüleinrichtungen Löschleitungen (Spülstation) | Kontrolle der automatischen Spülzeiten, Funktionsprüfung; Reinigung bei Bedarf |
|
| Feuerlösch-Vorlagebehälter (Nachspeisebehälter) | Kontrolle Füllstands-Nachspeisung, Filter reinigen; Behälter auf Korrosion und Dichtheit prüfen |
|
| Feuerlösch-Vorlagebehälter – Prüfung Leistung | Funktionsprüfung mit Messung der Nachspeisemenge (DIN 14462) durch Befähigte Person |
|
| Feuerlösch-Druckerhöhungsanlagen | Funktionsprüfung (Pumpe Lauf, Drehrichtung), Anlage auf Schäden/Korrosion prüfen |
|
| Feuerlösch-Druckerhöhung – Leistungstest | Prüfung mit Fließdruckmessung (DIN 14462) durch Befähigte Person |
|
| Füll- und Entleerungsstationen (Trockenleitung) | Funktionsprüfung (Trockenlauf), Kontrolle auf Störungen, Schäden, Korrosion, Undichtigkeiten |
|
| Füll-/Entleerstation – Vollprüfung | Instandhaltung mit Nassprüfung (Füllzeit- und Fließdruckmessung) nach DIN 14462 durch Bef. Person |
|
| Löschwasseranlagen trocken (Steigleitung) | (siehe Wandhydranten/Trockenleitung oben) |
|
| Einspeise- und Entnahmeeinrichtungen (trocken) | Sichtprüfung: Erkennbarkeit, Zugänglichkeit, Vollständigkeit, Zustand; Instandhaltung falls nötig |
|
| Trockenleitung – Instandhaltung (alle 2 Jahre) | Wartung nach DIN 14462 (Druckprobe etc.) durch Bef. Person |
|
| Sprinkler-, Sprühwasser-, Schaumlöschanlagen | Kontrolle, Reinigung, Überprüfung, Instandhaltung gemäß Richtlinien (VdS (CEA 4001/2109) | (Intervall nach VdS-Vorgaben, z. B. wöchentlich, vierteljährlich, jährlich etc.) |
| Betriebswasseranlagen |
|
|
| Aufkonzentration: Maßnahme implementiert? | Kontrolle Absalzung (Leitfähigkeit prüfen), Abschlämmung; Vollentsalzung falls vorhanden – Wartung |
|
| Kalkausfällung: Enthärtung etc. | Härte prüfen, Enthärtungsanlage warten (Regeneration prüfen); Inhibitorzufuhr kontrollieren |
|
| Korrosion: Maßnahmen aktiv? | Korrosionsinhibitor-Dosierung prüfen, Salzgehalt (Cl) messen, pH-Wert messen/anpassen |
|
| Korrosionsüberwachung | Falls Korrosionsprobenbleche eingesetzt: Kontrolle/Analyse |
|
| Mikrobiologische Belastung: Maßnahmen aktiv? | Kontrolle Schleimbildung, Biofilme – Reinigung falls sichtbar; UV-Anlage warten (Lampentausch) |
|
| Mikrobiologische Desinfektion (chemisch) | Nur bei Bedarf: stoßchloren, dann Spülen – keine Dauerchlorung erlaubt | – |
| Betriebswasserpumpe (für Brauchwassernetze) | Überprüfen (Geräusch, Leckage), Instandhalten (Ölen, Filter wechseln) |
|
| Grauwassernutzungsanlagen |
|
|
| Grauwasser-Recycling (Aufbereitung gesamt) | Reinigung, Überprüfen, Instandhalten gemäß Hersteller |
|
| Grauwasser – Wasserqualität | Prüfung auf Klarheit, Geruch (sensorisch) |
|
| Nachspeiseeinrichtung (Grauwasseranlage) | Überprüfen Funktion (Schwimmer, Ventil), Instandhalten Systemtrenner |
|
| Regenwassernutzungsanlagen (7.4.6) |
|
|
| Regenwassernutzungsanlage (gesamt) | Inspektion, Reinigen, Überprüfen |
|
| – Trinkwasser-Nachspeiseeinrichtung | Inspektion/Wartung |
|
| – Druckerhöhungsanlage Regenwasser | Wartung |
|
| – Hebeanlage Überlauf, Rückstauverschluss | Wartung |
|
Legende: "X" markiert einen typischen Wartungstermin innerhalb des angegebenen Intervalls. Leere Felder bedeuten, dass in diesem Intervall in der Regel keine planmäßige Maßnahme vorgesehen ist (abweichende Anforderungen der Hersteller sind aber stets zu beachten). Die Tabelle ist an die Gegebenheiten des konkreten Standorts anzupassen.
Anhang B – Maßnahmen bei längeren Nichtnutzungszeiten
Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, welche Nutzermaßnahmen unmittelbar vor und nach Phasen längerer Abwesenheit umzusetzen sind, um die Hygiene und Funktion der Sanitäranlagen sicherzustellen (Auszug basierend auf VDI 3810 Blatt 2):
| Dauer der Abwesenheit | Maßnahmen zu Beginn der Abwesenheit | Maßnahmen bei Ende der Abwesenheit |
|---|---|---|
| Entwässerungsanlagen: |
|
|
| Mehr als 6 Monate | Prüfen, ob alle Geruchsverschlüsse gefüllt sind | Kontrolle nach 6 Monaten Abwesenheit: Geruchsverschlüsse erneut auffüllen (falls ausgetrocknet) |
| (Bei kürzerer Abwesenheit genügt es, bei Bedarf Wasser in ausgetrocknete Bodenabläufe nachzufüllen.) |
|
|
| Trinkwasser-Installationen: |
|
|
| Unterbrechung > 4 Stunden, < 2 Tage | Keine besonderen Maßnahmen erforderlich, Leitung im Normalbetrieb belassen | Vor Erstnutzung: Stagnationswasser ablaufen lassen (bis Frischwasser nachströmt) |
| Mehrere Tage (bis ca. 1 Woche) | Wohnung: Schließen der Stockwerksabsperrung (bei Abreise) | Öffnen der Stockwerksabsperrung, Wasser ca. 5 Minuten fließen lassen (alle Entnahmestellen durchspülen) |
|
| Einfamilienhaus: Schließen der Absperrarmatur hinter Wasserzähleranlage | Öffnen der Absperrarmatur, Wasser 5 Minuten fließen lassen (Spülung kompletter Hausinstallation) |
| Mehrere Wochen | Selten genutzte Anlagenteile (z. B. Gäste-Bad, Gartenschl., Keller) vorsorglich 1× pro Monat durchspülen vor Abwesenheit | – (siehe Maßnahmen bei „Mehr als 4 Wochen“) – |
| Mehr als 4 Wochen | Wohnung: Schließen der Stockwerksabsperrung, Leitungen ggf. entleeren (falls Frostschutz nötig) | Öffnen der Stockwerksabsperrung, gesamte Trinkwasser-Installation gründlich spülen (alle Zapfstellen einige Minuten laufen lassen) |
|
| Einfamilienhaus: Schließen der Haupt-Absperrarmatur hinter Wasserzähler, ggf. Entleeren der Leitungen | Öffnen der Absperrarmatur, gesamte Installation spülen (bis Temperaturstabilität erreicht ist) |
| Mehr als 6 Monate | Schließen der Hauptabsperrarmatur, vollständiges Entleeren der Leitungen (insbesondere bei Frostschutz erforderlich); Absperren der Nachspeiseleitungen (z. B. bei Regenwassernutzung) | Öffnen der Hauptabsperrarmatur, Spülen der gesamten Trinkwasser-Installation (frisches Wasser in alle Leitungen einbringen) |
| Mehr als 1 Jahr | Zusätzlich: Trennung der Anschlussleitung vom öffentlichen Versorgungsnetz durch einen Fachbetrieb (ggf. Ausbau Wasserzähler), da über ein Jahr Stillstand | Vor Wiederinbetriebnahme: Wasserversorger benachrichtigen; Wiederanschluss nur durch Fachbetrieb, dann vollständige Spülung und ggf. Laboruntersuchung des Trinkwassers vor Nutzung |
Erläuterung
Die Tabelle differenziert typische Zeiträume. Die Umsetzung kann je nach Objekt variieren. Besonders wichtig ist, dass Feuerlöschanlagen während Abwesenheit nicht einfach durch Absperren stillgelegt werden dürfen. Sind Sprinkler oder Wandhydranten vorhanden, muss auch bei geschlossener Trinkwasserzufuhr sichergestellt sein, dass deren Versorgung aufrechterhalten bleibt – oder es sind kompensierende Brandschutzmaßnahmen zu treffen und deutlich auszuschildern.
Anhang C – Hygieneplan Trinkwasser-Installation (Schema)
Für zentrale Trinkwasser-Installationen (Großanlagen) ist gemäß VDI 6023 ein Hygieneplan zu erstellen. Untenstehend ist ein beispielhaftes Schema eines solchen Hygieneplans dargestellt, der die Verantwortlichkeiten und Intervalle für Kontrollen und Beprobungen festlegt.
Dieser Plan ist anlagenspezifisch zu konkretisieren:
Wöchentliche Kontrollen: Visuelle Prüfung aller frei zugänglichen Anlagenkomponenten auf hygienisch einwandfreien Zustand (z. B. Sauberkeit von Trinkwasserbehältern, Temperaturen an Vor- und Rücklauf, regelmäßiger Wasseraustausch an selten genutzten Entnahmestellen durch kurze Spülung). Dokumentation im Betriebstagebuch.
Monatliche Kontrollen: Überprüfung der Funktion von Sicherheits- und Sicherungsarmaturen (z. B. Sicherheitsventile der Boiler durch kurzes Öffnen, Überwachung der Dosieranlagen). Kontrolle der Temperaturhaltung im Warmwassersystem (Messen der Zirkulationsrücklauftemperaturen). Ggf. Spülung aller toten Endstränge.
Jährliche Inspektionen: Umfangreiche Inspektion aller Anlagenteile durch Fachkundige (VDI 6023). Insbesondere: Inspektion des Hausanschlusses und ggf. Druckerhöhungsanlage, Kontrolle der Trinkwasserspeicher innen (u. U. mit Endoskop), Überprüfung aller Filter, Analyse von Wasserproben auf mikrobiologische Parameter (Legionellen) an repräsentativen Entnahmestellen.
Beprobungen: Gemäß TrinkwV und VDI 6023 sind an Großanlagen zur Trinkwassererwärmung regelmäßige Wasserproben zu ziehen:
Trinkwasser kalt (PWC): Proben am Hausanschluss (Rohwasser des Versorgers), sowie falls vorhanden an besonderen Entnahmestellen (z. B. Apotheken, Küche mit direktem Trinkwasserverbrauch, Mundduschen, spezielle technische Verbraucher). Üblicherweise einmal jährlich chemische Routineanalyse durch den Versorger; bei Eigenversorgung öfter.
Trinkwasser warm (PWH/PWH-C): Proben am Warmwasserspeicher, am Zirkulationsrücklauf und an entferntesten Zapfstellen (Duschen, Wannen). Legionellenuntersuchung gemäß TrinkwV: alle 3 Jahre (Richtwert) bzw. jährlich falls Überschreitungen festgestellt wurden.
Trinkwasser in RLT-Anlagen (Befeuchterwasser): Wird nach VDI 3803 geprüft – hier relevant, falls Trinkwasser für Klimaanlagen-Befeuchter verwendet wird. Mindestens jährlich mikrobiologische Kontrolle (z. B. Keimzahl, Legionellen im Befeuchterwasser, Kontrolle des Kondensats).
Trinkwasser-Aufbereitungsanlagen: z. B. Enthärtungs- oder Desinfektionsanlagen sind begleitend zu beproben (z. B. Chlorit/Chlorat bei Chlordioxiddosierung, Resthärte bei Enthärtung). Häufigkeit nach Hersteller und behördlichen Vorgaben.
Dieser Hygieneplan ist vom Betreiber gemeinsam mit dem Auftragnehmer zu führen. Alle Ergebnisse der Kontrollen und Beprobungen sind im Hygienebuch der Anlage festzuhalten. Auffälligkeiten sind an die verantwortliche hygienebeauftragte Person zu melden und es sind entsprechende Maßnahmen (Nachdesinfektion, Spülungen, Nachuntersuchungen) einzuleiten.
